WM 2010 : „Ein Stern, der Deinen Namen trägt ...“

in (10.12.2009)
Eine Kampagne unterstützt Entschädigungsklagen von südafrikanischen Apartheidopfern gegen Daimler und Rheinmetall. Weitere Beklagte sind die US-Autobauer Ford und General Motors sowie der Technologiekonzern IBM.

Der Auftritt der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bei der WM in Südafrika steht unter keinem guten Stern. Das Problem sind nicht die Fußballer selbst, sondern deren Hauptsponsor: Mercedes-Benz. Bei SüdafrikanerInnen, die ihr Leben im Kampf gegen das rassistische Apartheidregime riskiert haben, ruft das Daimler-Logo dunkle Erinnerungen wach. Die Vorwürfe gegen Daimler: Die Lieferung von mindestens 2.500 Unimogs, die als Truppentransporter oder Raketenwerfer genutzt wurden, außerdem Dieselmotoren für Panzer und Hubschrauber zur Überwachung von Demonstrationen. Durch seine Geschäfte mit dem Apartheidregime beteiligte sich Daimler an der Unterdrückung des schwarzen Befreiungskampf und der Destabilisierung der Region. Die zunehmende Aufmerksamkeit durch die WM in Südafrika soll auch dazu genutzt werden, den Druck auf Daimler in Deutschland zu erhöhen.

Denn derzeit spielen die Unternehmen auf Zeit, Daimler hat der südafrikanischen Regierung sogar mit Rückzug aus dem Land gedroht, wenn sie sich nicht gegen diese Klagen stellt. Bei der südafrikanischen Regierung hatte Daimler damit keinen Erfolg. Die deutsche Bundesregierung hingegen hat deutlich Position bezogen – gegen die Klagen.

„Diese Unternehmen haben jahrelang profitable Geschäfte im und mit dem Apartheidstaat gemacht. Die Vereinten Nationen haben Apartheid seit 1966 viele Male als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet. Das verpflichtende Rüstungsembargo vom November 1977 wie auch die Wirtschaftssanktionen 1986 waren unübersehbar. Das heißt: die Unternehmen, die mit dem Apartheid-Staat profitable Geschäfte machten, wussten, was sie taten“, so Dieter Simon von der Koordination Südliches Afrika. „Sie waren Helfershelfer eines kriminellen Systems. Der Hinweis darauf, dass sie die Landesgesetze in Südafrika befolgen mussten, enthebt sie nicht der Verantwortung“, ergänzt Simone Knapp von der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika.

Den Vorwürfen entgegnet das Unternehmen, dass beispielsweise Jürgen Schrempp, der damalige Vize-Präsident von Daimler-Benz in Südafrika und spätere Vorstandsvorsitzende der Daimler-Benz AG, seine Position in Südafrika dazu genutzt hätte, sich öffentlich gegen Apartheid auszusprechen. Wenn gleichzeitig allerdings Waffen und Hubschrauber an eben dieses Regime geliefert werden, sind warme Worte leider nicht viel wert, sie wirken eher zynisch. Auch die weitere Verteidigung, dass Staatspräsident Nelson Mandela persönlich im Jahre 1999 die höchste südafrikanische Auszeichnung für ausländische Privatpersonen, den „Order of Good Hope“ an Jürgen Schrempp verliehen hat, verschweigt, dass diese Auszeichnung für sein Engagement nach dem Ende der Apartheid verliehen wurde, weil er auf Wunsch von Nelson Mandela in dessen Heimatregion ein Krankenhaus und eine Schule bauen ließ. Dass er ihn außerdem zum südafrikanischen Generalkonsul von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ernannt hat sollte vor allem gute
und kontinuierliche Wirtschaftsbeziehungen sichern – nach dem Ende der Apartheid war es wichtig, die instabile Wirtschaftslage nicht zusätzlich zu belasten. So ist denn auch die heutige südafrikanische Regierung die erste, die die Entschädigungsklagen unterstützt. Bisher hatten die Regierungen solche Klagen stets mit der Begründung abgelehnt, dass Entschädigungsklagen die internationalen Beziehungen belasten könnten. Das Unternehmen führt zu seiner weiteren Verteidigung an, dass es sich seit den frühen 1990er-Jahren für die „gesellschaftliche Integration von HIV-Infizierten“ engagiere. Auch hier kann man in Anbetracht der Waffen- und Rüstungsgeschäfte wohl getrost von einem Feigenblatt sprechen, das das Firmenimage PR-trächtig aufpolieren soll.

Im April 2009 hat denn auch ein US-Bundesbezirksgericht in New York eine Sammelklage wegen Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen während der Apartheid gegen Daimler und vier weitere Konzerne zugelassen.

Am 30.11.2009 hat das New Yorker Center for Constitutional Rights in Zusammenarbeit mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), medico international und weiteren Unterstützern ein Gutachten zur Bedeutung der juristischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen verfasst und beim Southern District Court of New York eingereicht. „Das Gutachten legt insbesondere dar, dass gerade die Rolle von Unternehmen für die Unterstützung und Förderung von Systemunrecht rechtlich geahndet werden muss“, so Miriam Saage-Maaß vom ECCHR.

In dem Gutachten wird darauf verwiesen, dass Unternehmer bereits in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zwischen 1946 und 1949 wegen der Förderung der NS-Verbrechen und wegen der direkten Begehung von Völkerstraftaten zur Verantwortung gezogen wurden. Die in jüngerer Zeit gerade auch in den USA eingereichten Klagen gegen Unternehmen knüpfen an diese wichtige Tradition an und stellen einen Beitrag zu einer umfassenden Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen dar, die sich nicht allein auf die Rolle staatlicher Akteure beschränkt.

„Es ist daher unbedingt notwendig, die Verantwortung europäischer Unternehmen für die Unterstützung der Verbrechen des südafrikanischen Apartheidsystems vor Gericht zu bringen“, fordert Bernd Eichner von medico international.

Am 25. Januar fand in Frankfurt am Main eine überfüllte Veranstaltung von medico international zu diesem Thema statt, in dessen Anschluss auch über Möglichkeiten einer gemeinsamen "Anti-Daimler-Kampagne" (Arbeitstitel) diskutiert wurde. Die Koordinations- und Kontaktzentrale hierfür ist das Frankfurter medico-Büro. Einen interessanten Termin kann man sich aber schon mal vormerken: die : die Daimler Aktionärsversammlung am 14. April.