Angela Merkel hält Akten geheim

in (23.11.2008)
In vielen Staaten sorgen Gesetze dafür, daß den Historikern die Archive zu NS-Verbrechen offenstehen, so in Argentinien und in den USA (Nazi War Crimes Disclosure Act). Nur die Bundesregierung läßt ihren Bundesnachrichtendienst weiterhin Material zu NS-Kriegsverbrechern geheimhalt

Ich hatte zunächst im Bundeskanzleramt die Freigabe der Akten zu Adolf Eichmann (bis zu seiner Verhaftung 1960) sowie zu den (illegalen) westdeutschen Atomforschungen in Argentinien beantragt. Da die Pariser Verträge dem Bonner Staat die Forschung zu Kernwaffen verboten hatten, waren diese Aktivitäten nach Argentinien ausgelagert worden. Von diesen Forschungen profitierte auch Israel auf der Suche nach der eigenen Atombombe.

Das Kanzleramt teilte mir zunächst mit, daß ich selbstverständlich alle Unterlagen zu Eichmann einsehen könne, und gab schließlich auch seine Akte zu Eichmann frei, die allerdings erst mit der Verhaftung des Kriegsverbrechers in Israel begann - mehr sei leider nicht da, ich könne es ja in Pullach probieren, also beim BND. Dort stellte ich im Januar 2008 einen Antrag.

Im März lehnte der BND mein Ansinnen ab; Er habe die Akte gefunden, aber frühestens 2017, wahrscheinlicht 2025, sei an eine Freigabe zu denken.

Vermutlich um einen Prozeß zu vermeiden, lud das Kanzleramt meine Anwältin und mich zu einem Gespräch ein. Unser Friedensangebot lautete: Die Kanzlerin solle sich das Material ansehen und entscheiden, ob es wirklich noch geheimhaltungsbedürftig sei. Die Vertreter der Rechtsabteilung antworteten: »Wir bekommen die Akte vom BND auch nicht.« Aber das Kanzleramt sei die Widerspruchsbehörde.

Wir legten also Widerspruch ein. Doch anstatt dem Pullacher Dienst eine Dienstanweisung zu erteilen oder selbst über den Widerspruch zu entscheiden, teilte man mit, man verfolge die Angelegenheit nur noch.

Im September schickte der BND den Ablehnungsbescheid und argumentierte darin, daß er - zum Wohl des Bundes - seine Informanten schützen müsse. Warum er nicht, wie andere Behörden, Personen durch Schwärzungen schützen kann, erklärte er nicht. Außerdem berief er sich darauf, daß die Akte Material von befreundeten Diensten enthalte, womit er vermutlich den israelischen Mossad meinte. »Die ausländischen Stellen beabsichtigen nicht, das Material öffentlich zugänglich zu machen.« Der Hinweis auf »andere Dienste« unterschlägt, daß die CIA- und FBI-Akten zu Eichmann inzwischen freigegeben sind. Aus ihnen geht hervor, daß der BND spätestens seit 1958 über Eichmanns Wohnort in Argentinien informiert war und ihn der CIA mitgeteilt hat. Warum er ihn nicht der Frankfurter Staatsanwaltschaft gemeldet hat, die Haftbefehl gegen den Kriegsverbrecher erlassen hatte, werden wir wohl erst mal nicht erfahren. Daß aber Angela Merkel in Kenntnis dieses Umstandes trotzdem den BND entscheiden ließ, statt selber zu entscheiden, zeugt von ausgemachter politischer Feigheit.

Ich finde, es schadet dem Wohl des Bundes, wenn über 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch Akten über einen nationalsozialistischen Massenmörder geheimgehalten werden. Dies ist in erster Linie eine politische Frage. Es ist auch eine juristische Frage. Gegen die Entscheidung habe ich vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Laut Bundesarchivgesetz muß nach 30 Jahren Einsicht erteilt werden. Aber es gibt Ausnahmen, und davon läßt die Bundeskanzlerin den BND großzügig Gebrauch machen.

Gaby Weber: »chatting with Sokrates - Dialog über Öl, Atom und Eichmann«, Verlag Die Buchmacherei (DieBuchmacherei@web.de), 172 Seiten, 14.90 €