Europäische Ökonominnen und Ökonomen für eine alternative Wirtschaftspolitik in Europa

Bessere Institutionen, Regeln und Instrumente für Vollbeschäftigung und sozialen Wohlstand in Europa

Memorandum 2002Zusammenfassung

1. Immunisierung, falscher Optimismus und Austeritätspolitik inmitten wachsender Unsicherheit: Die „Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2002“
2. Das Europäische Sozialmodell – Eckpunkte für eine alternative Wirtschaftsstrategie in Europa
3. Die Osterweiterung – Herausforderung und Perspektive für das europäische Sozialmodell
4. Bessere Institutionen, Regeln und Instrumente für das europäische Sozialmodell
4.1 Ein Rahmen für eine demokratischere und effizientere Makropolitik
4.2 Ein stärkeres Engagement für den Sozialstaat
4.3 Reform und Ausbau der öffentlichen Dienstleistungen
4.4 Durchsetzung des öffentlichen Interesses auf den Finanzmärkten
5. Schlussbemerkung

Kontakt
Prof. Miren Etxezarreta, Universitat Autònoma de Barcelona, Miren.Etxezarreta@uab.es
Prof. John Grahl, University of North London Business School, J.Grahl@unl.ac.uk
Prof. Jörg Huffschmid, Universität Bremen, Huffschmid@ewig.uni-bremen.de
Prof. Jacques Mazier, Université de Paris Nord, Mazier@seg.univ-paris13.fr
Zusammenfassung
1. Der faktische Zusammenbruch des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ist der jüngste öffentliche Beleg für das Scheitern europäischer Wirtschaftspolitik. Die Europäische Union (EU) ist in den letzten Jahren nicht in der Lage gewesen, die problematische Entwicklung der europäischen Wirtschaft zutreffend zu beurteilen und vorauszusehen, und sie war auch unfähig, einen positiven Einfluss auf Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand auszuüben. Die Gründe für dieses politische Scheitern liegen in dem extrem engen theoretischen Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung und in den starren institutionellen Strukturen, die diesen Ansatz untermauern.
2. Die Arbeit des gegenwärtig tagenden Europäischen Konvents hat dieses Scheitern nicht zur Kenntnis genommen und versucht, die ihm zugrunde liegende Ideologie und institutionelle Struktur zu erhalten und zu befestigen. Sie steht dem Konzept eines besonderen europäischen Sozialmodells feindselig gegenüber und hat es nicht einmal auf ihre Tagesordnung gesetzt. Wenn diese Tendenzen sich durchsetzen, würde das zu einer anhaltenden Schwäche der wirtschaftlichen Entwicklung und einer weiteren Demontage historischer sozialer Errungenschaften in Europa führen. Es würde auch die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder im Rahmen einer gesamteuropäischen Entwicklungsstrategie behindern.
3. Als Alternative zu dieser unattraktiven Aussicht schlagen wir eine gründliche Reform der Wirtschafts- und Sozialpolitik vor. Ihre Hauptorientierungspunkte sollen die Ziele Vollbeschäftigung, soziale Sicherheit, Wohlstand und ökologische Nachhaltigkeit sein, die die Eckpunkte eines europäischen Sozialmodells darstellen. Die Konkretisierung dieser Eckpunkte müssen Gegenstand breiter öffentlicher Diskussion und eines demokratisch legitimierten Prozesses sein, in dem Prioritäten gesetzt und Irrtümer korrigiert werden.
4. Vorschläge zur stärkeren Orientierung der Wirtschaftspolitik an einem Europäischen Sozialmodell
4.1 Die Grundlagen für eine demokratischere und wirksamere gesamtwirtschaftliche Steuerung sollten gefestigt werden.
– Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente sollten stärker an der wirtschaftspolitischen Koordinierung beteiligt werden.
– Der Aufgabenbereich der Europäischen Zentralbank sollte ausgeweitet werden und auch Vollbeschäftigung und nachhaltiges Wachstum umfassen.
– Der Haushalt der EU sollte bis 2007 auf 5 vH des Bruttoinlandsproduktes der EU steigen.
– Der Steuerwettbewerb sollte durch die Harmonisierung der Unternehmenssteuern und die gegenseitige Information über ausländische Kapitaleinkommen ausgeschaltet werden.
4.2 Die Grundlage für ein stärkeres europäisches Engagement für die soziale Wohlfahrt sollte geschaffen werden.
– Alle Mitglieder der Gesellschaft sollten ein bedingungsloses Recht auf würdige Lebensbedingungen haben.
– Es sollten Mindeststandards für Sozialausgaben eingeführt werden.
– Die öffentlichen Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere das Rentensystem sollten aufrechterhalten, ausgebaut und keinesfalls privatisiert werden.
4.3 Die öffentlichen Dienstleistungen in Europa sollten gestärkt und der neoliberalen Logik hemmungsloser Konkurrenz nicht untergeordnet werden. Wege auf denen dies erreicht werden kann, sind die Festlegung nationaler Ausnahmen vom europäischen Wettbewerbsrecht, die Festlegung einer europäischen Rahmenrichtlinie oder die Entwicklung gemeinsamer Mindeststandards für Dienstleistungen im öffentlichen Interesse.
4.4 Bei der Regulierung der Finanzmärkte muss das öffentliche Interesse durchgesetzt werden. Das erfordert den Schutz öffentlicher und genossenschaftlicher Institute vor ruinöser Konkurrenz und die Stärkung und Konsolidierung der Aufsichtsstrukturen in der EU. Auch die Übernahmerichtlinie sollte in dem Sinne überarbeitet werden, dass sie die Interessen der Beschäftigten, der Gemeinden und der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt.

1. Immunisierung, falscher Optimismus und anhaltende Austeritätspolitik inmitten wachsender Unsicherheit: Die „Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2002“
Im laufenden Jahr 2002 mussten die offiziellen Voraussagen für das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in der EU mehrfach nach unten und die für Arbeitslosigkeit in der EU nach oben korrigiert werden. Das kräftige Wachstum von 2,75 vH, das in den „Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2001“ angekündigt worden war, hat nicht stattgefunden und auch die Erwartungen eines kräftigen Aufschwunges in diesem Jahr wurden enttäuscht. Das Wachstum beläuft sich weiterhin auf 0,5 bis 1 vH, also viel zu niedrig, um einen erneuten Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die allgemeine Schwäche wird durch eine außerordentlich breite Entlassungswelle gerade durch die Unternehmen der neuen Technologien, der Telekommunikation, den Medien und den Finanzdienstleistungen verstärkt, die noch vor wenigen Jahren als Speerspitzen der „New Economy“ und als Grundlage der „wissensbasierten Gesellschaft“ angesehen worden waren, durch die, so die Kommission, Europa bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten Region der Welt werden sollte. Es ist jetzt klar geworden, dass große Teile der New Economy einer soliden Grundlage entbehrten, und dass die Dynamik der Finanzspekulation in diesen Bereichen zu einem Aufbau großer Überkapazitäten geführt hat, angetrieben durch die geradezu besessene Nachahmung des amerikanischen Modells des Shareholder-Kapitalismus. Die aktuelle wirtschaftliche Anfälligkeit ist umso mehr Besorgnis erregend, da die EU nicht darauf setzen kann, dass externe Antriebskräfte den Mangel an Binnennachfrage kompensieren. Die Lage in den USA ist sehr instabil und nähert sich einer Rezession, und in Japan hält die schon lange währende Stagnation weiter an. Erstmals in mehr als zwanzig Jahren existiert die reale Gefahr einer deflationären Abwärtsspirale in der Weltwirtschaft.
Für die Europäische Kommission und den Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) ist all dies jedoch kein Anlass zur Besorgnis, geschweige denn ein Grund, die theoretische Basis ihrer Voraussagen und Politikempfehlungen zu überdenken und zu revidieren. Anstatt die Gefahren der aktuellen Lage ernst zu nehmen und energische wirtschaftspolitische Reaktionen zu empfehlen, ziehen sie es vor, sich durch Realitätsverweigerung zu immunisieren. Das Schlüsseldokument für die Wirtschaftspolitik der EU, die „Grundzüge der Wirtschaftspolitik“ (GWP), sieht die EU „unmittelbar vor einem Aufschwung“, und dies sei das Resultat „der schnellen und entschiedenen wirtschaftspolitischen Reaktion, gesunder Fundamentaldaten, und einer Wiederherstellung des Vertrauens in Verbindung mit der Überwindung der Wirkungen, die eine Reihe ungünstiger externer Schocks verursacht hatten.“ Da es kein besonderes Problem gibt, sehen die Instanzen in Europa auch keinen Grund dafür, die Politik zu überdenken oder zu korrigieren. Die Selbstgerechtigkeit der GWP grenzt ans Absurde, wenn sie – inmitten einer Situation der Unsicherheit und sinkender Investitionen – feststellen, dass „die Verpflichtung auf die Preisstabilität eine Stabilitätskultur hervorgebracht, die Unsicherheit vermindert, Lohnmäßigung gefördert und damit die notwendige Grundlage für ein investitionsfreundliches Klima geschaffen hat.“ Vor dem Hintergrund der Unsicherheit, die die Finanzmärkte verursacht haben und die durch das Fehlverhalten einer großen Zahl von Unternehmen verstärkt wurde, ist dies eine schamlose Erklärung.
Sobald es immer deutlicher wurde, dass mehrere Länder die Grenzen für die öffentliche Neuverschuldung, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) von 1997 festgelegt sind, nicht einhalten können und dass einige Regierungen – vernünftigerweise – beabsichtigen, die öffentlichen Ausgaben ohne Rücksicht auf die öffentlichen Defizite zu steigern, um das Wachstum anzukurbeln, reagierte die Kommission chaotisch. Obgleich sie ankündigte, formelle Verfahren wegen übermäßiger Defizite gegen Portugal und möglicherweise auch Deutschland einzuleiten, schlug sie gleichzeitig vor, die Frist für das Erreichen ausgeglichener öffentlicher Haushalte zu verschieben. Während in einigen öffentlichen Erklärungen die Position vertreten wurde, der SWP solle flexibel interpretiert werden, nannte der Kommissionspräsident ihn ‚dumm' und schloss sich damit der Kritik an, die wir in unseren Memoranden bereits seit seiner Verabschiedung im Jahre 1997 formuliert haben.
Alles in allem ist es jedoch offensichtlich, dass das Scheitern des SWP die Kommission nicht dazu angeregt hat, die theoretischen Grundlagen für die Ausrichtung ihrer Politik kritisch zu überprüfen. Dieser Entzug gegenüber empirischer Evidenz und der Realität ist ein politischer Skandal, dessen Kosten für Millionen Menschen beträchtlich sind. Der anhaltende Dogmatismus des hoch bezahlten wissenschaftlichen Personals ist auch in wissenschaftlicher Hinsicht ein Skandal. In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, dass unsere kritische Analyse der Lage und unsere Beurteilung der Aussichten für die EU unter den Bedingungen der vorherrschenden Wirtschaftspolitik, die wir in unseren Memoranden vorgelegt haben, sehr viel realitätsnäher waren als die Positionen der GWP. Aber die Kommission macht sich nicht einmal die Mühe, solche Kritiken zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn sich auf eine offene und öffentliche Diskussion einzulassen, die wirtschaftliche Prioritäten und Wege zu ihrer Verwirklichung thematisiert.
Die institutionellen und ideologischen Konstellationen hinter den Fehlschlägen europäischer Wirtschaftspolitik sind in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam und im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegt. Die bevorstehende Erweiterung der EU hätte zum Anlass genommen werden können, diese problematische Grundlage zu korrigieren. Statt dessen geschieht das Gegenteil. Der Europäische Konvent, der beauftragt wurde, bis zum kommenden Sommer einen neuen, verfassungsähnlichen Vertrag auszuarbeiten, scheint entschlossen, die verfehlten und schädlichen Prinzipien der wirtschaftlichen und sozialen Gemeinschaftskonstruktion beizubehalten und zu verfestigen. Die Vorschläge des Konvents für die Wirtschaftspolitik (economic governance) in der erweiterten EU behalten die sehr enge Aufgabenstellung und das nahezu vollständige Fehlen einer demokratischen Legitimation des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bei. Sie lassen keinen Spielraum für eine aktivere europäische Fiskalpolitik – weder durch einen größeren und flexibel einsetzbaren europäischen Haushalt noch durch eine umfassendere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern. Die soziale Dimension eines erweiterten Europas, oder das besondere europäische Sozialmodell, das in politischen Reden immer wieder beschworen wird und den Wünschen und Erwartungen von Millionen Menschen in Europa entspricht, steht nicht auf der Tagesordnung des Europäischen Konvents. Diese Missachtung hat zu offenem und in unseren Augen sehr berechtigtem Protest von Seiten einiger Konventsmitglieder sowie von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen geführt.
In diesem Memorandum schlagen wir einen alternativen Ansatz für die europäische Wirtschaftspolitik vor. Er stützt sich auf das Konzept eines starken europäischen Sozialmodells, das nach unserer Meinung die Hauptorientierung für die Reform Europas abgeben sollte. In Kapitel 2 diskutieren wir die Eckpunkte dieses europäischen Sozialmodells. In Kapitel 3 erfolgt eine kurze Diskussion der besonderen Probleme, die durch die bevorstehende Osterweiterung entstehen und unserer Ansicht nach eine umfassende gesamteuropäische Entwicklungsstrategie erfordern. In Kapitel 4 stellen wir unsere Vorschläge für eine auf dem Konzept des europäischen Sozialmodells beruhende Politik für vier Bereiche vor: makroökonomische Steuerung (4.1), Politik zur Sicherung der sozialen Wohlfahrt (4.2), öffentliche Dienstleistungen (4.3) und Regulierung der Finanzmärkte (4.4). Diese Vorschläge sind weder erschöpfend noch vollständig ausgearbeitet. Sie sind ein Zwischenergebnis einer breiten Debatte zwischen kritischen Ökonominnen und Ökonomen. Andere Expertinnen und Experten sowie die Öffentlichkeit sind eingeladen, hierauf zu reagieren und die Debatte auszuweiten.

2. Das Europäische Sozialmodell – Eckpunkte für eine alternative Wirtschaftsstrategie in Europa
Offizielle Erklärungen berufen sich oft auf das europäische Sozialmodell als auf etwas, das bewahrt und gegen alle Tendenzen verteidigt werden muss, alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens den Gesetzen des Marktes und dem Gebot der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu unterwerfen. Es wird als eine Alternative zu neo-liberaler Politik und zur Kopie des amerikanischen Models mit seinen tiefen Ungleichheiten, dem schwachen sozialen Zusammenhalt und den enormen Lasten für die Mehrheit der Menschen präsentiert. Jenseits dieser allgemeinen rhetorischen Wertschätzung bleiben die Angaben zum Inhalt des besonderen europäischen Sozialmodells für gewöhnlich sehr vage. Gleichzeitig ist die praktische Wirtschafts- und Sozialpolitik in entgegengesetzte Richtung betrieben worden, nämlich mit Kurs auf das Muster in den USA.
Wir unterstützen das Konzept eines europäischen Sozialmodells und schlagen vor, dass die grundlegenden Elemente dieses Modells einen wesentlichen Bestandteil der kommenden europäischen Verfassung ausmachen sollten. Europa gehört zu den reichsten Regionen der Welt mit sehr großen Möglichkeiten, sowohl den Wohlstand aller hier Lebenden zu steigern als auch die weniger entwickelten Regionen der Welt zu unterstützen. Aber diese Möglichkeiten werden nicht ausreichend entwickelt und ausgeschöpft. Massenarbeitslosigkeit, soziale Polarisierung, Instabilität und Unsicherheit haben sich in den letzten beiden Jahrzehnten ausgebreitet, in denen die Wirtschaftspolitik immer stärker durch Marktorientierung dominiert wurde. Wir glauben, dass dieser Trend nur durch starke öffentliche Interventionen und Steuerung umgedreht werden kann, deren Ziel es ist, einen alternativen Typ der wirtschaftlichen Entwicklung zu definieren und umzusetzen.
Öffentliche Interventionen können fehlschlagen – aber sie können schwerlich größere Irrtümer begehen als jene, die private Unternehmen im vergangenen Jahrzehnt des Booms und des Krachs begangen haben, mit riesigen Überkapazitäten in vielen Sektoren der „New Economy“, die anschließend durch tiefe Krisen und Massenentlassungen „bereinigt“ werden mussten. Politische Entscheidungen können auch durch Betrug und Korruption verfälscht werden – aber der größte Teil an Betrug und Korruption der in jüngster Zeit aufgedeckt worden ist, wurde von privaten Unternehmen begangen. Irrtümer der Wirtschaftspolitik können und müssen durch öffentliche Diskussion und demokratische Entscheidungen korrigiert werden. Die Kosten solcher Korrekturen sind erheblich niedriger und ihre Verteilung ist fairer als die Kosten von privatem Betrug und Fehlverhalten, wie zum Beispiel im ENRON-Fall, der nach einer jüngst veröffentlichten Studie die Öffentlichkeit mehr als 200 Milliarden Dollar kosten wird.
Die wesentlichen allgemeinen Grundsätze für eine alternative Wirtschaftspolitik sind öffentliche Diskussion, eine stärkere demokratische Kontrolle und Beteiligung im wirtschaftlichen Entwicklungsprozess. Die Grundlage für solche Diskussionen und Eingriffe müssen öffentlich formulierte Ziele sein, die ein europäisches Sozialmodell erfüllen sollte. In unserer Vorstellung gibt es mindestens vier derartige, grundlegende Ziele: Vollbeschäftigung, gesellschaftlicher Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit.
2.1 Vollbeschäftigung
Unter Vollbeschäftigung verstehen wir, dass jede Person, die in der Lage und bereit ist zu arbeiten, das Recht auf einen anständigen Arbeitsplatz hat.
Seit dem Gipfel von Lissabon im März 2000 gehört Vollbeschäftigung wieder zu den Hauptzielen auf der Tagesordnung der EU. Aber unser Verständnis von Vollbeschäftigung unterscheidet sich erheblich von dem der Kommission, des ECOFIN und der meisten Regierungen der Mitgliedsländer. In den offiziellen Konzeptionen taucht das Erreichen von Vollbeschäftigung lediglich als das Problem auf, wie man die Beschäftigungsquote der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter anheben kann: indem man Menschen ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände und Arbeitsbedingungen in Arbeit hineindrückt. Wir sind gegen eine solche mechanistische Sicht von Vollbeschäftigung, weil sie ohne jene soziale Substanz ist, die Vollbeschäftigung zum wünschenswerten Ziel macht.
Das heißt nicht, dass wir zu der Vorstellung von Vollbeschäftigung zurück kehren wollen, die die sozialdemokratische Politik während der 50er und 60er Jahre bestimmt hat und die im Wesentlichen auf Beschäftigung für Männer beruhte. Wir berücksichtigen die Veränderungen in der Technologie und in den Sozialstrukturen, die Herausbildung neuer Muster der Arbeitsteilung in den Familien, neue persönliche Einstellungen und Lebensstile, die verbreiteten Wünsche nach mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitorganisation usw. Dennoch glauben wir, dass die folgenden Grundsätze ihre Gültigkeit behalten:
– Beschäftigung muss freiwillig sein und nicht erzwungen werden. Sie muss den Qualifikationen und Wünschen der Beschäftigten entsprechen und Möglichkeiten der Weiterqualifizierung und der Karriereverbesserung enthalten.
– Die Beschäftigten sollen ein Anrecht auf reguläre und unbefristete Arbeitsplätze haben und nicht gezwungen werden, prekäre Arbeitsverhältnisse zu akzeptieren.
– Die Löhne und Gehälter von Vollzeitbeschäftigten sollten es ihnen erlauben, ein unabhängiges Leben jenseits der Gefahr von Armut zu führen.
– Die Beschäftigten müssen vollen Arbeitsschutz und Rechte gegen Entlassung, Diskriminierung und andere willkürliche Maßnahmen von Arbeitgeberseite genießen.
– Alle Arrangements bezüglich der Flexibilität bei der Arbeitszeit und den Arbeitsbedingungen bedürfen der Zustimmung der Beschäftigten.

Vollbeschäftigung in diesem Sinne ist ein grundlegendes wirtschaftliches, soziales und politisches Gut für die Gesellschaft. In wirtschaftlicher Hinsicht ermöglicht Vollbeschäftigung uns, das produktive Potenzial der Gesellschaft vollständig auszuschöpfen und den Wohlstand zu steigern. Sie ist auch ein wesentlicher Beitrag zu „gesunden öffentlichen Finanzen“, weil sie zu mehr Steuereinnahmen führt und die Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe senkt. Gesellschaftlich ist Vollbeschäftigung ein wesentliches Element des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und der Integration, indem sie die individuellen Möglichkeiten der eigenen Entwicklung fördert, das Selbstvertrauen ausweitet und die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität stärkt. Vollbeschäftigung stärkt auch die Position der Arbeiter und der Gewerkschaften auf dem Arbeitsmarkt und kann so teilweise die systembedingte Schlechterstellung der Arbeit gegenüber dem Kapital ausgleichen. Schließlich ist Vollbeschäftigung ein wesentlicher Faktor der politischen Stabilität und eine effektive Antwort auf alle Arten von politischem Extremismus und Fundamentalismus.

2.2 Gesellschaftlicher Wohlstand
Unter gesellschaftlichem Wohlstand verstehen wir das bedingungslose Recht für alle auf einen Umfang an materiellen Ressourcen, der ein würdiges Leben gestattet und den Zugang zu allen wesentlichen gesellschaftlichen und kulturellen Einrichtungen gewährleistet. Unerlässlich für das Erreichen einer umfassenden gesellschaftlichen Wohlfahrt ist ein starkes und öffentlich garantiertes Netz sozialer Sicherungssysteme (wie Renten- und Gesundheitssysteme) und die Bereitstellung öffentlicher Dienste (wie Bildung und Kinderbetreuung).
Ein starker gesellschaftlicher Zusammenhalt und die Beseitigung von Armut gehören ebenfalls zu den erklärten Zielen der EU. In der Praxis führt die Politik in vielen Bereichen allerdings nicht zu diesen Zielen und in manchen Bereichen hat sie die gegenteilige Wirkung. Letzteres trifft insbesondere für die sogenannte „Modernisierung“ der sozialen Sicherungssysteme zu, die im Wesentlichen eine Privatisierungspolitik ist. Aktuell steht die Reform der Rentensysteme ganz oben auf der Tagesordnung der EU. Diese „Modernisierung“ liefert den Lebensstandard der zukünftigen Rentner an die unkalkulierbaren Risiken der Finanzmärkte aus, indem sie öffentliche Rentensysteme von öffentlichen Umlagesystemen zu privaten kapitalgedeckten Systemen verschiebt. Der jüngste Krach an den Aktienmärkten und der Zusammenbruch großer Unternehmen in den USA, in die führende Pensionsfonds große Teile der Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten investiert hatten, haben eindrucksvoll demonstriert, dass diese Märkte nicht als zuverlässige Grundlage für sichere Renten angesehen werden können und dass Krisen viele RentnerInnen in schiere Armut stoßen können. Die Gründe, die gewöhnlich angeführt werden, um diesen Übergang von öffentlichen Umlagesystemen zu privaten kapitalgedeckten Systemen zu rechtfertigen, sind nicht nur nicht überzeugend, sondern schlicht falsch: Eine ältere Bevölkerung erfordert – sofern der gegenwärtige relative Lebensstandard der Beschäftigten beibehalten werden soll – die Übertragung eines größeren Anteils an der zukünftigen Produktion von der arbeitenden Bevölkerung zu den RentnerInnen – unabhängig von dem Mechanismus, durch den diese Übertragung bewerkstelligt wird. Wir halten daran fest, dass eine derartige Übertragung sicherer und sozial gerechter durch ein öffentliches Umlagesystem durchgeführt werden kann. Die wirkliche Stoßrichtung hinter dem Wechsel von öffentlichen zu privaten Systemen sind weniger eine objektive Notwendigkeit, sondern sehr viel mehr das Interesse und die Lobbymacht großer institutioneller Investoren. Sie werden das Kommando über Milliarden privater Versicherungsbeiträge erhalten, die sie auf den Finanzmärkten investieren können. Es sind diese Gewinnaussichten und nicht die Probleme einer alternden Bevölkerung, die hinter der Modernisierung der Rentensysteme stehen.

2.3 Soziale Gerechtigkeit
Unter sozialer Gerechtigkeit verstehen wir die Abwesenheit von sozialer Diskriminierung und übermäßiger Ungleichheit bei der Verteilung von Einkommen, Vermögen und den Zugang zu den materiellen Ressourcen, Institutionen sowie Möglichkeiten der Teilhabe an demokratischen öffentlichen Diskussionen und Entscheidungen.
Soziale Gerechtigkeit ist ebenfalls auf der Tagesordnung der EU. Es werden Anstrengungen unternommen, der Geschlechterdiskriminierung zu begegnen und gleiche Beschäftigungschancen für Männer und Frauen zu schaffen. Aber wirkliche Erfolge sind nicht zu verzeichnen. Die Geschlechterdiskriminierung bei der Entlohnung und beim Zugang zu höheren Positionen in Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung ist immer noch sehr stark.
In den meisten anderen Bereichen ist der Ruf nach mehr Gerechtigkeit überwiegend rhetorisch geblieben, weil die EU keine wirklichen Kompetenzen in der Sozialpolitik hat und nicht wirksam gegen wachsende Ungleichheiten vorgehen kann. Die Umverteilungsinstrumente der EU – insbesondere der Regionalfonds und der Sozialfonds – haben eine gewisse Wirkung für ärmere Länder und Regionen, aber insgesamt sind sie zu klein um einen nachhaltigen Aufholungsprozess zu unterstützen. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Erweiterung wird dieser Mangel an wirksamen Umverteilungsmechanismen ein erhebliches Hindernis für eine ausgeglichene Entwicklung und wahrscheinlich auch eine größere Quelle von Konflikten in der erweiterten EU sein.
Zunehmende Ungleichheit ist ein wesentliches Merkmal der Entwicklungen in Europa gewesen. Die Lohnquote ist in der EU in den beiden letzten Jahrzehnten gefallen. Die Konzentration von Einkommen und Vermögen, die schon in den 80er Jahren hoch war, hat in den 90er Jahren in den meisten Ländern weiter zugenommen. Während die Ungleichheiten der Pro-Kopf-Einkommen zwischen den Ländern leicht zurückgegangen sind, sind sie innerhalb der Länder gestiegen, so dass die Kluft zwischen den bessergestellten und den ärmeren Regionen in der EU in Wirklichkeit größer geworden ist. In einigen Ländern ist Obdachlosigkeit ein wirkliches Problem für hunderttausende Menschen geworden. In den meisten Ländern sind Jugendliche besonders schlimm von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen.

2.4 Ökologische Nachhaltigkeit
Unter ökologischer Nachhaltigkeit verstehen wir, dass die Ausbeutung von Naturressourcen nicht über ihre Erneuerungskapazitäten hinausgeht und dass die Emission von Abfall in die Natur ihre Absorptionsfähigkeit nicht überschreitet.
Die Konsequenzen einer langen Nichtbeachtung ökologischer Gebote sind jüngst durch immer häufigere Katastrophen wie Überschwemmungen und Stürme demonstriert worden. Gemeinsame europäische Projekte sind erforderlich, um abfallreiche, schädliche und energieintensive Produktion einzuschränken und zu vermindern. Ökologische Nachhaltigkeit erfordert in erster Linie einen weitreichenden Umstrukturierungsprozess in mehreren Kernbereichen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reproduktion: Dezentralisierung der Energieversorgung, vermehrter Gebrauch erneuerbarer Energiequellen, attraktive öffentliche Verkehrsmittel, weniger Verwendung von chemischen Düngemitteln und anderen Schadstoffen in der Landwirtschaft, der Bau von Niedrigenergiehäusern usw. Während dieser Umstellung würde die Verminderung ökologisch schädlicher Produktion durch mehr Ausgaben und Beschäftigung, also Wachstum, in den neuen nachhaltigen Bereichen kompensiert werden. Die veränderte Zusammensetzung des BIP in Richtung auf mehr Dienstleistungen bringt auch ein großes Potential für die Schaffung nachhaltigerer Entwicklungsrichtungen hervor. Die Förderung dieses umfassenden Strukturwandels sollte hohe Priorität in der EU genießen. Aber bisher ist sie – von kleinen Ausnahmen abgesehen – nicht in der Lage gewesen, die mächtigen Lobbies der chemischen, der Automobil-, Öl- und anderer Industrien zu überwinden und eine gesündere Umwelt für ihre BürgerInnen durchzusetzen.

3. Die Osterweiterung – Herausforderung und Perspektive für das Europäische Sozialmodell
Am Anfang des Weges zur Osterweiterung standen die politischen Veränderungen im östlichen Teil Europas. Sie sind eine einzigartige Gelegenheit zur Aussöhnung zwischen Westen und Osten, zur Beendigung jahrhundertelanger Streitigkeiten zwischen Ländern und zur Errichtung eines Europas des Friedens und des sozialen Fortschritts.
Die Europäische Kommission hat dem Dezembergipfel in Kopenhagen vorgeschlagen, dass 2004 acht mittel- und osteuropäische Länder (MOEL) plus Malta und Zypern Mitglieder der EU werden sollen. Dies ist ein Ereignis von großer historischer Bedeutung. Es ist auch eine große Herausforderung für das europäische Sozialmodell. Das niedrige Niveau von Produktivität und Einkommen in den MOEL erfordert spezielle Maßnahmen, wenn das europäische Sozialmodell auch für diese Länder funktionieren und wenn verhindert werden soll, dass sich im Osten dauerhaft eine Peripherie etabliert, die einerseits den Regeln des Binnenmarktes unterworfen ist, andererseits aber von den Vorteilen des Sozialmodells ausgeschlossen bleibt.
Es wurde gezeigt, dass schon in der „alten“ EU die Ziele des Sozialmodells unzureichend realisiert wurden und dass eine gründliche Reform erforderlich ist. Ein Grundprinzip dabei sollte sein, dass der Klub-Ansatz, der die Beitrittsverhandlungen dominierte und den MOEL die bedingungslose Übernahme der bestehenden EU Regeln auferlegte, aufgegeben und durch einen gesamteuropäischen Entwicklungsansatz ersetzt wird.
Die Erweiterung ist vor allem eine politische Aktion, die den demokratischen Wandel stärken und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den neuen Mitgliedsländern fördern und auch positive Wirkungen für das übrige Osteuropa mit sich bringen kann. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für alle Partner, im Osten wie im Westen, enthält aber auch bedeutende Risiken. Die jetzigen Mitgliedsländer erhalten Zugang zu den MOEL Märkten mit 74 Millionen Menschen. Die östlichen Länder haben ein großes Wachstumspotenzial, reiche Naturressourcen, gut ausgebildete Arbeitskräfte und gute Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsysteme. Die Erweiterung schafft Perspektiven für eine höheres und stabileres Wachstum für die Union insgesamt, und sie öffnet neue Bereiche für Investitionen. Für die östlichen Länder bietet der Beitritt die einzigartige Gelegenheit, die Entwicklung zu beschleunigen, ihre Wirtschaften anzupassen und zu modernisieren und so die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern.
Die Jahre des umfassenden Systemwechsels brachten eine tiefe Übergangskrise mit sich. Auch wenn die Erholung jetzt in allen Ländern und Regionen begonnen hat, und der wirtschaftliche Wiederaufbau im Gange ist, liegt das Hauptproblem für einen glatten Übergangsprozess darin, dass das Entwicklungsniveau der neuen Mitglieder viel niedriger ist als der gegenwärtige EU-Durchschnitt. Nach dem jüngsten Fortschrittsbericht der Kommission lag das Pro-Kopf-Einkommen der fünf zentraleuropäischen Länder (Tschechien, Ungarn, Polen, Slovenien und Slowakei) bei nur 53 vH des EU-Durchschnitts, jenes der drei baltischen Staaten bei 37 vH und das von Bulgarien und Rumänien bei 28 vH, berechnet in Kaufkraftparitäten. Zum Vergleich: das Pro-Kopf-Einkommen von Griechenland, Portugal und Spanien, der drei ärmsten der 15 Unionsländer, betrug 78 vH des Gemeinschaftsdurchschnitts in 2000. Das Pro-Kopf-Einkommen aller Beitrittskandidaten ist also niedriger als das der ärmsten Unionsländer, und die Unterschiede zwischen den östlichen Ländern sind viel größer als die zwischen den jetzigen Mitgliedern. Diese quantitativen Differenzen belegen einen qualitativen Unterschied in den wirtschaftlichen Bedingungen der Kandidatenländer, der bislang in der wirtschaftspolitischen Strategie der Union vernachlässigt worden ist.
In den Beitrittsverhandlungen hat man von den Kanditatenländern verlangt, alle Werte und Regelungen der EU zu übernehmen, und sie haben dies getan. Dennoch ist der Unterschied in den Entwicklungsniveaus so groß, dass in den nächsten Jahrzehnten doppelt so hohe Wachstumsraten wie in der EU-15 nötig wären, um die bestehende Kluft zu vermindern und die MOEL auf die Höhe der Länder mit den niedrigsten Einkommen in der EU-15 zu bringen. Das ist unmöglich, falls die Maastricht-Kriterien auch auf die neuen Mitglieder angewandt werden. Das Fortbestehen von Disparitäten in den aktuellen Größenordnungen wird aber, früher oder später, zu unerträglichen Spannungen und Konflikten führen.
In unseren Memoranden haben wir regelmäßig die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik der EU kritisiert. Wir haben argumentiert, dass diese Politik die wirtschaftliche Aktivität und die Beschäftigung in der EU-15 behindert. Dies trifft um so mehr für die MOEL zu. Wenn das Wachstum dort niedrig bleibt, wird das auch Rückwirkungen auf die gegenwärtigen Mitgliedsländer haben. Um dies zu vermeiden, müssen wir die verfehlten Regeln korrigieren und den aktuell übermäßig rigiden Rahmen für die Wirtschaftspolitik in Europa reformieren.

4. Bessere Institutionen, Regeln und Instrumente für das Europäische Sozialmodell
Gründliche Veränderungen im institutionellen Rahmen und in den Regeln für die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU sind erforderlich. Die laufende Revision des Vertrags im Europäischen Konvent geht in die falsche Richtung. Statt dieser Fehlleistungen brauchen wir:
1. den Rahmen für eine demokratischer und wirksamere Makropolitik,
2. ein stärkeres Engagement für die gesellschaftliche Wohlfahrt, insbesondere bei den Renten,
3. einen stärkeren und demokratischer organisierten öffentlichen Sektor und
4. die Durchsetzung des öffentlichen Interesses auf den Finanzmärkten.

4.1 Ein Rahmen für eine demokra-tischere und effizientere Makro-politik
Überwindung des demokratischen Defizits bei der wirtschaftspolitischen Koordinierung. Der Rahmen für die wirtschaftspolitische Koordinierung der EU ist zersplittert, komplex und undurchsichtig. Seine demokratische Legitimierung ist beschränkt, denn Entscheidungen werden auf intergouvernementaler Grundlage getroffen, und das Europäische Parlament (EP) ist überhaupt nur an zwei von fünf Koordinierungsprozessen beteiligt, und das nur in beratender Funktion.
„Auf europäischer Ebene hat das Parlament zur Zeit keine formelle Rolle bei der wirtschaftspolitischen Koordinierung. Die Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierungsinstrumente muss Hand in Hand mit einer stärkeren Beteiligung des europäischen Parlaments gehen, wobei die genaue Rolle von den jeweiligen Instrumenten abhängt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wirtschaftspolitisches Management keine Angelegenheit des Gesetzgebers ist. In ähnlicher Weise muss auch die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten aufgewertet werden.“ (COM (2002) 247 final/22-5-2002/p.10)
Im Gegensatz zu dieser Erklärung beschränken sich die aktuellen Vorschläge der Kommmission darauf, den Koordinierungsprozess zu glätten. Das Problem der demokratischen Legitimität wirtschaftspolitischer Koordinierung wird nicht einmal angesprochen. Und die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) wird als gegeben akzeptiert. Die Koordinierungsprobleme, die durch die falsche Entgegensetzung von Geld- und Fiskalpolitik verursacht werden, bleiben außer Betracht. Sowohl die Rolle des Parlaments als auch die der EZB müssen überprüft werden. Anpassungen sind erforderlich, um die Formulierung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik demokratischer und vernünftiger zu gestalten. Insbesondere das EP sollte ein größeres Gewicht bei der Koordinierung haben, in der Art, wie es am Gemeinschaftshaushalt beteiligt ist. Auch nationale Parlamente sollten zumindest beratend einbezogen werden. Schließlich sollte auch beachtet werden, dass die Stärkung der Demokratie bedeutet, die Öffentlichkeit viel mehr als dies gegenwärtig der Fall ist in die Diskussionen über wirtschaftliche Prioritäten einzubeziehen.

Korrekturen am Stabilitäts- und Wachstumspakt. In einem sich verschlechternden wirtschaftlichen Klima muss die Politik neu ausgerichtet werden, wobei Vollbeschäftigung als zentrales Ziel festgelegt und Geld- und Fiskalpolitik auf dieses Ziel ausgerichtet sein sollten. Um Produktion und Beschäftigung anzukurbeln, sind Sofortmaßnahmen erforderlich. Aber auch anspruchsvollere mittelfristige Reformen müssen durchgeführt werden, um eine unzureichende Entwicklungsdynamik, höhere Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung zu vermeiden. Schließlich ist es auch nötig, die gesamtwirtschaftliche Politik in Europa zu demokratisieren und effizienter zu machen.
Die grundlegende Schwäche der Arrangements, von denen der Euro umgeben ist, sind in diesem Jahr offensichtlich geworden. Die wirtschaftliche Abschwächung hat zu niedrigeren Steuereinnahmen und höheren Haushaltsdefiziten geführt, in vielen Fällen bis nahe an die 3-Prozentgrenze, die der SWP eingeführt hat. Dass die Abschwächung diese 3-Prozentgrenze getestet hat, sollte niemanden erstaunen. Die Verfechter des SWP bedauern natürlich, dass die „fiskalische Disziplin“ untergraben worden und die Glaubwürdigkeit des Paktes dadurch in Verruf geraten ist. Aber es besteht immer noch die Gefahr, dass falsche Politiken tatsächlich umgesetzt werden: Wenn die nationalen Regierungen gezwungen werden in den kommenden Jahren ihre Haushaltsdefizite weiter zu senken, wird die Produktion gebremst werden und Arbeitslosigkeit bestehen bleiben.
Es ist Zeit für grundlegende Veränderungen am Stabilitäts- und Wachstumspakt – damit er nicht zum Instabilitäts- und Stagnationspakt wird. Die Verschreibung einer einheitlichen Fiskalpolitik (mit im Verlauf der Zyklen ausgeglichenen Haushalten und einer Defizitobergrenze von 3 vH des BIP) für alle, hindert nationale Regierungen daran, eine Fiskalpolitik zu betreiben, die für ihr Land angemessen ist. Die Mindestforderung muss sein, den nationalen Regierungen genügend Spielraum für antizyklische Maßnahmen im Rahmen einer europäischen Koordinierung zu geben, und die weitere Perspektive sollte darin liegen, als Alternative zu dem rigiden SWP enge und flexible Koordinierung in der Eurogruppe und im Rat zu entwickeln.

Umfassendere Aufgaben für die Geldpolitik. Die Aufgaben der EZB sollten neu formuliert werden und Wachstums- und Vollbeschäftigungsziele beinhalten, was dem Modell des US Federal Reserve Systems folgen würde. Auf diesem Gebiet ist es schwierig, das demokratische Defizit zu vermindern, weil es keine supranationale wirtschaftspolitische Instanz mit klarer demokratischer Legitimation gibt. Aber es ist möglich, die Verantwortlichkeit der EZB gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat zu erhöhen und ihren Dialog mit den nationalen wirtschaftspolitischen Instanzen zu erweitern und zu vertiefen. Die EZB könnte ihre operationale Unabhängigkeit behalten, würde aber einen größeren Aufgabenbereich (einschließlich der Sorge für Vollbeschäftigung und nachhaltiges Wachstum) haben und stärker rechenschaftspflichtig sein.

Die Koordinierung zwischen der Geldpolitik und den nationalen Fiskalpolitiken sollte viel effizienter sein und sich auf einen hohes Niveau wirtschaftlicher Aktivität richten. Die nationale Fiskalpolitik sollte sich nicht länger den künstlichen Defizitgrenzen des SWP und dem Diktat der EZB unterwerfen. Eine stärkere Eurogruppe könnte der Ansprechpartner der EZB für die Geldpolitik werden. Wenn der in den „Grundzügen der Wirtschaftspolitik“ aufgestellte Grundsatz, dass die strategischen Orientierungen der Regierungen sich in Mehrjahresprogrammen für die öffentlichen Finanzen niederschlagen sollten, in irgendeiner Weise von Nutzen sein soll, muss der Gehalt der Grundzüge angereichert werden. Sie sollten ausdrücklich auch die Geldpolitik umfassen, und auch die Wirkungen der Politik anderer Länder sollten berücksichtigt werden, um die Gewinne aus der Koordinierung einzuschätzen. Auch beim Kampf gegen Steuerhinterziehung, kriminelle Geschäfte und Geldwäsche ist eine enge Abstimmung der Politik nötig.

Ein europäischer Stabilisierungsfonds für Beschäftigung (in der Größenordnung von 1 vH des EU BIP) sollte eingerichtet werden und als automatischer Stabilisator schnelle Transfers an Länder ermöglichen, die mit einer überdurchschnittlichen Verschlechterung ihrer Beschäftigungslage konfrontiert sind. Er kann entweder aus dem EU-Haushalt oder durch Beiträge der Mitgliedsländer finanziert werden. Auf der Ebene der Mitgliedsländer würde die gleiche Funktion durch Eventualhaushalte erfüllt, die aktiviert würden, wenn die Aktivität unter ein bestimmtes Schwellenniveau fällt.

Reform des Einnahmesystems. Das Steuersystem der EU muss in doppelter Hinsicht reformiert werden: Der Gemeinschaftshaushalt der EU muss vergrößert und die Steuerkonkurrenz zwischen den Mitgliedsländern muss gemildert werden.
a. Es gibt keine Zukunftsperspektive für Wachstum und Vollbeschäftigung ohne einen Gemeinschaftshaushalt, der einen Aufschwung auf europäischer Ebene bei gemeinschaftsweiten Störungen (wie sie zur Zeit in den USA zu beobachten sind) fördern und asymmetrischen Störungen und tiefer werdenden Disparitäten durch regionale Umverteilung begegnen kann. Angesichts des vorhandenen starken Widerwillens hiergegen kann nur ein bescheidener Anstieg auf ein Niveau von 5 vH des europäischen BIP bis 2007 ins Auge gefasst werden. Schon das wäre aber ein Durchbruch. Die erforderlichen zusätzlichen Einnahmen könnten durch (1) eine Reform des Systems der eigenen Einnahmen, (2) die Einführung zusätzlicher Steuern und (3) dadurch aufgebracht werden, dass die EU das Recht zur eigenständigen Verschuldung erhielte.
(1) Wir schlagen eine progressive BIP-bezogene europäische Steuer vor, deren Bemessungsgrundlage das jeweilige nationale BIP ist. Reichere Länder zahlen einen höheren Anteil ihres BIP, ärmere einen geringeren. Das entspricht der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Länder und erleichtert eine internationale Umverteilung. (2) Zusätzlich sollte eine harmonisierte Börsenumsatzsteuer von 1 vH auf alle Sekundärumsätze von Anleihen, Aktien und Derivaten erhoben werden; die Erstausgabe dieser Papiere sollte steuerfrei bleiben. (3) Um auf externe Schocks reagieren und langfristige transnationale Investitionsprojekte finanzieren zu können, sollte die EU das Recht erhalten, Anleihen über die Europäische Investitionsbank auszugeben.

b. Um die Steuerkonkurrenz zu mildern und ein gerechteres und wirksameres System der öffentlichen Finanzen voran zu bringen, sollte die EU insbesondere (1) die Kapitalsteuern, (2) die Energiebesteuerung und (3) die Devisenumsatzsteuern harmonisieren.
(1) Die Harmonisierung von Kapitalsteuern ist unverzichtbar, weil die gegenwärtig stattfindende Steuerkonkurrenz in der EU die Einnahmebasis in allen Mitgliedsländern untergräbt. Wir schlagen die Einführung und strikte Umsetzung des Welteinkommensprinzips bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen vor, um die internationale Steuerkonkurrenz bei der Unternehmensbesteuerung zu verhindern. Die Bemessungsgrundlage sollte harmonisiert werden und der Mindeststeuersatz sollte rund 45 vH betragen. Um weitere Steuerhinterziehung durch private Anleger zu verhindern, muss unverzüglich ein System der gegenseitigen Information über grenzüberschreitende Zinszahlungen eingerichtet werden.
(2) Die Mitgliedsländer sollten eine harmonisierte Energiesteuer einführen, die auch den Sektor der Energieerzeugung einschließt und an der Emission von Kohlendioxyd der genutzten Energiequellen ansetzt. Um den Ersatz fossiler durch nukleare Energieträger zu verhindern, sollte auch die Atomenergie in die Energiebesteuerung einbezogen werden.
(3) Schließlich sollten die Mitgliedsländer eine harmonisierte Devisenumsatzsteuer (Tobinsteuer) in Höhe von 1 vH einführen, deren Zweck es ist, die Finanzspekulation zu dämpfen und deren Aufkommen über die Vereinten Nationen an Entwicklungsländer geleitet werden sollte.

4.2 Ein stärkeres Engagement für den
Sozialstaat
Das langfristige Ziel bei der Festigung des europäischen Sozialstaates ist eine europäische Sozialverfassung, die jeder Person, die in der Gemeinschaft lebt, das bedingungslose Recht auf Einkommen, sozialen Schutz und Wohlfahrt in dem Umfang gibt, der notwendig ist, um ein unabhängiges und würdiges Leben zu führen. Es muss auch ein Recht auf demokratische Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geben, da diese ebenfalls eine notwendige Voraussetzung für persönliche Unabhängigkeit und Würde darstellt. Diese Grundsätze sollten in dem neuen Vertrag über die Europäische Union verankert werden.
Eine Möglichkeit, diese Perspektive zu konkretisieren, ist ein umfassender Satz von Mindeststandards. Sie müssen auf der einen Seite nationale Besonderheiten berücksichtigen, aber auf der anderen Seite auch eine Konkurrenz nach unten verhindern. Mindeststandards sollten – wie wir in unserem Memorandum 2001 ausgeführt haben – besagen, dass die Mitgliedsländer einen Mindestanteil ihres BIP für ihr Sozialsystem insgesamt ausgeben sollten. Mindeststandards können andererseits auch für jedes Gebiet sozialer Versorgung festgesetzt werden.
Die weitere Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere der Renten- und Gesundheitssysteme, die durch die Privatisierungsstrategien der EU bedroht sind, ist außerordentlich wichtig. Der abrupte Niedergang auf den europäischen Aktienmärkten hat die Gefahren privat gedeckter Rentensysteme demonstriert und die Position gegen weitere Privatisierungen gestärkt.
Wir unterstützen Veränderungen bei den Rentensystemen, wenn sie die bestehenden Systeme verbessern und ausbauen und auf die verbreitete Unzufriedenheit der RentnerInnen reagieren, die den Mangel an Mitteln und den bürokratischen Charakter des Systems kritisieren. Die wesentliche Grundlage einer Rentenreform sollte es sein, dass die Wohlfahrt alter Leute erhalten werden muss. Hier berufen wir uns auf die erklärten Ziele der EU für die Rentensysteme:
„... zu gewährleisten, dass die Älteren nicht dem Risiko der Armut ausgesetzt werden, sondern einen anständigen Lebensstandard genießen können; dass sie aktiv am wirtschaftlichen Wohlstand ihres Landes teilhaben und entsprechend aktiv am öffentlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.“ (Joint Report of the Social Protection Committee and the Economic Policy Committee on objectives and working methods in the area of pensions: applying the open method of coordination, point 1, 2002)
Da die gegenwärtig durchgeführten Reformen langfristig stark regressive Wirkungen haben werden, ist es wichtig, kurzfristig als erste Alternative an der Beibehaltung der bestehenden öffentlichen Rentensysteme festzuhalten und in einigen Fällen das vorherige öffentliche System wiederherzustellen, das durch die Veränderungen Schaden genommen hat. Das ist möglich, ohne dass die behaupteten Finanzierungsprobleme entstehen. Kurzfristig ist Vollbeschäftigung die beste Finanzierungsgarantie für das Rentensystem.
Für die mittel- und langfristige Perspektive werden von den meisten Kommentatoren drei Grundelemente akzeptiert: Gerechtigkeit, Solidarität und Dekommodifizierung. Gerechtigkeit bezieht sich auf die Beziehungen zwischen den Geschlechtern ebenso wie zwischen der arbeitenden Bevölkerung und den RentnerInnen. Solidarität ist innerhalb und zwischen den Generationen erforderlich. Allerdings muss man sich dabei entscheiden, ob man die Armut bekämpfen und allen Armen ein Einkommen garantieren will (Beveridge) oder ob man den Akzent darauf legt, den Lebensstandard der beitragszahlenden Beschäftigten zu erhalten (Bismarck). Die Dekommodifizierung, d.h. die Trennung der Renten von den Märkten, wo sie wie Güter und Dienstleistungen gehandelt würden, kann nur in einem öffentlichen System erreicht werden.
Da die Arbeitsmärkte und die Gesellschaft sich erheblich verändert haben, könnte es im Interesse der Bevölkerung liegen, die Grundlage der öffentlichen Systeme von den Arbeitsmärkten auf die Bürgerschaft zu verlagern. Ein Weg hierzu wäre die Einführung einer Universalrente, die allen Menschen, unabhängig von ihrer Arbeitsmarktgeschichte, das Recht auf eine Rente gibt. Eine weniger radikale Lösung ist es, ein arbeitsmarktbasiertes System durch ein bürgerbasiertes System zu ergänzen. Eine erheblich weitergehende – und kontroverse – Variante bestünde darin, sich auf das Konzept eines Grundeinkommens für alle BürgerInnen einzulassen.
Unterschiedliche nationale Rentensysteme in der EU werden wohl auch langfristig weiter existieren. Aber die EU könnte und sollte sich für einen Prozess der Konvergenz in Richtung auf die besten Sozialpolitiken engagieren und hierzu durch die Aufstellung gemeinschaftsweiter Mindeststandards beitragen.
Wegen des weitreichenden und umstrittenen Charakters der Rentenreform sollte eine umfassende gesellschaftliche Diskussion angeregt werden. Die meisten unserer Grundsätze richten sich gegen die Haupttrends der aktuellen Wirtschafts- und Sozialpolitik. Daher wird ein Fortschritt nur möglich sein, wenn die Chancen für die sozialen und politischen Kräfte steigen. Das Problem ist nicht technischer, sondern ideologischer und politischer Art.

4.3 Reform und Ausbau der öffentlichen Dienstleistungen
Öffentliche Dienstleistungen (oder in der Sprache der Kommission „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“) umfassen die Bereitstellung von Gütern und Diensten, die für das tägliche Leben und die Wahrnehmung grundlegender individueller Rechte erforderlich sind (garantierter Zugang zu Energie, zu Gesundheitsdiensten und Pflege, zu Verkehrs- und Telekommunikationsdiensten, Recht auf Bildung – unabhängig vom Wohnort und auf gleicher Basis für alle). Diese Dienste tragen zum wirtschaftlichen, sozialen und geographischen Zusammenhalt bei. Sie können entweder durch die öffentliche Verwaltung oder, unter bestimmten Bedingungen, durch öffentliche oder private Unternehmen bereitgestellt werden. Sie sind ein zentraler Ansatzpunkt der Liberalisierungs- und Wettbewerbsstrategien gewesen, die seit den frühen 90er Jahren verfolgt worden sind.
Zur Rechtfertigung der aktuellen Politiken wird auf verschiedene Faktoren verwiesen. Manche Bereiche, wie z.B. die Telekommunikation, die in der Vergangenheit durch Skalenerträge gekennzeichnet waren, sind im Zuge des technischen Fortschritts in Bereiche transformiert worden, in denen diseconomies of scale vorherrschen, so dass es nicht länger angemessen ist, sie als natürliche Monopole zu behandeln. Die Aufspaltung mancher Aktivitäten, zum Beispiel beim Schienenverkehr, hat es möglich gemacht, öffentliche Unternehmen in unterschiedliche Teile zu zerlegen, von denen einige privatisiert oder der Konkurrenz auf den Märkten ausgesetzt werden konnten. Vielfach waren diese „theoretischen“ Gründe allerdings nur ein Vorwand für den unter dem Druck des Neoliberalismus und der Haushaltsenge erfolgten Rückzug vom Konzept der "öffentlichen Dienste.“
Die Zukunft der öffentlichen Dienstleistungen ist jetzt zum Thema in der europäischen Integration, und umfassender im Rahmen der Dienstleistungsverhandlungen der Welt-Handels-Organisation (WTO) geworden. In den Gründungsverträgen war das Grundprinzip zwar der Wettbewerb, es wurde aber eine Perspektive „für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ anerkannt, indem Nationalstaaten erlaubt wurde, die Bereiche zu definieren, die durch öffentliche Dienstleistungen abgedeckt werden sollten. Seit Beginn der 90er Jahre befasst sich die Kommission mit öffentlichen Dienstleistungen, nicht mit allen auf einmal, sondern jeweils mit einzelnen Sektoren (Telekommunikation von 1990 an, dann hintereinander Güterverkehr, Luftverkehr, Elektrizität, Gas, Postdienste). Richtlinien der EU haben dazu geführt, dass jeder dieser Sektoren schrittweise geöffnet und dem Wettbewerb ausgesetzt wurde. Auf diese Weise haben sie die Perspektiven für öffentliche Dienstleistungen immer stärker eingeengt.
Trotz allem erlauben drei Faktoren eine aktivere Einflussnahme: Die Richtlinien akzeptieren das Konzeptes eines „Netzes“, das durch steigende Skalenerträge gekennzeichnet ist, und dies kann zu der Argumentation genutzt werden, dass es „natürliche Monopole“ in diesen Bereichen gibt und öffentliche Intervention gerechtfertigt ist. Die Richtlinien für einzelne Sektoren erkennen ferner die Notwendigkeit an, einen „Universaldienst“ oder „ein Minimum an Dienstleistungen einer bestimmten Qualität für alle zu erschwinglichen Preisen“ bereitzustellen. Schließlich ist die Bedeutung der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ auch in einigen der jüngsten EU Dokumente bekräftigt worden.
Auf der anderen Seite hat das WTO Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) beunruhigende neue Beschränkungen für öffentliche Dienstleistungen hervorgebracht. Länder können zwar Ausnahmen und Beschränkungen gegenüber der Grundsatzregel der Liberalisierung festlegen; aber bei der alle fünf Jahre stattfindenden regulären Überprüfung dieser Ausnahmen entscheidet die WTO darüber, ob sie noch immer akzeptabel sind. Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen liegt die letztendliche Entscheidung beim „Schiedsgericht“ der WTO, einer Jury von sehr zweifelhafter demokratischer Legitimität.
Für die Erhaltung der Rolle öffentlicher Dienste können verschiedene Vorschläge vorgebracht werden:
Die erste Möglichkeit würde darin bestehen, ausdrücklich die Freiheit der Mitgliedsländer anzuerkennen, die Dimension ihrer öffentlichen Dienstleistungen und die Art ihrer Erbringung (wie sie finanziert, ob sie durch private oder öffentliche Unternehmen erbracht werden sollen) selbst zu bestimmen.
Ein anspruchsvollerer Ansatz würde an dem Grundsatz einer europäischen Rahmenrichtlinie festhalten, die „Dienste von allgemeinem Interesse“ definiert und demokratische Regulierungsinstanzen unter Beteiligung von NutzerInnen und BürgerInnen errichtet. Das Konzept des „öffentlichen Dienstes“ wäre umfassender als das der „Universaldienste“. Diese Rahmenrichtlinie würde dann durch sektorspezifische Richtlinien ausgefüllt, die auf die Besonderheiten jedes Sektors eingehen. Dieser Ansatz läuft darauf hinaus, dass die Liberalisierung und Marktöffnung nicht mehr als die einzigen Wege betrachtet würden, auf denen die europäische Integration voran gebracht werden kann.
Eine längerfristige Möglichkeit wäre eine gemeinsame europäische Plattform für „Dienste von allgemeinem Interesse“, die für alle Mitgliedsländer verbindlich würde, mit gemeinsamen Zielen und Interventionen von Seiten der EU und nationaler Regulierungsinstanzen. In dieser Perspektive gibt es einen klaren Rahmen für die Einschränkung des Wettbewerbs und der Tendenz zur Privatisierung.
Im Hinblick auf die WTO sollten die EU-Verhandlungsführer, die alle Mitgliedsländer vertreten, ein klares Konzept der öffentlichen Dienstleistungen verteidigen. Öffentliche Dienstleistungen sollten als wesentlich zur Wahrnehmung fundamentaler Rechte anerkannt werden und daher einen besonderen Status genießen.
Schließlich erfordert die Integration von Netzwerkdiensten auch eine aktive Industriepolitik: erstens um die Verzerrungen, die aus dem Wettbewerb resultieren, anzugehen und Regeln für das Zusammenspiel zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen festzulegen; zweitens, um eine anspruchsvolle europäische Infrastrukurpolitik in Gang zu setzen, um das Entwicklungspotenzial der EU insgesamt zu steigern.

4.4 Durchsetzung des öffentlichen Interesses auf den Finanzmärkten
Die finanzielle Integration, die im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) angestrebt wird, gehört zu den Top-Prioritäten der Regierungen in der EU. Das Ziel ist eine vollständige Transformation der europäischen Finanzmechanismen in Richtung auf eine Struktur, die den Kapitalmärkten eine stärkere Rolle zuweist. Diese Strategie betrachten wir als den zentralen Bestandteil der europäischen „Modernisierung“ und „Wettbewerbsfähigkeit“. Diese ungeeignete Strategie kann die Ungleichgewichte zwischen der sozialen und der ökonomischen Seite im europäischen Haus nur verschärfen.
Die Agenda von Lissabon strebt an, auf der Grundlage einer höchst unrealistischen Einschätzung über das Funktionieren der US-Wirtschaft in den späten 90er Jahren, den Ersatz von Bankkrediten durch Wertpapiermärkte bei der Unternehmensfinanzierung zu beschleunigen, das Wachstum von Fondsgesellschaften wie Pensionsfonds als Akteure auf diesen Märkten voranzutreiben, die nationalen Systeme der Finanzregulierung auf einer minimalistischen Basis zu harmonisieren und gesetzliche Schranken für finanzielle Transaktionen zu beseitigen. Das Hauptthema des Aktionsplanes für Finanzdienstleistungen, das durch den Lamfalussy-Bericht unterstrichen wurde, ist die Senkung der Transaktionskosten im Finanzbereich, insbesondere im Wertpapierhandel.
In diesem Zusammenhang gibt es Versuche, viele Seiten der nationalen Wirtschafssysteme grundlegend zu verändern: im Gesellschaftsrecht, Konkursrecht, beim Verbraucherschutz usw. Das bringt auch weiter reichende Folgen für die Sozialpolitik mit sich, da das Projekt zur Integration der Finanzmärkte einhergeht mit den Ansätzen, die sozialen Sicherungsstrukturen auf eine Weise zu „modernisieren“, die zu einer größeren Abhängigkeit von Fondsgesellschaft, insbesondere Pensionsfonds, führt (vgl. 4.2.). In engem Zusammenhang mit den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen stehen die wiederholten Versuche, die europäischen Übernahmebestimmungen zu reformieren, so dass es leichter wird, Unternehmenskontrolle auf den Aktienmärkten zu kaufen. Es wird – ohne starke empirische Belege – behauptet, dass derartige Märkte zu einem effizienten Strukturwandel beitragen. Ein liberalisiertes Übernahmeregime würde ernsthafte Konsequenzen für die Sicherheit der Arbeitsplätze und die Position der Beschäftigten in europäischen Unternehmen haben.
Das Aktienmarktdebakel, die ernste gesamtwirtschaftliche Situation, die dem finanziellen Zusammenbruch gefolgt ist und die Enthüllung massiven Fehlverhaltens durch amerikanische Unternehmen belegen das Fehlen einer rationalen Grundlage für den Aktionsplan für Finanzdienstleistungen und die Übernahmerichtlinie in ihrer gegenwärtigen Form.
Wir schlagen ein vollständig anderes Herangehen an den Finanzsektor vor. Die Integration sollte auf der Grundlage der Durchsetzung des öffentlichen Interesses und auf einem sehr hohen Niveau des Verbraucherschutzes stattfinden.
Ein notwendiger Aspekt dieser Strategie besteht darin, öffentliche und genossenschaftliche Finanzinstitutionen vor räuberischer Konkurrenz zu schützen. Öffentliche Sparkassen und Kreditbanken können wichtige Beiträge leisten, wenn es darum geht, einkommensschwache Gruppen auszugrenzen oder kommunale Interessen zu unterstützen. Wettbewerbsregeln im Finanzbereich müssen diese Beiträge in vollem Umfang berücksichtigen.
Ein zweiter Aspekt der Alternativstrategie besteht darin, Instabilitäten auf den Finanzmärkten zu begrenzen. Da die Stabilität der Märkte nicht in die Verantwortung individueller Marktteilnehmer fällt, ist sie ein öffentliches Gut, das geopfert wird, wenn der aktuelle Drang in Richtung auf Minimalregulierungen anhält.
Drittens sollte der Verbraucherschutz verstärkt und in Richtung auf ein Regime hin nach oben harmonisiert werden, das Finanzinstitute daran hindert, Finanzprodukte zu verkaufen, ohne dass sie die tatsächlichen Interessen und Anforderungen ihrer Kundschaft eruiert haben.
Schließlich sollte auch die Übernahmerichtlinie durch einen europäischen Kodex für den Strukturwandel ersetzt werden, der die Interessen der Beschäftigten, der Kommunen und der kleinen und mittleren Unternehmen bei Unternehmensübernahmen und -beteiligungen berücksichtigt.

5. Schlussbemerkung
Im kommenden Jahr steht die EU vor drei Herausforderungen: Sie muss der Gefahr einer Rezession mit stark steigender Arbeitslosigkeit und sozialer Polarisierung entgegentreten. Sie muss die Erweiterung durchführen und eine gesamteuropäische Entwicklungsstrategie einschlagen. Und sie muss die Grundprinzipien und Institutionen der größeren EU in einem neuen Verfassungsvertrag verankern. In diesem und früheren Memoranden haben wir den neo-liberalen Ansatz der Politik und den Mangel an demokratischer Verankerung kritisiert. Wir haben eine andere Wirtschaftpolitik und soziale Reformen vorgeschlagen, die sich auf das europäische Sozialmodell gründen. Wir glauben nicht, dass wir alle Aspekte behandelt oder alle Probleme einer alternativen ökonomischen Entwicklungsstrategie gelöst haben und wir laden KollegInnen, ExpertInnen, die Gemeinschaft der Wissenschaft und die Öffentlichkeit ein, ihre kritischen Kommentare abzugeben, damit wir unsere Argumente verbessern können. Wir glauben allerdings, dass unsere Vorschläge besser sind als die der Kommission, der EZB und des ECOFIN-Rates. Wir fordern die offiziellen Instanzen auf, auf unsere Argumente zu reagieren und sich auf eine offene kontroverse Debatte einzulassen. Aber wir wenden uns vor allem an die sozialen Bewegungen, die gegen die neo-liberalen Politiken kämpfen. Wir möchten diese Bewegungen unterstützen, indem wir unsere professionelle wissenschaftliche Kompetenz anbieten und zeigen, dass die Argumente, die für die vorherrschenden Politiken vorgebracht werden, falsch sind und dass die Stoßkraft hinter ihnen nicht ihre wissenschaftliche Geltung, sondern wirtschaftliche Interessen und Machtpositionen sind. Wie wir in diesem und früheren Memoranden gezeigt haben, gibt es Alternativen zur neoliberalen Politik in der EU und diese Alternativen liegen im Interesse der Mehrheit. Aber die Verwirklichung derartiger Alternativen ist nicht nur eine Angelegenheit intellektueller Einsicht, sondern auch und vor allem eine Sache demokratischer Macht. Diese erfordert energische und hartnäckige soziale und politische Mobilisierung.

Das MEMORANDUM 2002 ist bis zum 2.12.2002 12 Uhr
von folgenden Personen unterstützt worden:

Abraham-Frois, Gilbert, Nanterre, France
Alegre Zahonero, Luis, Madrid, Spain
Altvater, Elmar, Berlin, Germany
Andersson, Jan Otto, Turku/Abo, Finland
Andor, Laszlo, Budapest, Hungary
André, Christine, Paris, France
Andrea, Ricci, Acquaviva Picena, Italy
Andreff, Wladimir, Paris, France
Aracil, Rafael, Barcelona, Spain
Archambaud, Edit, Paris, France
Arestis, Philip, London, United Kingdom
Argitis, George, Athens, Greece
Baker, Dean, Washington DC, USA
Ballester, Ramon, Spain
Barbier, Jean-Claude, Paris, France
Bàrdos-Féltoronyi, Niclas, Brussels, Belgium
Bauduin, Nicolas, Lille, France
Becker, Joachim, Vienna, Austria
Beer, Elisabeth, Vienna, Austria
Bellod, Jose Francisco, Spain
Bellofiore, Riccardo, Bergamo, Italy
Berlinger, Marco, Rome, Italy
Bianchi, Carluccio, Pavia, Italy
Bieling, Hans-Jürgen, Marburg, Germany
Bierbaum, Heinz, Saarbrücken, Germany
Bischoff, Joachim, Hamburg, Germany
Blaas, Wolfgang, Vienna, Austria
Bömer, Hermann, Dortmund, Germany
Bontrup, Heinz-J., Isernhagen, Germany
Braňa, Francisco J., Madrid, Spain
Brancaccio, Emiliano, Napoli, Italy
Brus, Wlodzimierz, Oxford, United Kingdom
Buchegger, Rainer, Linz, Austria
Buchholz-Will, Wiebke, Nordhorn, Germany
Buchinger, Elisabeth, Linz, Austria
Burmeister, Kai, Lübeck, Germany
Cabral, Dolores, Braga, Portugal
Campos, Antonio, Spain
Cesaratto, Sergio, Siena, Italy
Coleman, William, Ontario, Canada
Colletis, Gabriel, Belesta, France
Corsi, Marcella, Rome, Italy
Couharde, Cécile, Paris, France
Czeskleba-Dupont, Rolf, Roskilde, Denmark
Dahlström, Gösta, Nacka, Sweden
Damian, Michel, Grenoble, France
De Brunhoff, Suzanne, Paris, France
De la Camára, Carmen, Barcelona, Spain
De Masi, Fabio, Hamburg, Germany
De Ruyter, Alex, Birmingham, United Kingdom
De Vecchi, Nicolo, Pavia, Italy
Dellheim, Judith, Berlin, Germany
Deppe, Frank, Marburg, Germany
Detje, Richard, Ahrensburg, Germany
Devrim, Mecit Nurkalp, Brussels, Belgium
Dragasakis, Giannis, Athens, Greece
Dufresne, Anne, Brussels, Belgium
Dupont, Bernhard, Marcq en Baroeul, France
Dupont-Dobrzynski, Maryline, Marcq en Baroeul, France
Dupuch, Sébastien, Alfortville, France
Eißel, Dieter, Gießen, Germany
Elsner, Wolfram, Bremen, Germany
Erb, Gottfried, Hungen, Germany
Espinosa, Elia, Guadalajara Jal, Mexico
Etxezarreta, Miren, Barcelona, Spain
Evans, Trevor, Berlin, Germany
Falk, Rainer, Luxemburg, Luxemburg
Fayolle, Jacky, Niosy Le Grand, France
Fernández Sirera, Tatiana, Bellaterra, Spain
Fidalgo, Jesús Santamaría, Valladolid, Spain
Frangakis, Marica, Athens, Greece
Frankel, Boris, Melbourne, Australia
Friedrich, Gerd, Berlin, Germany
Fumagalli, Andrea, Milan, Italy
Gadrey, Jean, Villeneuve d'Ascq, France
Gall, Franz, Linz, Austria
Garcia de la Cruz, Jose M., Madrid, Spain
Garcia, Rosa, Spain
Garćia-Arias, Jorge, León, Spain
Garin Ramirez, Alfons, Barcelona, Spain
Gerstenberger, Heide, Bremen, Germany
Glawe, Heiko, Berlin, Germany
Gnesutta, Claudio, Rome, Italy
Goldberg, Jörg, Frankfurt, Deutschland
Grahl, John, London, United Kingdom
Gruber, Thomas, Linz, Austria
Hamilton, Les, Leeds, United Kingdom
Harcourt, G.C., Cambridge, United Kingdom
Hein, Eckkard, Düsseldorf, Germany
Heise, Arne, Hamburg, Germany
Herbst, Ernst, Atzendorf, Germany
Hermann, Imre, Budapest, Hungary
Hesse, Horst, Leipzig, Germany
Hickel, Rudolf, Bremen, Germany
Hofemann, Klaus, Cologne, Germany
Hollard, Michel, Grenoble, France
Huffschmid, Jörg, Bremen, Germany
Husson, Michael, Bobigny, France
Ietto-Gillies, Grazia, London, United Kingdom
Iglesias Fernandez, Jose, Barcelona, Spain
Ioakimoglou, I., Athens, Greece
Jaén, Artur C., Barcelona, Spain
Jahn, Gertraud, Linz, Germany
Jessop, Bob, Lancaster, United Kingdom
Jetin, Bruno, Paris, France
Jimenez Caballero, Lois, Leon, Spain
Jover Avellà, Gabriel, Girona, Spain
Karagiannis, Nikolaos, Kingston, Jamaica
Karasavvoglou Anastasios, Kavala, Greece
Kardasis, B., Chania/Crete, Greece
Karras, Anne, Hamburg, Germany
Katselis, L., Athens, Greece
Kelly, John, London, United Kingdom
Kiesewetter, Josef, Linz, Austria
Klavdianos, P., Athens, Greece
Kleinknecht, Alfred, Delft, Netherlands
Köppen, Margit, Frankfurt, Germany
Koutsouris, A., Athens, Greece
Kouzis, J., Athens, Greece
Krakowski, Jedrzej, Katowice, Poland
Kühn, Wolfgang, Berlin, Germany
Kurtzke, Wilfried, Magdeburg, Germany
Langers, Jean, Luxembourg, Luxembourg
La-Roca, Francesc, València, Spain
Laski, Kazimierz, Vienna, Austria
Le Heron, Edwin, Paris, France
Leandros, N., Athens, Greece
Lehndorff, Steffen, Gelsenkirchen, Germany
Lehner, Rudolf, St. Georgen an der Gusen, Austria
Liagouras, George, Athens, Greece
Löhlein, Gerhard, Frankfurt/M, Germany
Maasakker, H.JA. van, Nijmegen, Holland
Mandel, Miklós, Budapest, Hungary
Mañé-Estrada, Aurèlia, Barcelona, Spain
Marín, Hernnadez, Salvador, Murcia, Spain
Marterbauer, Markus, Vienna, Austria
Martinez i Castells, Angels, Castelldefels, Spain
Mathes, Martin, Duisburg, Germany
Mathurin, Jean Paleme, Creteil, France
Mattfeldt, Harald, Hamburg, Germany
Matzner, Egon, Vienna, Austria
Mazier, Jacques, Paris, France
Melas, K., Athens, Greece
Melchior, Josef, Vienna, Austria
Messkoub, Mahmoud, London, United Kingdom
Meyer-Fries, Thomas, Fürth, Germany
Michailidis, George, Thessaloniki, Greece
Michie, Jonathan, London, United Kingdom
Milios, John, Athens, Greece
Moisides, A., Athens, Greece
Molares, Maria Teresa, Alacant, Spain
Moreno, Josep T., Spain
Morva, Tamás, Budapest, Hungary
Moser, Rudolf, Linz, Austria
Müller, Bernhard, Hamburg, Germany
Nadel, Henri, Paris, France
Nick, Harry, Berlin, Germany
Nieddu, Martino, Reims, France
Nielsen, Klaus, Copenhagen, Denmark
Nikolaides, E., Chania/Crete, Greece
Ochando, Carlos, Valencia, Spain
Oplotnik, Žan, J., Ljubljana, Slovenia
Orbán, Gábor, Budapest, Hungary
Padilla, Emilio, Barcelona, Spain
Palacio-Vera, Alfonso, Madrid, Spain
Paraskevopoulos, Th., Athens, Greece
Peaucelle, Irina, Paris, France
Pelagidis, Theodore, Athens, Greece
Pelloni, Alessndra, Rome, Italy
Peschel, Peter, Essen, Germany
Petit, Pascal, Paris, France
Petralias, N., Athens, Greece
Pfeiffer, Hermannus, Hamburg, Germany
Pierre-Andre, Imbert, Paris, France
Pippert, Mathias, Oldenburg, Germany
Plihon, Dominique, Paris, France
Podkaminer, Leon, Vienna, Austria
Podrecca, Elena, Trieste, Italy
Postel, Nicolas, Dunkerque, France
Priester, Klaus, Speyer, Germany
Quindós Fernández, Pablo, Valladolid, Spain
Ramaux, Christophe, Paris, France
Ramirez, Juan M., Spain
Realfonzo, Riccardo, Benevento, Italy
Recio, Albert, Barcelona, Spain
Reuten, Geert, Amsterdam, Netherlands
Ribera F., Ramon, Spain
Ricci, Andrea, Acquaviva Picena, Italy
Rodil, Oscar, Spain
Rodriguez, Francisco J. Garcia, La Laguna/Tenerifa, Spain
Rosell, Jordi, Barcelona, Spain
Rossmann, Bruno, Vienna, Austria
Rothschild, Kurt W., Vienna, Austria
Runje, Jacqueline, Bremen, Germany
Salanti, Andrea, Milan, Italy
Salot, Marion, Bremen, Germany
Salvador, Marin, Murcia, Spain
Sanchez M., Fernando, Spain
Sánchez, Amat, València, Spain
Sand-Zantman, Alain, Lyon, France
Sauer, Christoph, Göttingen, Germany
Sawyer, Malcolm, Leeds, United Kingdom
Scacciati, Francesco, Torino, Italy
Schmidt, Nikolaus, Frankfurt, Germany
Schratzenstaller, Margit, Hungen, Germany
Schulten, Thorsten, Düsseldorf, Germany
Schürz, Martin, Vienna, Austria
Scott, Regan, London, United Kingdom
Screpanti, Ernesto, Siena, Italy
Senft, Gerhard, Vienna, Austria
Serrano, Josep F., Barcelona, Spain
Sifakis Catharine, Gières, France
Simmons, Collin, United Kingdom
Smith, John Grieve, Stratford, United Kingdom
Sorg, Richard, Hamburg, Germany
Stathakis, G., Chania/Crete, Greece
Staveren, Irene van, Rotterdam, Netherlands
Steinitz, Klaus, Berlin, Germany
Swain, Adam, Nottingham, United Kingdom
Tcherneva, Pavilna, Haag, USA
Thomasberger, C., Vienna, Austria
Tolios, Yiannis, Athens, Greece
Tomidajewicz, Janusz, Poznań, Poland
Toporowski, Jan, London, United Kingdom
Tovar Arce, Manuel, Murcia, Spain
Triantafyllou, Ch., Athens, Greece
Troost, Axel, Bremen, Germany
Trube, Achim, Siegen, Germany
Truger, Achim, Köln, Germany
Tsakalotos, E., Athens, Greece
Tylecote, Andrew, Sheffield, United Kingdom
Urban, Hans-Jürgen, Frankfurt a. Main, Germany
Ventelou, Bruno, Paris, France
Vergés, Joaquim, Barcelona, Spain
Vergopoulos, K., Athens, Greece
Vidal, Jean-Francois, Vendôme, France
Viladomiv, Lourdes, Barcelona, Spain
Vilmar, Fritz, Berlin, Germany
Vinokur, Annie, Nanterre, France
Wagner, Alexandra, Berlin, Germany
Walter, Dieter, Strausberg, Germany
Wehlau, Diana, Bremen, Germany
Weissel, Erwin, Vienna, Austria
Wells, Julian, United Kingdom
Went, Robert, Amsterdam, Netherlands
Wohlmuth, Karl, Bremen, Germany
Wolf, F.O., Berlin, Germany
Young, Brigitte, Münster, Germany
Zdrowomyslaw, Norbert, Stralsund, Germany
Zechmeister, Ingrid, Vienna, Austria
Zuckerstätter, Sepp, Vienna, Austria

Sonderausgaben des MEMO–FORUM
Arbeit, Umwelt, Gerechtigkeit – Beschäftigungspolitik statt Sparbesessenheit, Sondermemorandum, September 1999
Vermögensbesteuerung für mehr Gerechtigkeit und mehr Beschäftigung, Sondermemorandum, Dezember 1999
Gegen erfundene Sachzwänge: Für den Erhalt der solidarischen Rentenversicherung,
Sondermemorandum, September 2000
Beschäftigungspolitik statt Marktvertrauen – Alternativen gegen Abschwung und Sozialabbau,
Sondermemorandum, September 2001
Gesundheitspolitik: Solidarität statt Privatisierung und Marktorientierung, Sondermemorandum, Juni 2002
Einzelpreis jeweils € 1.- zuzüglich Porto- und Verpackungskosten