Imperial(istisch)e Kriege und Kantonisierung oder: Die Internationalisierung peripherer Staaten

Der Zusammenbruch der alten bipolaren Weltordnung und die Internationalisierungs- und Globalisierungsprozesse aller Art haben Entwicklungen in Gang gesetzt, die verheerende Auswirkungen...

auf die Peripherie des kapitalistischen Weltsystems hatten und die jede mögliche Rede von Entwicklung ad absurdum zu führen scheinen bzw. den Begriff Entwicklung als ein Relikt der Vergangenheit erscheinen lassen. Die unter dem modernistischen Begriff des so genannten "failed state", präziser: zum Zerfall gebrachten Staaten, subsumierten Zerfallserscheinungen peripherer Staaten führten u.a. zu Privatisierung und Internationalisierung von Gewalt, Warlordisierung, Bürgerkriegen, Migrations- und Fluchtbewegungen und, vor allem bedingt durch die Fraktionierung des politisch-territorialen Zusammenhangs, zu privater Aneignung von gesellschaftlichem Kapital und zu Werttransfer mittels lokaler Eliten und global players, gestützt durch die metropolitanen Staaten und durch internationale, ökonomische wie politische Institutionen: UNO, WTO, Weltbank, internationaler Währungsfond, NATO u.a.

Gleichzeitig und spätestens seit der Kantonisierung Bosniens und dem Kosovo-Krieg avancierte folgerichtig ein altes, koloniales Konzept, das so genannte nation-building, zu einer conditio sine qua non der Analyse des peripheren Staates in Folge von globalisierungsbedingten Zerfallsprozessen und den imperialen Interventionskriegen. Verstärkt durch die Kriege in Afghanistan und im Irak wurde dieses anachronistisch anmutende Konzept von etlichen Friedens- und Konfliktforschern unkritisch angeeignet, um Prozesse von "Demokratisierung", "state- und nation-building" begrifflich zu vermitteln und empirisch zu erforschen. Es wird historisch dekontextualisiert, und just in dem Moment, in dem globale Besatzungsmächte, Akteure und Institutionen - Nato, WTO, Weltbank, internationaler Währungsfond, UNO, internationale NGOs usw. - den "Befreiungskrieg" und die so genannte Nachkriegsordnung hauptsächlich bestimmen, wird von "nation-building" gesprochen, als wären es nationale Akteure, die jene Prozesse in Gang setzen. Gegen diese analytisch wie politisch sehr problematische Sicht- und Redeweise vertrete ich die These, dass man bei diesen Phänomenen von einer Internationalisierung des peripheren Staates sprechen kann und dass die Kantonisierung eine Form dieser Internationalisierung darstellt und diese sich grundsätzlich von den Formen der Internationalisierung des metropolitanen Staates unterscheidet. Mit der Transformation des peripheren Staates finden Prozesse der Entsouveränisierung (Entstaatlichung, Entnationalisierung und Internationalisierung) statt. Diese These möchte ich anhand des Beispiels Iraks illustrieren. Der Fall Irak ist nicht nur an sich von Bedeutung, sondern auch im Sinne einer tendenziellen Entwicklung.

Wie erwähnt, zeichnete sich schon mit der territorialen, ethnischen und religiösen Fraktionierung/Fragmentierung des jugoslawischen Staates, mit der Kantonisierung Bosniens und Kosovos, später mit der tatsächlichen Fraktionierung/Fragmentierung Afghanistans in Warlorddomänen eine Entwicklung ab, die sich mit dem "Fall Irak" fortsetzt. Insofern stellt die tendenzielle Kantonisierung des Iraks keine Ausnahme dar, sondern sie verleiht dieser Entwicklung eine konkretere Form: Der alte, mandatierte Kolonialismus hatte nach dem Ersten Weltkrieg die Zentralisierung kolonisierter Gebiete als oberstes Ziel im Auge, der neue Kolonialismus die Kantonisierung. Der Krieg war hier die Geburtsstunde der Kantonisierung. Die Auflösung und die Öffnung peripherer Staaten muss allerdings nicht unbedingt diese kriegerische Form annehmen. Sie kann weiterhin entweder gewaltsam durch meist von außen angestachelte, bürgerkriegsähnliche Zustände verursacht werden oder aber durch formale Liberalisierung und/oder ökonomischen Zwang usw. Doch die Form der Internationalisierung qua Kantonisierung ist mit einer gewaltsamen Öffnung verbunden. Insofern kann von anderen Formen der Internationalisierung von peripheren Staaten ausgegangen werden, die, wie erwähnt, nicht unbedingt einen kriegerischen oder einen gewaltsamen Charakter annehmen müssen.

Mit dem Niedergang der alten bipolaren Weltordnung setzte sich letztlich zunehmend die Internationalisierung (ökonomisch, institutionell, technologisch, kulturell usw.) als eine tendenzielle Entwicklung durch, die eine Verschiebung innerhalb der globalen Machtkonstellation (imperiale Weltordnung) sowie deren konstituierenden Elemente mit sich brachte: Weniger der nationale, sondern vielmehr der internationalisierte Staat ist nun Hauptakteur in der neuen (Un)Ordnung.

Demokratie und nation-building

Die selbstgefällige und selbstgerechte Legitimation für die Interventionskriege liefert das operative Kontrollkonzept, das von seinen Betreibern als "Demokratie" und als "nation- und state-building" bezeichnet wird und hinter solchen Euphemismen nur mühsam das tatsächliche Geschehen verdeckt: die gewaltsame Öffnung und Enteignung des Südens, im Irak, und nicht nur dort, durchgesetzt durch die territoriale und politische Fraktionierung der Gesellschaft nach kulturellen, religiösen und ethnischen Kriterien. Im Kontext imperialer Kriege ist Demokratie in der Peripherie also eine operative Mission, d.h. die Installierung eines Kontrollregimes, das durch die Anwesenheit der Besatzungsmächte physische Gestalt annimmt.

Der Zeitraum, den die Imperialmächte brauchen, um ihre Kontrollregime zu zementieren, markiert die Grenze von Demokratie im Zeitalter der imperialen Kriege. Im Süden bedeutet Demokratie also im Kontext der imperialen Kriegsführung eine Unterwerfungs-, Enteignungs- und Kontrollstrategie.

Politisch bedeutet dies die Integration der Scherben der zerfallenen Gesellschaften im Süden in die imperiale Weltordnung mittels interiorisierter demokratischer Eliten und Institutionen. So ermöglicht z.B. die Stationierung der Imperialarmeen und die gewaltsame "Öffnung" des Iraks für Demokratie auf die Dauer die Öffnung des Landes für neoliberale Akkumulations-, Verwertungs- und Enteignungsstrategien.

In diesem Sinne stellt die Fraktionierung und Kantonisierung einen ersten Schritt in Richtung Privatisierung von Macht und gesellschaftlichem Eigentum dar, der eine Existenzbedingung bzw. ein Mechanismus der Schwächung und der Kontrolle des peripheren Staates, des Entzugs seiner ökonomischen Basis darstellt und der dazu führt, dessen Ökonomie für neoliberale Akkumulationsstrategien zur Verfügung zu stellen. Diese Tendenz bedeutet einen Werttransfer aus dem Süden in den Norden, eine Marginalisierung der enteigneten Bevölkerungsmehrheit und führt zur Bildung von Wohlstandsoasen, von korrupten lokalen und regionalen Eliten, was wiederum zu weiterer Instabilität, zur Schürung neuer Konflikte und gzu ewaltsamen Auseinandersetzungen führen muss. Diese Situation erfordert zwangsläufig die physische Anwesenheit der Besatzungsmächte: eine sich selbst erfüllende Prophezeiung!

Die Besonderheit des
arabisch-republikanischen Entwicklungsstaates
(1)

In Anlehnung an Gramsci (vgl. Gef, Bd. 4, H. 6, § 89: 784f) erklärt sich das globale Machtgefälle und die zwischenstaatliche Hierarchie dadurch, dass die starken Nationalstaaten nicht nur unabhängig, sondern auch "international autonom" sind insofern, als das expansive Moment ihrer Konstituierung maßgeblich ihre nationale Exklusivität akzentuiert.

Für die Nationalstaaten in der Peripherie, d.h. für den historisch verzögerten Prozess der Nationalstaatsbildung nach der Entkolonialisierung, kann davon keine Rede sein, da es hierbei lediglich darum ging, "irgendeinen Einheitsstaat zusammenzustückeln" (ebd.), d.h. um die politische, ökonomische, kulturelle wie territoriale Erschließung des zuvor kolonialisierten Raums. Insofern sind die peripheren Staaten zwar international konstituiert, jedoch nicht international autonom; sie befinden sich in einem globalen, vorstrukturierten Raum: Die internationale Abhängigkeit bedingt eine nationale Zerstückelung und umgekehrt. Dies hindert sie jedoch nicht daran, sich die strategischen Spielräume zu Nutze zu machen bzw. "aus dem Gleichgewicht der internationalen Kräfte Nutzen ziehen zu können" (ebd.).

Die postkoloniale regierende Klasse des arabischen Entwicklungsstaates kann in diesem Sinne als eine spezifische Konfiguration der Kräfteverhältnisse bzw. als eine bestimmte Konstellation charakterisiert werden, für die die Staatsapparate als "Gesamtpartei"2 fungieren. Diese Konstellation impliziert notwendigerweise, dass es sich hier - und zwar wegen des kolonialistischen Erbes der Desartikulation - um ein nationales Staatsprojekt handelt, das gleichzeitig auf die Schaffung einer nationalen Bourgeoisie abzielt. Wenn sich jedoch aufgrund des Kolonialismus und dessen Erbes keine hegemoniale Konstellation herausbilden konnte, so kann nicht von einem unabhängig-autonomen Nationalstaat gesprochen werden. Es gab zwar einen formell unabhängigen Staat mit ungleichmäßig entwickelten Staatsapparaten. Die durch die Entwicklungsstrategie angestrebte politische und ökonomische Erschließung des Raumes bedeutet jedoch, dass es um eine sog. ursprüngliche ökonomische Akkumulation und die Bildung eines "unabhängigen" Nationalstaates ging. Die Aporie liegt darin, dass dieses Ziel durch eine abhängige Industrialisierung und somit mit Hilfe eines "Abhängigkeitsstaates" (vgl. Poulantzas 1977: 20) erreicht werden sollte: die Abhängigkeit der Unabhängigkeit.

Folglich ist das Bild vom mächtigen Staat und der mächtigen Einheitspartei, die Gesellschaft und Ökonomie penetrieren und in sich absorbieren, grundsätzlich falsch3: Die republikanische Staatsform war überhaupt erst durch jenes Projekt der Entkolonialisierung und der "autonomen" Entwicklung im Begriff, sich zu bilden. Die Bildung von so genannten nationalen Organisationen bzw. ideologischen Staatsapparaten (Gewerkschaften, Frauen-, Jugend-, Studentenorganisationen usw.), die Konstitution von "Zivilgesellschaft" und politischer "Öffentlichkeit" sollte dann gegen konkurrierende Staatsprojekte anderer Kräfte als Basis für den neuen Staat fungieren. Insofern war es auch konsequent, dass nicht nur Parteien verboten wurden, die ja ohnehin gesellschaftlich schwach verankert waren, sondern dass auch die Einheitspartei de facto ausgeschaltet bzw. zu einem Transmissionsriemen zwischen den Staatsapparaten und der Gesellschaft degradiert wurde. Denn die Partei selbst war nicht nur Produkt der fordistischen Situation, sondern sie reproduzierte auch in sich die Widersprüche und die Krisenhaftigkeit dieser Situation, von der im neuen Staatsprojekt Abschied genommen werden musste.4

Zieht man das internationale Moment in Betracht, d.h. dass die Entwicklung nicht qua Abkopplung vom Weltmarkt, sondern durch die Internationalisierung des fordistischen Kapitals in Gang gesetzt werden konnte und dass die Verstaatlichungswelle Anfang der 1970er Jahre weniger auf den Ausschluss dieses Kapitals als vielmehr auf eine neue Verhandlungsbasis zwecks Industrialisierung abzielen sollte, so stellt sich die schwierige Frage nach der effektiv wirkenden Kraft, die jene Konstellation und die von ihr getragene Entwicklungsstrategie ankurbelte und die genuin intern, d.h. national, nicht existieren konnte. Um diese dominante Kraft bestimmen zu können, skizzieren wir die diversen widersprüchlichen Elemente:

- Ein Hauptelement in der Entwicklungsstrategie stellte das internationalisierte, fordistische Monopolkapital dar, das durch die diversen europäischen wie US-amerikanischen, multinationalen Konzerne operativ wirkt, von den fordistischen Intellektuellen (Techniker, Berater, Planer, Experten usw.) vertreten wird und innerhalb dessen Konkurrenz zwischen den europäischen und amerikanischen Firmen sowie unter den europäischen Firmen selbst besteht.

- Von den Lohnabhängigen wurden die privilegierten Segmente der Arbeiteraristokratie durch die entpolitisierte Gewerkschaft und einige linke Intellektuelle im Staatsapparat vertreten. Andere Segmente wie die Saisonarbeiter, Tagelöhner, Landarbeiter, landlose Bauern usw. wurden auf lokalen und regionalen Ebenen entweder paternalistisch und klientelistisch oder im allgemeinen durch die Staatsapparate subaltern vertreten bzw. randständig eingebunden.

- Die Klassen der Großgrundbesitzer, Bauern und kleinen Warenproduzenten wurden durch die traditionellen Intellektuellen (Geistliche, kleinere Angestellte usw.) vertreten, wohingegen größere Schichten der enteigneten Bauern und Nomaden in die Sicherheitsapparate5 (vor allem das Militär) integriert wurden. Außerdem wurden die kleinen und mittleren Bourgeoisiefraktionen (in Dienstleistung, Landwirtschaft und Industrie, der sogenannte Privatsektor) durch die mittleren Schichten der Technokratie repräsentiert.

- Die dominante Kraft, die auf die Bildung eines industriell-produktivistischen Blocks hinarbeitete und die als Verbindungsstelle zwischen dem fordistischen und dem peripher-fordistischen Block der sowjetischen Produktionsweise sowie den internen Kräfteverhältnissen fungierte, stellten - als Kristallisationskerne für andere gesellschaftliche Kräfte auf den jeweiligen Ebenen - die technokratischen Eliten vor allem an der Spitze der ökonomischen und ideologischen Staatsapparate dar.6

Ideologisch wird diese Strategie durch einen Kitt zusammengehalten, in dem sich auch Elemente nichtkapitalistischer, kollektivistischer Herrschaftsformen7 artikulieren: der "islamische bzw. arabische Sozialismus". Hinzu kommt die Neutralisierung der traditionellen Intellektuellen bzw. deren Kohabitation durch die Integration der religiösen Institutionen in die ideologischen Staatsapparate. Der Staat übernahm die erzieherischen und Bildungsaufgaben durch die Arabisierung, Islamisierung und Aktivierung von patriarchalischen Elementen. Selbstverständlich ist die Kehrseite dieser ideologischen Praxis die Aufwertung der männlichen Arbeitskraft, sogar ihre heldenhafte Überhöhung (Aufbau des Landes, Fürsorger der Familie usw.) und die Durchsetzung kapitalistischer (konkret: tayloristischer) Arbeitsnormen mittels der Verbindung mit den vorhandenen nomadisch-bäuerlichen und städtischen Alltagsvorstellungen. Insofern wurden die Kosten der Entwicklung sowohl auf die Frauen als auch auf jene formell subsumierten Teile der Lohnabhängigen abgewälzt, deren Reproduktion weiterhin nichtkapitalistisch erfolgte.

Diese Auffassung war ideologisch insofern dominant, als sie nicht nur die Praktiken der Lohnbildung und Verteilungskriterien, sondern auch die der gerechten Preissetzung, der Kreditvergabe und der Bestimmung der Eigentumsformen (ausbeuterisches und nichtausbeuterisches Eigentum) usw. überdeterminierte.

Welcher Begriff lässt sich aus den Schnittpunkten bzw. aus der Korrelation dieser widersprüchlichen Elemente konstruieren? Die Frage so zu stellen, bedeutet, dass nicht von einem einzigen Subjekt (der Staatsklasse, dem Staat, dem Kapital usw.) ausgegangen werden kann, sondern nur von einem spezifischen, ungleichgewichtigen Kompromiss8 unter der Dominanz einer bestimmten Kraft, die sowohl national wie international gleichzeitig zu verorten ist. Denn diese oben angedeutete widersprüchliche Formation konnte niemals durch ein einziges Subjekt artikuliert werden, vielmehr zeichnete sich von den Spitzenorganen (Revolutions- und Ministerrat) des Staates bis hin zu den lokalen Gremien eine bestimmte Artikulationsform ab, die sich stets in partikularistischen, klientelistischen, paternalistischen Formen bewegte und ihren Stempel nicht nur dem Staat, sondern der gesamten Gesellschaftsformation aufdrückte und die in sich Elemente kapitalistischer wie nichtkapitalistischer Herrschaftsformen verknüpfte.9 Dieser historische Klassenkompromiss und seine materielle Verdichtung im und als Staat stellte die spezifische Form der strukturellen Selektivität der abhängigen Staatsform dar.

Die Schwierigkeit bei der Identifikation jener vorantreibenden Kraft der Entwicklung liegt darin, dass diese nie genuin national existieren konnte, sondern stets international mitbestimmt wurde. Das internationale Moment geht ebenso wie das lokale und regionale bzw. wie die nichtkapitalistischen Produktionsweisen/-formen in die Konstitution des Akkumulationsregimes und der Regulationsweise ein.

Der Primat der Industrie bedeutete die Schaffung einer industriellen Reservearmee (relative Überbevölkerung), die Inwertsetzung des Produktionsmittels Boden und warenförmigen Produktion zwecks Entwicklung eines Binnenmarktes und für den Export. Das dem Staatsmonopol subsumierte nichtmonopolistische Kapital sowohl in der Landwirtschaft als auch in Industrie und Handel sollte durch Schutz vor ausländischer Konkurrenz, durch direkte und indirekte Subventionen und die Schaffung von inneren (lokalen, regionalen und nationalen) Märkten für seine Güter sowie durch Zurverfügungstellen von freigesetzten Arbeitskräften unter der Dominanz des staatlichen Monopolkapitals gedeihen.

Dies setzte jedoch zweierlei voraus: einerseits die Bereitschaft zu Konzessionen, d.h. die Berücksichtigung der Interessen der unterstützenden Klassen/Schichten (städtische Mittelschichten, Bürokratie, kleine Warenproduzenten usw.) sowie der Interessen anderer subalterner Klassen/Schichten (Arbeiter, Bauern, eigentumslose Nomaden), andererseits freiwillige Akzeptanz bzw. auch staatlich erzwungene Kooperation der herrschenden Klassen/Schichten, die Dichte ihrer Akkumulationsbasis, den Umfang und das Tempo ihrer erweiterten Akkumulation sowie den Grad der Konzentration den Gesetzmäßigkeiten des staatlichen Monopols zu unterwerfen, was jedoch Ausweichoptionen und Akkumulationsnischen qua Handlungsverzicht des Staates eröffnete. Dies ist der Grundkonsens des industriell-produktivistischen Blocks unter Dominanz der Technokratie.10

Die Nationalen Gesellschaften wurden schrittweise mit der Verstaatlichungswelle gegründet. Nach der Verstaatlichung wurde mit den multinationalen Konzernen auf neuer Basis in Form von 'joint ventures' bei einem nationalen Kapitalanteil von mindestens 51% verhandelt. Dies galt nicht nur für die Ölindustrie, sondern auch für alle anderen Nationalen Gesellschaften.

Neben der Industrie wurden auch Banken und Versicherungen verstaatlicht und die Zentralbank, die Entwicklungsbank, die Hausbanken usw. zu einem Finanzapparat verdichtet. Sind diese Finanzinstitute eher für die Staats-, Privat- und Auslandsfinanzierung von industriellen Projekten zuständig, so wurden für die Landwirtschaft zusätzliche Kredit- und Finanzinstitute gegründet. Die Geld-, Kredit- und Währungspolitik sowie alle Finanztransaktionen unterlagen dem Staatsmonopol. Wurden die Grenzen der Akkumulation des nichtmonopolistischen Privatkapitals staatlich nach dem Prinzip des nicht-ausbeuterischen Eigentums reguliert (Investitionssummen, Gewinnmargen usw.), so wurde die Selbstfinanzierung im Staatssektor verboten.

Das Konzept des nichtausbeuterischen Kapitals ist als ideologisches Moment für den Klassenkompromiss von zentraler Bedeutung. Es bringt die ideologisch-politische Artikulationsform zwischen dem staatlichen Monopolkapital, dem nichtmonopolistischen Privatkapital und den nichtkapitalistischen Produktionsweisen/-formen zum Ausdruck. Die Unterordnung der beiden letzteren unter das Monopolkapital bedeutet Schutz und Wachstumschancen sowie garantierte Bewegungs- und Handlungsfreiheit unter den vom Staat festgelegten Reproduktions- und Akkumulationsnormen. Das ausbeutende Eigentum wird demnach mit der parasitär-kompradoren Bourgeoisiefraktion gleichgesetzt, wohingegen dem nichtausbeutenden der Charakter eines nationalen Entwicklungslagers zugeschrieben wird. Hieraus lässt sich ableiten, dass das nichtausbeutende Kapital mit Subsistenzökonomie, kleiner Warenproduktion, kleinen und mittleren Betrieben gleichgesetzt wird. Einzige Grenze scheint die Kapitalkonzentration/-zentralisation, letztlich gegenüber dem Monopolkapital zu sein.

Nicht die Ausbeutung stellt also für das islamisch-sozialistische Kapitalverständnis das Problem dar: Der arabisch-sozialistische Staat zielt eher auf die Entwicklung und Einbindung einer nationalen Bourgeoisie bei gleichzeitiger Eindämmung von deren ökonomischem und politischem Kräftepotential. Dies ist eine Notwendigkeit, die im Klassenkompromiss selbst liegt, in dem die mittel- und langfristigen (real und/oder vorgestellten) Interessen/Ziele herrschender Klassen artikuliert werden, zu deren Gunsten durch Konsens und Zwang kurzfristige Interessen aufgeopfert werden - Konzessionen, die durch die ungleichmäßigen und ungleich entwickelten Kräfteverhältnisse bedingt waren11 (vgl. zur Frage der Kräfteverhältnisse und zum ungleichgewichtigen Kompromiss Gramsci, Gef 7, H. 12, § 17: 1556f).

Die Internationalisierung des Kapitals
und die Transformation metropolitaner Staaten

Dominierte noch im Zeitalter des Fordismus der nationalstaatliche Raum als Zentrum des Klassenkompromisses und fungierte der Nationalstaat als die Ordnungseinheit eines fordistischen Weltsystems, so hat sich seit den 1970er Jahren durch den Internationalisierungsprozess des Kapitals die Basis der nationalstaatlichen Politik nachhaltig verändert und somit die Bedeutung des nationalen Raums dadurch verändert, dass subnationale und supranationale Räume an Bedeutung gewonnen haben (vgl. Poulantzas 1975, 1978; Hirsch u.a. 2001).

Die fordistische Kongruenz zwischen "nationalem Kapital" und nationalstaatlicher Politik löst sich auf (vgl. Hirsch 1995: 102), und im Zuge der ökonomischen Internationalisierungsprozesse fallen ökonomische und politische Räume auseinander (ebd.: 133). Unter dem Druck der Internationalisierung des Kapitals büßen die Nationalstaaten tendenziell an ihrem Primat des Terrains der Widerspruchsbearbeitung ein (vgl. Hirsch 1995: 98). Der keynesianisch-fordistische Wohlfahrtsstaat des atlantischen Raums transformiert sich unter dem Druck der Internationalisierung des Kapitals in einen schumpeterschen "workfare state" (Jessop) bzw. in einen "nationalen Wettbewerbsstaat" (Hirsch).

Bob Jessop hat in diesem Zusammenhang drei Trends der Transformation von Staatlichkeit ausgemacht: Ein erster entscheidender Trend zeigt sich in der "Aushöhlung" jener nationalstaatlichen Apparate, die für die monopolistische, auf korporativen Aushandlungsprozeduren basierende Regulation des Fordismus von zentraler Bedeutung waren. Diese Entwicklung charakterisiert er als Entnationalisierung der Staatlichkeit, der zufolge Kapazitäten und Entscheidungsbefugnisse territorial und funktional auf subnationalen, nationalen, supranationalen und translokalen Ebenen reorganisiert werden. Ein mit diesem Trend verbundener Effekt ist eine generelle Dezentralisierung von politischer Autorität (vgl. Jessop 1997: 52ff.; s.a. Hirsch 1995: 116).

Ein zweiter Trend besteht in der Entstaatlichung politischer Regime und der für sie typischen politischen Prozeduren und Verfahrensmodi. Entscheidend hierfür ist in erster Linie der Wandel von government zu governance. Die Staatsapparate büßen hierbei ihre Rolle als zentrale planende und befehlende Akteure zugunsten einer Mobilisierung von Wissens- und Machtressourcen durch neue Formen der Partnerschaft mit para- und nicht-staatlichen Organisationen weitgehend ein.

Drittens gibt es einen Trend zur Internationalisierung des Nationalstaats, der insbesondere auf die fundamentale Transformation der binnenorientierten Wirtschafts- und Sozialpolitik des keynesianischen Wohlfahrtsstaats in Richtung auf eine "Workfare-Orientierung" verweist, deren entscheidender Imperativ die "internationale Wettbewerbsfähigkeit" ist (vgl. Jessop 1997: 61ff.).

Dennoch bleibt hinsichtlich seiner "allgemeinen Funktion" für die Sicherung der sozialen Kohäsion einer in Klassen gespaltenen Gesellschaft und als zentraler "Kampfplatz" für soziale Konflikte sowie als Bezugspunkt der Strategien von Klassen und Klassenfraktionen der Nationalstaat eine wichtige Instanz (vgl. Jessop 1997: 76; Hirsch 1995: 174; Röttger 1997: 48).

Neoliberale Offensive und Internationalisierung

Der Übergang zu flexiblen Wechselkursen Anfang der 1970er Jahre und die strukturelle Überakkumulation von Kapital haben der kurzfristigen, spekulativen Geldkapitalakkumulation einen erheblichen Auftrieb gegeben und die Verwertungsbedingungen für das industrielle Kapital grundlegend verändert. In der Verschiebung des Kräfteverhältnisses zwischen Finanzkapital und Industriekapital liegt eine Wurzel des Neoliberalismus, der seit Ende der 1970er Jahre die politische Szenerie dominiert und die Deregulierung und Globalisierung der kapitalistischen Verhältnisse vorangetrieben hat (vgl. Alnasseri u.a. 2001: 34).

Diese Verschiebung setzte in den Peripherien und Semiperipherien eine unkontrollierte Überschuldungskrise (vgl. hierzu Toussaint 2000) in Gang, gefolgt von durch die Weltbank, den internationale Währungsfonds und metropolitanen Staaten forcierten Strukturanpassungsmaßnahmen und letztlich durch den Zusammenbruch der alten, bipolaren Weltordnung eine aggressive neoliberale Offensive, die u.a. den Zerfall (durch Bürgerkriege oder direkte Interventionen) mancher peripheren Staaten beschleunigte. In diesem Kontext ist die ideologische Formel "nation-building" zu verorten.

Das so genannte "nation-building"

Nation-building zielt kritisch betrachtet als ein imperiales Herrschaftsprojekt nicht auf die Wiederherstellung einer aufgrund von Zerfallsprozessen des peripheren Staates zerrütteten, vorkonstruierten Nation, sondern auf einen politischen Bruch, auf eine Internationalisierung qua Bi- oder Multiethnifizierung und Fraktionierung von vormalig politisch, meist formal vereinheitlichtem Raum ab. M.a.W.: Der Raum der Gesellschaftsformation wird sowohl ökonomisch wie politisch und ideologisch zerklüftet.12 Es entsteht ein Mosaik von Ethnien, Kulturen, Religionen, Gemeinschaften usw., aber keine historisch gewachsene, d.h. alltäglich konstruierte "Nation" bzw. nationale Kultur.13 Dieses imperial, politisch, medial wie wissenschaftlich konstruierte Mosaik wird seinerseits als Grund für die Intervention zwecks Herstellung politischer Ordnung angegeben.

Der derart fraktionierte und multinationalisierte bzw. multiethnifizierte Staat soll eine wichtige Rolle bei der Reproduktion/Regulation der Klassenverhältnisse - Bewegungsfreiheit für das Kapital vs. totale Kontrolle der Bewegungsfreiheit der Lohn- und Nichtlohnabhängigen, d.h. polizeiliche und Militärkontrolle (Sicherheitspolitik) - spielen. Diese Rolle erfüllt der neu konstruierte Staat mit Hilfe des imperialen Heers, den internationalen politischen und ökonomischen Institutionen sowie diverser NGOs.

Nicht die Selbstbestimmung entscheidet daher über die Bildung von politischen Institutionen und Formen der Souveränität, sondern diese werden durch die imperialen Akteure und Institutionen gewaltsam erzwungen. Dies betrifft nicht nur die Aufnötigung einer neoliberalen Verfassung, sondern wird darüber hinaus auf die Bestimmung des erweiterten Staates ausgeweitet: Parteien, Gewerkschaften, Verbände usw. Dieser Prozess der internationalen Staatsbildung verläuft, wenn auch nicht ausschließlich, durch einen gewaltsamen Akt des Krieges mittels, mit Lenin ausgedrückt, einer Doppelstrategie: Zerstörung der existierenden Staatsapparate bei gleichzeitigem aber ungleichmäßigem Aufbau neuer und Konservierung alter Apparate.

Die Auflösung bedeutet die Dekonstruktion sozialer Kategorien (Entlassung des Personals von Verwaltung, Sicherheits- und ideologischen Apparaten und Entbürokratisierung), die Eigeninteresse bei der Aufrechterhaltung der Apparate verfolgen, und den Ersatz durch neue Apparate und das dafür zweckmäßig disziplinierte Personal. Dies bedeutet die Zerstörung der Repräsentationsformen alter herrschender Klassen und deren Regierungspartei: Staat als Gesamtpartei der herrschenden Klassen.

Die Auflösung der Gesellschaftsformation und die Fraktionierung des Raumes machen den Weg frei für eine neokoloniale Umstrukturierung (Verschiebungen im Verhältnis Industrie-Landwirtschaft, Stadt-Land, demographische Verschiebungen und Bevölkerungskontrolle, Erschließung von ökonomisch noch nicht oder nur rudimentär in Wert gesetzten Räumen, Transformation der Besitz- und Eigentumsverhältnisse, Kommodifizierung von noch nicht warenförmig vermittelten gesellschaftlichen und Naturverhältnissen), wobei bestimmte Institutionen (Teile der Sicherheits-, der ideologischen und ökonomischen Apparate) und Kräfte der alten Ordnung konserviert werden, da sie für das neue Herrschaftsprojekt funktional sind.

Diese spielen bei der Interiorisierung imperialer Strukturen eine wichtige Rolle. Sie passen sich der neuen Materialität autoritärer Sicherheitsinstitutionen an, die mittels Kriegsrecht und Siegerjustiz inauguriert werden und die die Übertragung von politischen, militärischen, rechtlichen und ökonomischen Funktionen und Entscheidungen an internationale Institutionen gewährleisten, d.h. sie fungieren als Transmissionsriemen zwischen unterschiedlichen Ebenen (lokal, regional, national, international usw.). So bedeutet die Polizeiausbildung (institutionell, technisch, organisatorisch, ideologisch usw.) eine imperiale Normsetzung, die disziplinierend wirken soll und die das Regieren an den Vorstellungen, Zielsetzungen, Erwartungen der Imperialmächte und deren Interessen in einer neuen, imperialen Weltordnung entsprechend praktizieren hilft.

Regionalisierung (Fraktionierung) wird als Standortvorteil kaschiert, Föderalismus, also Dezentralisierung, dem Zentralismus entgegengesetzt. Gegenüber der Verstaatlichung der fordistischen Ära wird Entstaatlichung bzw. Privatisierung von politischer Macht und Eigentum forciert. Der ehemalige nationalstaatliche Raum, der stofflich-territorial war, wird dekonstruiert und neu erschlossen. Somit vervielfältigen sich die verwickelten Akteure und Institutionen. Das Zentrum erfüllt dabei primär sicherheitspolitische Funktionen: Gendarmenstaat.

In diesem Sinne sind nur geostrategisch wie ökonomisch attraktive Zonen von Bedeutung, was der Exklusion weitreichender Gebiete und deren Bevölkerung gleichkommt, die ihrerseits zu ethnischen, religiösen, kulturellen, sexistischen usw. Konfliktstoffen instrumentalisiert werden oder zu solchen avancieren können: Der Nationalismus löst sich in hybride Identitätsdiskurse auf. Dies wiederum wird als ein Legitimationsgrund für die Besatzung bzw. für die politisch-rechtlich Institutionalisierung der Präsenz von Imperialtruppen angeführt.

Die internationale Nachkriegs-Staatsagenda

Eine neoliberale Ökonomie und ein Kontrollregime bedürfen eines neoliberal-internationalisierten Gendarmenstaates. Die ins Visier genommenen, allgemeinen politischen Zielsetzungen, Institutionalisierungsformen, relevanten Ebenen und die hierin verwickelten Akteure dieses Projektes lassen sich wie folgt darstellen:

1. Form, Zusammensetzung, politische Befugnisse und rechtliche Grundlagen bzw. Legitimität der Übergangsverwaltung/Regierung werden durch die Besatzungsmächte und den Sicherheitsrat der UNO bestimmt und die in diesem Projekt verwickelten, lokalen und regionalen Akteure nominiert.

2. Die Dauer der Übergangsphase hängt von der Schaffung der Existenzbedingungen ab, die jene geostrategischen, politischen, militärischen wie ökonomischen Zielsetzungen absichern. Dies kann lange dauern.

3. Da die Gewaltenteilung aufgrund der totalen Subsumtion unter die Exekutive durch das vergangene Regime komplett fehlt, müssen provisorische Mechanismen und Instanzen geschaffen werden. Diese müssen einerseits während der Übergangsphase wirksam und für die Übergangsregierung bindend sein und andererseits den Übergang zu einem permanenten Status ermöglichen. Dies betrifft vor allem die Formen der gesetzgebenden Versammlung und der Jurisdiktion. Wichtig ist hier, welche Formen das Wahlgesetz, die Zusammensetzung der Nationalversammlung und der daraus resultierende Verfassungsentwurf annehmen, wie sie institutionalisiert werden sowie wie und wann der Übergang zur Konsolidierungsphase eingeleitet und markiert werden soll.

4. Da der Staat in seinem erweiterten Sinne als politische und als Zivilgesellschaft (Gramsci) zu fassen ist, und da die Institutionen der Zivilgesellschaft durch den zerstörten Staat gänzlich vereinnahmt bzw. zerstört wurden, sollten rechtliche wie politische Bedingungen geschaffen werden, die die Schaffung und Verankerung von zivilgesellschaftlichen Einrichtungen garantieren. Vor allem sind hier Freiheitsrechte wie Bewegungsfreiheit von Kapital, Militär und Polizei von zentraler Bedeutung.

5. Neben den politischen Apparaten des Staates im engeren Sinne sind die Sicherheits-, die bürokratischen und die kulturellen Apparate reformbedürftig. Vor allem werden hier Reformen der Armee, der Polizei, der Geheimdienste, des Bildungssystems ins Visier genommen.

6. Reformbedürftig ist auch das Rechtssystem. Dies impliziert nicht nur die Entkopplung vom Militär, sondern vor allem Reformen des Zivil- und Strafrechts, Veränderung des Personals und die Schaffung von neoliberaler Rechtskultur.

7. Von räumlicher Bedeutung des neuen internationalisierten Staates ist die Umstrukturierung des Nationalstaates in dezentralisierte Herrschaftszonen. Ob die alten, nationalstaatlich verfassten Räume abgeschafft und durch Reformen neu/anders strukturiert werden sollen, ist nicht nur eine Frage der Verwaltung, sondern hat gewichtige Auswirkungen auf den Transformationsprozess. Denn die Beibehaltung dieser Einteilung, was der Konservierung der dort gewachsenen Machtstrukturen der jeweiligen dominierenden Kräfte und deren Interesse gleichkommt, könnte unerwünschte Rückwirkungen auf den Prozess haben.

8. Die Dezentralisierung und Fraktionierung soll angeblich ethnischen, religiösen und kulturellen Konflikten bzw. der Heterogenität und der multiplen Zusammensetzung der Bevölkerung Rechung tragen. Welche Ansätze in dieser Richtung in der Übergangsphase geschaffen werden müssen, betrifft nicht nur die räumliche Aufteilung, sondern vor allem verfassungspolitische- und -rechtliche Fragen, die sowohl die diversen Befugnisse der jeweiligen Region und deren Autonomien als auch die Formen der Anbindung an das Zentrum und der Einbindung in die imperiale Weltordnung betreffen.

9. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Prozess neben den Besatzungsmächten und deren internen Verbündenten internationale Organisationen wie die UNO, die WTO, die Weltbank, der Währungsfonds und internationale Wirtschaftsgruppen. Die Entscheidungen, Interessen und Vorstellungen dieser internationalen Akteure gehen in die Formierung und konkrete Gestaltung der Staatsinstitutionen konstitutiv ein.

Von Interesse ist hier der ökonomische Umstrukturierungsprozess. Bei der Einbindung der WTO werden vor allem Fragen der Eigentumsrechte, der Privatisierung und der Deregulierung für die Wirtschaft von Bedeutung. Ziel soll die Einführung marktwirtschaftlicher Verhältnisse, Liberalisierung des Rechtssystems und Schaffung einer Freihandelszone in den Regionen14 sein.

Die Frage der Kräfteverhältnisse

Die Reichweite, aber auch die Grenzen der Kontrollstrategie der Besatzungsmächte sind durch das Kräfteverhältnis bestimmt. In dieser Gemengelage herrscht eine ungleichmäßige militärische, ökonomische, intellektuelle und politische Entwicklung (unterschiedliche Erfahrungen, unterschiedliche technische und finanzielle Ressourcen, unterschiedliche Organisations- und Bewegungsformen und unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten) zwischen den Besatzungsmächten und den internationalen Organisationen auf der einen Seite und den anderen internen politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf der anderen.

Aufgrund dieser ungleichmäßigen Entwicklung gewinnen die externen Akteure ein Übergewicht. Das Fehlen einer liberalen Staatstradition macht den Rückgriff auf internationale Akteure und Institutionen notwendig, was das Kräfteverhältnis zugunsten der beiden letzteren verschiebt. Die fehlende Legitimität der Übergangsregierung und die mangelnde Autorität der Besatzungsmächte wirkten einerseits destabilisierend und somit sicherheitsmindernd. Andererseits aber führen sie notwendig zur Einbindung lokaler, regionaler und internationaler Akteure in den Prozess. Die Reichweite des Handelns der Besatzungsmächte wird den zu bearbeitenden Problemen immer weniger gerecht, so dass internationale ökonomische (Weltbank, Währungsfonds, WTO u.a.) und internationale politische Institutionen (UNO, EU, u.a.) sowie verstärkt lokale und regionale Akteure herangezogen werden. Diese Einbindung multipler Akteure, die in einem Kooperations- wie Konkurrenzverhältnis zueinander stehen und die die Formen der Problembearbeitung maßgeblich bestimmen, soll die Verantwortung verteilen und den Entscheidungsträgern, den politischen und zivilgesellschaftlichen Vertretern und Experten, mehr Legitimität verleihen. Eine Verschiebung der Kräfteverhältnisse zugunsten einer alternativen Entwicklung kann gemäß der imperialen Situation nur durch eine alternative Internationalisierung herbeigeführt werden.

Der Fall Irak

Die militärische Intervention im Irak und die damit verbundene Kantonisierung stellen weder eine Ausnahme noch ein Paradigma dar, sondern die Kantonisierung artikuliert, da man nicht von einem einheitlichen peripheren Raum und schon gar nicht von einer einzigen konkreten Form der Entwicklung ausgehen kann, eine bestimmte Form der Internationalisierung von peripheren Staaten.

Im Falle des Iraks ist es verfrüht, vom Scheitern oder vom Erfolg der neoliberalen Öffnung zu reden. Und wenn hier die Rede von Tendenzen ist, so impliziert dies kein unilineares Voranschreiten, sondern nur, dass sich diese Entwicklung unter bestimmten Existenzbedingungen vollzieht. Dies bedeutet auch, dass Gegentendenzen in Form von umkämpften Entwicklungs- und Staatsprojekten am Werke sind.

Das tribalistische Regime

Die Machtübernahme der Clique um Saddam Hussein im Jahre 1979 war insofern international wie regional bedingt, als die schiitische Revolution im Iran die USA, die Golfmonarchien, Russland und Westeuropa dazu zwang, im Irak innerhalb der Baath-Partei Kräfte zu unterstützen, die als "sunnitische" Gegenkraft zum schiitischen Regime im Iran aufgebaut werden konnten. Die in den 1960er und verstärkt mit der Verstaatlichung des Öls Anfang der 1970er Jahre in Gang gesetzte etatistische Entwicklungsstrategie, die von einem breiten Bündnis der politischen Kräfte im Land unterstützt wurde und in Kürze Früchte tragen sollte, kam mit dem Putsch im Jahre 1979 praktisch zu ihrem Ende. Der Putsch des von Saddam geführten rechten Flügels der Baathisten gegen den seit 1968 amtierenden Präsidenten Al-Bakr beschleunigte die schon unter diesem einsetzende Demontage der Baath-Partei. Die Partei wurde zum Transmissionsriemen zwischen Staat und Gesellschaft und zu einem Disziplinarapparat umgewandelt, der unter die Sicherheitsapparate subsumiert wurde und allein der Kontrolle der Bevölkerung diente. Im Laufe der 1980er Jahre und während des ersten Golfkriegs entwickelte sich mit Hilfe der Kriegsökonomie und gestützt auf ein Netzwerk von Clans, Cliquen, bürokratische Eliten und Militärfunktionären ein tribalistisches Regime, das archaische, autoritäre und quasi feudale Elemente reaktivierte und die Sozialstruktur der irakischen Gesellschaft regressiv umschichtete. Aufgrund der Interessenidentität zwischen West- und Ostmächten, den Golfstaaten und dem Irak in seinem Krieg gegen den Iran kam es zu einem immensen Kapitalimport, der eine unkontrollierte Schuldenökonomie in Gang setzte. Durch weiteren Kapitalimport, Kriegsschenkungen, Kredite, den Import von Millionen von Arbeitskräften aus den armen arabischen Ländern und eine Landumverteilung an verbündete Clans und Cliquen gelang es dem Regime, breitere, im Grunde von ihm selbst erst geschaffene Schichten hinter sich zu mobilisieren. Verstärkt wurde das durch die Teilprivatisierung von Finanz-, Handels- und anderen Dienstleistungen, die primär um den Krieg zentralisiert waren, durch den Ausbau eines rüstungs-industriellen Komplexes und nicht zuletzt durch einen Kriegsnationalismus, der mythische und historische Narrative vorislamischer, babylonischer, arabo-islamischer Herkunft mit rassistischen und antiimperialistischen Elementen verband. Indem die Opposition, die immerhin bis zum Ende der 1970erJahre auf der politischen Bühne präsent war, vollständig isoliert wurde, nahm das Regime der Bevölkerung die Möglichkeit der Artikulation eigener politischer Interessen.

Trotzdem geriet der Tribalismus Saddams mit dem Ende des ersten Golfkriegs in eine tiefe Krise, die von Kuwait und den USA geschickt ausgenutzt, geschürt und eskaliert wurde und nur durch Flucht nach vorne aufgeschoben werden konnte: Der zweite Golfkrieg war vorprogrammiert. Regionale Unsicherheiten und Ängste verhalfen dem Regime nach 1991 zum Comeback. Eine entscheidende Existenzbedingung dafür war das Embargo.

Embargo: Kriegsökonomie zwischen den Kriegen

Das Embargo gegen den Irak wurde im August 1990 verhängt, um das kuwaitische Eigentum, sprich: das Öl, zu schützen. Dem Irak wurden dadurch Möglichkeiten des Ölverkaufs auf dem Weltmarkt genommen. Daneben wurde mit dem Waffenstillstandsabkommen im März 1991 zwischen den Alliierten und dem Saddam-Regime ein Prozess der Entsouveränisierung (territorial, politisch-rechtlich wie ökonomisch) in Gang gesetzt.

Infolge dessen führten die embargobedingte De-Industrialisierung, Deregulierung und Entbürokratisierung bei gleichzeitiger Umverteilung zugunsten der Clans und Cliquen einerseits zur Verländlichung und Verbäuerlichung und damit zur Re-Feudalisierung der Gesellschaft, andererseits zu einer grauen, gesetz- und planlosen städtischen Wirtschaft. Diese beruhte hauptsächlich auf Tagelöhnern, Land- und Wanderarbeitern, Frauen- und Kinderarbeit. Damit wies der Irak Züge des Pauperismus und der totalen Verelendung auf, die mit denen im Europa des 19. Jahrhunderts vergleichbar sind. Gleichzeitig verzehnfachte sich die Zahl der Millionäre. Auswanderung und Flucht waren die Folge. Die Cliquen, Clans und Eliten erhielten so die Möglichkeit, Schmuggel und graue Geschäfte kontroll- und rechenschaftslos zu betreiben, wovon freilich auch die Nachbarn des Iraks profitierten - nur nicht die irakische Bevölkerung.

So konnte es sich das Regime leisten, sogar oppositionellen Kräften Partizipationsangebote zu machen, und ihnen im Fall ihrer Kooperation Rehabilitation versprechen. Tatsächlich bedeuteten die zahlreichen, über die ganze Welt verstreuten Oppositionellen für den Irak ein gewaltiges politisches und ökonomisches Kapital. Diese Taktik ging teilweise aus purem Opportunismus (Aneignung von aufgrund des Embargos entwerteten Produktionsmitteln, Immobilien usw., wodurch sich eine neue Mittelschicht der Embargo- und Kriegsgewinnler formierte) auf und hat so die Opposition noch weiter zersplittert. Damit fand eine neue Umstrukturierung der Klassenverhältnisse statt, dieses Mal aber durch Teile der irakischen Handels- und Finanzmigranten.

Die Kriegs- und Embargogewinnler des tribalistischen Regimes (vgl. hierzu Alnasseri 2004b) sind für die Nachkriegszeit von entscheidender politischer und ökonomischer Bedeutung, profitierten sie doch von der Entwertung der Währung, den Auslandsschulden, den schwarzen Geldmärkte für US-Dollars, den inflationären Geldemissionen zwecks privater Aneignung gesellschaftlichen Kapitals und vom Ausverkaufs des gesellschaftlichen Kapitals zu Dumpingpreisen während der Privatisierung in den 1980er und 1990er Jahren. Damals wurde das Geld ohne Deckung durch harte Währung gedruckt, was zu einer massiven Inflation und zu einer dramatischen Senkung des Lebensstandards und des Einkommens sowohl der lohn- als auch nicht lohnabhängigen Klassen führte. Eine auf struktureller Arbeitslosigkeit beruhende politisch-ökonomische Reservearmee im doppelten Sinn des Wortes wurde geschaffen, was zugleich zum Ausschluss der Frauen aus der Öffentlichkeit führte, der durch die Auflösung der Staatsapparate nach dem dritten Golfkrieg (seit 2003) und die Zerstörung der ökonomischen Infrastruktur verschärft wurde.

Die Nachkriegsordnung: Krieg für Demokratie

Weil die Besatzungsmächte kurz- und mittelfristig die unbedingte Kontrolle über das Land und dessen Bevölkerung sichern müssen, bedeutet "Demokratie" im Irak vor allem die Installierung eines Kontrollregimes, das durch die Anwesenheit der Besatzungsmächte physische Gestalt annimmt und durch die politische und institutionelle Einflussnahme verrechtlicht wird. Im Kern bleibt sie aber nur eine Unterwerfungs-, Enteignung- und Kontrollstrategie im Kontext der imperialen Kriegsführung. Die damit eingesetzte Herrschaftsform muss nun aber "interiorisiert" werden, soll sie langfristig reproduziert werden. In diesem Kontext lassen sich die politischen, ökonomischen und kulturellen Verschiebungen im Nachkriegsirak thematisieren.

Die Teilung des Landes in verschiedene Besatzungszonen, die Auflösung der ökonomischen, ideologischen und der Sicherheitsapparate des Staates, die massenhaften Entlassung des Staatspersonals sowie die durch das Embargo, den Krieg und das Nachkriegschaos bedingte Zerstörung der Infrastruktur (Kommunikation, Gesundheit, Strom- und Wasserversorgung usw.) führen zur Auflösung der politischen Landkarte des Iraks und zu einer Traditionalisierung bzw. Kulturalisierung der Macht- und Herrschaftsverhältnisse, mithin zur Fraktionierung der Gesellschaft nach ethnischen, religiösen und kulturellen Konstruktionen.

Dies und die mediale Inszenierung des Konflikts als religiös-kulturelle Angelegenheit15 - die eine ideologische Zensur ohnegleichen darstellt, weil sie die empirische Realität und die tatsächlichen Kämpfe und Auseinandersetzungen sensationell verklärt - forcieren eine konservative Kultur, die zugleich der Identitätsbildung westlicher Zivilisation dient. Tatsächlich stellt Samuel Huntingtons "Zusammenprall der Kulturen" nichts anderes dar als die Legitimation eines imperialen Herrschaftsanspruchs auf ökonomisch wie geostrategisch wichtige Räume im Süden durch die Konstruktion bedrohlicher, durch Intervention und Kontrolle zu zähmender unzivilisierter Kulturkreise.

Wenn religiöse Instanzen als Institutionen der Zivilgesellschaft eine immer wichtigere Rolle spielen und die Geistlichen als Akteure in Vermittlungsprozessen und Kooperationen auftreten, dann stecken dahinter politische Kräfte, die durch diese Geistlichen in der Gesellschaft populär gemacht werden. So zielen diese Praxen darauf ab, die linken und säkularen Bewegungen, die andere Staatsprojekte verfolgen - in der Zivilgesellschaft haben sich auch neue Gruppen gebildet (so die Vereinigung der Arbeitslosen, Gewerkschafts- und Arbeiterräte, Koalition für die Rechte der irakischen Frau, Studentenvereine, Parteien usw.), alte Gruppen und Infrastrukturen, die Auswirkungen auf das Kräfteverhältnis im Lande haben werden, wurden ansatzweise reaktiviert - zu marginalisieren und zu diskreditieren, sie als unislamisch, unschiitisch, unsunnitisch zu brandmarken.

Konfessionelle, ethnische, kulturelle usw. Erscheinungen sind in diesem Sinne Artikulationsformen sich neu bildender politischer Macht- und Herrschaftsverhältnisse: letztere werden durch jene überdeterminiert. Die religiösen Würdenträger können in diesem Sinne als Intellektuelle des konservativ-liberalen Blocks angesehen werden, die die Subalternen und die Lohn- und Nichtlohnabhängigen durch religiöse Diskurse und Praxen disziplinieren wollen und linke Akteure und linke Vorstellungen und Konzepte von einem anderen Irak als "fremdartig" zu diskreditieren versuchen.

So ist zum Beispiel die Vereinigung der Arbeitslosen im Irak (UUI) politisch wirksam und wichtig, weil die Mehrheit der Iraker arbeitslos ist und mittelfristig auch bleiben wird. Da diese Richtung zunehmend politische Bedeutung gewinnt, wird sie von den Konservativen gefürchtet und von deren Intellektuellen denunziert. Die Bush-Administration ihrerseits stellt mit Hilfe des US-Gewerkschaftsbundes AFL-CIO 15 Mio. US$ zur Verfügung, um eine dem "Staat" nahe stehende Gewerkschaft im Irak zu gründen, eben gegen autonome und unabhängige Formen der Vertretung der Arbeiter und der Arbeitslosen.

Daneben werden Gangster-, Banditen- und Milizgruppen zwecks politischer Disziplinierung der Subalternen durch die jeweiligen konservativen und liberalen Oppositionsgruppen geschaffen sowie politische Allianzen mit tribalistischen Kräften geschmiedet, die der gesellschaftlichen Machtstellung dieser konservativ-liberalen Kräfte zur politischen Dominanz verhelfen sollen. Hier hat auch der klientelistische "Regierungsrat" (mittlerweile in veränderter Zusammensetzung als "Übergangsregierung") seinen Platz - als ein Privilegiertenclub und Transmissionsriemen des internationalen Kapitals, mithin als die politische Artikulationsform der sich neu konstituierenden "inneren Bourgeoisie" (Poulantzas).

Nachkriegs-Enteignungs-Ökonomie

Die neoliberale Schocktherapie der so genannten Strukturanpassungsmaßnahmen erfolgt im Irak mit Hilfe und in der Folge des Krieges und der direkten Kontrolle. Sie ist unmittelbar gegen alle gerichtet, die sich dieser Politik widersetzen und über Reichtümer verfügen, die von globaler Bedeutung sind. Die Folge ist eine Durchgliederung von neoliberalen Verwertungsstrategien über die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau bis hin zu den primitiven Formen der Gewaltproduktion: massenhafte Freisetzung und Marginalisierung von Arbeits-, Sicherheits- und Söldnerkräften, Werttransfer (gewaltsame Eigentumsumverteilung und Schaffung von neuen privaten Eigentumsformen), kriegsbeutefinanzierte Wohlstandsoasen.

Schon während des Embargos und des letzten Krieges hat sich Gewalt aufgrund Unterbrechung des ökonomischen Kreislaufs und der miserablen Reproduktionsbedingungen als Bewegungs- bzw. Tauschform durchgesetzt: im Raub, der Plünderung, der Entführung, der Vergewaltigung und im Verkauf von Menschen (Frauen- und Söldnerhandel). Dabei wird auch und gerade die humanitäre Hilfe zum Objekt der Ausbeutung und des Angriffs. Die einzig funktionierende Dienstleistung ist die Sicherheit - anders gesagt: Das einzig florierende Geschäft ist das mit der Unsicherheit, sowohl international wie regional und lokal. Damit entsteht eine Verwertungssituation, in der sich das imperiale Heer samt privaten Sicherheitsfirmen und Söldnern einerseits und kriminelle Banden, Cliquen, radikale, meist nationalistische und tribalistische Kräfte andererseits in einer Raubökonomie vereinigen, die als ein einträgliches Geschäft fungiert: Je überlebensnotwendiger der Krieg für sie wird, desto mehr ziehen sie ihn in die Länge. Dazu gehören nicht zuletzt die Angriffe auf Ölfelder und Pipelines - wird doch zu recht befürchtet, dass die ökonomische Basis des Staates, das Öl, durch die Einführung von privaten Eigentumsverhältnissen und somit der Umverteilung zugunsten von Kriegsgewinnlern verschoben wird.

Um die Öffnung des Landes für Auslandsinvestitionen und die Kommodifizierung von öffentlichen, gesellschaftlichen und Naturverhältnissen sowie den ungehinderten Zugang zu den Reichtümern des Landes langfristig institutionalisieren zu können, bedarf es allerdings einer liberalen bzw. am Privateigentum orientierten Verfassung - eine Notwendigkeit, der der Regierungsrat am 8. 3. 2004. mit seiner Unterschrift unter die "provisorische Verfassung" auch nachgekommen ist.16

Geldpolitisch wurde die Unabhängigkeit der Zentralbank von staatlichen Eingriffen deklariert. Des weiteren wurden niedrige Zolltarife und niedrige Steuern avisiert, nicht zuletzt mit dem Ziel der Privatisierung der öffentlichen Einrichtungen und der Industrien. Die Deregulierung sorgt für hohe Arbeitslosigkeit, also für Lohndruck durch eine flexible Reservearmee, während der Verzicht auf Subventionen für die einheimische Ökonomie ausländische Firmen vor nationaler Konkurrenz schützt.

Die außerökonomische Auftragsvergabe an der Bush-Administration nahe stehende Konzerne und Firmen bzw. die Außerkraftsetzung der Gesetze des freien Marktes ist insofern angemessen, als unter der Besatzung und in Ermanglung an rechtlich-institutioneller Absicherung im Irak ökonomisch gültigen Verträge und langfristige Planung nicht möglich sind. So nimmt die Auftragsvergabe die Form der Plünderung an, die politisch auf die Einbettung bestimmter gegnerischer, gesellschaftlich wirksamer Kräfte und auf die Schaffung einer sozialen und ökonomischen Basis des neu zu konstituierenden Staates abzielt. Dabei werden Gelder für den so genannten "Wiederaufbau" an Besatzungskonzerne vergeben, mit deren Hilfe jene Kräfte durch Subcontracting eingebunden werden. Hier wird ein fiktives Kapital im Sinne von einer Differenz zwischen dem realen Wert der Produktion im Irak und der Finanzvergabe an Besatzungsfirmen geschaffen. So eignen sich diese Firmen einerseits irakisches Eigentum an und setzen andererseits qua ihrer Anwesenheit im Land Privatisierungsstandards fest, die sie gegenüber ihren Konkurrenten begünstigen. Durchgesetzt wird die Privatisierung der staatlichen Industrien, Dienstleistungen, öffentlichen Einrichtungen und Infrastrukturen sowie die massenhafte Entlassung unter dem Deckmantel der "Ent-Baathifizierung" - eine ideologisch äußerst wirksame Chiffre, der auch manche Linke hierzulande zum Opfer gefallen sind.

Schließlich ist der Präzedenzfall Irak auch im Sinne eines Versuchs radikaler Neoliberalisierung im Hinblick auf die rechtlich-politische Absicherung ausländischen Kapitals, die Steuer-, Zoll- , Tarif-, Geld-, Investitions- und Beschäftigungspolitik sowie den ungehinderten Gewinntransfer von enormer Bedeutung, und das nicht nur im Hinblick auf den Bruch des internationalen und Völkerrechts (UNO, Genfer Konventionen usw.), sondern auch des nationalen Rechts. Es geht, kurz und knapp gesagt, um die Schaffung von rechtsfreien Räumen, die Privatisierung begünstigen. Die ökonomischen, ökologischen und rechtlichen Probleme der US-amerikanischen Firmen werden durch diese unilaterale Praxis tabuisiert, zugleich werden neue Normen der Aneignung gesetzt, da die Firmen für nichts haften und vor allen brisanten rechtlichen Fragen geschützt werden - was sie tun und lassen, gilt auch vor dem und im irakischen Staat als eine innere bzw. nationale Angelegenheit der USA.

Diese selbst noch in der Rauböknomie außerlegale Praxis wird auch durch die Gründung von Scheinfirmen und Kommissionen im In- wie im Ausland zwecks der Vertragsvergabe an irakischem Öl durch einige Mitglieder des provisorischen Regierungsrates und deren Klientel bzw. deren parasitäre Anhänger forciert, die wie ein Mafianetzwerk wirken. Man könnte diese Konstellation als neoliberale Diktatur bezeichnen, die ein imperiales Privateigentumsrecht schafft und garantiert: Jede Profitminderung wird als Bedrohung der nationalen Sicherheit gedeutet, die einen nationalen Alarmzustand, also Krieg hervorruft.

Fazit

Die ungleichmäßige Entwicklung, das Machtgefälle, die Hierarchie, die unterschiedlichen Einfluss-, Gestaltungs- und Artikulationsmöglichkeiten bei der Durchsetzung von politisch-militärischer Macht und ökonomischen Interessen setzen nicht nur unterschiedliche Formen der Internationalisierung zwischen den Zentren und den Peripherien in Gang, sondern sie zementieren bzw. reproduzieren dieses Machtgefälle in neuen Formen. Die ordnungspolitischen Zwänge bei der internationalen Umstrukturierung des Staates forcieren eine autoritäre und undemokratische politische Kultur, die eine Umstrukturierung der Eigentumsverhältnisse entsprechend neoliberaler Verwertung und der Regierungsformen entsprechend eines Kontrollregimes begünstigt.

Mit der Verabschiedung der UN-Sicherheitsratsresolution 1483 zur Aufhebung des Embargos gegen den Irak im Mai 2003 hat die UNO indes nicht nur - wie schon im Zusammenhang mit Afghanistan und Kosovo - einen rechtswidrigen Krieg ex post legitimiert. Sie hat vielmehr zwei Entscheidungen getroffen, die seit ihrer Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg und seit der Delegitimierung kolonialistischer Politik durch die antikolonialen- und Befreiungsbewegungen historisch überholt schienen: die Aufwertung und Anerkennung des Besatzungsstatus' imperialer Mächte und die Übertragung der politischen und ökonomischen Angelegenheiten eines peripheren Landes auf die Besatzungsmächte. Die diplomatischen Gegner des Krieges - BRD, Russland und Frankreich - haben der Resolution zugestimmt, nicht weil die Besatzungsmächte vollendete Tatsachen geschaffen haben oder deren konkreten Interessen entgegengekommen wären, sondern weil sich die Kreigsgegner aus dieser Resolution oder besser: aus dem Präzedenzfall, die Legitimation ihrer eigenen Interventions- und Besatzungsphantasien erhofften.

Wenn es stimmt, dass der Fall Irak eine neue Ära der Weltpolitik einleitet, und dass aufgrund der bisherigen Entwicklung von einer Serie imperialer Kriege im Süden, von einer Demontierung peripherer Staaten und von einer Restrukturierung der dortigen Herrschaftsverhältnisse entsprechend der Interessen, Erwartungen, Vorstellungen und Ziele der Imperialmächte auszugehen ist, so lassen sich der Irakkrieg und die Nachkriegsordnung als eine Zäsur in der bisherigen Entwicklung bestimmen. Unter der Schirmherrschaft der imperialen Besatzungsmächte USA und Großbritannien, assistiert von internationalen Organisationen und gestützt auf konservativ-liberale Teile der irakischen Exilopposition, auf lokale Stammesführer, Familienclans, bürokratische Eliten und aif eine Militärjunta, humanitär unterfüttert und international eingebettet, wird der Nationalstaat kantonisiert.

Zwar werden die Protagonisten nicht müde, den zukünftig einheitlich-föderalistischen Charakter des irakischen Staates bis zum Überdruss zu betonen. Doch der neokonservative Föderalismus bedeutet nicht die Aufrechterhaltung des irakischen Nationalstaates, sondern eine Fragmentierung/Fraktionierung des Iraks, dessen Zusammenhang dann nur durch ein multiples Kontrollregime - militärisch, ökonomisch, politisch - gewährleistet werden wird. Dies schließt die Installierung einer formalen, zweckmäßig zusammengesetzten irakischen "Regierung" nicht aus - im Gegenteil.

Die Kantonisierung bedeutet zugleich die Aufwertung sowohl neofeudaler Elemente im Inneren als auch der Stellung der kleinen, ökonomisch wie politisch-militärisch international eingebundenen Staaten. Dadurch wird der Druck auf die Großstaaten erhöht, die sich diesem Zwang nicht freiwillig unterwerfen.

Politisch ist dies ein schwerer Rückschlag für nationalistische Kräfte, da die Kantonisierung die Zerschlagung der national-republikanischen Staatsform bedeutet. Die Kantonisierung ist indes eine spezifische Form der Transformation bzw. der Internationalisierung von peripheren Staaten im Zuge der Umstrukturierung des Staates im nachfordistischen Zeitalter. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der aktuelle Kantonisierungsprozess im Irak nicht das Ende dieser Geschichte sein wird.

Anmerkungen

1 Hierbei handelt es sich primär um die Staaten Ägypten, Algerien, Irak, Libyen und Syrien.

2 Die fehlende politische Hegemonie einer Klasse/Schicht/Fraktion im Block an der Macht lässt den Staat als Gesamtpartei der herrschenden Klassen/Schichten erscheinen (vgl. Poulantzas 1977: 93f). Innerhalb und zwischen den Staatsapparaten formieren sich Clans, Cliquen, Eliten mit ihren jeweiligen Klientelgruppen, die alle um Posten, Ressourcen und Zugang zum staatlich wie privat angeeigneten Mehrwert konkurrieren (vgl. ebd.: 101f). Diese Plünderungs- und Raubpraktiken stellen Momente der ursprünglichen Akkumulation dar, die im Laufe der Entwicklung jene Cliquen, Clans usw. zu Privateigentümern und somit zu Teilen der Bourgeoisiefraktionen machen.

3 Dies ist eine der Fehleinschätzungen der Besatzungsmächte im Irak, die sich bis heute verheerend auf die Gesamtsituation auswirkt.

4 Freilich ist die ungleichgewichtige Inkorporierung aller gesellschaftlichen Klassen/Schichten durch ihre diversen Repräsentanten und Vertretungsformen in die Staatsapparate, in den ökonomischen Prozess und in die ideologische Konsensformation keine totalitäre Praxis, sondern eine historisch notwendige Organisationsform von Herrschaft, die sich vor allem in der Akzeptanz und der Unterordnung bzw. in den Prozessen der Kompromissbildung/-institutionalisierung zeigt.

5 Diese übernahmen über die im strikten Sinne sicherheitspolitischen Aufgaben hinaus auch und z.T. sogar primär ökonomische Aufgaben. Nicht nur im Sinne einer verdeckten Arbeitslosigkeit (Überbeschäftigung) waren sie von ökonomischer Bedeutung, sondern vor allem durch ihre mobilisatorisch-proletarisierende Wirkung, insofern sie durch Arbeitslager ein gigantisches Heer von Billigarbeitern für infrastrukturelle Einrichtungen zur Verfügung stellten.

6 Zieht man die Unterscheidung zwischen rechtlichem Eigentum (staatlich oder privat) und ökonomischem Besitz (Formen der Organisation des Arbeitsprozesses, der technologisch-strategischen Entscheidungen, der unmittelbaren Aneignung) in Betracht, so wird deutlich, welche Funktion diese technokratischen Eliten zu spielen vermochten. Die industriell-produktivistische Strategie der Transformation kann man mit Gramsci als "passive Revolution" bezeichnen, die teils gegen die Interessen der herrschenden Klassen/Schichten, teils durch Konzessionen an diese und durch die passive Einbindung der Lohnabhängigen und der Bauern/Nomaden in Gang gesetzt wurde. Aufgrund der Abhängigkeit vom internationalen Kapital war dieser Block jedoch nicht autonom bzw. wurde so international mitstrukturiert, wodurch nicht nur die produktiven, sondern auch die Krisenmomente und Widersprüche des fordistischen Blocks durch die internen Kräfte "interiorisiert" (Poulantzas) und reproduziert wurden. Aufgrund des engeren Raums der ursprünglichen Akkumulation und der Abhängigkeit vom internationalen Kapital spielte der Staat eine zentrale Rolle beim Werttransfer sowohl nach innen wie nach außen.

7 Charakteristisch für die politische Führung der arabisch-nomadischen Herrschaftsform ist die Existenz eines kollektiven Rates, der konsultative und beratende Funktion innehat und cliquen- wie clanartig zusammengesetzt wird. Dies kennzeichnet sowohl den Revolutions- wie Ministerrat als auch andere kollektive Führungsgremien auf anderen Ebenen. Auf arabisch gibt es für diese politisch-kollektive Praxis den Begriff "Shura", dem wie allen Begriffen des "islamischen Sozialismus" (vgl. Rodinson 1986: 276f) ein religiöser Schleier anhaftet. Auch der Begriff des "Sozialismus" rekurriert hier auf nomadisch-bäuerliche kollektive Praxen lokalen Ursprungs.

8 Um diesen Kompromiss noch komplexer, nämlich international reflektieren zu können, wurden im Gegensatz zum von den atlantischen Fordismen aufgebauten ökonomischen Apparaten die Sicherheitsapparate (vor allem das Militär) von der ehemaligen Sowjetunion ausgerüstet, was die Formel des "weder Ost noch West" bzw. das gleichgewichtige Verhältnis zu beiden Lagern akzentuieren sollte.

9 Dies ist es, was ich in Anlehnung an die Regulationstheorie begrifflich als eine kollektivistisch-klientelistische Regulationsweise bezeichnet habe. Und da der Staat nicht nur eine zentrale Rolle im Produktionsprozess spielte, sondern auch bei der Artikulation von diversen Formen der Produktion/Reproduktion, und so als materielle Verdichtung eines ungleichgewichtigen Kompromisses erscheint, habe ich von einem etatistischen Akkumulationsregime gesprochen (vgl. Alnasseri 2004a).

10 Für beide, sowohl die Technokratie als auch die herrschenden Klassen/Schichten bedeuteten die Freisetzung und Proletarisierung, warenförmige Produktion und Werttransfer (räumlich wie sektoral), Inwertsetzung von Produktionsmitteln und Lebensmitteln eine ursprünglich- akkumulative Basis eines etatistischen Akkumulationsregimes einer im Werden begriffenen nationalen Bourgeoisie.

11 Einer aufgrund des Kolonialismus schwach oder kaum existierenden nationalen Bourgeoisie entsprach, und dies liegt im Kapitalverhältnis selbst begründet, eine schwache und zahlenmäßig unterlegende Arbeiterklasse am Vorabend der Entwicklung, dagegen stark vertretene ländliche Klassen (herrschende wie beherrschte), städtische Kleinbourgeoisie und kleine Warenproduzenten sowie andere soziale Kategorien (Bürokratie, Militär, Technokratie). Zu diesen Kräften kommen noch die internationalen hinzu: Experten, Techniker, Berater, Manager usw., die in die Formierung des inneren Gleichgewichts konstitutiv eingehen und die je nach dem Entwicklungsgrad der nationalen produktiven Klassen eine mehr oder weniger dominante Position einnehmen können.

12 Beide, sowohl die Besatzungsarmee, die zunehmend auch als Zivilverwaltung fungiert, und deren lokale und exilierte Verbündeten, als auch die Besatzungsgegner verfolgten in entgegengesetzten Richtungen eine Strategie, die man mit Foucault als "Biopolitik" bezeichnen kann: Einerseits durch Gewalt und Propaganda, andererseits durch sozioökonomische Projekte strebten sie eine demographische Kontrolle zwecks Beherrschung, Mobilisierung und Legitimierung eigener Machtansprüche an. Dies drückte sich in einer verstärkten Durchmilitarisierung der Gesellschaft aus. Die jeweiligen konjunkturell bedingten Formen der politischen und ökonomischen Strategien reichten von der Schaffung bzw. Aufrechterhaltung von Produktionsformen, über Erpressung, Einschüchterung, Korruption, gewaltförmige Landnahme und Umsiedlungen bis hin zu Formen ideologischer "Anrufungen" (Althusser). Der ehemals arabisch-nationalistische Charakter des Einheitsstaates wird durch eine Multinationalisierung und Multiethnifizierung verschoben, d.h. fraktioniert und dezentralisiert.

13 Nation-building wird affirmativ von Mainstream-Ansätzen genau im umgekehrten Sinn verstanden, d.h. als Strategie der Vereinheitlichung, Homogenisierung und Zentralisierung des nach dem Zerfall neu zu schaffenden Nationalstaates in der Peripherie durch die "zivilisierten" Staaten. Dass diese ideologische Floskel einem beiläufigen empirischen Test nicht standhält, stört deren Apologeten nicht, geht es doch nicht um die empirische Analyse der Realität, sondern eben um herrschaftsmissionarische Kontrolle.

14 Zum Nahen- und Mittleren Osten vgl. Alnasseri 2004c.

15 Es liegt nahe, dass die imperialen Medien, jetzt, wo sie feststellen, dass verschiedene Kräfte im Irak zusammenarbeiten, von "den" Schiiten und "den" Sunniten sprechen. Denn sie haben in ihrer Darstellung den Irak nach Schiiten, Sunniten, Arabern und Kurden fraktioniert - und diese Darstellung war von Anfang an ideologisch. Es ist eine Inszenierung, dass es so etwas wie eine herrschende, theokratische Tendenz im Irak gebe. Diese Inszenierung wirkt wie eine Zensur insofern, als sie die tatsächlichen Konflikte, politisch wirksame Kräfte usw. aus der Wahrnehmung verdrängt. Und sie ist imperialistisch, weil die Verhältnisse dort als unzivilisiert - gewaltförmig und apolitisch - dargestellt und wahrgenommen werden, was wie eine Rechtfertigung für weitere imperiale Kriege und Besatzungen wirkt. Die Vorstellung, dass eine islamische Republik nach dem Muster des Iran entstehen könnte, ist absolut verkehrt und die Kräfte, die etwas derartiges anstreben, sind im Grunde marginal. Denn die Konflikte im Irak sind nicht primär ethnisch oder religiös, sondern politisch.

16 Die am 8. 3. 2004 vom provisorischen Regierungsrat im Irak unterschriebene, provisorische Verfassung, das so genannte "Law of Administration for the State of Iraq", macht in ihrem liberalen Tenor deutlich, welchen gigantischen Zeitraum die Materialisierung einer solchen Umstrukturierung des Staates beanspruchen wird und welche diversen Konflikte (zu Fragen des regionalen Status, des Eigentums, der politischen und rechtlichen Rolle der Religion, der Geschlechterverhältnisse usw.) in diesem Prozess enthalten und vorprogrammiert sind.

Zum zweiten gibt es in der Verfassung, in den so genannten "Fundamental Principles", in Artikel 2 einen "annex", der genauso verbindlich sein soll wie die Verfassung und der aus gutem Grund nicht in der Verfassung explizit verankert werden darf. Es handelt sich dabei um ein Abkommen, das zwischen der irakischen Übergangsregierung und den Besatzungsmächten vor der "Wahl" einer Regierung im nächsten Jahr unterschrieben werden soll, wonach die Stationierung der Besatzungstruppen institutionell verankert wird. Sie werden lediglich aus den Großstädten zurückgezogen und in militärisch wie ökonomisch strategischen Zonen stationiert. Das ist die programmatische Grenze von Demokratie im Süden.

Literatur

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