Vom nackten Menschen

KZ-Bordelle

in (14.03.2008)

Häftlingsbordelle in NS-Konzentrationslagern 1942 bis 1945

Lange Zeit wurde über die Existenz von Häftlingsbordellen in mindestens zehn deutschen Konzentrationslagern - darunter Mauthausen, Buchenwald, Auschwitz, Dachau, Neuengamme und Sachsenhausen - geschwiegen. Erst Anfang der 1990er Jahre bemühten sich einige Wissen­schaftlerinnen um die Aufarbeitung dieses Elementes der nationalsozialistischen Herrschaft. Als Christa Paul für ihr Buch Zwangs­prostitution - staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus ehe­malige männliche Häftlinge nach ihren Erinnerungen fragte, stieß sie auf Unverständnis und Unmut. Einige der Befragten äußerten die Sorge, die Beschäf­tigung mit den Häftlingsbordellen könne ein falsches, beschönigendes Bild von den Lebensbedingungen in den Konzen­trationslagern schaffen. Denn wo es sogar ein Bordell gegeben habe, da könne der Terror nicht so schlimm gewesen sein.

Die Perspektive der betroffenen Frauen wurde in diesen Befürchtungen freilich ausgeblendet. In einigen Darstellungen - etwa der viel beachteten Studie Eugen Kogons über den SS-Staat - wurden sie sogar als "hemmungslose Prostituierte" diffamiert. So verwundert es nicht, dass kaum eine der geschätzt 220 Frauen jemals öffentlich über ihre Zwangsprostitution in einem deutschen Konzentrationslager sprach. Nur wenige Interviews wurden geführt, eines davon mit Margarethe W. im August 1990. Sie war bereits über 70 Jahre alt, als sie sich im Gespräch mit Christa Paul an den Tag ihrer Selektion für ein Häftlingsbordell erinnerte: "Im Sommer 43 hieß es eines Tages: Nummer sowieso, Nummer sowieso, nicht zum Arbeitsappell antreten, drinbleiben! [...] In einem Raum mußten wir uns alle ausziehen, nackend. Dann kam diese SS-Horde rein, da war auch Schiedlausky, der Lagerarzt dabei. Da haben sie uns gemustert. Da hörte ich, wie der Schiedlausky sagte, was, das Gerippe wollen sie auch haben? Damit war ich gemeint. Da sagte der fremde Kommandant, das war Koch, der Kommandant von Buchenwald, die füttern wir uns schon wieder raus, die kriegt was auf die Knochen, die ist an und für sich gut gebaut."

Damals war Margarethe W. 25 Jahre alt. Zusammen mit 16 weiteren Häftlingen wurde sie aus dem Frauen-Konzentrationslager Ravens­brück selektiert und ins KZ Buchen­wald zu 20.000 männlichen Häftlingen gesperrt. Ihre Baracke war von Stacheldraht umzäunt, ihr Körper dem ständigen sexuel­len Zugriff ausgeliefert. Die Bordelle standen nicht im Widerspruch zur Logik des KZ-Terrors, vielmehr konzentrierte sich in ihnen dessen ganzes Ausmaß: Hier waltete eine Macht, welche die ihr unterworfenen Menschen aller Rechte entkleidete, sie zum bloßen Material reduzierte und sie als nackte Körper nach Belieben einsetzte - bis sie nicht mehr funktionierten‚ kaputtÂ’ waren, und ‚abgeschaltetÂ’ wurden. Wir kennen diese Form totaler Macht, wie sie sich in den deutschen Konzentrationslagern entfaltet hat, aus den Berichten über Zwangsarbeit in der Rüstungsindustrie oder über medizinische Experimente. Wenig wissen wir jedoch bislang über die nationalsozialistische Unterwerfung und Nutzbarmachung der Körper als sexuelle Objekte.

Im Dienste der Kriegswirtschaft

Das Bordell, in dem Margarethe W. im KZ Buchenwald arbeiten musste, wurde von der SS als "Sonderbau" bezeichnet. Es war auf direkte Weisung Himmlers wenige Wochen vor der Ankunft der Frauen aus Ravensbrück errichtet worden. Das Gebäude umfasste einen Tagesraum, einen Schlafraum, ein SS-Dienstzimmer, ein Ärztezimmer und die für den Geschlechtsakt bestimmten Einzelzimmer. Deren Türen waren mit Nummern versehen, die auch den Frauen zugewiesen wurden; Margarethe W. erhielt die "13". Die eintretenden Häftlinge konnten eine Frau wählen, mussten sich einer kurze ärztlichen Untersuchung unterziehen und durften dann für 15 Minuten in die Zimmer der Frauen. Nur liegender Geschlechtsverkehr war erlaubt. Dies wurde von den SS-Leuten durch die Spione an den Türen kontrolliert.

‚KoberzimmerÂ’ nannte die SS diese Räume. Im Wörterbuch der Brüder Grimm bezeichnet ‚kobernÂ’ oder ‚erkobernÂ’ den Moment, in dem Menschen wieder zu Kräf­ten kommen, in dem sie sich erholen. Die Häft­lings­bor­delle erschienen so als von der SS kon­tro­llier­ten Zonen, in denen die un­ter­er­nährten und geschundenen männlichen KZ-Häft­linge die Kör­per weiblicher KZ-Häftlinge ausnutzen sollten, um sich zu regenieren. Woher dieses Interesse am Erhalt der männ­lichen Arbeitskraft?

Die Errichtung der Häftlings­bor­delle fiel in die Spät­phase des KZ-Systems ab 1942. Zu diesem Zeit­punkt integrierte man die Kon­zen­trations­lager in die totale Kriegs­wirt­schaft und die Privat­industrie entdeckte die dort verwalteten Körper als eine Reserve verwert­barer Arbeits­kräfte. Zahlreiche Außen­lager wurden gegründet, in welchen die Häft­linge zur Rüstungsproduktion eingesetzt wurden. Ein lukratives Geschäft für Staat und Wirtschaft, das jedoch bald an seine Grenzen stieß, denn die hungernden Leih­arbeiter waren nur unter­durch­schnitt­lich produktiv. Daher erließ Hitlers Stell­vertreter Heinrich Himmler 1943 eine verbindliche "Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge". Sie sah ein mehrstufiges Prämiensystem zur Anstachelung der Arbeitsleistung vor. Häftlinge, die durch "Fleiß und besonderes Interesse" auffielen, sollten Gutscheine in Höhe von einer halben bis vier Reichsmark ausgehändigt bekommen. Die konnten sie theoretisch für Einkäufe in der Kantine, Einzahlungen auf ein Sparkonto oder einen Bordellbesuch im Gegenwert von ein bis zwei Reichsmark verwenden. Plangemäß gelangte in den Besitz dieser Scheine nur eine Minderheit der Fach- und Akkordarbeiter oder die in der Lagerverwaltung eingesetzten Häftlinge (Kapos). Wollten sie das Bordell besuchen, mussten sie überdies beim Lagerkommandanten einen Antrag einreichen mit der Formel: "Der Häftling Nr. ... bittet gehorsamst das Bordell besuchen zu dürfen".

Zur privilegierten Minderheit der Bor­dell­besucher gehörten im KZ Buchenwald auch zwei politische Funktions­häft­linge, die Margarethe W. später als ihre Rettung bezeichnete. "Durch diese beiden habe ich viele Ver­günsti­gungen bekommen. Die haben anderen Häftlingen Geld gegeben und haben die vorgeschoben, damit ich die Zahl voll kriegte. Jeder (weibliche) Häftling mußte ja jeden Abend die Zahl (männlicher Bordellbesucher) voll haben, da wurde Buch geführt." Damit Margarethe auf die geforderte Menge an Freiern kam, schickten ihre ‚Retter‘ Mithäftlinge in den Sonderbau. Ihnen wurde freilich verboten, mit Margarethe zu schlafen. "Die haben denen gesagt: Die 13, das war ich, die gehört uns. Hier habt ihr zwei Mark. Bezahlt und sagt, ihr ward bei der Nummer 13. Aber wenn wir kommen, wir wollen natürlich unseren Teil. Die haben natürlich ihr Recht verlangt". Sie war mit dieser Monopolisierung ihres Körpers einverstanden - das war ihr lieber, als jeden Abend mindestens acht Männern ausgeliefert zu sein.

Die Guten ins Bordell

Im Unterschied zu den erwähnten politischen Funktionshäftlingen war die Mehrzahl der Häftlinge infolge der brutalen Arbeitsbedingungen weder physisch noch moralisch zum sexuellen Verkehr in der Lage. Wer auf einer niedrigeren Ebene der Häftlingshierarchie stand, musste Schwerst­arbeiten im nahe gelegenen Stein­bruch, in den der SS gehörenden Deutschen Ausrüstungswerken oder im Gust­loff-Werk leisten. Diese Häftlinge minimierten ihre Arbeitsleistung nicht nur um die Kriegs­produktion zu sabotieren, sondern auch um ihr physischens Über­leben zu sichern. Das Prämiensystem änderte an dieser Logik nichts, zumal die Gutscheine nach Kriegsbeginn immer seltener in Nahrungsmittel umgesetzt werden konnten.

Dennoch hielt die SS bis 1945 an Bau und Unterhalt der Bordelle fest. Im KZ Mittelbau-Dora wurde noch Anfang 1945 ein Sonderbau errichtet. Könnte es sein, dass die Bordelle, die sich für die Produktionsstätten nutzlos erwiesen, in den Lagern selbst eine wichtige Funktion übernommen hatten? Bekanntlich stützte die SS ihre Herrschaft in den Lagern auch auf das System einer mit Privilegien ausgestatteten Häftlingselite. Deren Funktion beschränkte sich nicht nur auf die Vermittlung von Befehlen und Gewalt. Vielmehr wurden Kapos verschiedener Winkelfarben auch in der Absicht eingesetzt, Solidarisierungen unter den Häftlingen zu verhindern. Rudolf Höß, ehemaliger Lagerkommandant von Auschwitz, vermerkte in seinen autobiografischen Aufzeichnungen von 1946 dazu: "Keiner noch so starken Lagerführung wäre es möglich, Tausende von Häftlingen im Zügel zu halten, zu lenken, wenn diese nicht dazu helfen würden. Je zahlreicher die Gegnerschaften und je heftiger die Machtkämpfe unter ihnen, umso leichter läßt sich das Lager führen. Divide et impera!"

Vielleicht blieb das Privileg des Bordell­besuchs aufgrund seiner machtpolitischen Effekte für die SS interessant. Immerhin wurde hier die Differenz zwischen den verschiedenen Lebensbedingungen innerhalb des Konzentrationslagers räumlich sichtbar: Die einen konnten zusätzliche Essensrationen und Strümpfe zu ihrer Geliebten schmuggeln, während andere weder Geld noch ausreichend Kraft zum Besuch des Bordells hatten. Jüdischen Häftlingen, Sinti und Roma sowie slawischen Gefangenen blieb der Zutritt zum Bordell stets verwehrt.

Der enteignete Körper als Trumpf

In den KZs Buchenwald und Dachau riefen die politischen Häftlinge zum Boy­kott des Sonder­baus auf. Auch in anderen Lagern stießen die Bordelle auf Ab­lehnung. Aus dem KZ Sachsenhausen ist bekannt, dass der Lagerführer den 30 prominenten Kapos der Schreibstube erklärte, sie hätten anlässlich der Einweihung des Bor­dells den Vortritt. "Alle verweigerten aus unterschiedlichen Gründen den Besuch. Dann wurden die Block­ältesten, etwa 40 Häftlinge hinbefohlen (...) Als schon die ersten Besucher sich in den Zellen untätig verhielten, sich nur mit den Frauen unterhielten, wurden alle unter Geschimpfe weggetrieben", zitierte Christa Paul einen ehemaligen Häft­ling des Lagers Sachsenhausen. Dass die SS ein unbedingtes Interesse am Besuch des Bordells hatte, zeigte sich auch daran, dass sie in einigen Lagern versuchte, den Widerstand der poli­ti­schen Häftlinge zu brechen. Im KZ Neuen­gamme setzte die SS Häftlinge sogar unter Druck, das Bordell zu besuchen, wenn sie Opposition vermutete. Auch in Buchen­wald wurde der Lagerälteste von der SS gezwungen, ins Bordell zu gehen. "Hätte der LA I (Lagerälteste) nicht nachgegeben, so wäre er zumindest entfernt worden, was schwerwiegende Folgen für das ganze Lager heraufbeschworen hätte", erinnert sich Eugen Kogon in seinem Buch.

In den Häftlingsbordellen verfügte die SS also nicht allein über die weibliche, sondern partiell auch über die männliche Sexualität. Sie wurde als ökonomisches oder machtpoli­tisches Instrument eingesetzt, um die Häft­lings­gesell­schaft zu formen. Die sollte zugleich unterworfen, ausbeutbar und leicht zu regieren sein. Daher wurden die Häft­linge in ihren Handlungen nicht einfach unterdrückt, sondern zur Darstellung eines be­stimm­ten Verhaltens gezwungen. Das mani­festierte sich auch in den so genannten ‚Abkehr­prüfungenÂ’. Hierbei wurden Männer, die wegen ihrer Homo­sexualität verhaftet worden waren, in den Bordellen, aber auch anderweitig, zur Ausübung hetero­sexuellen Verkehrs gezwungen. Sexualität wurde in den Konzentrations­lager in jeder Hinsicht den Imperativen der Macht unter­worfen, kontrolliert und ausgenutzt, um die Herr­schaft der SS zu festigen. Der nackte Mensch ist jener, der auch über seinen Körper nicht mehr verfügt, denn der lebendige Körper ist zum Trumpf einer politischen Stra­tegie geworden.

Susanne Beer ist Diplom-Sozialwissenschaftlerin und arbeitet als pädagogische Mitarbeiterin in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück.