Westliche Ursprungsmythen

Dossier-Editorial zu 60 Jahre Menschenrechte

In Darstellungen über die Geschichte und Entwicklung der Menschenrechte wird nur all zu gern auf eine westliche Traditionslinie verwiesen.

In Darstellungen über die Geschichte und Entwicklung der Menschenrechte wird nur all zu gern auf eine westliche Traditionslinie verwiesen: von der Magna Charta aus dem Jahr 1225 über die Bill of Rights von 1698 bis zur Aufklärung seien die Menschenrechte Ergebnis eines europäischen ‚ZivilisationsprozessesÂ’. Eine solche Geschichtsschreibung blendet nicht nur jene westlichen Philosophien aus, die den Menschenrechten entgegen standen, sondern sie ignoriert auch alle anderen Denktraditionen, die als ideengeschichtliche Vorläufer herangezogen werden könnten. Dass die UNO vor sechzig Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ratifizierte, kann vor allem als Erfolg außereuropäischer Länder betrachtet werden. Dabei war insbesondere ein Land von Anfang an darum bemüht, die Menschenrechte in die Gründungscharta aufzunehmen: China. Noch bevor aus der Republik im Jahr 1949 eine Volksrepublik wurde, setzte sich China als einziges Land kontinuierlich seit der Gründungsphase der UNO für die Menschenrechte ein.

Der westliche Ursprung ist nichts als ein Mythos, der kaum den historischen Tatsachen entspricht. Vor sechzig Jahren wehrten sich die damaligen Kolonialmächte wie Großbritannien und Frankreich gegen die Formulierung eines Menschenrechts auf freie Selbstbestimmung. Es wurde erst 1966 in die Charta aufgenommen. Die USA standen von Anfang an dem ganzen Projekt der Menschenrechtserklärung kritisch gegenüber, aus Furcht vor ‚RassenunruhenÂ’ im eigenen Land. Deutschland, Italien und Spanien waren an dem Prozess überhaupt nicht beteiligt. Wer weiß heute noch, dass die Ausformulierung der Erklärung zu weiten Teilen auf einen Textentwurf Panamas zurückgeht? Wer weiß von der maßgeblichen Mitarbeit des chilenischen Juristen Alvaro Alvarez sowie des aus dem Libanon stammenden Charles Malik? Die Verwendung der gender-gerechten Bezeichnung ‚human beingsÂ’ anstelle des Begriffs ‚menÂ’ verdanken wir dem Engagement der indischen Delegierten Hansa Metha. Der chinesische Philosoph und Vizevorsitzende der Menschenrechtskommission, Peng-Chun Chang, plädierte in den Debatten immer wieder dafür, nicht nur eine westliche Perspektive auf die Menschenrechte in die Erklärung aufzunehmen. Man sagt, er habe den Delegierten mehrmals empfohlen, Konfuzius als Quelle der Inspiration zu lesen.

Im vorliegenden Themenschwerpunkt werden wir uns zwar nicht mit asiatischer Philosophie beschäftigen, dafür mit Colin Goldner einen Blick auf die Situation in Tibet werfen und dabei einen weiteren Mythos der westlichen Menschenrechtsideologie demontieren. Über die Grenzen Europas hinaus führt uns auch die Sozialwissenschaftlerin Srilatha Batliwala, die in ihrem Artikel die Schwierigkeiten beschreibt, die sich durch einen juristisch geprägten Ansatz der Menschenrechte für die Entwicklungspolitik ergeben. Mit der unterschiedlichen Ausformulierung von Rechten beschäftigt sich Senta Möller am Beispiel weiblicher Genitalverstümmelung in Afrika. Von Bangladesch und dem dortigen Ausnahmezustand berichtet die Menschenrechtsaktivistin Sultana Kamal.
Als wir die iz3w 232 aus dem Jahr 1998 mit dem Schwerpunkt Menschenrechte - veröffentlicht anlässlich des 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung - durchblätterten, fiel uns auf, dass sich am Inhalt mancher Grundsatzdiskussion in Europa nur wenig zu ändern scheint. Im Fall der Menschenrechte kann dabei zwischen zwei Positionen unterschieden werden: Die Kritik am "positiven Bezug auf die Menschenrechte" als bürgerliche Prosa auf der einen Seite, "das berechtigte Verlangen von Menschen, die [...] Menschenrechte einklagen" auf der anderen (iz3w 232). Die noch immer aktuelle Debatte führen in dieser Ausgabe die beiden Autoren Simon Birnbaum und Rolf Künnemann.

Was vor zehn Jahren niemand voraussehen konnte, sind die Verschiebungen des Menschenrechtsdiskurses durch neue Formen von Terrorismus und Terrorbekämpfung. Die Verletzungen und Einschränkungen von Menschenrechten finden dabei sowohl auf Seite jener Gruppen statt, die terroristische Anschläge verüben, als auch auf Seite der Politik im Namen von Sicherheit und Prävention. Man sollte sich nicht erst durch derartige Rückschritte veranlasst sehen, eine Menschenrechtsbildung zu fördern, mit deren Konzepten sich Albert Scherr in diesem Heft auseinandersetzt. Zusätzlich stellen die AG Bildung des iz3w und das Projekt Youth on the world ihre Ansätze und Aktionen zur Menschenrechtspädagogik vor.
Menschenrechte sind also keine Erfindung des Westens und die Allgemeine Erklärung kann schon gar nicht als Verdienst Europas betrachtet werden. Dass die universelle Gültigkeit der Menschenrechte unabhängig von einem europäisch geprägten Menschenbild besteht, unterstreicht Arnd Pollmann, der unseren Themenschwerpunkt einleiten wird.

die redaktion