Die ganze Bäckerei!

Geschlechtsspezifische Auswirkungen der Hartz-Reformen

Gisela Notz über Sozialabbau und Frauenbewegung

In den vergangenen Jahren gab es eine Reihe von Kommissionen, die die Bundsregierung bei ihren sog. Reformpaketen beraten sollte. Hauptziel dieser "Reformen" ist es, die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie zu erhöhen, insbesondere gegenüber dem Hauptkonkurrenten USA. Gleichzeitig rufen alle Parteien nach dem "Aufschwung". Erreicht werden soll beides durch ein Bündel von Maßnahmen, die - wie zu zeigen sein wird - in erster Linie zu Lasten der Lohnabhängigen, Erwerbslosen, und der ohnehin schon Armen und Ausgegrenzten gehen wird.
Erstens soll die Verlängerung der Erwerbsarbeitszeit die Konkurrenzfähigkeit sichern. Argumentiert wird, dass "wir" Deutschen ca. 400 Stunden weniger arbeiten, als beispielsweise die ArbeiterInnen in den USA. Seit dem 1.1.2004 kann die Arbeitszeit ohne Zeitausgleich auf mehr als acht Stunden ausgedehnt werden, was faktisch eine Kürzung des Einkommens bedeutet. Auch die beabsichtigte Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre wird zu Kürzungen führen, denn schon heute erreichen viele Menschen die Altersgrenze nicht und müssen daher Abschläge hinnehmen. Frauen werden deshalb besonders betroffen sein, weil sie es sind, die ohnehin schon die niedrigsten Renten haben. Zweitens soll der Arbeitsmarkt flexibilisiert und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes begrenzt werden. Dazu gehört beispielsweise die beschlossene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Drittens wird der Kündigungsschutz ausgehöhlt und der Druck erhöht, (fast) jeden Job anzunehmen. Viertens sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden, vorrangig mit dem Ziel, den Anteil der ArbeitgeberInnen an den Renten- und Sozialversicherungssystemen zu verringern. Die Alten- und Krankenversicherung soll privatisiert werden. Fünftens zieht sich der Staat aus den sozialen Verpflichtungen zurück, gleichzeitig werden die Konzerne steuerlich entlastet. Der Rückzug des Staates bedeutet eine weitere Einschränkung des Lebensstandards für die Masse der Bevölkerung, Refamilialisierung und Verlagerung auf ehrenamtliche soziale Arbeit - beides weit überwiegend auf Kosten von Frauen.
Die SPD verweist darauf, dass die "Reformen" wesentlichen Einfluss auf die Beschäftigungschancen von Frauen haben. In der Agenda 2010 ist die Verpflichtung enthalten, gleichstellungspolitische Ziele zu berücksichtigen. Tatsächlich wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der Anteil der Frauenbeschäftigung in den letzten Jahren stark angestiegen sei. Verschwiegen wird meist, dass das überwiegend auf einen Zuwachs von Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung zurückzuführen ist, von denen die meisten Frauen nicht eigenständig leben können. Das von Frauen geleistete Arbeitsstundenvolumen hat sich zwischen 1997 und 2000 kaum erhöht.
Nachdem das rot-grüne Reformpaket Agenda 2010 am 19.12.2003 unter Dach und Fach gebracht worden war, sahen sich Kanzler, Regierungsparteien und Opposition als Sieger. In ganzseitigen Anzeigen in verschiedenen Tageszeiten jubelte die Bundesregierung: "Und Deutschland bewegt sich doch! Der Arbeitsmarkt wird (durch Agenda 2010) dynamischer (Â…) Das ist der Startschuss für den Aufschwung und mehr Beschäftigung in Deutschland!"1 Die Geschichte der Großbaustelle Sozialstaat - "Eine der größten Veränderungen der Sozialgeschichte" (Gerhard Schröder) - hat eine Vorgeschichte. Ich werde mich im Folgenden auf die sog. Hartz-Gesetze konzentrieren, mit denen "Weichen für mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt" gestellt werden sollen.2

Verschimmelter Kuchen

Das Konzept "Moderne Dienstleistungen im Arbeitsmarkt" (genannt Hartz-Konzept), das im August 2002, kurz vor der Bundstagswahl vorgestellt wurde,3 enthält 13 "Innovationsmodule." Erklärtes Ziel des Konzeptes ist die Halbierung der Erwerbslosigkeit bis 2005. Die SPD spricht von einem "zukunftsweisenden Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit."4 Die meisten Vorschläge gehen von einem Frauen- und Familienbild aus, das die Rolle der "Zuverdienerin" und des "Haupternährers" vorsieht. Durch die vielen Vorschläge, die das Hartz-Konzept zu Niedriglohnsektoren enthält, wird ein solches "Familienmodell" in der Zukunft noch viel weniger funktionieren als früher schon. Die Tatsache, dass der "Haupternährer" einfach zu wenig verdient, um eine Familie (hauptsächlich) ernähren zu können, traf und trifft besonders für Familien aus den Unterschichten zu. Dies wird verstärkt durch Niedriglohn und Leiharbeit (auch für Männer). Schon während der Entwicklung des Hartz-Berichts wurde das Fehlen einer gleichstellungspolitischen Zielsetzung nachdrücklich in verschiedenen frauenpolitischen Stellungnahmen bemängelt. In der Schlussredaktion wurde dem Bericht ein Deckblatt beigefügt, das die Überschrift trägt: "Die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt beachten und fördern." In vier kurzen Absätzen wird darauf hingewiesen, dass alle weiteren Schritte zur Konkretisierung des Konzepts vor dem Hintergrund der Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen überprüft werden müssen. Wie kann aber ein Konzept, das für (fast) alle Betroffenen nur Nachteile bringt, nachträglich "gegendert" werden? Das hieße, den verschimmelten Kuchen umzuverteilen.
Hartz I bringt tiefgreifende Verschlechterungen für Erwerbslose und die Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung von Niedriglohn-Jobs in Leiharbeitsverhältnissen. Erwerbslose müssen die Leiharbeit annehmen, das heißt sie arbeiten sechs Wochen lang für ein Nettoentgelt in Höhe der Hälfte des Arbeitslosengeldes und danach zu Billigtarifen. Leiharbeit ist nach der Umsetzung nicht - wie bei der Formulierung des Hartz-Berichtes angegeben - gleichgestellt mit tariflich abgesicherter Arbeit, sondern 40 bis 50% niedriger bezahlt als "normale Arbeit". Heute sind ca. 0,7% der Erwerbsarbeitsverhältnisse Leiharbeitsverhältnisse. Bereits in vier Jahren sollen es vier mal so viele sein. Ob der Zuwachs in diesem Ausmaß stattfinden wird, hängt auch damit zusammen, in welchem Ausmaß "Normalarbeit" in Leiharbeit umgewandelt wird. Zudem wird die niedrige Entlohnung bei der Leiharbeit sich kostendrückend auf die Tariflöhne der Beschäftigten auswirken. Beides hat negative Auswirkungen auf die materielle Lage von Individuen und Zusammenlebensformen. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass viel zu viele Kinder in Armut aufwachsen. Demnächst werden es noch mehr werden.
Bei Bezug von Arbeitslosenhilfe wird das Vermögen der LebenspartnerIn (egal ob verheiratet oder nicht) stärker als bisher angerechnet und der Freibetrag für Vermögen um rund 60% gesenkt. Schon vor der Neuregelung zum 1.1.2003 erhielten nur 22% aller erwerbslosen Frauen Arbeitslosenhilfe. Etwa 40% erhielten keine Arbeitslosenhilfe, weil mit 325 EUR-Jobs kein Anspruch zu erwerben ist oder weil das Einkommen des Partners angerechnet wurde. Mit der Neuregelung sollen nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) insgesamt ca. 160.000 weitere Personen keine Leistung mehr erhalten, davon werden etwa zwei Drittel Frauen sein. Viele haben Kinder zu versorgen.5 Auch ihr Zugang zu Maßnahmen der "aktiven Arbeitsmarktpolitik" wird dadurch erschwert: Wer keine Leistung erhält, erhält in der Regel keine Maßnahme. Wenn die aktuelle Praxis der Arbeitsämter fortgeführt wird, dass diejenigen bevorzugt vermittelt werden, bei denen das Einsparpotential für das Arbeitsamt am höchsten ist, werden geringverdienende Frauen kaum Integration und Vermittlung erfahren. Die ökonomische Abhängigkeit von Frauen in Gewaltverhältnissen wird dadurch verstärkt. Wiedereingliederungsmaßnahmen für Berufsrückkehrerinnen werden als nicht mehr notwendig erachtet und sind gestrichen worden, obwohl die Versorgung von Kindern, Alten und Pflegebedürftigen nach wie vor auf den Schultern von Frauen lastet, der Staat sich weiter zurückzieht und viele Frauen daher ihre Erwerbsbiografie unterbrechen müssen.
"Hartz I" sieht eine Quick-Vermittlung vor, bei der "Arbeitslose, die besondere Verantwortung für abhängige betreuungsbedürftige Personen oder Familienangehörige tragen," bei der Vermittlung bevorzugt behandelt werden sollen. In der ursprünglichen Fassung hieß es: "Jeden Montag erhalten der Leiter des Arbeitsamtes und der Vorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit eine Liste der arbeitslosen Familienväter". Natürlich ist die geschlechtsneutrale Formulierung als Fortschritt zu bezeichnen, allerdings fehlt eine klare Definition. Insbesondere bleibt offen, was "besondere Verantwortung" bedeutet und wer bevorzug vermittelt wird, wenn beide Eltern in einer Familie erwerbslos sind. Der Grundgedanke der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktsegregation bleibt. Hier ist auch zu fragen, welche Definition von Familie greift und ob etwa eheähnliche Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften und andere Formen des Zusammenlebens ebenfalls erfasst sein sollen.6 Das ist eine Frage, die für die Umsetzung der Hartz-Konzepte generell zu beantworten wäre. Die Tatsache, dass nicht alleinerziehende Frauen als Zuverdienerinnen in der Vermittlung zurückstehen sollen, bedeutet einen Rückfall in die bundesdeutsche Familienpolitik der 1950er Jahre, gegen die sich Frauen schon damals auflehnten. Sie werden als nicht voll verfügbar angesehen. Viele Untersuchungen zeigen, dass eine befriedigende Berufstätigkeit der erwachsenen Mitglieder einer Lebensgemeinschaft sich positiv auf die Gestaltung des Zusammenlebens auswirkt - das gilt auch für weniger Privilegierte, für Alleinerziehende und für "außergewöhnliche" Familienformen.

Individuelles Risikomanagement

Für Familien, Singles oder Wohngemeinschaften, die zu den gehobeneren Einkommensschichten zählen, hält die Kommission eine Superidee bereit: die Mini-Jobs. "Besserverdienende" können seit dem 1. April 2003 Menschen einkaufen, die für sie die anfallenden Putz- und Sorgearbeiten erledigen (Hartz II). Zusammen mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten für Beschäftigte in privaten Haushalten soll diese Regelung zu einer Verringerung der Schwarzarbeit führen. Gleichzeitig sollen Frauen "in Arbeit" gebracht werden. Letztlich soll die Abgabe der ungeliebten Schmutzarbeiten (vor allem) an Frauen über steuerliche Begünstigungen, für die die Gemeinschaft bezahlt, finanziert werden. Mini-Jobs sind bis 400 EUR krankenversicherungsfrei; die ArbeitnehmerIn bezahlt weder Steuern noch Abgaben, die ArbeitgeberIn pauschal 25% Abgaben. Arbeitet die ArbeitnehmerIn im Privathaushalt, reduzieren sich die Abgaben für die ArbeitgeberIn auf 12%. Für "Midi-Jobs" bis 800 EUR gelten ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge. Die (alleine) Mini-Beschäftigte ist, wenn sie verheiratet ist, über den Ehemann versichert. In diesem Fall zahlen die anderen BeitragszahlerInnen ihre Beiträge, was den Druck auf die Kassenbeiträge weiter erhöhen wird. Hat sie keinen Ehemann, muss sie sich freiwillig versichern, was bei einem Mini-Gehalt auch nicht einfach sein dürfte. Gleichzeitig entfällt für Mini-Jobs im Haushalt die bisher für "geringfügige Beschäftigung" übliche 15-Stunden-Grenze. Die Mini-Jobberin darf also für ihren niedrigen Lohn arbeiten, so lange sie will (bzw. muss). Private Haushalte (haushaltsnahe Dienstleitungen) werden seit einiger Zeit als Wachstumssegment des Arbeitsmarktes gesehen. Haushaltshilfen sind Frauen, rund 3,3 Millionen gibt es in Deutschland. Die meisten kommen aus Osteuropa, Südamerika oder aus anderen armen Regionen der Welt. Viele sind Akademikerinnen oder sonst gut ausgebildet7 und haben meist selbst Familien. Ganze 40.000 sind sozial abgesichert, der Rest arbeitet schwarz. Die Frauenministerin, Renate Schmidt, hat sich bereits positiv zu diesem Modell geäußert. Sie sieht darin eine Chance für berufstätige Frauen und besonders für Einelternfamilien.8 Welche Verkäuferin oder alleinerziehende Mutter verdient aber so viel, dass sie sich das leisten kann? Zudem ist deutlich, dass solche Mini-Jobs für diejenigen, die sie ausführen, bestenfalls zum Zuverdienen geeignet sind. Von ihnen ist in der aktuellen Diskussion kaum die Rede.
Das IAB schätzte im Jahr 2003 dass drei Viertel Millionen neue Mini-Jobs und 1,12 Millionen Midi-Jobs entstehen. Die Bundesregierung berichtete bereits im November 2003 von mehr als einer Million neuer Mini-Jobs seit April 2003.9 Es wird auch hier allerdings weniger um neue Beschäftigungsverhältnisse gehen, sondern hauptsächlich um eine Umwandlung bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in kleine Portionen. Durch den Ausbau der personenbezogenen Dienstleistungen sollen "neue" Arbeitsplätze für Frauen im Bereich der ungeschützten, niedrig entlohnten Tätigkeiten geschaffen werden. Es geht nun (für besser verdienende Familien) nicht mehr um die ideologische Aufwertung, sondern um die Bezahlung der privatwirtschaftlich organisierten Reproduktionsarbeit unter Beibehaltung der Kleinfamilienstruktur, auf Kosten derjenigen, die "wieder dienen lernen müssen."10 Für die "Dienenden" bedeutet das nicht nur ein geringes Einkommen, sondern auch Altersarmut. Mag ein Mini-Job im Einzelfall eine geringfügige Verbesserung der bisher völlig unabgesicherten Beschäftigung darstellen, verschlechtert er strukturell die Lage der Mini-Jobberinnen, die sich auf dem deregulierten Arbeitsmarkt verdingen müssen, aber auch die der ausgebildeten Fachkräfte, die der billigen Konkurrenz ausgesetzt sind. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden nicht nur im Privathaushalt sondern u. a. auch durch Altenpflegerinnen, Erzieherinnen oder Krankenpflegerinnen erbracht. Sozialdienste werden angesichts der konkurrenzlos billigen Mini-Jobberinnen künftig kaum überleben können. Im Ergebnis droht der Verlust erkämpfter Lohnstandards sowie eine deutliche Schwächung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Interessenvertretungen.
Eine andere "Innovation" ist die Ich-AG. Auch hier handelt es sich nicht wirklich um neue Arbeitsverhältnisse. "Neue Selbstständigkeit" durch "Förderung des Unternehmergeistes" wurde besonders erwerbslosen Frauen europaweit seit längerer Zeit geraten. Die wenigsten Existenzgründerinnen konnten vom Ertrag, den der Unternehmergeist ihnen einbrachte, leben und die wenigsten werden es in der Zukunft können. Viele werden weiter abhängig vom "Haupternährer" sein. Die Förderung der selbstständigen Tätigkeit in Form der Ich-AG und Familien-AG beschränkt sich ohnehin nur auf diejenigen, die Entgeltersatzleistungen bezogen haben. Sie sollen in selbstständige Tätigkeiten abgedrängt werden, ohne dass ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten für diese Art von "Selbsthilfe" belegt werden. Der steuerfreie Existenzgründungszuschuss soll einen abgesicherten Übergang von der Erwerbslosigkeit in die Selbstständigkeit ermöglichen und ist auf drei Jahre begrenzt. Er reduziert sich jeweils nach Ablauf eines Jahres und beträgt im ersten Jahr 600 EUR, im zweiten 360 EUR und im dritten Jahr 240 EUR monatlich. Die Obergrenze des Arbeitseinkommens von jährlich 25.000 EUR, bei Verheirateten 50.000 EUR, darf nicht überschritten werden. Die BezieherInnen des Existenzgründungszuschusses sind rentenversichert. Bei den Ich-AGs handelt es sich in Wirklichkeit oft um Beschäftigungsbereiche, die Frauen bislang ohne Sozialversicherungsschutz inne hatten und zum Teil in Schwarzarbeit betrieben (z.B. Teleheimarbeit). Vieles, was "normale" Arbeitsverhältnisse auszeichnet, fehlt bei der Ich-AG: ein fester Arbeitsplatz, garantiertes Einkommen, soziale Kontakte mit KollegInnen und damit soziale Anerkennung und die Möglichkeit zu solidarischem Handeln. Kleine Handwerksbetriebe und auch der "Mittelstand" fürchten die Vernichtung ihrer Existenzen durch die Konkurrenz der "neuen Selbstständigen", die oft nichts anderes als Scheinselbstständige sind. Letztlich zielt die Philosophie der Ich-AG auf die Pflicht zur Nutzung der Marktchancen durch die Erwerbslosen und die moralische Pflicht zur Selbstverantwortlichkeit, das heißt auf das individuelle Risikomanagement. Mehr als 50.000 Ich-AGs sind seit anfang 2003 in die Selbstständigkeit gestartet. Der Bundeswirtschaftsminister rechnet damit, dass etwa zwei Drittel der Unternehmen überleben und innerhalb der ersten drei Jahre ein bis zwei Arbeitsplätze pro Betrieb schaffen werden. ArbeitsmarktexpertInnen bezweifeln dies.

Die ganze Familie hilft Â…

Eine Erweiterung der Ich-AG durch mitarbeitende Familienmitglieder stellt die Familien-AG dar. Hier wird wiederum ein Modell aus der Schublade gezogen, das längst überholt zu sein schien: das Modell der sozial nicht abgesicherten "mithelfenden Familienangehörigen". Diese "Innovation" zielt - ungeachtet der geschlechtsneutralen Formulierung - auf die untergeordnete familiäre Mithilfe von Ehefrauen und ruft ein überholtes Leitbild in Erinnerung, das in Handwerk und Landwirtschaft schon lange zu hohen sozialen Risiken für die Betroffenen geführt hat. Eine leistungsbeziehende erwerbslose Ehefrau kann in der Familien-AG ihres arbeitslosen Gatten mithelfen. Sie ist dann "wie bei einer abhängigen Beschäftigen beim Hauptversicherten mitversichert", so steht es im Hartz-Konzept, d. h. sie verliert ihre eigenständige soziale Sicherung. Einwendungen gegen dieses Modell von familienpolitischer Seite wird entgegengehalten, dass eine Existenzgründung ohnehin am besten klappt, wenn die ganze Familie mithilft. Außerdem könne schließlich die Frau - ebenso wie der Mann - Existenzgründerin und der Mann - ebenso wie die Frau - mithelfender Familienangehöriger sein. Selbst wenn diese Umkehrung erfolgen würde, würde daraus kein wünschenswertes Modell. Zu befürchten sind Zustände, wie wir sie aus dem 19. Jahrhundert kennen: heimarbeitende Frauen und Kinderarbeit in viel zu engen Wohn- und Schlafstuben. Als Vorteil der Familien-AG wird auf die Erleichterung durch den doppelten Steuerfreibetrag für Ehepartner und den familienstandsbedingt höheren Leistungssatz der Arbeitsverwaltung verwiesen, obwohl beide lange geltendes Recht sind und das Ehegattensplitting seit Jahrzehnten auf der Liste der abzuschaffenden Privilegien steht, weil es einseitig ein bestimmtes Familienmodell fördert, nämlich die Hausfrauenehe.11
Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld (ALG) II ab 2005 sollen weitere Sozialleistungen gespart werden (Hartz IV). ALG II bedeutet nicht Lohnersatz-, sondern Fürsorgeleistung und wird auf dem Niveau von Sozialhilfe liegen (345 EUR West / 331 EUR Ost jeweils plus Wohngeld). Der Bezug zum vorherigen Nettoeinkommen entfällt. Die Einschnitte, die mit dem ALG II zusammenhängen, werden besonders in Regionen mit hoher Erwerbslosigkeit greifen. Für Frauen, die erheblich häufiger in befristeten und wechselnden Arbeitsverhältnissen (Patchworkbiografien) arbeiten, ist die Chance herausgeworfen zu werden, ungleich größer. Zumal auch der Kündigungsschutz in Betrieben mit zehn (bisher fünf) oder weniger Beschäftigten nicht mehr gilt. Viele Frauenarbeitsplätze sind in Klein- und Kleinstbetrieben. Bundeskanzler Schröder verteidigte diese "Lockerung" mit der Bemerkung, dass es besser sei, "mit weniger Schutz in den Arbeitsmarkt rein zu kommen, als mit viel Schutz draußen zu bleiben."12 Es wird durch diese Regelung aber auch leichter, ganz schnell wieder ganz ohne Schutz auf der Straße zu stehen.
Die Bedürftigkeitsprüfung wird in der Zukunft verschärft, das "Partnereinkommen" wird verstärkt angerechnet. Zusätzlich sollen in die Bedürftigkeitsprüfung auch Eltern und Kinder einbezogen werden. Kindererziehungszeiten sollen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht mehr berücksichtigt werden, nur noch versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Bei der Vermittlung sollen die familienspezifischen Lebensverhältnisse von Menschen mit Kindern sowie Menschen, die Angehörige pflegen, berücksichtigt werden: "Hilfebedürftigen, die ein eigenes Kind oder ein Kind des Partners bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres betreuen, ist eine Arbeit nicht zumutbar. Kindern Arbeitssuchender ist bevorzugt ein Platz in einer Tageseinrichtung zur Verfügung zu stellen."13 Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren gibt es in Westdeutschland jedoch kaum. Die Übernahme gesellschaftlich notwendiger Aufgaben wie Kindererziehung und Pflege wird benutzt, um insbesondere Frauen zeitweilig aus der Erwerbsarbeit auszugrenzen und die Arbeitsmarktstatistik zu bereinigen. Im Ergebnis sollen über 900.000 Personen (das sind Erwerbslose plus Angehörige und deren Kinder), die bisher von Arbeitslosenhilfe lebten, aus dem Bezug des neuen ALG II herausfallen. Betroffen sind vor allem Frauen, die in Abhängigkeit von ihrem Partner geraten, und zwar in diesem Fall egal, ob verheiratet oder nicht.
Wer einen zumutbaren Job ablehnt, sich nicht ausreichend um eine neue Stelle bemüht oder Meldetermine versäumt, wird die Leistung - für gestaffelte Zeiträume - gesperrt. Bei Sperrzeiten von insgesamt mehr als 21 Wochen erlischt der Leistungsanspruch ganz. Nach Verabschiedung des "großen Reformkonpromisses" ist für Erwerbslose jede legale Arbeit ohne Rücksicht auf das Lohn- oder Qualifikationsniveau zumutbar. Die Vorschrift, dass mindestens der ortsübliche oder Tariflohn gezahlt werden muss, wurde gestrichen. Bereits heute ist nach einem halben Jahr Erwerbslosigkeit jede Beschäftigung zumutbar, die mit dem durchschnittlichen Arbeitslosengeld von 767 EUR pro Monat entlohnt wird; das entspricht einem Stundenlohn von vier bis fünf Euro. Eine halbe Million Kinder werden durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Armut gedrückt werden. Wer selbst seinen bezahlten Arbeitsplatz kündigt, kann jetzt schon bei Ablehnung eines Jobs aus der Arbeitslosenhilfe hinausgeworfen werden. Die neuen Zumutbarkeitsregelungen kommen Zwangsdiensten gleich, die nach dem Grundgesetz verboten sind (Art. 12 GG). Arbeitsdienste sollte es in einer demokratischen Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr geben; die Mütter und Väter des Grundgesetzes wussten warum.
Mit den Gesetzen wird der Status "Haupternährer" und "Zuverdienerin" bzw. "mithelfende Familienfrau" und abhängige arme Frau gesetzlich festgeschrieben. Das bedeutet, Frauen das Recht auf eigenständige Existenzsicherung und eigene soziale Absicherung abzusprechen. Es bedeutet auch, dass Frauen dem Markt und/oder dem Beziehungspartner noch ungeschützter als bisher gegenüberstehen und dass Unternehmen verschiedene Beschäftigtengruppen - vor allem Männer und Frauen und Einheimische und MigrantInnen - noch besser gegeneinander ausspielen können.

Gegen den Strom

Wichtige Fragen, die dringend einer Antwort bedürfen, sind: Wovon sollen künftig die Familien mit den nicht existenzsichernden Niedrigeinkommen leben?14 Wovon sollen die Herausgefallenen und Herausgeworfenen leben, wenn die Familien ohnehin überlastet sind? Wollen wir wirklich neue Unterschichtungen zwischen gut verdienenden Menschen und schlecht bezahlten Mini-Jobberinnen (meist Migrantinnen)? Wo bleibt die Forderung nach sinnvoller und menschenwürdiger Arbeit und einem ausreichenden Einkommen für alle, die das wollen? Wo bleibt die Frage nach den gesellschaftlichen Ursachen von Erwerbslosigkeit und sozialer Ungleichheit? Und welche gesellschaftliche Gruppe entwickelt Handlungsstrategien, um mehr Gerechtigkeit zu erreichen und damit Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen? Schließlich geht es darum, die vorhandene sinnvolle und gesellschaftlich nützliche Erwerbsarbeit ebenso wie die unbezahlt geleisteten Arbeiten, die zur Reproduktion einer Gesellschaft unbedingt notwendig sind, auf alle Menschen zu verteilen. Es geht um die Teilhabe von Frauen und Männern am ganzen Leben.
Humanitäre Aktionen werden gleichzeitig mit neuen Strategien zur Exklusion verherrlicht.15 Sie sind notwendig, aber nicht ausreichend. Das Einrichten von "Tafeln" mit aussortierten Lebensmitteln für Arme und Hilfsbedürftige mindert den Reichtum der Wohlhabenden ebenso wenig, wie es das Verteilen von Armensuppe der "besser gestellten Damen" zu Beginn der Industrialisierung getan hat. Es ist geeignet, das soziale Prestige der Wohltätigen zu mehren und die Hungernden zu demütigen. Sie sind die BittstellerInnen, und sie bleiben arm.
Es wird höchste Zeit, dass der Sozialstaat grundlegend neu gebaut wird. Es gilt, ein gesellschaftliches Gesamtkonzept zu entwickeln, durch das Armut und Ausgrenzung nicht befriedet, sondern verhindert wird. Es geht um die Reformen von Strukturen, die längst einer Erneuerung bedürfen. Dazu gehört auch, dass der Zugang zu Hochschule und Bildung nicht ausgehöhlt, sondern ausgedehnt wird. (Nicht nur) aus feministischer Sicht wird eine Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik notwendig, die nicht von unten nach oben, sondern von oben nach unten umverteilt und die alle Menschen als eigenständige Individuen behandelt. Das heißt, dass alle Menschen, die das wollen, die eigene Existenz aus eigener sinnvoller Arbeit sichern können und ihre Alterssicherung muss gewährleistet sein. Ohne eine solche Sicherheit bleiben auch viele kreativen Potentiale - auch die immer wieder gerade in Bezug auf Frauenprojekte zitierten Selbsthilfepotentiale - ungenutzt.
Schließlich kann das Problem der sozialen Unsicherheit und Ungleichheit nicht mehr auf der nationalen Ebene - auch nicht auf der europäischen - alleine gelöst werden. Ohne eine Umverteilung der vorhandenen gesellschaftlich notwendigen Arbeit (und zwar der bezahlten und unbezahlten), ohne eine Umverteilung des Reichtums, ohne Transfers in die Armutsregionen der Welt und ohne weltweite Ethikcodes, Menschenrechte und grenzenüberschreitende Solidarität kann die Schere der Ungleichheit nicht geschlossen werden. Linke Feministinnen wissen schon lange, dass das schlecht geht, wenn sie im Mainstream schwimmen. Sie wollten nie die Hälfte vom verschimmelten Kuchen, sie wollten die Bäckerei umkrempeln. Wir - und damit meine ich alle, die mit der zunehmenden sozialen und geschlechterspezifischen Ungleichheit nicht einverstanden sind - werden weiter mitunter auch gegen den Strom schwimmen müssen. Das ist schwer, aber es ist möglich.
Widerstand gegen den Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik schien sich zunächst äußerst schwer zu formieren. Die Unklarheit der Bedeutung der Gesetzesänderungen war bei der Mehrzahl der Betroffenen groß. Vielleicht glaubten auch viele tatsächlich, dass sie den Gürtel enger schnallen müssten und merkten erst später, dass die Gürtel Anderer schon nicht mehr über deren Bäuche passten. Die Demonstrationen am 1.11.2003 mit 100.000 TeilnehmerInnen in Berlin, die alle kamen, obwohl die Gewerkschaftsspitzen, sich nicht trauten, sie zu diesem Protest aufzurufen; die durch überwiegend StudentInnen organisierten Streiks und Demonstrationen im November 2003 mit zehntausenden von TeilnehmerInnen in München, Berlin, Hannover und Wiesbaden und die große Demonstration anlässlich des europäischen Sozialforums am 15.11.2003 in Paris und am 13.12.2003 in mehreren großen Städten in der BRD geben Anlass zu Hoffnungen, dass die Stimmung kippt. Die Proteste der StudentInnen richten sich nicht nur gegen die Einführung der Studiengebühren, sondern auch gegen den Sozialabbau. Schließlich sind sie die ArbeitnehmerInnen (oder die Erwerbslosen) von morgen. Vielleicht gelingt es ja doch noch, Erwerbslose, SozialhilfeempfängerInnen und StudentInnen in einem "Bündnis gegen Bildungs- und Sozialabbau" zu vereinen.

Anmerkungen

1)
Z.B.: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.12.2003
2)
Vgl. dazu auch die Beiträge in Forum Wissenschaft 4/03 mit dem Themenschwerpunkt "Soziale Gerechtigkeit"
3)
Peter Hartz u.a.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bericht der Kommission, Berlin 2002
4)
SPD-Bundestagskraktion: Zur Sache. Aufbruch am Arbeitsmarkt, Die Umsetzung des Hartz-Konzepts, Berlin 2003
5)
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Mikrozensus 2002) können bereits jetzt 37% der Frauen in Deutschland ihren Lebensunterhalt nur durch Unterstützung ihrer Angehörigen bestreiten. Im Vergleich: jeder fünfter Mann ist in erster Linie auf diese Unterhaltsquelle angewiesen.
6)
Zum Wandel der Familie siehe Gisela Notz: Familien. Lebensformen zwischen Tradition und Utopie, Neu-Ulm, AG Spak-Verlag 2003
7)
Die immer wieder vorgebrachte Rechtfertigung: Viele Menschen wären gering qualifiziert und könnten oder wollten nicht weiter qualifiziert werden, entbehrt jeder Grundlage: In Ostdeutschland haben 78% der Erwerbslosen eine abgeschlossene Berufsausbildung und in Westdeutschland immerhin 54%. Viele hochqualifizierte Frauen - besonders aus anderen Ländern - übernehmen diese Arbeiten, weil ihnen nichts anderes übrig bleibt.
8)
SPD-Pressedienst Nr. 6 vom 13.11.2002. 85% der Einelternfamilien sind Frauen mit Kind/ern
9)
Die Bundesregierung (Hrsg.): agenda 2010. Deutschland bewegt sich, Berlin, November 2003
10)
Vgl. Nicole, Mayer-Ahuja: Wieder dienen lernen? Vom westdeutschen "Normalarbeitsverhältnis" zu prekärer Beschäftigung seit 1973, edition sigma, Berlin 2003
11)
Siehe Gisela Notz: Verlorene Gewißheiten. Individualisierung, soziale Prozesse und Familie,
Frankfurt/M., VAS-Verlag 2000, 2. Aufl.
12)
FAZ vom 20.12.2003, S. 2
13)
S. 215 der Gesetzesbegründung zum Kabinettentwurf
14)
Zu Entstehung, Definition und Aufgaben des Sozialstaats siehe auch: Gisela Notz: Löcher im sozialen Netz, Sozial-Politik und Geschlecht,
Frankfurt/M., Verlag für Akademische Schriften (VAS) 2003
15)
Vgl. ausführlich: Gisela Notz: Die neuen Freiwilligen. Das Ehrenamt als Antwort auf die Krise?
Neu-Ulm 1999, 2. Aufl.

Dr. Gisela Notz ist Sozialwissenschaftlerin und arbeitet als wissenschaftliche Referentin in der Forschungsabteilung Sozial- und Zeitgeschichte der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn

Aus: Forum Wissenschaft 1/2004