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„Ich weiß, dass wir für dieses Urteil Schläge einstecken werden.“

Über die neue Entscheidung im Bremer Brechmittelfall

Fast sieben Jahre nach dem Tod von Laya Condé entschied das Landgericht (LG) Bremen erneut über die Strafbarkeit des Polizeiarztes, der Ende 2004 den tödlich verlaufenden Brechmitteleinsatz durchgeführt hatte. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch des LG Bremens aufgehoben. Jedoch wurde der Arzt erneut der fahrlässigen Tötung und vorsätzlichen Körperverletzung für nicht schuldig befunden.[1]

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