"Innere Sicherheit"

Neue Labels, alte Markenzeichen

Jahrzehnte währende Kontinuitäten drängen sich bei einem Rückblick auf die Politik der Inneren Sicherheit der sozialdemokratisch-grünen Bundesregierung auf. Elke Stevens zeigt die durchgehende Li

Der Ruf nach staatlicher Sicherheit, nach umfassenden polizeilichen Eingriffsrechten und nach möglichst weitgehender Überwachung der Bürger und Bürgerinnen ist älter als die spezifische Politik irgendeiner konkreten Regierung. Aber die Argumente und Bilder, mit denen das Bedrohungsszenarium ausgemalt wird, ändern sich ein wenig. In den 70ern war es der RAF-Terrorismus, dann dienten die Organisierte Kriminalität, der internationale Drogenhandel und Sexualstraftaten als Begründungen für die Sicherheitshysterie. Seit dem 11.9.2001 ist es vorrangig der internationale Terrorismus. Verändert haben sich im Verlauf dieser Jahrzehnte vor allem die technischen Möglichkeiten, den präventiv-überwachenden Gelüsten nachzugeben.
Der von einer großen schwarz-gelb-roten Koalition am 6. März 1998 durch eine Grundgesetzänderung ermöglichte große Lauschangriff wurde erst im März 2004 vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Die gerichtlich geforderten Einschränkungen, denen die Abschaffung dieser grundrechtswidrigen und unnötigen Überwachungsmaßnahme entsprochen hätte, wurden 2005 in ein neues Gesetz gegossen, das nur angesichts der anstehenden Neuwahl Zustimmung fand. Die CDU/CSU, die gerne weitergehende Rechte für die Ermittlungsbehörden durchgesetzt hätte, stimmte der Vorlage von SPD/Grünen zu. Auch die Grünen hatten entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einer thematischen Ausweitung des Lauschangriffs bei Verdacht auf bandenmäßige Scheckfälschung und bestimmte Sexualdelikte zugestimmt. In diesem Fall schien die FDP, die gerade die Bürgerrechte neu entdeckt hat, als unsicherer Bündnispartner in einer möglichen zukünftigen Koalition. Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Der Spiegel kommt jedenfalls zu dem Schluss, dass es "selbst konservativen Hardlinern kaum möglich"1 sein werde, den "Altmeister" (Otto Schily) rechts zu überholen.

Neualtes Stichwort Prävention

Schon seit den Aktivitäten der 70er Jahre prägt das so schön klingende Wort Prävention die Arbeit der Polizeien und der sonstigen Dienste. Der Gedanke ist einfach: Erscheinen den Bürgern die drohenden Straftaten bedrohlich genug, so wird ihnen einleuchten, dass die Polizei solche frühzeitig verhindern muss. Jeder muss nur ein klein wenig auf seine Freiheitsrechte verzichten, damit diese Art von Prävention erfolgreich ist. Die (vermeintliche) Bedrohung wird nicht mit Hilfe einer Analyse der Situation, der Suche nach einer Lösung von Konflikten und der Herstellung einer gerechten Weltordnung bekämpft. Aufweichung bisheriger rechtsstaatlicher Prinzipien ist dagegen das Mittel. Suggeriert wird, die traditionellen polizeilichen Aufgaben der Ermittlung nach Straftaten (Strafverfolgung) oder bei konkretem Verdacht (Gefahrenabwehr) reichten nicht mehr aus. Dies bedeutet den Wechsel von der prinzipiellen Unschuldsvermutung zum generellen Verdacht, unter den alle Bürger und Bürgerinnen gestellt werden. Ein solcher Verdacht betrifft letztlich die "falsche" Gesinnung und führt weg vom Tatstrafrecht zu einem Gesinnungsstrafrecht. Dieses Konzept führt fast zwangsläufig zum Einsatz verdeckter Methoden, zur Überwachung suspekter Personen und zur Infiltration verdächtiger sozialer Milieus. Datenerhebung und deren vernetzte Auswertung werden zu zentralen Elementen der Überwachung.
Seit den terroristischen Attentaten vom 11.9. 2001 schüren die Regierungen die Angst vor "den Terroristen", um auf Einschränkung bürgerlicher Freiheit zugunsten vermeintlicher Sicherheit einzustimmen. Auf Zweckmäßigkeit kommt es dabei nicht an. In diesem Sicherheitsdiskurs geht es nicht um die Sicherheit der Bürger, deren soziale Sicherheit gleichzeitig prekärer wird, sondern um die Sicherheit der Nationalstaaten, die durch diese Art von Attentaten in den Metropolen bedroht scheinen. Der Unterschied zu "vorher" liegt darin, dass die weltweiten Konflikte nicht mehr vor den Toren der reichen und mächtigen Staaten halt machen. Die neue Bedrohung wird von den Regierungen als neue Form von "Krieg" definiert, auf die mit kriegerischen Mitteln reagiert wird. Dies ist ein gutes Argument, die bisherige Trennung von militärischen, geheimdienstlichen und polizeilichen Aufgaben weiter aufzuweichen. In der Bundesrepublik werden seit einiger Zeit Möglichkeiten des Einsatzes des Militärs im Inneren diskutiert und gefordert. Das Luftsicherheitsgesetz (2004) stellt ein erstes - überflüssiges und rechtswidriges - Einfallstor dar. Zugleich wird auch konsequent der umgekehrte Fall gefordert - die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes sollen auf die weltweiten "Grenzen" verlagert werden. Als Bundespolizei soll sie weltweit einen Teil der bisherigen Aufgaben des Militärs übernehmen. Das ist konsequent nur insofern als das Militär tatsächlich überfordert ist, wenn es weltweit polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Mit der Übernahme von Aufgaben ziviler Konfliktbearbeitung hat dies jedoch gar nichts zu tun.

Datenerfassung und -vernetzung

In den letzten Jahren sind vor allem Möglichkeiten erweitert worden, Daten von BürgerInnen zu sammeln, sie auf möglichst vielfältige Weise zu vernetzen und von möglichst vielen Diensten einsehbar zu machen. EU-Europa (Europäischer Haftbefehl, Schengener Informationssystem der ersten und geplanten zweiten Generation), Bundesregierung und Länderregierungen (vor allem in den Polizeigesetzen) gehen in die gleiche Richtung und unterstützen sich gegenseitig in den Bestrebungen. Hier seien nur stichpunktartig einige weitere bundespolitische Entwicklungen benannt:
- Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz wurde am 7.9.1998 beschlossen, um die vorhergehende Errichtung einer solchen Datei beim BKA zu legitimieren. Entgegen der mehrmals erfolgten Kritik und einschränkender Forderungen seitens des Bundesverfassungsgerichts wurden politisch nur Erweiterungen gefordert. Am 30.6.2005 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Katalog der Anlassstraftaten ausweitet und die "Freiwilligkeit" einführt, mit der der Richtervorbehalt umgangen wird.
- Im Mai 2000 wurde das Passgesetz geändert, um die Möglichkeit von Ausreiseverboten zu schaffen. Ursprünglich für Hooligans gedacht, wurden sie schnell gegen Globalisierungskritiker eingesetzt. Einige Monate später beschlossen die Innenminister, neue Verdachtsdateien über "Gewalttäter" zentral anzulegen. Im Januar 2001 wurden entsprechende Dateien beim BKA eingerichtet.
- Mit den "Sicherheitsgesetzen" nach dem 11.9.01 wurden die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes ausgebaut. Geheimdienste dürfen nun bei Banken Daten über Kontobewegungen, bei Luftfahrtgesellschaften Informationen über Reisende und bei Telekom-Firmen Verkehrs- und Verbindungsdaten abfragen. Die Befristung der Gesetze führte bei ihrer Überprüfung nur zur lapidaren Feststellung ihrer "Bewährung" - und zu neuen Forderungen, die Möglichkeiten auszuweiten. Die Sicherheitsdienste sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, Kontostammdaten abzufragen.
- Die Möglichkeit, weitere Daten (Gesichtsgeometrie, Fingerabdrücke) auf Pässen und Ausweisen zu speichern, wurde ebenfalls mit den Sicherheitsgesetzen vorbereitet. Ab November 2005 sollen die Reisepässe mit einem Funkchip ausgestattet werden.

Ausgrenzung von AusländerInnen

Der 11.9.2001 war vor allem ein Einschnitt in der Organisation des Zusammenlebens der verschiedenen Kulturen. Die Idee der Integration aller in eine prinzipiell offene und von Freiheitsrechten bestimmten Gesellschaft tritt hinter den Gedanken der Segregation zurück. Die Idee der (religiösen) Toleranz und der Fremdenfreundlichkeit wird gar zur Ursache einer bedrohlichen "islamistisch-fundamentalistischen Subkultur". Im November 2004 führte der Diskurs über die Grenzen der Belastbarkeit einer Migrationsgesellschaft gehäuft zu Vorschlägen zur Ausgrenzung der Muslime, zu ihrer Überwachung und zur Überprüfung ihrer Verfassungstreue. Dem "wir" der "anständigen" Bürger stehen "die anderen" gegenüber, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die ein imaginäres "uns" bedrohen. Ein solches Feindbild wurde sicher auch zu Zeiten der 68er Stundentenbewegung und des RAF-Terrorismus gepflegt, diese kamen jedoch aus der Mitte dieser Gesellschaft. Zur Zeit stehen die islamischen Bürger und Bürgerinnen unter prinzipiellem Verdacht, der allerdings tendenziell auf alle Unangepassten ausgedehnt wird. Der (europäische) Umgang mit Asylsuchenden - die Diskussion von außereuropäischen "Lagern" als einem der Höhepunkte der Abwehr und Ausgrenzung - festigt diese Segregation.
Für Teile der Bevölkerung, insbesondere für diejenigen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, gelten Bürgerrechte seit dem 11.9.01 nur noch bedingt. Auch hier seien nur einige der bezeichnendsten Merkmale genannt:
- Die Rasterfahndungen nach "Schläfern" führten zwar nicht zu Fahndungsergebnissen, aber Personen gerieten unter Verdacht und mussten sich Ausforschungen gefallen lassen. Ohne konkreten Verdacht wurde ihr Umfeld ausspioniert, wurden ihre Arbeitgeber befragt und wurden sie vorgeladen. Das BKA fordert indes, die Möglichkeiten des Datenabgleichs auszuweiten. Trennungsgebot und Zweckbindung von Daten sollen keine Rolle mehr spielen.
- Mit der Einführung des § 129 b StGB am 26.4.2002 wurden neue Möglichkeiten der Ausforschung derer geschaffen, die unter dem Verdacht stehen, in "kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland" aktiv zu sein.
- Eine "Sicherheitsüberprüfung" von Angestellten in diversen öffentlich wichtigen Unternehmen wurde ausgeweitet und kann zu Entlassungen führen.
- Eine zentrale Fingerabdruckdatei von AsylbewerberInnen - Fingerabdruckidentifikationssystem (AFIS) - wurde eingeführt.
- Die Dateien beim Ausländerzentralregister stehen nicht nur den Polizeien, sondern sämtlichen Geheimdiensten zur Verfügung.
- Mit dem Zuwanderungsgesetz vom 1.1.2005 wurde das Ausweisungsrecht massiv verschärft. Der Terrorismus-Verdacht kann zur Ausweisung ausreichen. Eine rechtliche Überprüfung muss nicht abgewartet werden. Die Unschuldsvermutung gilt für AusländerInnen nicht mehr.
- Vor der Einbürgerung werden Regelanfragen beim Verfassungsschutz durchgeführt.
- Permanent finden Razzien gegen moslemische Gruppen oder Gemeinden statt, denen keine strafrechtliche Erfolgsbilanz gegenübersteht. Von September 2001 bis Juli 2004 registrierte der Zentralrat der Muslime 70 Razzien in Moscheen und 1.400 Durchsuchungen in zugehörigen Büros oder Wohnungen.2
Im Dezember 2004 nahm das "Anti-Terror-Lagezentrum" in Berlin-Treptow seine Arbeit auf. Auch dies bedeutet die verstärkte informationelle Zusammenarbeit von Diensten, die grundgesetzlich getrennt gehören: von Polizeien und Geheimdiensten.
Ob diese Entwicklung wirklich "liberaler, toleranter, sicherer, demokratischer"3 genannt werden kann??

Anmerkungen

1) 25/2005

2) vgl. Anja Lederer In: Cilip 80; Nr.1/2005

3) Bundeskanzler Schröder in seiner Bilanz- und Misstrauensvotums-Rede vor dem Bundestag, 1.07.05

Dr. Elke Steven ist Soziologin und arbeitet beim Komitee für Grundrechte und Demokratie, insbesondere zu den Themen "Innere Sicherheit", Demonstrationsrecht und Friedensfragen.

Aus: Forum Wissenschaft 3/2005