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Mehr Klagerechte für Umweltverbände

Der Europäische Gerichtshof erklärt das deutsche Umweltrechtsbehelfsgesetz für europarechtswidrig

Die Bundesrepublik hat es einmal mehr vollbracht, sehenden Auges gegen geltendes Umwelt-Europa- und -Völkerrecht zu verstoßen. Das vermeintliche „Vorzeigeland“ im Umweltschutz setzt damit eine unrühmliche Geschichte partizipationsfeindlicher Umsetzungs-Blockaden im Umweltrecht fort.

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