Maßlose Polizeinotwehr
Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen zwei Polizisten eingestellt, die im April 2009 einen Studenten erschossen haben: Die Beamten hätten in Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt.
Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen zwei Polizisten eingestellt, die im April 2009 einen Studenten erschossen haben: Die Beamten hätten in Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt.
Seit dem völkerrechtswidrigen Krieg der North-Atlantic Treaty Organisation (NATO) gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (24. März bis 10. Juni 1999) stehen strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen weiter aus. Ein juristisches Nachspiel gab es dagegen für Menschen, die öffentlich zur Befehlsverweigerung aufgefordert hatten.