Platzverweis für Tänzerinnen

Repression gegen Prostituierte in Frankfurt am Main

Behörden drängen Prostituierte systematisch in rechtliche Grauzonen. Nach Protesten der Selbsthilfeorganisation Doña Carmen musste diese schikanöse und rechtswidrige Praxis vorerst eingestellt wer

Anfang 2007 verstärkte die Polizei ihre schikanösen Kontrollen in den Frank­furter Bordell­vierteln. Die Abteilung K 65 der Frankfurter Polizei, zuständig für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, forderte die Sexarbeiterinnen auf, Gewerbeanmeldungen, Freizügigkeits- und Meldebescheinigungen sowie Steuernummern vorzuweisen. Sollten sie eine oder mehrere dieser Unterlagen nicht vorweisen können, wurde ihnen ein so genannter ‚PlatzverweisÂ’ erteilt oder aber für das kommende Mal angedroht. Für die Prostituierten kommt dies einem zeitlich begrenzten Berufsverbot gleich.

Diesmal ging es aber nicht um Ab­schiebungen, sondern um Amtshilfe für den Fiskus. Denn betroffen waren überwiegend EU-Bürgerinnen aus Osteuropa. Die Polizei nahm es mit der Legalität nicht so genau, insbesondere als sie die Frauen unter Einsatz von Druckmitteln aufforderte, beim örtlichen Gewerbeamt die Anmeldung eines Gewerbes vorzunehmen. Dabei ist Prostitution rechtlich gesehen gar kein Gewerbe.

Zwar braucht, wer ein Gewerbe ausübt, hierzulande eine Gewerbeanmeldung. Allerdings nur, wenn die betreffende Tätigkeit auch als Gewerbe anerkannt wird. Das ist bei Prostitution jedoch nicht der Fall. Selbständige Erwerbstätigkeit in der Prostitution gilt laut der Bund-Länder-Kommission für Gewerberecht nicht als gewerbliche Tätigkeit. Im Finanzrecht wird Prostitution sogar weiterhin als ‚Gewerbsunzucht‘ eingestuft. Diese eindeutige Rechtslage hinderte die K 65 nicht daran, ausländische Prostituierte so einzuschüchtern, dass diese ihr - oder vielmehr ein - ‚Gewerbe‘ beim örtlichen Gewerbeamt registrieren ließen.

Genötigt und erpressbar

Diese Polizeipraxis wertet Doña Carmen als Nötigung. Denn die Polizei verlangt von den betroffenen Frauen, eine im Prinzip gar nicht mögliche Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Zudem wurde ihnen im Zusammenspiel mit dem Gewerbeamt, in Kenntnis ihrer Tätigkeit als Prostituierte, Phantasie-Gewerbeanmeldungen als ‚Tänzerin‘, ‚Masseuse‘ etc. ausgestellt. Diese Gewerbeanmeldungen erfolgten sinniger­weise auf die Adressen der einschlägig bekannten Frankfurter Bordelle.

Die Polizei ließ sich die offenkundig falschen Gewerbeanmeldungen bei ihren Kontrollen in den Etablissements von den BordellbetreiberInnen zeigen und teilweise in Kopie aushändigen. Solche Gewerbeanmeldungen bedeuten aber nichts anderes, als dass die Behörden Falschangaben billigend in Kauf nehmen. Binnen weniger Monate lagen Doña Carmen Dutzende solcher Phantasie-Gewerbeanmeldungen von Prostituierten vor. So waren diese jederzeit durch die Polizei erpressbar. Sie wurden gezielt in eine rechtliche Grauzone getrieben. Denn Falschangaben bei Gewerbeanmeldungen können mit Bußgeldern in Höhe von 500 bis 1000 Euro belegt werden.

Doch darum ging es der rührigen Abteilung für organisierte Kriminalität nicht in erster Linie. Man wollte vielmehr die Frauen über den kreativen Trick mit der Gewerbeanmeldung in Frankfurt einkommenssteuerpflichtig machen, um im nächsten Schritt einen Vorwand für gemeinsame Razzien von Polizei und Finanzbehörden zu haben. Wie wir darauf kommen?

Das Geschäft mit den Steuern

Während Gewerbesteuer dort erhoben wird, wo ein Gewerbe betrieben wird, wird die für den Staat weitaus lukrativere Einkommenssteuer bei selbständig tätigen MigrantInnen nicht automatisch vor Ort, sondern in der Regel in deren Heimatland entrichtet. So regeln es die Doppel­be­steuerungs­abkommen der Bundesregierung mit den jeweiligen Herkunftsländern.

Davon kann aber unter bestimmten Bedingungen abgewichen werden. In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen findet sich ein stets ähnlich lautender Passus bezogen auf selbständige Arbeit. In Artikel 14 des Abkommens mit Rumänien heißt es beispielsweise: "Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass der Person im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung steht. Steht ihr eine solche feste Einrichtung zur Verfügung, so können die Einkünfte im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können."

Damit ist klar: Mit den erzwungenen Gewerbeanmeldungen auf die Adresse der Bordelle, die als "feste Einrichtung" gelten dürften, verschafft sich der hiesige Fiskus nicht nur den Zugriff auf die Gewerbesteuer, sondern auf die komplette Einkommensteuer der Prostituierten. Sollten sie ihre Einkommensteuer aber nicht hier entrichten, hätte die Ausländerbehörde ein neues Druckmittel für eine Ausweisung der Betroffenen in der Hand. Die Polizei hätte mehr Vorwände für zukünftige Kontrollen und Razzien gegenüber Prostituierten.

Seit Februar 2007 organisiert Doña Carmen deshalb den Widerstand gegen diese Praxis der Frankfurter Polizei- und Ordnungs­behörden. Vorerst mit Erfolg, denn seit Ende März verzichtet die Polizei nach Anweisung von oben auf derartige Schikanen. Zunächst informierte Doña Carmen die Öffentlichkeit. Sämtliche Frankfurter Stadtverordnete wurden angeschrieben. Mehrere Parteien - darunter SPD und die Flughafenausbaugegner (FAG) - signalisierten Unterstützung bei der Aufklärung.

Strafanzeige gegen die Stadt Frankfurt

Die Linke/WASG startete eine parlamentarische Anfrage. In der Zeitung konnten die Stadtverordneten Schwarz auf Weiß nachlesen, dass das Gewerbeamt die Anmeldung von Scheingewerben als Beitrag zur Legalisierung der Prostitution verstanden wissen wollte. Weiter hieß es: "Wir müssen das anmelden, auch wenn das gar nicht stimmt." So ließ sich eine namentlich genannte Mitarbeiterin des Gewerbeamts in der Welt kompakt am 1. März 2007 zitieren. Die Offenbach Post konstatierte am 24. März ein "Informationsdefizit der Polizei" und sprach von "Verwirrung um Gewerbeschein", nachdem tags zuvor die Frankfurter Rundschau in großer Aufmachung vom "Steuerchaos im Rotlichtmilieu" berichtete.

Während Polizei und städtische Behörden öffentlich immer mehr in Bedrängnis gerieten, bekamen sie Unterstützung von den staatlich und städtisch finanzierten, christlich eingefärbten Frankfurter Prostitutierten-Beratungsstellen Frauenrecht ist Menschenrecht (FiM) und Tamara: "Vielmehr seien die falschen Angaben auf den Gewerbescheinen darauf zurückzuführen", erklärten beide Organisationen gegenüber der Frankfurter Rundschau am 23. März, "dass die Frauen sich schämten und ihre Arbeit - in zumeist schlechtem Deutsch - nur umschrieben." Will sagen: Nicht der Druck seitens Polizei und Behörden, sondern die Scham und Dummheit der Prostituierten führte zu den falschen Angaben. Kein Wort wurde darüber verloren, dass die Phantasie-Gewerbe­anmeldungen in Zusammenhang mit den polizeilichen Platzverweisen standen.

Dass es bei den Polizeischikanen gegen Prostituierte eher um Geld als um die sonst immer bemühte ‚öffentliche Sicherheit und OrdnungÂ’ ging, verdeutlicht die Tatsache, dass in der besagten Angelegenheit der hessische Innenminister und der hessische Wirtschaftsminister (!) laut Neues Deutschland vom 30. März eine gemeinsame Lösung finden wollten. Währenddessen ruderte der stellvertretende Leiter des Kassen- und Steueramts in Frankfurt am Main, Hanns-Joachim Kühn, zurück: "Das hätte so nicht stattfinden dürfen", erklärte er gegenüber dem Neuen Deutschland und vertrat darüber hinaus die Ansicht, dass man sich in Hessen wohl darauf einigen werde, den Gewerbe­erlass des der Bund-Länder-Kommision für Gewerberecht aufzuheben. Doch mittlerweile hat dieses Gremium im Mai 2007 erneut bekräftigt, dass Prostitution nicht als Gewerbe anerkannt werde.

Doña Carmen forderte daraufhin die Stadt Frankfurt auf, sie solle die Verant­wortlichen zur Rechenschaft ziehen und die vom Gewerbeamt ausgestellten Phantasie-Gewerbeanmeldungen ohne Nachteile für die betroffenen Frauen annullieren. Darauf reagierte die Stadt nicht. Doña Carmen stellte daraufhin Strafanzeige wegen Nötigung gegen die Stadt Frankfurt, das Ordnungsamt und die Polizei. Die zuständige Staatsanwältin zweifelt den Tatbestand der Nötigung an und kommt mit ihren Ermittlungen nicht von der Stelle. Doña Carmen und die Frankfurter Prostituierten können es als Erfolg werten, dass die Polizei­schikanen erst einmal gestoppt wurden. Aber die weitere Entwicklung bleibt ungewiss.

Juanita Henning ist Sprecherin von Doña Carmen e.V., eine Organisation, die sich in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet seit vielen Jahren für die Rechte von Prostituierten einsetzt.