„Eklatanter Reformbedarf“

Juristinnen debattieren über Reproduktionstechnologien

Beim 42. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes (djb) im September ging es um kontrovers diskutierte Themen wie „Leihmutterschaft“, die Regulierung von Samen- und Eizell“spende“ und den Zugang zu Reproduktionstechnologien. Die  Debatten drehten sich um die konkrete Bedeutung reproduktiver Rechte. In der nächsten Legislaturperiode wird es voraussichtlich Diskussionen um ein Fortpflanzungsmedizingesetz geben, in denen eine feministische, kritische Perspektive möglicherweise entscheidend sein kann.

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Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschullehrerin an der FH Dortmund für Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit, ist seit September Präsidentin des djb.

 

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl als Präsidentin des djb. Was ist ihr „Programm“ für ihre Amtszeit?

Ich freue mich sehr über die Wahl und das Vertrauen der Mitglieder. Mit der wahrscheinlich bevorstehenden Jamaika-Koalition aus Union, FDP und Grünen ist ja eine spannende Zeit zu erwarten. Mit anderen Frauenverbänden sind wir im Austausch und einer Diskussion darüber, wie wir das möglichst gut gestalten können. Das sind vor allem die Verbände, die sich 2011 zur „Berliner Erklärung“ zusammengefunden haben und vor der diesjährigen Bundestagswahl ihre frauenpolitischen Forderungen explizit an die Parteien gerichtet haben.(1) Wir wollen klarmachen, dass es Erwartungen gibt und die nächste Legislaturperiode keine Zeit des frauenpolitischen Stillstands oder gar von Rückschritten sein darf.

 

Wie  kam es zu dem reproduktionspolitischen Fokus auf der Konferenz und was waren die Schwerpunkte?

Vor zwei Jahren haben Ulrike Lembke, Friederike Wapler und ich den Arbeitsstab „Reproduktive Rechte“ im djb gegründet. Wir wollten die in Deutschland stark zerfaserte Debatte - Abstammungsrecht, Reproduktionsmedizin, Schwangerschaftsabbruch, Gesundheitsversorgung - bündeln und um die Perspektive der Frauenrechte erweitern. Diese Themen werden in Deutschland meist zentriert auf den Embryo diskutiert, nicht umsonst haben wir ein Embryonenschutzgesetz und kein Fortpflanzungsmedizingesetz. Uns schien es ganz wichtig, hier das internationale Recht und damit den Begriff der reproduktiven Rechte als Klammerbegriff zur Zusammenführung der verschiedenen Debatten stärker zu berücksichtigen. In Zeiten erstarkenden Rechtspopulismus müssen wir auch deutlich machen, dass noch nicht alle Rechte von Frauen umgesetzt werden und neue Baustellen dazukommen wie die aktuelle Hebammenkrise.

 

Was bedeutet denn der Begriff der reproduktiven Rechte konkret? Gerade in der feministischen Debatte gibt es ja widersprüchliche Ansichten dazu, was warum als reproduktives Recht gefasst wird.

Diese Widersprüche sind auf dem Kongress auch zu Tage getreten, zum Beispiel anhand der Fragen: Gibt es ein Recht auf ein biologisch eigenes Kind, wie weit sollte die Reproduktionsmedizin gehen, was sollte verboten, was erlaubt sein? Diese Fragen haben wir sehr kontrovers diskutiert - respektvoll und offen. Der Kongress sollte eine Gelegenheit bieten, miteinander in die Diskussion zu kommen und auch Perspektiven außerhalb der juristischen einbeziehen. Darum gibt es auch noch keine Beschlüsse oder rechtspolitische Forderungen, die der djb vertritt, daran müssen und wollen wir jetzt weiter arbeiten.

Was mich in der Debatte sehr beschäftigt ist die Frage, warum der Gedanke so mächtig ist, es müsse ein biologisch eigenes Kind sein. Viele der Probleme und Regelungsbedarfe gehen auf diesen Gedanken zurück. Warum sind andere Varianten wie die Adoption nur Plan B? Warum glauben die Menschen, sie könnten sich nur so selbst verwirklichen, oft ja auch unter hohem finanziellem und gesundheitlichem Aufwand, besonders für Frauen? Ich glaube wir brauchen auch eine Diskussion darüber.

 

Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass die „Jamaika“-Koalition ein umfassendes Fortpflanzungsmedizingesetz beschließt? Schließlich will die  FDP Eizellabgabe und Leihgebären freigeben, die Grünen haben keine eindeutige Position dazu und die CDU/CSU lehnt dies aus konservativen Gründen ab.

Koalitionen stellen zunächst die Frage nach den möglichen gemeinsamen Schnittmengen und da sehe ich bei den angesprochenen Themen auch eher wenige Gemeinsamkeiten der potentiellen drei Partner. Aber auch unterhalb eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes gäbe es sicher Regelungsmöglichkeiten. Gleichzeitig wurden die Probleme schon viel zu lange aufgeschoben, insofern ist jede Regierung, die sich jetzt bildet, in der Verantwortung.

 

An was denken Sie vor allem?

Es geht nicht, bestimmte Entscheidungen so stark in das ärztliche Standesrecht zu verschieben, wie den Zugang zu Samenspenden für lesbische Paare oder alleinstehende Frauen. Diese Frage ist durch die Ehe für alle auch noch einmal dringlicher geworden, da dadurch der Flickenteppich leider noch vergrößert wurde. Auch lesbische Ehepaare sind nicht automatisch beide Mütter ihrer Kinder, wie ein Ehemann der Mutter ja als Vater betrachtet wird. Dass die Co-Mutter und Ehefrau auf das Adoptionsrecht verwiesen bleibt, ist ein Unding, hier besteht eklatanter Reformbedarf.

 

Auch in Bezug auf die Anerkennung von im Ausland mit hier verbotenen Methoden gezeugten Kindern besteht Regulierungsbedarf. Zurzeit wird das von Fall zu Fall von den Gerichten entschieden. Haben Sie eine Vorstellung, wie eine gute Regelung aussehen könnte?

Ja, da besteht seitens der Gerichte ein großer Wunsch, dass der Gesetzgeber hier eine Regelung findet. Derzeit mussten Gerichte Einzelfallentscheidungen treffen. Es gibt im djb erste Überlegungen, die Standards im Ausland zur Bedingung für eine solche Anerkennung der Elternschaft zu machen. Das könnte die Vergütung und die Verträge betreffen, aber unter dem Aspekt der Selbstbestimmung ist auch die Frage zu stellen ob die Leihmutter sich gegen einen solchen Vertrag entscheiden, also wieder auszusteigen kann. Das sind keine ausgearbeiteten Forderungen, aber wenn die Anerkennung gesetzlich geregelt wird, sollte man auf jeden Fall über dies Rahmenbedingungen reden.

 

Im Oktober haben Wissenschaftler_innen der Leopoldina ein Diskussionspapier zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt, in dem sie recht weitgehende Liberalisierungsvorschläge machen.(2) Was halten Sie von diesem Vorstoß?

Das ist ein wichtiger Diskussionsbeitrag, der Regelungslücken und auch Wertungswidersprüche und ihre Auswirkungen sehr genau aufzeigt. Die Forderungen werden zu diskutieren sein, sicher kann man in vielen Punkten auch anderer Auffassung sein, zum Beispiel bei der in diesem Entwurf erfolgten Gleichsetzung von Eizell- und Samenspende.

 

Auch im Bereich der pränatalen Diagnostik gibt es - verstärkt durch den Bluttest auf Trisomien und die Diskussion um die Aufnahme in die Krankenkassenversorgung - die Frage nach einem gesetzlichen Regelungsbedarf auch in Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Was wurde dazu vom djb diskutiert?

Die UN-BRK ist natürlich grundlegend für die reproduktiven Rechte von Menschen mit Behinderung. Ich denke auch, dass der Staat dadurch verpflichtet ist zu schauen, welches Bild von Behinderung durch Rechtsnormen transportiert wird. Dass mit Kassenmitteln nach etwas gesucht wird, was als Defekt interpretiert wird, den es zu verhindern gilt und dann die Frage entsteht, was macht man mit diesem Wissen, das ist problematisch. Auf dem Kongress haben wir das Thema zwar nicht in Richtung UN-BRK diskutiert, es ist aber wichtig, diese Perspektive mitzudenken und wir werden dazu auch den Dialog suchen.

 

Frau Wersig, wir danken für dieses Gespräch und freuen uns auf die kommenden Diskussionen!

 

Das Interview führte Kirsten Achtelik.

 

Fußnoten:

(1)                  www.berlinererklaerung.de.

(2)                  Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (Hg.): Ein Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland, www.leopoldina.org.