Wenn Konzerne klagen können

Internationale Wirtschaftsabkommen schränken demokratische Rechte ein

Wenn Staaten wie die Philippinen, Ecuador oder Rumänien transnationale Bergbaukonzerne in ökologische und soziale Schranken weisen wollen, sehen sie sich vor ein großes Problem gestellt: Verschiedene Handels- und Investitionsabkommen sichern den Konzernen die Möglichkeit zu, vor nichtstaatlichen Schiedsgerichten gegen unliebsame Auflagen zu klagen und Schadensersatz zu fordern. Entgegen anders lautenden Gerüchten trägt auch CETA zu solcher Lähmung von Umwelt- und Sozialpolitik bei.

Es war eine Überraschung, als der philippinische Präsident Rodrigo Duterte im Juni 2016 der Journalistin und Umweltaktivistin Regina „Gina“ Lopez den Vorsitz des Umweltministeriums (DENR) anbot und sie auch zusagte. Die 62-jährige ist nach der Ermordung des Radiojournalisten Gerry Ortega im Januar 2011 zu einer der bekanntesten Stimmen gegen den Abbau von Rohstoffen auf der Insel Palawan geworden. Ortega war ein guter Freund von ihr gewesen und hatte regelmäßig lokale Behörden wegen des Abbaus von Nickel und anderen Rohstoffen kritisiert. Nach der Ermordung von Ortega begann sich Lopez, die sich vorher schon für den Umweltschutz eingesetzt hatte, stark an der Kampagne „No to Mining in Palawan“ zu beteiligen. Diese Kampagne hatte im Dezember 2015 über zehn Millionen Unterschriften für den Erhalt des UNESCO-Schutzgebietes und gegen Bergbau auf der Insel gesammelt. Lopez setzte sich zuletzt als Aktivistin ebenfalls für den Erhalt von Korallenriffen und Orten mit hoher Biodiversität ein, wie der Isla Verde in Batangas, auf der Konzerne Kohle abbauen wollen und war stets im Austausch mit der Zivilgesellschaft.

Als neue Umweltministerin kündigte sie an, sowohl Bergbaulizenzen, die Einhaltung von Umweltbestimmungen sowie das gesamte Bergbaugesetz (Mining Act) auf den Prüfstand zu stellen. Die philippinische Börse reagierte umgehend, der Wert aller börsennotierten Bergbaukonzerne sank am Tag nach ihrer Ernennung um über vier Prozentpunkte, am zweiten Tag um weitere sieben Prozentpunkte.

Schon vor den Wahlen im Mai 2016 hatten sich bergbaukritische Umweltorganisationen zu einer „Grüner Daumen Koalition“ (Green Thumb Coalition) zusammen gefunden, um die PräsidentschaftskandidatInnen auf ihre Anliegen einzuschwören. Die Jahre unter Präsident Aquino waren trotz anfänglich großer Hoffnungen verlorene Jahre für die Umweltgruppen. In seine Amtszeit von 2010 bis 2016 fällt die größte ökologische Bergbaukatastrophe in der Geschichte des Landes. Am 1. August 2012 lief aufgrund starken Regens durch den Taifun Gener das Rückhaltebecken der Padcal-Mine von Philex über. Das Flusssystem in der Benguet-Provinz wurde mit 20,6 Millionen Tonnen toxischen Rückhalteschlämmen vergiftet. Das philippinische Unternehmen Philex wurde dazu verdonnert, eine Milliarde Peso Strafe wegen der Missachtung des Bergbaugesetzes zu zahlen sowie weitere 190 Millionen Peso zur Beseitigung der Umweltschäden. Nachdem im Jahr 2014 der Betrag beglichen worden war, bekam der Konzern gegen den Protest von Umweltgruppen die Abbaulizenz zurück.

Der ehemalige Präsident Aquino unterstützte – im Gegensatz zur aktuellen Regierung – einige Bergbauunternehmen öffentlich, wie zum Beispiel Glencore/Xstrata, die das Tampakan-Kupfer-Gold Projekt in South Cotabato, Mindanao betreiben wollten. Trotz massiver Menschenrechtsverletzungen, großen Protesten sowie eines lokalen Verbots von offenem Tagebau, verteidigte Aquino das Projekt und sprach davon, mögliche „Win-Win-Situationen“ zu finden. Dass der Abbau immer noch nicht begonnen hat, liegt an dem starken lokalen Widerstand. Glencore/Xstrata gab das Projekt im Jahr 2015 auf und verkaufte seine Anteile. Ein philippinisches Konsortium treibt das Projekt weiterhin voran. Es fehlen aber noch wichtige Lizenzen und ein lokales Gesetz verhindert immer noch den offenen Tagebau.

Die Menschenrechtssituation in dem Sektor blieb derweil ebenfalls sehr stark angespannt. Das NGO-Netzwerk Alyansa Tigil Mina (Allianz gegen Bergbau) berichtete für den Zeitraum Januar 2001 bis September 2010 von dreißig ermordeten Umwelt- und Anti-BergbauaktivistInnen.  Auch wenn die politisch motivierten Morde in der Amtszeit Aquinos zurückgingen, berichtet die britische NGO Global Witness in ihrem im Juni 2016 vorgestellten Report „On dangerous grounds“, dass allein im Jahr 2015 in den Philippinen 33 UmweltschützerInnen ermordet wurden. Von den 33 Todesopfern in den Philippinen waren mehr als die Hälfte Mitglieder von indigenen Gemeinschaften. Somit landete das Land hinter Brasilien, aber noch vor Kolumbien, Peru oder der Demokratischen Republik Kongo auf Rang zwei der gefährlichsten Länder für UmweltaktivistInnen.

Während sich nach dem Wahlsieg von Duterte die allgemeine Menschenrechtssituation gravierend verschlechtert hat – tausende von mutmaßlichen DrogenkonsumentInnen und –händlerInnen wurden ermordet – gingen von dem neuen Präsidenten unterschiedliche Signale bezüglich des Rohstoffabbaus aus. Ende Juli machte er deutlich, dass Konzerne, die die (Umweltschutz-)Regeln nicht befolgen, dafür bestraft werden sollen. Das Land könne auch gut ohne Bergbau überleben, wurde der neue Präsident unter anderem von der Nachrichtenagentur Reuters zitiert.

Umweltgruppen hoffen nun, dass mit Umweltminsterin Gina Lopez zumindest eine andere Rohstoffpolitik umgesetzt werden kann. Die vorherigen Regierungen haben immer nur betont, dass das Land reich an Bodenschätzen sei und sie gewillt seien, diesen Reichtum auch auszubeuten. Philippinische GeologInnen vermuten, dass es Bodenschätze mit einem geschätzten Wert von etwa einer Billion US-Dollar im Land gibt. Unter neun von dreißig Millionen Hektar der Landesfläche sollen Rohstoffe liegen, davon fünf Millionen Hektar auf Territorien indigener Gemeinschaften. Vor allem Gold, Nickel, Kupfer, Silber, Chromit und Zink werden abgebaut und exportiert.

Die Abbaupläne werden auf internationaler Ebene sehr kritisch beäugt. Es entstanden in den letzten Jahren zwar neue Abbauprojekte, aber kaum neue Arbeitsplätze, und es findet keine Weiterverarbeitung im Land statt. Die Philippinen degradieren sich zum Rohstofflieferanten für den Weltmarkt. Häufig bleiben nur zerstrittene Gemeinschaften, zerstörte Landschaften und Ökosysteme sowie die Hinterbliebenen von Opfern politischer Morde zurück.

Die Green Thumb Coalition und Alyansa Tigil Mina hatten hohe Erwartungen an Gina Lopez als Umweltministerin. Diesen Erwartungen begegnete sie mit viel Elan und Tatendrang: „Wir haben hier seit mehr als hundert Jahren Bergbau … und bis heute haben wir nicht ein einziges wieder instand gesetztes Abbaugebiet.“ Gleich nach ihrer Amtseinführung wurde Personal im Umwelt- und Ressourcenministerium ausgetauscht und alle Abbaulizenzen werden nun einer Überprüfung unterzogen. Dabei wird vor allem die Einhaltung der Umweltauflagen kontrolliert. Aufgrund von etwaigen Verfehlungen wurden allein von Juli bis Oktober 2016 vierzig Minen überprüft und bei zwanzig von ihnen empfohlen, ihre Lizenz auszusetzen und sie still zu legen. Besonders betroffen ist der Nickelsektor. Hier sollen allein neun Minen geschlossen werden. Dies hatte direkte Auswirkung auf den globalen Nickelpreis, der von 8.500 auf über 10.500 US-Dollar pro Tonne anstieg.

Auch die lokal stark umstrittene Goldmine von OceanaGold befindet sich auf der Liste der Schließungsvorschläge - eine Mine genau jenes Konzerns, der im Oktober 2016 eine Klage vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten der Weltbank (ICSID) verloren hat. 2009 hatte das kanadische Vorgängerunternehmen Pacific Rim diese Klage gegen El Salvador eingereicht. Der Konzern wollte 250 Millionen US-Dollar Schadensersatz einklagen. Grundlage war dafür zunächst das Freihandelsabkommen CAFTA, später berief sich Pacific Rim auf das salvadorianische Investitionsgesetz. Aufgrund von zivilgesellschaftlichem Druck hatte die Regierung dem Unternehmen nach einer Explorationsphase die Abbaulizenz verweigert. Als Begründung wurde die Missachtung von Umweltauflagen genannt. Die lokale Bevölkerung und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten immer wieder auf die Risiken des offenen Goldbergbaus hingewiesen. Vor allem die Nutzung der hochgiftigen, umweltbelastenden Zyanidlaugung hatten sie kritisiert.

„Das Unternehmen hat irreversible Schäden in den Gemeinden verursacht“, lautet das offizielle Statement des Nationalen Rundtisches gegen den Bergbau. „Das geplante Projekt hat bereits zu sozialen Konflikten und der Verfolgung von UmweltaktivistInnen geführt“, sagt Bernardo Belloso von der Organisation CRIPDES, die vor Ort mit den lokalen Gemeinschaften arbeitet. 2009 wurden drei GegnerInnen des Bergbauprojekts unter ungeklärten Umständen ermordet. Nach sieben Jahren Prozess gegen El Salvador bekommt OceanaGold nun nicht den erhofften Schadensersatz für entgangene Gewinne, sondern muss sogar acht Millionen US-Dollar Prozesskosten an die salvadorianische Regierung zurückzahlen. Ein seltener Sieg eines Staates gegen einen Bergbaukonzern, auch wenn CRIPDES darauf verweist, dass der Staat allein zwölf Millionen für seine Verteidigung benötigte.

In den Philippinen hat OceanaGold schon mit dem Abbau des Goldes begonnen, eine Mine ist errichtet. AnwohnerInnen berichten von zwei Detonationen pro Tag. Mehrfach war es schon zu Protesten gegen den Abbau und eine mögliche Ausweitung gekommen. Im Juni 2016 wurden Straßen und Wege zur Mine blockiert. Selbst der neu gewählte Gouverneur Carlos Padilla wird in einer Pressemitteilung vom Netzwerk Alyansa Tigil Mina mit den Worten zitiert: „Ich unterstütze Euch und Eure Aktionen gegen den Abbau. Rechnet damit, wir werden nicht aufhören, bis sie unsere Provinz verlassen haben.“ Es sind vor allem die sozialen Proteste der AnwohnerInnen im Ort Didipio und der Provinz Nueva Vizcaya, wo sich die Mine befindet, die dem Konzern zusetzen. Die Menschen fürchten um die wirtschaftliche bedeutende landwirtschaftliche Produktion. Zudem sind sie stark betroffen von Staub-, Licht- und Lärmemissionen.

Gegenüber der Tageszeitung Philippine Daily Inquirer vom 28. September 2016 behauptete der Präsident von OceanaGold, Mick Wilkes, „die Mine in Didipio hat eine starke soziale Lizenz“. Gegenüber der Manila Times vom 19. Oktober 2016 ergänzte er, dass die Mine in Didipio eine „Weltklasse“-Mine mit den höchsten Industriestandards in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Gemeinschaft und Nachhaltigkeit sei. Von der alten philippinischen Regierung sei das Unternehmen noch im Jahr 2015 mit dem Titel „Most Environmentally Responsible Mining Operation“ ausgezeichnet worden. „Wir glauben, dass der Betrieb der Didipio-Mine ein Leitbild für das sein könnte, was Präsident Duterte mit seinem Wunsch nach verantwortungsvollem Bergbau in den Philippinen sucht“, so Wilkes weiter.

Das sehen der Gouverneur und die AnwohnerInnen freilich anders. Sie werden kritisch beäugen, wie sich das Umweltministerium bezüglich des Weiterbetriebs der Mine entscheiden wird. Dabei ist allerdings fraglich, ob die Philippinen überhaupt so einfach einem Konzern wie OceanaGold die Lizenz entziehen könnten. Denn das Land ist in ein ganzes Regime von Freihandels- und Investitionsschutzabkommen eingebunden. Momentan verhandelt es sowohl die Mitgliedschaft zum Trans-Pazifik-Partnerschaftsabkommen (dessen Zustandekommen unter US-Präsident Trump allerdings fraglich ist) als auch mit der Europäischen Union ein weitreichendes Freihandelsabkommen mit Investitionsschutzkapitel. Laut einer Studie der philippinischen Organisationen Focus on the Global South und Alyansa Tigil Mina haben die Philippinen schon jetzt mehr als dreißig Bilateral Investment Treaties (BITs – bilaterale Investitionsschutzabkommen) unterzeichnet. Dazu kommen sieben weitere Handelsabkommen mit Investitionsschutzkapiteln. In diesen Abkommen wird ausländischen Investoren zugestanden, nationale Gerichte zu umgehen. So werden soziale oder umweltschützende Gesetzgebungen der Philippinen vor einem internationalen Investitionsschiedsgericht verhandelt, das den Kontext außer Acht lässt und einzig und allein wirtschaftliche Parameter zur Entscheidungsfindung hinzuzieht.

Relevant für die Bergbauindustrie in den Philippinen sind vor allem die Abkommen mit Australien, China, Japan, Kanada, Malaysia, Südkorea und dem Vereinigten Königreich. Aus all diesen Ländern sind Konzerne in den Philippinen aktiv. OceanaGold, als in Kanada und Australien registriertes Unternehmen, könnte sich sogar das Investitionsschutzabkommen aussuchen, in welchem es bei einer Klage bessere Gewinnchancen hätten. Ob dieses noch nicht öffentlich geäußerte Drohpotential den möglichen Lizenzentzug der philippinischen Regierung beeinflusst, darüber kann derzeit nur spekuliert werden. Im Rahmen des Möglichen ist eine solche Klage jedenfalls.

Doch nicht nur Länder des Globalen Südens werden unter diesem Investitionsschutz-Regime verklagt. Beispiel Rumänien: Es war die größte soziale Bewegung seit dem Ende der Ceaușescu-Diktatur,  die als „Save Rosia Montana“-Bündnis in den Straßen von Bukarest und anderen Städten demonstrierte. Ihr Ziel: Der kanadische Bergbaukonzern Gabriel Resources solle sein Projekt aufgeben. Gabriel Resources plant seit Ende der 1990er Jahre, 300 Tonnen Gold und 1.500 Tonnen Silber im offenen Tagebau unter zu Hilfenahme von toxischen Substanzen wie Zyanid zu gewinnen. 2.000 Menschen sollten umgesiedelt werden und ein ganzes Tal mit historischen Kulturstätten aus der Römerzeit zerstört werden. Dem Protest dagegen, der zum Teil mehrere zehntausend Menschen auf die Straßen brachte, musste die rumänische Regierung Anfang 2014 nachgeben. Das Parlament erließ ein Gesetz gegen das umstrittene Bergbauprojekt. Die soziale Bewegung hatte einen historischen Sieg errungen, die Sektkorken knallten.

Doch wie so häufig, auf die Feier folgt der Kater. Wenige Monate nach der demokratischen Entscheidung, dem Konzern die Konzession zu entziehen, schickte Gabriel Resources eine offizielle Protestnote an die Regierung. Da der Streit nicht beigelegt werden konnte, reichte der Konzern im Juli 2015 Klage gegen die Enteignung beim ICSID (International Center for Settlement of Investment Disputes) der Weltbank ein. Der genaue Streitwert ist unbekannt, Gabriel Resources gibt an, bisher 650 Mio. US-Dollar investiert zu haben, hinzu kämen die erwarteten Gewinne aus dem Gold- und Silberverkauf. Der Konzern hat bisher verlautbaren lassen, vier Milliarden US-Dollar einzufordern. Eine Menge Geld für einen Konzern, der noch nie zuvor ein Abbauprojekt in irgendeinem Land der Welt durchgeführt hat. Der Ausgang dieses Falles ist offen. Eins steht nur fest: Sowohl das Unternehmen als auch die rumänische Regierung verzichten auf Transparenz und werden hinter verschlossenen Türen verhandeln. Nicht einmal die Klageschrift ist bisher veröffentlicht worden.

Die lokalen und regionalen Protestbewegungen gegen den Abbau von Rohstoffen, egal ob in El Salvador, Rumänien, den Philippinen oder in Zukunft in der Lausitz stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Gegen Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung bleiben ihnen nur nationale Klagewege. In vielen Staaten der Welt sind die Gerichte aber überlastet und kaum in der Lage, den Missstand zu beseitigen. Die Beweisführung ist schwer und kostspielig. Unternehmen hingegen können sich durch Verlagerungen ihrer Sitze sogar ganz der lokalen Gerichtsbarkeit entziehen, wie das Beispiel Chevron in Ecuador zeigt. Dort hatte der US-Konzern Texaco zwei Millionen Hektar Regenwald durch die Ölgewinnung von 1964 bis 1992 zerstört. Der Rechtsnachfolger Chevron hatte eine Wiedergutmachung verweigert. Stattdessen verklagte Chevron Ecuador wegen Verstoßes gegen das Investitionsabkommen zwischen den USA und Ecuador und gewann vor einem Schiedsgericht in Den Haag, Niederlande. Offiziell muss nun Ecuador dem Konzern 96 Millionen Schadensersatz plus Zinsen zahlen, statt dass der Konzern die Ökokatastrophe beseitigen muss.

Insgesamt nehmen die Klagen von so genannten Investoren gegen Staaten vor Investitionsschiedsgerichten zu. Viele Kläger sind Rohstoffkonzerne. Sie verlangen Schadensersatz für entgangene Gewinnerwartungen oder die Rücknahme von Lizenzen, auch wenn diese aufgrund nationaler Rechtsprechung oder politischer Entscheidungen von demokratisch gewählten Regierungen geschehen, die sich für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt aussprechen.

Anstatt den Menschen vor Ort Unterstützung oder zumindest Schutz und politischen Protestraum zu gewähren, wird auf dem internationalen Parkett eher die Ausweitung dieser Konzernklagerechte diskutiert. Ein Beispiel dafür ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement). Seit Jahren weist die europäische und kanadische Zivilgesellschaft auf die Risiken hin, vor allem wenn kanadischen Bergbaukonzernen mit diesen Klagemöglichkeiten eine scharfe Waffe in die Hand gedrückt wird, die sie gegen Staaten wie Rumänien zu nutzen werden wissen. Zwar gab es prozessuale Verbesserungen durch die jüngsten Proteste in den europäischen Hauptstädten – ein wenig mehr Transparenz hier, ein wenig staatliche Kontrolle bei der Ernennung von StreitschlichterInnen dort – doch an der grundsätzlichen Kritik, dass hier einem ökonomischem Akteur eine Sondergerichtsbarkeit eingeräumt wird, hat sich nichts geändert.

Somit stellen sich folgende Fragen: Warum braucht es überhaupt Sondergerichte für ausländische Investoren? Wieso werden diese ausländischen Investoren gegenüber nationalen bevorzugt behandelt? Warum übergeben Staaten einen Teil der Judikative an externe Schiedsgerichte? Warum dürfen diese über die Rechtsmäßigkeit von Umwelt- und Sozialgesetzen aufgrund von schwammigen Klauseln in Investorschutzabkommen und ohne Einbezug der jeweiligen Gesetze und Verfassungen richten? Warum gibt es solche Gerichte nicht für Arbeitsrechte,  Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden?

Durch CETA und dem immer noch nicht endgültig ad acta gelegtem TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist zudem mit einer Ausweitung der internationalen Klagen zu rechnen. Unter die beiden Handelsregime würden 80 Prozent der weltweiten Investitionsströme fallen. Denn trotz aller Nachverhandlungen und prozessualen Verbesserungen hat sich an dem Hauptproblem nichts geändert: Konzerne können sich weiterhin auf schwammige und undefinierte Rechtsbegriffe stützen. „Faire und billige Behandlung“ ist genauso wie der häufig verwendete Terminus „willkürlich“ eine Auslegungssache. Diese Auslegung wird nicht von staatlichen Gerichten getroffen, sondern von den Schiedsgerichten. Dabei haben die SchiedsrichterInnen ein ökonomisches Interesse daran, dass Verhandlungen lange dauern – sie erhalten Tagessätze – und dass es weitere Klagen gibt, denn sie werden nur bezahlt, wenn sie konsultiert werden.

Zudem ist das Klagerecht einseitig. Nur Staaten können weiterhin angeklagt werden. Die Mehrheit der Prozesse wird laut aktuellen Studien von den Unternehmen gewonnen, die UNCTAD geht von 60 Prozent der Fälle aus. Ein überschaubares Risiko für Unternehmen, die sich mittlerweile sogar gegen eine Niederlage vor einem Schiedsgericht versichern können. Konzerne sind somit die einzigen, die in diesem Prozess gewinnen können. Staaten verlieren auf jeden Fall, entweder den ganzen Prozess oder zumindest die Prozesskosten zur Verteidigung. Selbst die können, wie Corporate Europe Observatory am Beispiel der Klage von Fraport gegen die Philippinen gezeigt hat, bis zu 58 Millionen Euro kosten. In den Philippinen hätte man mit dem Geld ein Jahr lang 12.500 LehrerInnen bezahlen können.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström spricht dennoch davon, dass mit CETA nun ein „Gold-Standard“ erreicht sei. Das mag zutreffen, wenn man sich die katastrophalen sozialen und ökologischen Auswirkungen des globalen Goldabbaus ansieht, stimmt aber nicht, wenn man mit Gold etwas Positives assoziiert. Denn wenn es darum geht, Umweltschutz, ArbeiterInnenrechte und soziale Standards zu sichern, ist CETA eine Katastrophe, weil es beispielsweise Klagen von Bergbaukonzernen ermöglicht. Dennoch wird das Investitionsschutzkapitel in CETA die Blaupause für andere Abkommen sein, wie mit Indonesien und den Philippinen. Bisherige Leaks der Entwürfe für ein EU-Handelsabkommen mit den Philippinen zeigen zum Teil identische Formulierungen wie in CETA.

Die EU-Kommission hat allerdings die volle Unterstützung der Industrieverbände. Diese fordern wenig überraschend den Ausbau der Investitionsschutzgerichtsbarkeit. Anstatt sich mit ihrer eigenen Rolle und Mitverantwortung entlang der Wertschöpfungskette bei Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen beim Abbau und Handel mit Rohstoffen auseinander zu setzen und Wiedergutmachungen zu leisten, ist der rohstoffpolitische Diskurs der deutschen Industrie immer noch einzig und allein auf Versorgungssicherheit ausgerichtet. Für die deutsche Industrie sind Proteste gegen Projekte und Schließungen von Minen durch hohe Umwelt- und Sozialauflagen kontraproduktiv, weil sie unter anderem die Preise für die benötigten Grundstoffe erhöhen können. Auf dem BDI-Rohstoffkongress im Juli 2016 sprach der damalige Vorsitzende des BDI, Ulrich Grillo, davon, dass die Regierung „das Thema Rohstoffsicherheit wieder auf die politische Agenda setzen und sich aktiv für den Abbau staatlicher Handelsbeschränkungen auf Rohstoffe einsetzen [muss]. In der nationalen Rohstoffstrategie muss die Versorgung der deutschen Industrie mit Primärrohstoffen wieder stärker in den Vordergrund rücken.” Daher unterstützt der BDI auch die Abkommen CETA und TTIP.

Statt aber die Handelspolitik weiter auf Konzerninteressen auszurichten, fordern Organisationen der deutschen Zivilgesellschaft, die deutsche Rohstoff- und die europäische Handelspolitik grundsätzlich zu reformieren. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass  künftig vor Verhandlungsbeginn zu Handels- und Investitionsschutzabkommen menschenrechtliche     Folgenabschätzungen durchgeführt und deren Empfehlungen in den Verhandlungsmandaten berücksichtigt werden. Menschenrechtliche Ausnahme- und Revisionsklauseln müssen zudem garantieren, dass Handelsabkommen nicht die Spielräume von Staaten einschränken, die Menschenrechte zu schützen. Dazu muss auch die Entscheidungsfreiheit zählen, in Zukunft keine (bestimmten) Rohstoffe mehr abzubauen. Auch muss die Möglichkeit erhalten werden, durch Exportzölle wichtige Einnahmen zu generieren oder Exportmengen zu regulieren. Zudem sollten Investoren keine Sonderbehandlung bekommen und Klauseln des Investor-State-Dispute-Settlement (ISDS) aus den Handels- und Investitionsabkommen ersatzlos gestrichen und auch nicht durch ein Investment-Court-System (ICS) ersetzt werden. Denn das von der EU-Kommission als Lösung der Probleme entwickelte ICS ist keine Antwort auf die grundsätzliche Frage, warum Investoren eine Sonderbehandlung und Sonderklagewege bekommen sollen. Der deutsche Richterbund schreibt dazu im Februar 2016 in einer Stellungnahme: „Weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung genügen den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten. Das ICS erscheint vor diesem Hintergrund nicht als internationales Gericht, sondern vielmehr als ständiges Schiedsgericht.” Denn das von der EU-Kommission als Lösung der Probleme entwickelte ICS ist keine Antwort auf die grundsätzliche Frage, warum Investoren eine Sonderbehandlung und Sonderklagewege bekommen sollen. Der deutsche Richterbund schreibt dazu in einer Stellungnahme im Februar 2016: „Weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung genügen den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten. Das ICS erscheint vor diesem Hintergrund nicht als internationales Gericht, sondern vielmehr als ständiges Schiedsgericht.”

Demokratisch gewählte Regierungen kündigen es im Wahlkampf wenigstens an oder gestehen aufgrund zivilgesellschaftlicher Proteste zu, dass sie den Bergbausektor aus ökologischen oder menschenrechtlichen Gründen regulieren wollen. Doch nur mit einem Ende des Investitionsschutzregimes, wie es sich heute darstellt oder wie es durch das ICS ausgeweitet würde, bekommen die Staaten auch den Spielraum dafür.

 

Michael Reckordt ist Koordinator des AK Rohstoffe bei PowerShift, einem zivilgesellschaftlichen Bündnis aus Menschenrechts-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen.