In schlechter Verfassung?

Ursachen und Konsequenzen der EU-Verfassungskrise

Die Krise des europäische Integrationsprozess hat in der gegenwärtigen Auseinandersetzung um die Verfassung ihren Höhepunkt gefunden. Zwei Konfliktachsen sind dabei von besonderer Bedeutung...

1. Der 'Wahl-GAU'

Die tiefe Krise, in welche die Europäische Union Mitte des Jahres 2005 geraten war, wurde von Journalisten schon als 'GAU', als der größte anzunehmende Unfall, bezeichnet. Knapp 55 Prozent der Wähler hatten beim Referendum über den EU-Verfassungsvertrag in Frankreich mit 'Nein' gestimmt. Drei Tage später entschieden sich in den Niederlanden sogar 62 Prozent der Abstimmenden gegen den Vertrag, bei einer - zumindest im Vergleich zu den Europawahlen - relativ hohen Wahlbeteiligung von über 63 Prozent. Kurz danach setzte die britische Regierung die für das kommende Jahr geplante Volksabstimmung zur EU-Verfassung ab, während einige Regierungen verkündeten, dass sie den Ratifizierungsprozess fortsetzen wollen. Der Europäische Rat kam zwei Wochen später zusammen. Die Staats- und Regierungschefs der 25 konnten sich lediglich darauf einigen, bis Anfang 2007 eine 'Reflexionspause' im Ratifizierungsverfahren einzulegen und dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu entscheiden.

Diese Pause löst keines der Probleme, die sich im Zusammenhang des Ratifizierungsprozesses akkumuliert haben. Anfang 2006 beklagten Ratsmitglieder, dass wohl eine 'Pause' eingehalten werde, dass aber von einer gemeinsamen 'Reflexion' keine Rede sein könne. Bei früheren Abstimmungen in Dänemark (1992) - nach Maastricht - und in Irland (2001) - nach Nizza - wurde sofort die Möglichkeit einer Wiederholung des Referendums ins Auge gefasst. Nunmehr wagt niemand, eine solche Variante vorzuschlagen. Das Gewicht von Frankreich und den Niederlanden, beide Gründungsmitglieder der EWG, ist in der EU einfach zu groß, um das klare Votum 'wegzumanipulieren'. Die Ablehnung der Verfassung signalisiert daher einen tief greifenden Stimmungs- und Bewusstseinsumschwung in der Bevölkerung dieses Landes.

Die Analysen der Abstimmungsergebnisse zeigen zudem einen klaren Trend: Arbeiterinnen und Arbeiter sowie mittlere Angestellte/Beamte haben überwiegend mit 'Nein' gestimmt. (1) Bei Besserverdienenden, Akademikern und Angehörigen der sogenannten 'Eliten' überwog dagegen die Zustimmung zur Verfassung. In Frankreich wurde das 'Nein' zu Recht als ein Sieg der Linken und nicht der nationalistischen Rechten (z.B. Le Pen und FN in Frankreich) angesehen. Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass die Entwicklung der EU - Binnenmarkt, Währungsunion, Osterweiterung, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - gerade von den sozialen Schichten negativ oder skeptisch beurteilt wird, die sich von Arbeitplatzverlust, Abbau sozialer Sicherungssysteme, Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und Leistungen am meisten bedroht fühlen. (2)

In diesem Beitrag soll die Spezifik der Verfassungskrise bestimmt werden. Diese muss aus der Entwicklungslogik des Integrationsprozesses und seinen immanenten Widersprüchen abgeleitet werden; eine institutionalistisch verengte Integrationsanalyse wird hingegen solche Krisen stets aus externen Wirkungsfaktoren, wie z.B. mangelhafte Informiertheit der Bevölkerung oder schlechtes Politikmanagement, herzuleiten versuchen. Wir gehen von den Analysen der Marburger Forschungsgruppe Europäische Integration (FEI) über die neoliberale Restrukturierung der EU seit dem Binnenmarktprojekt aus. Die 'neue europäische Ökonomie' ist durch 'zwei Merkmale' charakterisiert: 'zum einen durch einen qualitativen Sprung von der Marktliberalisierung zur Marktintegration [...] und zum anderen [...] durch eine veränderte Komplementaritätsstruktur von europäischer Integration und nationaler Regulierung' (Bieling 2004: 128; vgl. dazu auch Bieling/Deppe 2003; Beckmann u.a. 2003). Der Verfall des 'permissiven Konsensus' über die Europapolitik, d.h. die Legitimationskrise des europäischen Projektes bei den Wahlbevölkerungen in den Mitgliedstaaten, ist daher nicht allein auf innenpolitische Probleme, sondern vor allem auf die sozialen Rückwirkungen der 'neuen europäischen Ökonomie' und des 'neuen Konstitutionalismus' (Stephen Gill) auf die Alltagserfahrung der Menschen zurückzuführen. Darüber hinaus wird die Spezifik der Verfassungskrise im Zusammenhang der möglichen 'Überdehnung' der EU im Zusammenhang der Osterweiterung und der GASP diskutiert.

2. Die Krise und ihre Lösung aus der Sicht des integrationstheoretischen Mainstreams

Die mittelfristigen Auswirkungen der gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden auf den europäischen Integrationsprozess sind noch nicht komplett absehbar, (3) aber eine Vielzahl eingängiger Krisendeutungen scheint sich darüber einig zu sein, warum der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) abgelehnt wurde. An erster Stelle werden fast ausnahmslos innenpolitische Beweggründe für das Nein herangezogen. Die wachsende Unzufriedenheit der Bevölkerung über die ökonomische und soziale Situation habe zu einer Abstrafung der jeweiligen Regierung, die den VVE unterstütze, geführt. Da sich fast das gesamte Parteienspektrum des Parlamentes in Frankreich und in den Niederlanden für den Verfassungsvertrag aussprach, wird dessen Ablehnung auch als Ausdruck allgemeiner nationaler Politikverdrossenheit gedeutet (Schild 2005: 190). Es wird betont, dass 'Europa [?] zum Sündenbock für Fehler der nationalen Politik abgestempelt wird' (Genscher 2005, vgl. dazu auch: Schmidt 2005). Mitunter wird auch der parlamentarischen Opposition (vor allem in Frankreich) unterstellt, die Politikverdrossenheit der Bevölkerung ausgenutzt zu haben, um sich innenpolitisch zu profilieren (Jopp/Kuhle 2005: 257).

Als zweite bedeutende Ursache für die Ablehnung des VVE tauchen europapolitische Beweggründe auf, die sich aber nach einschlägiger Meinung mehr auf allgemeine Tendenzen als auf den VVE selbst beziehen. Aufgrund sozialer und ökonomischer Ängste vor Unternehmensverlagerungen und steigendem Druck auf den Arbeitsmärkten werden die Verfassungsreferenden insbesondere als 'verspätetes Referendum zur EU-Osterweiterung' verstanden (Schild 2005: 198). Außerdem wird vermutet, dass ein möglicher Beitritt der Türkei zur Ablehnung des VVE beigetragen habe (Jopp/Kuhle 2005: 258). Als weitere Dimension der gescheiterten Referenden gilt die Vertiefung der ökonomischen Integration. Hier sehen die meisten Autoren eine allgemeine Unzufriedenheit über die ökonomischen Projekte der EU des vergangenen Jahrzehnts (wie den Binnenmarkt oder die Lissabon-Strategie) und damit verbundene Ängste vor 'Lohndumping' und Sozialabbau (vgl. Diedrichs/Wessels 2005: 289). Eine sich entwickelnde Konfliktlinie zwischen sozialem und neoliberalem Europa wird also durchaus erkannt (Schild 2005: 191), jedoch nicht grundlegend diskutiert. Vielmehr wird die Ablehnung des Verfassungsvertrages auf eine mangelnde diskursive Vermittlung zwischen der EU und der Bevölkerung zurückgeführt. Der uninformierten Bevölkerung müsse demnach lediglich klar gemacht werden, dass der wirtschaftspolitische Kurs der EU nicht das Problem, sondern die Lösung sei (Wallström 2005: 10).

Der Umstand, dass insbesondere Arbeiter und kleine bis mittlere Angestellte, sowie Jugendliche und Rentner gegen die Verfassung gestimmt haben, (4) spielt in den populären Krisendeutungen hingegen nur eine geringe Rolle. Zwar wird in diesem Abstimmungsverhalten vereinzelt erkannt, dass die Ablehnung dieser Bevölkerungsschichten mit zunehmenden Zukunftsängsten zusammenhängen muss (Schild 2005: 196). Jedoch wird das Problem auch hier auf die mangelnde Vermittlung zwischen der EU und der Bevölkerung zurückgeführt oder auf eine grundsätzliche Abneigung älterer Menschen vor Neuerungen und die Überforderung junger Menschen reduziert (Schmidt 2005).

Nahezu alle einschlägigen Krisendeutungen sehen in dem Verfassungsvertrag keine bedeutende Ursache für die gescheiterten Referenden. Dass inhaltliche Kritik am Verfassungstext zur Ablehnung geführt habe, wird mitunter sogar als 'völlig falsche Interpretation' (Jopp/Kuhle 2005: 258) aufgefasst. Fast niemand aus der Bevölkerung sei ausreichend über das Vertragswerk informiert gewesen, deshalb könnten die Vertragsinhalte auch nicht als Determinante der Ablehnung verstanden werden. Vor diesem Hintergrund der Unkenntnis der Bevölkerung über den eigentlichen Abstimmungsgegenstand warnen einige Autoren vor weiteren Volksbefragungen, da 'Plebiszite ganz andere Fragen situationsbedingt mit einbeziehen' (Genscher 2005) und somit nur 'sehr dosiert zum Einsatz kommen' sollten (Jopp/Kuhle 2005: 259).

Da also nicht davon ausgegangen wird, dass die Ablehnung des VVE auf einer Ablehnung des Verfassungstextes selbst beruht, wird auch bezüglich des möglichen weiteren Vorgehens weitestgehend am Inhalt des Vertragwerkes festgehalten. Die Meinungen darüber, ob und wenn ja, wann der Ratifizierungsprozess fortgesetzt werden solle, gehen jedoch stark auseinander. Besonders häufig wird der Weg einer 'weichen Konstitutionalisierung' ins Auge gefasst. (5) Damit ist ein pragmatisches Vorwegnehmen zentraler Aspekte des VVE auf der Basis des Vertrags von Nizza gemeint, also die Umsetzung einzelner Reformschritte auf Grundlage des geltenden Vertragswerkes. Hier bieten sich besonders bei der 'Änderung der Praxis der Institutionen', dem 'Rückgriff auf Vertragsspielräume' und 'nationale Regelungen' (Thym 2005: 308) Möglichkeiten, einzelne Elemente des VVE frühzeitig durchzusetzen. Besondere Priorität wird dabei dem Bereich der 'Effizienz und Kohärenz der GASP' (Heusgen 2005: 337) zugeschrieben, aber auch Regelungen zur Förderung der Transparenz und der Kommunikation innerhalb der EU sollen Gegenstand der informellen Reformen sein. Fast alle Befürworter dieses Vorgehens sehen es lediglich als pragmatische 'Zwischenstufe' an (Thym 2005: 307) und betonen die baldige Fortführung des Ratifizierungsprozesses, um die entscheidenden Neuregelungen in Form des VVE einzuführen.

Somit können auch vermehrt auftretende Forderungen nach einer Nachbesserung des derzeitigen Verfassungsentwurfes als Ergänzung zu dieser konstitutionellen Methode verstanden werden. Durch Neuverhandlungen soll eine Überholung und/oder Ergänzung des derzeitigen Vertragswerkes zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung führen (Duff 2005). Von solch einer verbesserten Version, einem sog. 'Verfassungsvertrag Plus' (Diedrichs/Wessels 2005: 294) versprechen sich die Befürworter, die wesentlichen Elemente des 'alten' VVE in einer fortgeführten Ratifizierung beibehalten zu können. (6)In diesem Zusammenhang wird auch häufig für die Durchführung eines europaweiten Referendums plädiert, welches die demokratische Legitimation gewährleisten soll (Diedrichs/Wessels 2005: 294). Allerdings wird davon ausgegangen, dass in diesem Fall 'eine deutliche Mehrheit der Unionsbürger die [neue] Europäische Verfassung befürworten wird' und somit verbirgt sich hinter diesem Vorschlag lediglich die Absicht 'in Frankreich und den Niederlanden faktisch ein zweites Referendum durchzuführen' (Kühnhardt 2005: 7).

Andere Autoren hingegen halten die baldige Weiterführung der Ratifikation für eine 'Illusion'. Dennoch distanzieren sich diese keineswegs vom Inhalt des Verfassungsvertrages, sondern befürworten eine über die 'weiche Konstitutionalisierung' hinausgehende Methode: Die Ausarbeitung eines großen Verhandlungspakets mit Kernelementen des VVE und dessen Einführung durch eine Revision der bestehenden Verträge (Diedrichs/Wessels 2005: 305).

Ergänzend, aber auch losgelöst von den konstitutionellen Strategien, beziehen sich einige Autoren besonders auf die innenpolitischen Beweggründe der Ablehnung des VVE. Sie heben hervor, dass es in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten liege, einen Ausweg aus der europäischen Krise zu finden und diese 'weniger mit Hilfe größerer Transparenz und Bürgernähe zu überwinden ist' (Kyaw 2005: 93). Demnach sei die Verfassungskrise sowohl mit einer Verbesserung der nationalen wirtschaftlichen Lage durch eine Reformpolitik (Schmidt 2005), als auch mit zunehmendem pro-europäischen Handlungswillen der politischen Eliten zu lösen. Letzteres heißt, die 'nationalen Entscheidungsträger müssen durch Entscheidungswillen die Europäische Integration vorantreiben' (Genscher 2005), indem sie ihre europapolitische Verantwortung steigern und europafähige Konzepte entwerfen (Kühnhardt 2005: 5f.). Hier stützen sich die Hoffnungen besonders darauf, dass durch die anstehenden Wahlen bzw. zu erwartenden neuen Regierungen in Frankreich und Großbritannien klarere Machtverhältnisse, wirtschaftliches Wachstum und neue Führungsstärke innerhalb der EU erreicht werden können, um das Projekt der Verfassung voranzutreiben (Wallace 2005: 331, Kyaw 2005: 92 f.).

Aufgrund der mangelnden diskursiven Vermittlung zwischen EU und Bevölkerung (s. o.) wird, um dieser Abhilfe zu schaffen, vereinzelt auch für eine gesteigerte Kommunikation plädiert. Ein so genannter 'Plan D' (Wallström 2005: 10) soll der europäischen Bevölkerung durch mehr Demokratie, Debatten und Dialog die langfristigen Ziele der EU vermitteln und die Skepsis gegenüber laufenden Projekte nehmen. Demnach müssen zum einen lediglich die Motive für den VVE stärker betont werden. Zum anderen muss die Möglichkeit akzentuiert werden, durch diesen bestehende Probleme inner- und außerhalb der EU zu lösen, um so das Vertrauen der Bevölkerung in die EU wieder herzustellen (Göler/Marhold 2005: 333f.).

All diesen Strategien zur Überwindung der Verfassungskrise ist gemeinsam, dass sie am Inhalt des VVE festhalten. Abgesehen von dem Vorschlag, die bestehenden Verträge zu revidieren, zielen sie zudem sämtlich darauf ab, den Ratifizierungsprozess fortzusetzen und eine Verfassung für Europa durchzusetzen - ob nun in der derzeitigen Form oder in einer neu verhandelten Variante. Dabei sind mit der 'weichen Konstitutionalisierung' und der verstärkten Kommunikation zwischen EU und Bevölkerung zwei Möglichkeiten gegeben, um die Reflexionsphase mit dem Ziel der Einführung des VVE zu nutzen. In der Zwischenzeit sollten sich ? so die jeweiligen Autoren - die politischen Eliten Europas auf eine Politik der kleinen Schritte besinnen, um die europäische Integration voranzutreiben. Dabei wird konsequent dafür plädiert, dass sich die 'erprobte prinzipielle Ausrichtung [?] [der EU] nicht ändern [darf]' (Kyaw 2005: 94), sondern vielmehr ein Festhalten an der Lissabon?Strategie, der Ausbau der GASP und die Fortsetzung der Erweiterung notwendig ist, um die EU zu einem 'Global Player' zu entwickeln, was gleichzeitig dazu beitragen soll, die bestehende Krise zu überwinden und die Zustimmung der Bürger zurück zu gewinnen (vgl. Lamers 2005: 31ff., Verheugen 2006: 16).

3. Dimensionen der EU-Krise: ein alternativer Erklärungsansatz

3.1 Die Post-Maastricht-Krise wirkt fort

Krisen sind für den europäischen Integrationsprozess kein neues Phänomen. De Gaulles 'Politik des leeren Stuhls' in den sechziger Jahren sowie die Eurosklerose nach dem Scheitern des Werner-Plans für eine gemeinsame Währung in den siebziger Jahren sind hierfür Beispiele. Widersprüche unterschiedlichster Art durchziehen die EU. Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen vielfältige potenzielle Interessenkonflikte, ob zwischen alten und neuen, großen und kleinen oder reichen und armen Mitgliedstaaten oder auch entlang regionaler und finanzieller Trennlinien, etwa Konflikte zwischen den südlichen Mitgliedstaaten und den mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten über die künftige Verteilung der Struktur- und Regionalfördermittel. Jenseits der Konflikte zwischen den Mitgliedstaaten besteht ein Widerspruch zwischen nationalen und gemeinschaftlichen Interessen. Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Konfliktkonstellationen sind periodische Krisen für den Integrationsprozess nicht ungewöhnlich, bergen aber keine grundsätzliche Gefahr für das Scheitern der Integration. Die zahlreichen Krisen im Verlauf des Integrationsprozesses waren keine Existenzkrisen, in denen die europäische Integration als Ganzes auf dem Spiel gestanden hätte. Vielmehr handelte es sich um Entwicklungskrisen, die immer wieder mittels ausgehandelter Kompromisse zwischen den Regierungsvertretern zu einer neuen Entsprechung zwischen europäisch-gemeinschaftlichen und nationalstaatlich-partikularen Interessen führten. Der Ausstieg aus der Gemeinschaft wäre jenen sozialen Kräften in den Nationalstaaten, die die Integration getragen haben, immer mit zu hohen Kosten verbunden gewesen. Erleichtert wurde die Krisenbewältigung bis Ende der achtziger Jahre schließlich auch dadurch, dass die Systemkonkurrenz die westeuropäischen Staaten unter Führung der USA zusammenband.

In den ersten Jahrzehnten der Integration weniger bedeutsam hat sich ab den frühen neunziger Jahren eine weitere Konfliktachse aufgetan, nämlich die zwischen den politischen und ökonomischen Eliten als Trägern des Integrationsprozesses auf der einen und weiten Bevölkerungsteilen in vielen Mitgliedstaaten auf der anderen Seite, die der europäischen Integration zunehmend skeptisch gegenüber stehen. Unter den Bedingungen der alten Integrationsweise der fünfziger und sechziger Jahre - geprägt von Markterweiterung, ohne die nationalstaatlichen Regulationsweisen in Frage zu stellen - trug der gemeinsame Markt dazu bei, das Wirtschaftswachstum und die Produktivitätsentwicklung zu stimulieren. Der Integrationsprozess führte nur zu einer begrenzten Öffnung der nationalen Wirtschaftsräume und stärkte indirekt zugleich die nationalen fordistischen Entwicklungspfade und Muster der wohlfahrtsstaatlichen Regulation (Ziltener 1999: 123f). Aus diesen Gründen wurde die Integration mit Wohlstand und Stabilität verbunden.

Dieser permissive Konsens erodierte mit dem Wandel der Integrationsweise ab den achtziger Jahren. Seit dieser Zeit sind die europäischen Staaten mit Massenarbeitslosigkeit und einer verschärften sozialen Exklusion konfrontiert. In den Augen weiter Bevölkerungsteile werden diese Prozesse durch die neue Dynamik der europäischen Integration nicht nur nicht gelöst, sondern verstärkt. Strukturell stärken die Liberalisierungsprojekte der EU, wie der Binnenmarkt, das transnationale Kapital. Gleichzeitig werden den Nationalstaaten sukzessive Mittel der Wirtschaftspolitik wie die Zins-, Wechselkurs- und - wenn auch mit Einschränkungen - die Fiskalpolitik genommen und europäisiert. Da diese Integrationsvorhaben wie etwa das Binnenmarktprojekt nicht die noch vom Cecchini-Bericht versprochenen Wohlstandseffekte zeigen, sondern im Gegenteil dazu beitragen, die nationalen Systeme sozialer Regulierung zu untergraben, entfremden sich die politischen Eliten und die europäische Bevölkerung immer mehr. Ihren Ausgangspunkt nahm diese Legitimationskrise mit den Referenden zum Maastrichter Vertrag und dem Plan für eine gemeinsame Währung. Die erstmalige Ablehnung der Vertragsrevision beim Referendum in Dänemark, die sehr knappe Zustimmung in Frankreich und eine weitgehend ablehnende Haltung in Deutschland, ohne dass dort ein Referendum abgehalten wurde, zeigten, auf wie wenig Verständnis das Ziel einer Gemeinschaftswährung stieß und charakterisierten die Post-Maastricht-Krise (Deppe/Felder 1993) der EU.

Dieser Widerspruch zwischen den sozialen Sicherheitsinteressen insbesondere unterer Einkommensgruppen und der hierzu in Konflikt stehenden europäischen Integration hat sich in den neunziger Jahren noch verstärkt. Der Versuch, neoliberale Strukturreformen mit einem gewissen Maß an sozialer Sicherheit und vor allem mehr Arbeitsplätzen zu verknüpfen und darüber auch die Legitimationskrise des europäischen Projekts zu beheben, ist gescheitert. Verkörpert wurde dieser Ansatz von der auf dem EU-Ratstreffen im Jahr 2000 beschlossene Lissabon-Strategie, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, Europa innerhalb von zehn Jahren 'zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.' (Europäischer Rat 2000: 2) Formuliert wurde die Lissabon-Strategie unter dem ökonomischen Eindruck eines Booms der Börsen und der New Economy von vornehmlich neu ins Amt gewählten sozialdemokratisch geführten Regierungen. Die Strategien dieser Mitte-Links-Regierungen reagierten auf die Unzufriedenheit mit den rein neoliberal orientierten Ansätzen der konservativen Vorgängerregierungen und zielten auf mehr Beschäftigung und soziale Sicherheit, hielten gleichzeitig aber am Primat der Wettbewerbsfähigkeit fest.

Die von der Lissabon-Strategie formulierten Ziele, sowohl bezüglich einer neuen Wachstumsdynamik als auch der Schaffung von Arbeitsplätzen und mehr sozialen Schutzes, wurden jedoch komplett verfehlt. Nur ein Jahr nach dem Lissabonner Ratstreffen endete die Periode des Aufschwungs der späten neunziger Jahre im globalen Kurseinbruch auf den Aktienmärkten und der Pleite vieler Unternehmen aus den neuen Wachstumssektoren. Die von der EU 2005 gezogene Halbzeitbilanz der Lissabon-Strategie fällt dann auch äußerst ernüchternd aus. Der Wachstumsabstand zu den USA hat sich nicht verkleinert, sondern vergrößert. Insgesamt belief sich das Wirtschaftswachstum im EU-Durchschnitt zwischen 2001 und 2005 auf 1,4% und lag damit um mehr als die Hälfte niedriger als geplant. Die Arbeitslosigkeit konnte ebenfalls nicht gesenkt werden, sondern stieg auf durchschnittlich 8,1%. Schließlich sind auch keine Fortschritte beim Kampf gegen Armut erreicht worden. Die Zahl der Armen bzw. von Armut bedrohten Menschen liegt in der erweiterten EU bei etwa 68 Millionen (Dräger 2005: 41f). Mit dem Misslingen der Lissabon-Strategie und der neosozialdemokratischen Konzepte eines Dritten Wegs sind auch die Bemühungen, die Legitimationskrise des europäischen Integrationsprozesses zu beheben, gescheitert. Die Abwahl der meisten Mitte-Links-Regierungen und eine nach der EU-Osterweiterung neu zusammengesetzte EU-Kommission haben dazu geführt, dass die Kernelemente der Lissabon-Strategie, die neoliberalen auf globale Wettbewerbsfähigkeit zielenden Politiken nicht modifiziert, sondern radikalisiert wurden. Die neue Lissabon-Strategie betont den Vorrang von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeit, während die sozialen und umweltpolitischen Zielsetzungen, die 2000 wenigstens mitformuliert wurden, weitgehend unter den Tisch gefallen sind (7) (Europäische Kommission 2005). Die Fortsetzung und Zuspitzung jener neoliberalen Politik, die zu Beginn der neunziger Jahre die Post-Maastricht-Krise ausgelöst hat, dürfte die Legitimationskrise der europäischen Integration weiter vertiefen.

3.2 Die Verfassungskrise und die politische Integration

Die Dynamik der europäischen Integration seit den Tagen von Jacques Delors und der Realisierung des Binnenmarktprojektes konzentrierte sich nicht allein auf ökonomische Ziele wie die Herstellung des erweiterten Binnenmarktes, die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen der europäischen Wirtschaft. Spätestens mit der Vertragsrevision von Maastricht (1991), die zunächst das Drei-Säulen-Modell (GASP, Rechts- und Innenpolitik sowie WWU inklusive des alten EG-Vertrages) institutionalisierte, war deutlich geworden, dass die Integrationspolitik den tief greifenden Veränderungen der Weltpolitik in der Folge der Auflösung des sozialistischen Staatensystems und dem Ende des Kalten Krieges Rechnung tragen musste. Schon Anfang der 90er Jahre war also klar, dass die europäische Politik vor neuen Herausforderungen stand: Wie würde sich das 'neue Deutschland' in der Mitte Europas machtpolitisch verhalten? Was würde die Ausweitung der EU auf Gesamteuropa bedeuten? Welche Veränderungen würden sich in den transatlantischen Beziehungen vollziehen, wenn der militärische Grundpfeiler der US-Führungsrolle, die Verfügung über die strategischen Atomwaffen als Garant des Schutzes der Verbündeten vor dem Osten, keine Bedeutung mehr haben würde? Wie stabil würde die Lage in den ehemals sozialistischen Ländern Ost- und Mitteleuropas, vor allem aber in der ehemaligen Sowjetunion sein? Der erste Jugoslawien-Krieg musste als düsterer Vorbote kommender Kriege und Konflikte verstanden werden. Wie also müsste die Sicherheitspolitik neu in die Politik der europäischen Integration einbezogen und neu gestaltet werden? Seit den frühen 90er Jahren wurden - neben den Schritten zur wirtschaftlichen Integration - Projekte der politischen Integration mit weit reichenden Konsequenzen vorangetrieben:

Die Erweiterung von 15 auf 25 bzw. 27 Mitglieder und die Aufnahme der Türkei (neben Kroatien) in die Liste der Beitrittskandidaten. Die Osterweiterung verschiebt die Grenzen der EU, erzeugt aber eine Reihe von Widersprüche und Spannungen, die ihrerseits Konflikte und Blockade im Integrationsprozess erzeugen können. Hierzu zählen etwa die gewaltigen Unterschiede in der ökonomischen und sozialen Entwicklung, die Integration der Landwirtschaft der neuen Mitgliedsstaaten in die Gemeinsame Agrarpolitik oder die außenpolitische Bindung an die USA (im Rahmen der NATO).

Der Auf- und Ausbau der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde in den 90er Jahren als eigenständige, intergouvernemental verfasste 'Säule' systematisch vorangetrieben. Seit 1999 verfügt die EU über eigene Einsatztruppen. Mit dem sogenannten 'Solana-Papier' wurde auch eine Sicherheitsdoktrin für die EU formuliert, mit der Bereitschaft zur militärischen Intervention in allen Teilen der Welt. Im Verfassungsvertrag sollte schließlich dieser Bereich mit einem Außenminister der EU weiter gestärkt werden. Für die Entscheidungsverfahren wurden neue Formen der Flexibilisierung eingeführt. Eine besondere Ergänzung ist auf dem Feld der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erwähnen. Mit einer 'ständigen strukturierten Zusammenarbeit im Rahmen der Union' (Art. I-41, Abs. 6; Art. III-312) wurden die 'Möglichkeit für ein gemeinsames Vorgehen von Mitgliedstaaten [geschaffen], die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf militärische Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf Missionen und höchsten Anforderungen untereinander festere Verpflichtungen eingegangen sind' (Art. I-41 Abs. 6) (Wessels 2004: 173).

Die Interessensunterschiede zwischen den verschiedenen Staaten und damit die Konfliktpotentiale im Bereich der GASP sind nach wie vor enorm. Während des Jugoslawien-Krieges kam die EU nicht zur Einstimmigkeit und im Vorfeld des Überfalls der USA auf den Irak zerbrach der außenpolitische Konsens. Auf diesem Felde kollidieren demnach auch die unterschiedlichen Interessen der 'Atlantiker', die dem Bündnis mit den USA und demnach auch der NATO Priorität zugestehen, und der 'Europäer', die die GASP als ein Instrument zur Realisierung einer größeren Autonomie der EU-Außenpolitik gegenüber den USA betrachten. Die im Verfassungsvertrag vorgesehen Flexibilisierungsklauseln sollten gerade die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der EU für den Fall ermöglichen, dass Einstimmigkeit nicht herzustellen ist. Mit anderen Worten: Minderheiten sollen nicht länger blockieren können; Führung soll erleichtert werden.

Die institutionellen Reformen wurden im Zuge der Erweiterung schon aus pragmatischen Überlegungen notwendig, denn die Zusammensetzung der Gremien konnte nicht mehr nach einer expansiven Logik gestaltet werden. Dennoch wurden die machtpolitischen Auseinandersetzungen um die Frage der Mehr-heitsabstimmungen ausgetragen, etwa darüber in welchen Bereichen Mehrheits-entscheidungen zugelassen werden und wie die 'Mehrheit' definiert wird? Das bisherige Entscheidungsverfahren der EU - nicht nur durch die Einstimmigkeitsregel - beruhte im Falle unterschiedlicher Positionen stets auf komplexen Verhandlungssystemen und Kompromissbildungen ('package deals'). Von diesem System profitierten vor allem die kleineren Mitgliedsstaaten, die ihre Veto-Macht (bei Einstimmigkeit) voll zur Geltung bringen konnten. Deshalb entlud sich in den Auseinandersetzungen um die Definition der Mehrheit (und die Stimmverteilung) beim Gipfel von Nizza und auch im Verfassungskonvent der Strukturkonflikt zwischen den großen und den kleinen Mitgliedsstaaten.

Die Verfassung sollte gleichsam 'Krönung' dieser Integrationsprojekte und -schritte werden. Durch die Einbeziehung der 'Charta der sozialen Grundrechte' sollte zudem die Legitimationsbasis des europäischen Projektes erweitert werden. Die Ratstagung von Laeken (2001), die den Auftrag für den Konvent formulierte, war jedoch auch von der Erfahrung a) der chaotischen Ratstagung in Nizza, b) der noch ungelösten Probleme der institutionellen Reform, und c) der 'Post-Maastricht-Krise' (s.o.) bestimmt, denn den Regierungschefs waren die Daten des 'Euro-Barometer' und die Ergebnisse der Referenden vom Anfang der 90er Jahre (in Frankreich und Dänemark) wohl bekannt. Mit der Verfassung sollte das europäische Projekt wieder deutlicher und positiver im Bewusstsein der Europäerinnen und Europäer verankert werden. Diese Intention ist gründlich gescheitert.

Die Integrationsdynamik seit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) bzw. seit Maastricht (1991) zeichnet sich also - auf den ersten Blick - durch jene Parallelität von Erweiterung und Vertiefung, von wirtschaftlicher und politischer Integration aus, die von den führenden Politikern immer wieder als Leitfaden des Integrationsprozesses bezeichnet wird. Dennoch wird von einigen Beobachtern diese Krise der EU als Ergebnis einer politischen 'Überdehnung', eines 'overstretch' (Kennedy), bezeichnet. Räumlich bezieht sich diese 'Überdehnung' vorerst auf die Osterweiterung sowie die damit verbundenen sozialökonomischen und politischen Probleme, die aufgrund des enorm erweiterten Wohlstandsgefälles in der erweiterten EU in den meisten Ländern von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der EU-15 als soziales Drohpotential (Lohndumping als Folge der Liberalisierung der Arbeitsmärkte) empfunden wird. Die Bewegung gegen die Bolkestein-Richtlinie sowie schon im Vorfeld die äußerst effektiven und öffentlichkeitswirksamen Demonstrationen der Hafenarbeiter gegen die sog. 'Hafenrichtlinie' richteten sich nicht allein gegen die neoliberale Deregulierungspolitik und ihre befürchteten Auswirkungen in Form eines weiteren Arbeitsplatzverlusts, sondern wird auch durch die Angst vor Lohndumping und Arbeitsplatzverlust - in weiten Bereichen der privaten, aber auch der noch öffentlichen Dienstleistungen - als Folge der Billiglöhne und niedrigen Sozialstandards in den mittel- und osteuropäischen Ländern angetrieben.

Die von Jacques Delors verfolgte 'Strategie der russischen Puppen' (Ross/Martin 1999) (8) dreht sich ins Negative, wenn die Folgen der wirtschaftlichen Integration die Bedingungen für eine Sozialintegration in einer erweiterten EU verschlechtern. Die mit der Massenarbeitslosigkeit und dem Sozialabbau in den Ländern der alten EU der 15 verbundenen negativen sozialen Erfahrungen der letzten 15 Jahre werden mit den Erweiterungsprojekten noch verstärkt. Letzteres scheint einer der wesentlichen Gründe für die zunehmend negative Einschätzung europäischer Politik in Meinungsumfragen zu sein.

3.3 'Die EU muss Weltmacht werden' (Günther Verheugen)

Die politischen und wirtschaftlichen 'Eliten' in der EU reagieren auf die Artikulation der Widersprüche des Integrationsprozesses freilich nicht durch eine Öffnung zur Debatte über die Notwendigkeit einer neuen Politik in Europa, die die Bearbeitung der sozialökonomischen Disproportionen ins Zentrum stellt. Die einschlägigen Krisenerklärungen (s.o.) sind gerade darauf ausgerichtet, den Kern der Krisenproblematik und damit auch den daraus folgenden Legitimationsverlust der herrschenden Europapolitik zu verschleiern und bekräftigen das Festhalten an der Lissabon-Strategie. Darin setzt sich die Klassendimension dieser Politik bzw. Strategie durch. Sie wird von denjenigen Kapitalfraktionen gestützt, die von der Erweiterungspolitik unmittelbar profitieren, für die sozialen Folgekosten aber nicht aufkommen müssen.

Dennoch reicht die Erklärung einer veränderten Kräftekonstellation der Klassen im Erweiterungsprozess der EU nicht aus. Die Dynamik der politischen Integration ist nicht allein aus einer ökonomischen Perspektive abzuleiten, obwohl die Zielsetzung, der 'wettbewerbsfähigste Wirtschaftsraum der Welt' zu werden bzw. den Euro als Anlagewährung stark zu machen, nicht nur wirtschaftliche, sondern natürlich auch politische, weltpolitische Ambitionen beinhaltet. Sei es die Aufwertung der GASP und speziell der ESVP oder die Osterweiterung einschließlich der Option auf eine Mitgliedschaft der Türkei, und seien es schließlich die institutionellen Reformen, die die EU vor allem im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik 'handlungsfähiger' machen sollen , alle diese Schritte folgen einer politischen (geostrategischen) Logik, die die EU als 'Global Player' mit einem eigenen regionalen Wirkungsfeld profiliert. Das Wirkungsfeld wird durch die Grenzen der erweiterten EU markiert, berührt aber vom Mittelmeer, über den Nahen Osten - einschließlich Irak und Iran -, bis zum Südkaukasus und dem Grenzraum zwischen Russland und der EU einige der explosiven Konfliktherde der Weltpolitik.

Der frühere Außenminister Joschka Fischer (2005: 160) spricht von einer grundlegenden Veränderung der EU. Die Teilung des Kontinents sei überwunden; die GASP werde 'zunehmend besser und intensiver koordiniert'; es gebe einen 'europäischen Verfassungsentwurf mit Grundrechten und demokratisch legitimierten europäischen Institutionen'. Durch die Osterweiterung ?wuchs die EU definitiv in eine strategische Verantwortung hinein, die dem europäischen Einigungsprozess eine völlig neue Dimension aufzwang?(9). Herfried Münkler, konzeptiver Ideologe und Vordenker rot-grüner Außenpolitik, charakterisierte die 'imperiale Herausforderung Europas' wie folgt:

'Auf der einen Seite müssen die Europäer sich zu den übermächtigen USA ins Verhältnis setzen und darauf achten, dass sie nicht für die Aktionen der Führungsmacht Ressourcen bereitstellen und mit der Nachsorge für deren Kriege betraut werden, aber keinen Einfluss mehr auf grundsätzlich politisch-militärische Entscheidungen haben. Hier haben sich die Europäer ihrer politischen Marginalisierung zu widersetzen. Europa muss sich gegenüber den USA als ein Subzentrum des imperialen Raumes behaupten, und darauf achten, dass sich zwischen den USA und ihm kein Zentrum-Peripherie-Gefälle herausbildet.' (Münkler 2005: 246f.)

Der SPD-Europaparlamentarier Klaus Haensch spricht von einem 'Paradigmenwechsel' europäischer Politik. Bisher konnte die EU 'ihrer globalen Verantwortung nicht gerecht werden. Sie war außenpolitisch nicht führbar, schon gar nicht in Krisensituationen.' (Haensch 2004: 325/6). Hans-Martin Bury, in der rot-grünen Bundesregierung Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, hebt besonders die Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU durch die Verfassung hervor: '[...] die Möglichkeiten für Gestaltungsmehrheiten werden erhöht, während es schwerer wird, Entscheidungen zu blockieren'. Die Gestaltungsaufgaben werden auch von ihm auf die Rolle der EU als Global Player bezogen: 'Europa muss zukünftig [...] seiner globalen Verantwortung besser gerecht werden. Aus dem wirtschaftlichen Riesen und weltweit geachteten Vorbild für die friedliche Zusammenarbeit von Völkern und Staaten [...] muss auch ein politischer 'Global Player' werden.' (Bury 2004: 317)

Die Verfassung würde die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der außenpolitischen Handlungsfähigkeit der EU verändern. Die EU-Politiker wissen jedoch, dass ohne effektive politische Führung - und d.h. ohne politische Projekte, die gemeinsam bzw. von einer großen Mehrheit getragen werden - die Ziele, die mit der Hervorhebung der Rolle der EU als 'Global Player' verbunden werden, nicht zu erreichen sind. Mit der Erweiterung der EU auf 27 Mitgliedstaaten wird politische Führung durch Konsens nicht einfacher, sondern schwieriger. Durch den Verfassungsvertrag sollte diesen Schwierigkeiten entgegengewirkt werden.

Gleichzeitig zur Arbeit des Verfassungskonventes und zur Osterweiterung am 1. 5. 2004 wollten die Regierungen Frankreichs und der BRD mit ihrer Ablehnung an der Beteiligung der US-geführten 'Allianz der Willigen' im Irakkrieg eine eigenständige nationale und europäische Position gegenüber der Regierung der USA und ihrer Politik deutlich machen. Chirac und Schröder verfolgten dabei genau die Ziele, die in den Kommentaren zur Verfassung immer wieder genannt wurden. Sie verfolgten das Projekt einer relativ eigenständigen EU-Politik, die mit dem Anspruch verbunden wurde, dass die EU mit nicht-militärischen Mitteln - auf dem Wege von Verhandlungen sowie durch eine Politik der Krisenprävention - eigene weltpolitische Akzente zu setzen vermag, um auf diese Weise die aggressive Außenpolitik der USA in die Schranken zu weisen.

Dieses 'Führungsprojekt' ist gescheitert und dieser Sachverhalt muss bei der Analyse der Verfassungskrise mitreflektiert werden. Im Jahre 2003 blieben Schröder und Chirac - zusammen mit Belgien und Luxemburg - noch in der Minderheit. Angesichts des Desasters der US-Politik im Irak hätte jedoch die reale Chance bestanden, dass sich die Regierungen anderer Mitgliedstaaten den Positionen des deutsch-französischen Tandems annähern. Da aber die Ratifizierung des Verfassungsvertrages von den politischen Führungen beider Staaten als wesentliche Voraussetzung für die Stärkung ihrer Führungsposition in der EU angesehen wurde, muss vor allem das 'Non' in Frankreich und die darauf folgende Aussetzung des Ratifizierungsprozesses als ein schwerer Rückschlag für dieses Projekt angesehen werden. Schröder verlor nur einige Monate nach den Referenden eine Wahl; Chirac gilt im eigenen Lande als äußerst unpopulär. Schröders Nachfolgerin Angela Merkel und Chiracs potentieller Nachfolger Nicolas Sarkozy legen Wert auf die Distanz zu den Projekten ihrer Vorgänger. Beide wollen die transatlantischen Beziehungen verbessern und suchen hinsichtlich des Verfassungsvertrages nach einem pragmatischen Kompromiss. Falls es zu einer neuen Führungsstruktur in der EU - mit Merkel, Sarkozy und Gordon Brown in Großbritannien - kommen sollte, wird die EU nach wie vor mit der Herausforderung konfrontiert werden, sich auf dem Felde der Weltpolitik zu positionieren und zwar möglichst als handlungsfähiger Akteur mit gemeinsamen Positionen.

Die derzeitige Verfassungskrise der EU kann also nicht allein als Legitimationskrise des europäischen Integrationsprojektes - und seiner neoliberalen Ausrichtung - verstanden werden. Es gibt eine zweite Dimension, die a) mit den Machtverhältnissen in der EU, und b) mit den transatlantischen Beziehungen zu tun hat und die ganz zweifellos durch Elemente einer zwischenimperialistischen Konkurrenz charakterisiert wird. Das Projekt 'Global Player' unter deutsch-französischer Führung scheiterte nicht allein an der Kritik aus den USA, sondern daran, dass der US-amerikanische Staat, so die Argumentation von Panitch/Gindin (2006), seine imperiale - ökonomische und politische - Macht in der EU nutzen kann, um gerade auf dem Felde der Außenpolitik europäische Alleingänge zu verhindern. Inzwischen wird das Desaster der US-Politik im Irak sogar zum Hebel, um die 'Verbündeten' in der NATO, einschließlich der BRD und Frankreichs, wieder enger an die US-Führung zu binden. Denn eine Niederlage der USA würde das 'imperialistische Gesamtprojekt' der Beherrschung der Welt, an der auch die Europäer teilhaben, gefährden.

4. Wege aus der Krise?

Andrew Moravcsik hatte schon nach dem französischen Referendum zum Maastrichter Vertrag, das mit 50,8 % Ja-Stimmen im September 1992 nur ganz knapp gewonnen wurde, eine Veränderung der politischen Debatten über Inhalte und Ziele der Europapolitik sowie eine Erosion des alten europapolitischen Konsensus konstatiert:

'Since the signing of the Maastricht Treaty in 1991, European integration has become much more controversial. Fierce debates over ratification erupted in Britain, France, Denmark and Germany. For the first time in generation, European elites and publics outside the extreme Right and Left expressed fundamental doubts about the desirability of major steps towards European integration. Not since the era of General Charles de Gaulle have European politicians so openly discussed fundamental issues of democratic accountability and national sovereignty. The polarization of public and elite opinion appears to be eroding the broad consensus that supported integration for the past three decades. At that time, a majority of West Europeans held the reflexive conviction that the EU promotes regional prosperity, peace and stability at relatively little cost to national sovereignty' (Moravcsik 1998: 3f.).

Allerdings war seit Anfang des 21. Jahrhunderts deutlich zu erkennen, dass das 'neoliberale Projekt' der Wettbewerbsorientierung immer mächtiger auf die nationale Ebene zurückwirkte und die 'Lissabon-Strategie' (2000) eine neue Synthese von Flexibilität und sozialer Sicherheit auf der europäischen Ebene ('Flexicurity') als Programm für das kommende Jahrzehnt verkündete. Inzwischen hat sich freilich auch auf der Ebene des europäischen Rates die Erkenntnis durchgesetzt, dass dieses Programm längst in den Himmel des Europas 'des paroles' (der Schlagworte bzw. der Sonntagsreden) aufgestiegen ist. Gleichwohl haben die Umfrageergebnisse des 'Eurobarometers', die niedrige Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und die Ergebnisse der Referenden zum Verfassungsvertrag in Frankreich zweierlei deutlich werden lassen: Erstens ist Europa in den letzten Jahren stärker als je zuvor zu einem Projekt der neoliberal gesinnten Eliten geworden. Die Prozesse der Erweiterung (mittel- und osteuropäische Länder) und der Vertiefung der Integration (Binnenmarkt, WWU, GASP) haben nicht zu einer Überbrückung der Kluft zwischen der Bevölkerung und den europäischen Institutionen geführt.

Durch das Demokratiedefizit der EU (Wehr 2004) wird diese Tendenz auf der nationalen Ebene leicht in die Akzeptanz einer nationalistischen Propaganda umgeleitet. Diese Gefahren bestehen nicht nur im Westen Europas, sondern mehr noch in den neuen Mitgliedstaaten, in denen - wie die derzeitige politische Führung in Polen zu erkennen gibt - die Bewältigung der Transformationskrisen im eigenen Lande mit dem Erstarken eines Nationalismus einhergeht, der sich vor allem gegen Russland richtet und der sich an der Seite von George W. Bush und Donald Rumsfeld wohler fühlt als an der Seite von Mr. GASP, Javier Solana. Zweitens hat nach 'Lissabon' - in der Folge der weltwirtschaftlichen Krisenprozesse nach 2001, die die Mehrheit der EU-Länder empfindlich getroffen hat - die Kritik an der herrschenden Tendenz der EU-Politik deutlich an Kraft gewonnen. Die Kampagnen um die Referenden - vor allem in Frankreich - standen durchaus im Zeichen einer 'Europäisierung' der Debatte um Inhalt und Ziel europäischer Politik; denn Befürworter wie Gegner des Verfassungsentwurfes mobilisierten ihre politischen Freunde und prominente Intellektuellen aus anderen Mitgliedstaaten, um ihre Positionen in der nationalen Debatte zu stärken. Diese Ansätze der Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit, verlangen in der Zukunft vor allem für die politische und gewerkschaftliche Linke eine stärkere Koordinierung, wobei mit den Europäischen Sozialforen schon gute Ansätze bestehen, die vielfältigen Initiativen und Bewegungen 'vor Ort' zu koordinieren. Anfang 2006 zeigten die europäischen Gewerkschaften, dass massiver außerparlamentarischer Protest die politischen Entscheidungsträger - im Parlament, in der Kommission und im Rat - zu beeinflussen vermag: Sowohl die Demonstrationen gegen die sogenannte 'Hafenrichtlinie', als auch die Massendemonstrationen gegen die 'Dienstleistungsrichtlinie' ('Bolkestein-Richtlinie', vgl. Bsirske, Deppe u.a. 2006) im Februar 2006 waren in diesem Sinne erfolgreich. Die europäische Linke wird sich dafür einsetzen müssen, den Druck sozialer Bewegungen auf die EU-Entscheidungsebene zu verstärken und gleichzeitig eine Ausweitung der Formen der direkten Demokratie im europäischen politischen System, aber auch auf den verschiedenen Ebenen des 'Europäischen Mehrebenensystems' zu fordern. Der Kampf für eine kritische europäische Öffentlichkeit, die sowohl die Verteidigung der Demokratie als auch der sozialen Gerechtigkeit als Grundpfeiler ihrer Programmatik anerkennt, sollte daher als ein wichtiges Ziel im Prozess der Konstituierung einer europäischen Linken begriffen werden.

Die nationalen Regierungen - z.B. von Frankreich und Deutschland - waren in Reaktion auf die Proteste gegen die Dienstleistungsrichtlinie relativ schnell bereit, sich von der Philosophie eines grenzüberschreitenden Marktradikalismus zu verabschieden und beharrten - zumindest verbal - auf 'autonomieschonenden' Regelungskompetenzen im Bereich der Löhne und Sozialleistungen. Dies ist auch Ausdruck der Tatsache, dass auf der nationalen Ebene die Anhänger des Marktradikalismus keine Mehrheiten bei Wahlen gewinnen können. In Deutschland hat die neue Kanzlerin aus dem Ergebnis der Bundestagswahl 2005 - aufgrund des äußerst schlechten Abschneidens ihrer Partei und aufgrund des 'Zwangs' zur Großen Koalition - die Konsequenz gezogen, von dem eigenen marktradikalen Wahlprogramm Abstand zu nehmen.

Die massive Kritik am Neoliberalismus und seinen Folgen hat also auch zu einer Aufwertung der nationalen Politikebene im Kontext der Debatte über die Zukunft des europäischen Projektes geführt. Die Lösung der Verfassungskrise im Kontext eines neuen Konsens der Regierungen der 25 über die Entwicklungsperspektiven der EU und die Prioritäten europäischer Politik im kommenden Jahrzehnt sieht sich demnach mit neuen Konfliktlinien und Unsicherheiten konfrontiert. Nach dem Regierungswechsel in Berlin steht bis zum Jahr 2007 die Entscheidung über die politischen Mehrheiten in Frankreich an und in Großbritannien wird mit einem Wechsel im Amt des Premiers von Tony Blair zu Gordon Brown gerechnet. Daraus entstehen Unsicherheiten und Entscheidungsblockaden hinsichtlich der europäischen Ebene. Dazu kommen neue Konfliktlinien, z.B. auf dem Felde der Energiepolitik. Schließlich ist in dieser krisenhaften Konstellation, die aus dem Zerbrechen des Konsens über den Verfassungsvertrag entstanden ist, die Frage der EU-Erweiterung wieder auf die Tagesordnung der Politik zurückgekehrt - und zwar als Konflikt. Kurzum: Auch bei den Akteuren im EU-System scheint eher eine Stimmung der 'Entschleunigung' und Konsolidierung des Integrationsprozesses vorzuherrschen. Es liegt auf der Hand, dass dieser Stimmungsumschwung in der Verfassungskrise der EU auch die Projekte der GASP und der ESVP betrifft, die die EU schon als 'Global Player' über die Grenzen einer erweiterten EU hinaus - noch nicht ganz auf Augenhöhe mit den USA - ins Visier nahmen.

Endnoten:

(1) In Spanien und in Luxemburg fanden ebenfalls Referenden statt, die mehrheitlich den Verfassungsvertrag annahmen. In Spanien ? traditionell sehr ?europafreundlich? - war die Wahlbeteiligung extrem niedrig; in Luxemburg zeichnete sich ebenfalls eine soziale Polarisierung zwischen dem industriellen Süden des Landes und der Hauptstadtregion ab.

(2) Eine genauere Analyse der Wahlergebnisse hätte zu fragen, wieweit die Ergebnisse durch die Folgen der Migration und die damit verbundenen sozialen, politischen und kulturellen Konflikte beeinflusst wurden, die vor allem von den konservativen Parteien und der extremen Rechten instrumentalisiert werden. In den Niederlanden spielte diese Dimension wahrscheinlich eine größere Rolle als in Frankreich.

(3) Dies lässt sich nicht zuletzt an den verschieden Bewertungen erkennen: So ist einerseits lediglich von einer ?Vertrauenskrise? (Kühnhardt 2005: 3) oder ?Ratifikationskrise des Verfassungsvertrages? (Thym 2005: 307) die Rede, anderseits von einer ?Verfassungsfalle? der EU (Diedrichs/Wessels 2005: 287) oder einer ?tiefe europäische Krise? (Klingst 2005).

(4) In Frankreich stimmten 79 % der Arbeiter, 67 % der kleinen Angestellten, 53 % der mittleren Angestellten und 56 % der 18 bis 24-Jährigen mit ?Non? (IPSOS, Referendum 29 Mai 2005). In den Niederlanden stimmten 78 % der Arbeiter, 74 % der 18 bis 24-Jährigen und 52 % der über 55-Jährigen mit ?Nee? (Eurobarometer: Post-Referendum survey in the Netherlands).

(5) So sagt z. B. Kommissionspräsident Barroso: ?Wir müssen all das in Angriff nehmen, was wir auf Grundlage des bestehenden Rechts tun können ? und das ist viel?. (FAZ, 26.09.2005, S. 2)

(6) So auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, die vorschlägt einen grundsätzlich unveränderten VVE durch ein Sozialprotokoll zu ergänzen (Die Zeit, 19.01.2006, S. 6).

(7) Dabei hatte bereits die alte Lissabon-Strategie zwar das Ziel Vollbeschäftigung ausgegeben, womit eine Beschäftigungsquote von 70% gemeint war, dies jedoch rein quantitativ verstanden und jeden Minijob, jede geringfügige und ungesicherte Beschäftigung dazu gezählt.

(8) Das Binnenmarktprojekt z. B. war zwar ein großes Deregulierungsprojekte, über den ?sozialen Dialog? - so die Vorstellung von Delors - sollten allerdings Vereinbarungen ?zwischen den Sozialpartnern? getroffen werden, die den Auf- und Ausbau der ?sozialen Dimension? der EU vorantreiben würden (z.B. die Eurobetriebsräte-Richtlinie oder die Entsende-Richtlinie).

(9) Fischer weiß, dass dieser Weg der politischen Integration schwer ist und er schließt auch künftige Integrationskrisen nicht aus, ?wie sie etwa durch ein Scheitern des Verfassungsvertrages ausgelöst werden könnten. ... (aber) Die Geschichte, und d.h. der sich aufbauende Druck der globalen und regionalen Herausforderungen und der politisch-ökonomischen Entwicklung wird diese (politische) Integration ... von der EU erzwingen? (ebd. 167).

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Dieser Artikel erschien zuerst in: PROKLA 144 (Europa), September 2006, S. 307-324
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