Maria, gnadenlos

Ihrem Ruf als Hardlinerin ist die österreichische Innenministerin Maria Fekter mit dem Regierungsprogramm gerecht geworden.

„Maria Gnadenlos" ist nur einer von vielen Spitznamen der neuen alten Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), dem sie Mitte Jänner wiedereinmal alle Ehre machte:

Die 2007 abgeschobenen Geschwister von Arigona Zogaj hatten nach ihrer Wiedereinreise zum ersten Mal ihre Mutter wieder gesehen. Mit dabei: eine ORF-Kamera, die das Ganze dokumentierte.

Die Innenministerin ließ sich von diesen Bildern nicht rühren: „Ich habe nach den Gesetzen vorzugehen, egal ob mich Rehlein-Augen aus dem Fernseher anstarren oder nicht". Und sie bekam auch prompt Unterstützung durch die Regierungsspitze: „Recht muss Recht bleiben" meinten sowohl Bundeskanzler Werner Faymann als auch Vizekanzler Josef Pröll.

Mit Maria Fekter sitzt also eine konservative Hardlinerin inder rot-schwarzen Regierung, die auch bisher hauptsächlich durch Law-and-Order-Politik aufgefallen ist. Durch ihre diversen Äußerungen zu Asyl,Homoehe und „Kultur- delikten" hat sie es unter anderem ad hoc auf Platz dreider bösesten ÖsterreicherInnen im Falter-Ranking geschafft und ist zu einer der neuen LieblingsfeindInnen der Linken in Österreich avanciert.

Fekter wurde im Frühsommer 2008 als Nachfolgerin von Günther Platter angelobt. Seit 1994 saß sie davor bereits im Nationalrat. Vor allem in ihrer Funktion als Justizsprecherin der ÖVP hat sie sich als Super-Konservative einen Namen gemacht, etwa mit ihren Aussagen zur Homoehe (s.u.). Als Vertreterin der ÖVP war sie im Eurofighter-Untersuchungssausschuss, wo sie Angriffe auf ihre Partei bissig parierte. Dabei fiel sie vor allem durch ihre lautstarken Konfrontationen mit FPÖ-Volksanwalt Ewald Stadler auf.

Kurz nach Maria Fekters Angelobung als Innenministerin am 1.Juli 2008 war es mit der rot-schwarzen Koalition allerdings schon wieder vorbei. Im Wahlkampf tat sich die 52-Jährige dann vor allem mit Forderungen zur Asylpolitik hervor: So wollte sie straffällig gewordene AsylwerberInnen auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung abschieben. Außerdem schlug sie für Taten wie Ehrenmord oder Zwangsverheiratung die Einführung des Begriffes „Kulturdelikt" vor, um das „Unösterreichische" dieser Vergehen besonders hervorzuheben. 

Bleiberecht. Diesen harten Bandagen im Wahlkampf entsprechen nun die konkreten Vorhaben Fekters im Bereich Asyl und Migration durchaus. So will die Innenministerin unter anderem den gesonderten Antrag auf ein humanitäres Bleiberecht abschaffen. Bisher konnten auch nach einem negativen Asylbescheid, der durch alle Instanzen gegangen war, humanitäre Gründe für einen Verbleib in Österreich ins Feld geführt werden. Dieses Bleiberecht leitet sich aus dem Menschenrecht auf Privat- und Familienleben ab, Kriterien sind unter anderem eine „gute Integration" sowie die „Unbescholtenheit" der Antragstellenden.

Nach dem neuen Entwurf sollen diese beiden Tatsachen im regulären Asylverfahren stärkere Beachtung finden, wird der Asylbescheid jedoch von allen Instanzen abgelehnt, gibt es keine Möglichkeit eines „Gnadengesuchs" mehr. Dies gilt allerdings nicht für Altfälle, wo diese humanitären Gründe noch nicht berücksichtigt wurden.

Fekter kommentierte diese Neuregelung mit: „Der Antragsmarathon ist Geschichte". Dass diese neue Regelung die Bearbeitung von Asylanträgen beileibe nicht vereinfacht, zeigt aber die paradoxe Situation, der sich die Bearbeitenden von Asylanträgen gegenübergestellt sehen: Sie haben derzeit drei verschiedene Rechtslagen - je nach Zeitpunkt der Antragsstellung - zu beachten. Auch für Rechtsberatungen und Rechtsbeistand wird es immer komplizierter, den KlientInnen durch den Gesetzesdschungel zu helfen.

Rechtsberatung. Auch sonst mussten die Rechtsberatungen 2008 durch Fekter einen herben Rückschlag hinnehmen: Die Innenministerin strich im Herbst die Finanzmittel für die Beratungsstellen  - die Asylanträge waren im Jahr 2008 zurückgegangen. Daher stehen derzeit einige Bundesländer ohne die nötigen Mittel da, um die Versorgungder Flüchtlinge mit Beratung aufrechtzuerhalten. So kann etwa die Rechtsberatung der Caritas in Tirol seit Oktober 2008 keine neuen Fälle mehr annehmen. Das heißt, dass AsylwerberInnen in diesem Bundesland nicht mehr die Möglichkeit haben, Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung einzulegen. Ganz einfach aus dem Grund, weil ihnen niemand mehr sagt, wie.

Dies und auch Fekters Vorschlag zur Abschaffung des Humanitären Bleiberechts veranlassten das Wiener Integrationshaus, eine Kampagne mit dem Aufruf „Wir brauchen Schotter, Mitzi!" (Der Slogan spielt auf Fekters ungeliebten Spitznamen „Schottermitzi" an, den sie aufgrund ihrer Tätigkeit im elterlichen Kies- und Betonwerk erhielt) zu starten, um auf dieprekäre Situation der NGOs hinzuweisen.

PatInnenschaft. Der in der Öffentlichkeit umstrittenste Vorschlag Fekters ist die Einführung einer Art „PatInnenschaft", bei der ÖsterrreicherInnen bzw. karitative Institutionen den Lebensunterhalt von AsylwerberInnen garantieren. Dieser Vorschlag löste vor allem unter NGOs Empörung aus. Herbert Paschulin, Geschäftsführer des Österreichischen Berufsverband der SozialarbeiterInnen (OBDS), sieht darin ein „Abgeben der öffentlichen Verantwortung für sozial Schwache an die Zivilgesellschaft" und meinte, Fekter privatisiere das „Versagen in der Asylpolitik". Caritas-Präsident Franz Küberl forderte eine ersatzlose Streichung dieses Vorhabens und auch Caritas-Direktor Michael Landau zeigte sich im Dezember ob der Vorschläge zu diesen PatInnenschaften „zutiefst besorgt" und bezeichnete diese als „neue Formen der Sklaverei".

Landau verweist damit nicht nur auf neu geschaffene, legale Möglichkeiten zur Ausbeutung von ZuwanderInnen als billige Arbeitskräfte imprivaten Bereich. Es besteht überdies die Gefahr, dass mit diesen PatInnenschaften vor allem der Ausbeutung von Frauen durch männliche „Paten" Tür und Tor geöffnet werden könnte: Sowohl als billige Arbeitskräfte in der Pflegearbeit bzw. im Haushalt als auch in Form von sexueller Ausbeutung.

PartnerInnenschaft. Zu Homosexualität hat die neue Innenministerin, euphemistisch ausgedrückt, ein gespaltenes Verhältnis: AlsÖVP-Justizsprecherin hatte sie sich immer wieder vehement gegen die Abschaffungvon Paragraph 209 (Sondermindestaltersgrenze für schwule Beziehungen)ausgesprochen. Im Regierungsprogramm ist aber immerhin vorgesehen, das Projekt einer „eingetragenen PartnerInnenschaft für Homosexuelle" im Jahr 2009 umzusetzen. Dass von der Schottermitzi in diesem Zusammenhang Fortschrittliches zu erwarten ist, ist unwahrscheinlich. Noch 2005 sagte sie in einem Ö1-Interview: „Ich halte von eingetragenen Partnerschaften überhaupt nichts. Das ist eine Ehe zweiter Klasse. Das kann sich die ÖVP nicht vorstellen." Und fügte hinzu, homosexuelle PartnerInnenschaften seien ihrer Meinung nach wie Lebensgemeinschaften zu behandeln und keine familienrechtliche, sondern eine „rein sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit." Auch jetzt verwehrt sich Fekter gegen eine „Ehe light" und glaubt nicht an eine Zeremonie vor dem Standesamt. Ihre Begründung: „Dafür gibt es im ÖVP-Klub keine Mehrheit".

Law-and-Order. Fekters jüngste Aussagen zum Fall Zogaj sind also längst nicht das einzige Beispiel, das zeigt, wie mit Fekter erneut menschenverachtendes Law-and-Order-Denken in die heimische Politik einzieht. In der kommenden Legislaturperiode dürfen wir von der neuen Innenministerin wohl so einiges erwarten. Dass es nichts Gutes sein wird, steht zu befürchten.

 

Dieser Artikel erschien in: an.schläge, das feministische Magazin,  www.anschlaege.at