Wahnsinn! Endlich! Champagner! Jetzt neu: Schlank mit Bulmahn-Diät.

Bildungsministerin beschert uns supergünstige BAFöG-Krümel!

in (22.08.2001)

Seit April 2001 ist sie da: Die neue Bulmahn-Diät ist in Kraft getreten. BAföG-Krümel sind jetzt also günstiger zu haben.

Aber das vor den ‘98-er Bundestagswahlen von Rot-Grün versprochene große Fressen für die Studierenden ist leider ausgeblieben. Auf dem Teller der Ausbildungsreform werden wieder nur ein paar Mark mehr serviert. Aber an den strengen Förderrichtlinien hat sich nicht viel geändert. Von der Bildungsgerechtigkeit sind wir noch weit entfernt.

Auf dem Teller der Ausbildungsförderung liegen nun ein paar mehr Krümel: Der Förderungshöchstsatz ist auf DM 1.140,- gestiegen. Die unterschiedliche Förderungshöhe für Studierende in Ost und West ist aufgehoben. Den Höchstsatz an Ausbildungsförderung bekommen diejenigen Studierenden, deren Eltern weniger als DM 3.900,- brutto im Monat verdienen, wenn man also arm wie eine Kirchenmaus ist. Satt macht es einen dann trotzdem nicht. Denn die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten eines Studierenden belaufen sich laut Studentenwerk auf mehr. Von einer bedarfsdeckenden Ausbildungsförderung kann also auch bei Rot-Grün keine Rede sein.

Auch die Freibeträge sind angehoben worden. Wer wissen will, ob man nun selber BAföG bekommt, kann sich das leicht ausrechnen: Wenn der Elternverdienst unter DM 8.600,- monatlich liegt, dann gibt es BAföG. Das Kindergeld wird beim Einkommen der Eltern nicht mehr angerechnet.

_Die Banken verdienen weiter an den Schulden.

Nach wie vor ist in der rot-grünen BAföG-Novelle die Förderart des verzinslichen Bankdarlehens für die Studien-abschlußförderung enthalten. Wenn man aus der BAföG-Förderung wegen Überschreitung der Regelstudienzeit herausgefallen ist, kann man seinen bisherigen BAföG-Satz während der Prüfungsphase erhalten. Man muß innerhalb von vier Semestern nach Auslaufen der Förderungshöchstdauer (neun Semester) zur Prüfung zugelassen werden. Aber es ist ein verzinstes Bankdarlehen und das bedeutet jede Menge Schulden.

Begrüßenswert ist, daß jeder geförderte Studierende nur noch begrenzt Schulden zurückzuzahlen hat. Wer jetzt anfängt zu studieren und BAföG bekommt, muß "nur noch" maximal DM 20.000,- zurückzahlen. Dies konnte früher leicht das Doppelte betragen. Aber derzeit in der Ausbildungsförderung befindliche Studierende können davon nicht profitieren. Diese Regelung greift erst für geförderte Studierende, die ihre Ausbildung nach dem 28. März 2001 begonnen haben.

Neu sind die Bildungskredite. Wer die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung nicht erfüllt, weil beispielsweise die Eltern über DM 8.600,- monatlich verdienen, der kann einen Kredit im Hauptstudium kriegen. Befristet ist der Kredit auf zwei Jahre. Dieser Kredit muß samt Zinsen zurückgezahlt werden. Damit ist die Privatisierung der Bildungskosten eingeläutet.

_Es wird nur das Vollzeitstudium gefördert.

Studentische Eltern dürfen nun länger studieren, ohne dass sie gleich aus der Förderung herausfallen, wenn sie die Regelstudienzeit geringfügig überschreiten. Vom viel beschworenen Ansatz des lebenslangen Lernens will die rot-grüne Reformnovelle allerdings nichts wissen. Nach wie vor ist die Förderung von Aufbau-, Vertiefungsstudien- und Teilzeitgängen ausgeschlossen. Auch die geltende Altersgrenze von 30 Jahren ist vor dem Hintergrund der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse schon lange nicht mehr zeitgemäß.

_Für eine grundlegende BAföG-Reform!

Es wird Zeit für eine grundlegende BAföG-Reform. Ziel muß die Erhöhung der Gefördertenquote sein, damit jungen Menschen ermöglicht wird, ein Studium aufzunehmen. Derzeit studieren nur sieben von hundert Kindern aus einkommensschwachen Familien. Dagegen fangen siebzig von Hundert Kindern aus einkommensstarken Familien ein Studium an. Diese Ungerechtigkeit in der Bildungsbeteiligung darf nicht länger andauern.

Freibeträge und Höchstsätze müssen bis auf den tatsächlichen monatlichen Bedarf von Studierenden erhöht werden. Dieser liegt derzeit nach den Berechungen des Deutschen Studentenwerks bei DM 1.380,-. Der Darlehensanteil muß deutlich reduziert werden, damit die Angst vor einem horrenden Schuldenberg und damit vor der Studienaufnahme aufhört. Die banküblich verzinste Studienabschlußförderung muß abgeschafft werden. Die Förderungshöchstdauer darf sich nicht länger an unrealistischen Regelstudienzeiten orientieren. Das BAföG muß flexibler gestaltet werden. Studienabbruch bzw. -fachwechsel müssen genauso möglich werden wie Teilzeitstudien.

Alle Auszubildenden - nicht nur Studierende - müssen ein "Ausbildungsgeld" kriegen. Kindergeld und die ausbildungs-bedingten Transferleistungen (wie Ausbildungs- und Kinder-freibeträge) müssen zusammengefaßt und direkt an die Auszubildenden ausgezahlt werden. Dieser Sockelbetrag würde derzeit rund DM 500,- betragen. Damit wäre ein erster Schritt in eine elternunabhängige und bedarfsgerechte Bildungsfinanzierung getan, der den Menschen als Individuum und nicht in Abhängigkeit von seinen Eltern oder dem Lebenspartner definiert. Eine grundlegende Reform der Ausbildungsförderung muß nicht zuletzt mit einem Verbot jeglicher Formen von Studiengebühren einhergehen.