Ägäis: Eine humanitäre Katastrophe mit Ansage

Noch immer feiert die EU den unsäglichen Flüchtlingsdeal mit der Türkei als Erfolg. Was aber am Deal vor allem „funktioniert“, ist die Produktion von Leid und Elend auf den griechischen Inseln.

 

 

Nach rund 21 Monaten EU-Türkei Deal (1) prägen dramatische Bilder von den griechischen Inseln die öffentliche Debatte. Zelte im Morast, unzumutbare hygienische Bedingungen in den Hotspots, Berichte von Suiziden, psychischen und physischen Erkrankungen: Der Wintereinbruch auf den Ägäis-Inseln setzt die dort ausharrenden über 15.000 Schutzsuchenden der Lebensgefahr aus – selbst der griechische Migrationsminister Ioannis Mouzalas (2) stellte am 7. Dezember 2017 fest, man könne Todesfälle nicht ausschließen.

Seit Monaten appellieren Flüchtlinge, Menschenrechtsorganisationen und Aktivist*innen, die Schutzsuchenden auf das griechische Festland zu verbringen – raus aus den Freiluftgefängnissen in der Ägäis. Jedoch: Nur wer als besonders schutzbedürftig anerkannt wird, darf die Inseln verlassen. Wenn der politische Druck zu groß wurde, ließen die griechischen Behörden eine Anzahl Menschen mit der Fähre (3) übersetzen. Alle anderen sitzen fest.

Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans (4) hatte Ende Oktober 2017 bei einem Kurzbesuch in Athen erneut davor gewarnt, Schutzsuchende von den Inseln auf griechisches Festland zu transferieren.

Dies würde eine falsche Botschaft aussenden und zu einer neuen Welle von Ankünften führen. Trotz der Einwände Timmermans, nahm die griechische Regierung Anfang November Transfers vor – 3.000 Schutzsuchende konnten die Hotspots in Richtung Kreta und Festland verlassen. 5.000 weitere Überstellungen wurden Ende November in Aussicht gestellt.

Indessen heißt es in einer Meldung von AFP (5), dass während eines Besuchs des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Athen am 7. Dezember eine Einigung erzielt worden sei, „Abschiebungen, auch von syrischen Flüchtlingen, vom Festland zu akzeptieren und nicht nur von den ägäischen Inseln“. Keine offizielle Bestätigung von Seiten der Regierung ist dazu bisher erfolgt.

 

Abschreckung: Mission accomplished

 

Insgesamt haben die EU-Hotspots auf Lesbos, Samos, Chios, auf Kos und Leros eine Aufnahmekapazität von rund 6.800 Plätzen, viele sind bis auf das Doppelte überbelegt. Und tatsächlich nahmen die Überfahrten (6) nach Unterzeichnung des EU-Türkei-Deals am 18. März 2016 rapide ab: erreichten im Februar 2016 noch 57.000 Schutzsuchende die griechischen Inseln, waren es im Mai 2016 nur noch rund 1.700. Das Erfolgsrezept bestand aus einer Kombination verschärfter Kontrollen entlang der türkischen Küste und des großangelegten Experiments auf den Ägäis-Inseln. Erst in den Herbstmonaten 2017 wurden die Architekten des Deals in Brüssel, Berlin und anderswo nervöser, weil die Ankunftszahlen im September und Oktober auf rund 4.890 bzw. 4.100 anstiegen. Im gesamten Jahr 2017 erreichten 28.205 Bootsflüchtlinge die griechischen Inseln (Stand: 10.12.2017). (7)

Nicht die Sorge um die maßlos überfüllten Hotspots und den bewusst konservierten humanitären Notstand brachte Unruhe in die selbstgefälligen Einschätzungen zum Deal. Wirklich beunruhigend schien nur die Frage, ob die Türkei den aus europäischer Sicht zentralen Part des Deals – Ankünfte von Bootsflüchtlingen verhindern – auch künftig einhalten würde.

 

Rechtsstreit um (Un)Zulässigkeitsverfahren

 

Missmut herrscht in EU-Kreisen weiterhin über die aus ihrer Sicht zu geringen Abschiebungszahlen in die Türkei. Denn bisher wurden alle Abschiebungen, die auf Grundlage des Zulässigkeitsverfahrens durchgeführt werden sollten, durch rechtliche Interventionen verhindert. In dem vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren können Asylanträge für unzulässig erklärt werden, wenn die Türkei als „sicherer Drittstaat“ eingestuft wird – eine materielle Prüfung der Asylgründe wird in diesem Fall nicht vorgenommen. Anwältinnen von Refugee Support Aegean (RSA), dem Implementing Partner von PRO ASYL in Griechenland, und andere Menschenrechtsorganisationen verhinderten durch zahlreiche Klageverfahren, dass die Türkei in den vertretenen Fällen als „sicherer Drittstaat“ eingestuft wurde.

1.360 Abschiebungen (8) in die Türkei fanden seit Inkrafttreten des Deals im Zeitraum von April 2016 bis Oktober 2017 statt – keine davon auf Grundlage des sogenannten Zulässigkeitsverfahrens. Die meisten wurden vollzogen, weil die Betroffenen keinen Asylantrag gestellt, ihren Antrag zurückgezogen hatten und in 445 Fällen (9), weil ihr Asylantrag negativ entschieden wurde. Unter den Abgeschobenen bzw. freiwillig Überstellten waren auch 216 syrische Schutzsuchende. Hoffnungslosigkeit und die dramatischen Bedingungen auf den griechischen Inseln hatten Schutzsuchende zur Aufgabe und zur Einwilligung in die Überstellung gedrängt.

Im flüchtlingspolitischen Labor Ägäis werden auch Sonderverfahren erprobt: Flüchtlingsgruppen mit einer durchschnittlichen Anerkennungsquote von unter 25% durchlaufen auf Lesbos kein Zulässigkeitsverfahren – dies betrifft Staatsangehörige aus Pakistan, Bangladesch, Ägypten, Tunesien, Algerien und Marokko. (10) Diese Gruppen erhalten lediglich Zugang zu einem „Asylschnellverfahren“ unter Haftbedingungen.

 

Priorität: Mehr Abschiebungen in die Türkei

 

Nur eine größere Zahl an Abschiebungen in die Türkei könne die humanitäre Krise auf den griechischen Inseln beenden, so die Analyse der European Stability Initiative (ESI) (11) – dem Think Tank, der den EU-Türkei-Deal weitgehend entworfen hatte. Die rechtlichen Hürden um auf Grundlage des Unzulässigkeitsverfahrens in ausreichender Zahl Schutzsuchende in die Türkei abzuschieben gelte es abzubauen. Auch die EU-Kommission (12) drängt auf höhere Abschiebezahlen und zügigere (negative) Entscheidungen durch die Beschwerdekomitees in Griechenland.

Medienberichten (13), dass am 12. Dezember auf einem Treffen des griechischen Premierministers Alexis Tsipras, Migrationsminister Mouzalas und einigen weiteren hochrangigen Beamten entschieden wurde, die Instanzen in den griechischen Asylverfahren zu reduzieren mit dem Ziel, Abschiebungen in die Türkei zu forcieren.

Außerdem müssten die Haftkapazitäten insbesondere auf Samos und Chios erhöht werden. Das Gerichtsurteil des Obersten Verwaltungsgerichts in Griechenland (Council of State) (14) vom 22. September 2017 kam den Architekten des Deals entgegen: In zwei Fällen wurde die Türkei für syrische Schutzsuchende als „sicherer Drittstaat“ qualifiziert – entgegen zahlreichen Dokumentationen von Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge in der Türkei (15) und Berichten zur systematischen Inhaftierung von Abgeschobenen (16).

 

Last Exit: Straßburg

 

Dennoch finden bislang noch keine Abschiebungen von syrischen Flüchtlingen (auf Grundlage des Zulässigkeitsverfahrens) in die Türkei statt – das Verwaltungsgericht zweiter Instanz in Piräus kündigte an, die Anhörungen der Fälle syrischer Kläger zu vertagen. Wenn der Rechtsweg in Griechenland ausgeschöpft ist, kann Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden um zu verhindern, dass die rechtswidrigen Abschiebungen in die Türkei tatsächlich durchgeführt werden. Die Anwältinnen von Refugee Support Aegean (RSA) in Kooperation mit PRO ASYL bereiten weitere Klagen derzeit vor. Unsere Anwältinnen vertreten auch den ersten Fall, der vor dem Menschenrechtsgerichthof in Straßburg anhängig ist. Der Fall „J.B. v. Griechenland“ betrifft einen armenischen Syrer. Dies ist der erste Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der die Abschiebung von J.B. in die Türkei im Rahmen des EU-Türkei-Deals auf Grundlage des Konzept des sicheren Drittstaates anficht. Dieser Fall wird vorrangig entschieden und wurde der griechischen Regierung am 18. Mai 2017 mitgeteilt.

 

Monitoring in der Türkei?

 

ESI befürchtet, dass der Menschenrechtsgerichthof in Straßburg durchaus Einwände gegen die Abschiebungen haben und beispielsweise individuelle Garantieerklärungen und Absicherungen von den türkischen Behörden verlangen könnte, ähnlich wie im Fall Tarakhel versus Schweiz. (17) Der Think Tank fordert ein Monitoring bei Abschiebungen in die Türkei und eine „Ombudsperson für den EU-Türkei-Deal“.

Ein wohlfeiler Vorschlag, in einer Situation, in der türkische Menschenrechtsorganisation nur noch sehr eingeschränkt arbeiten können, massiv unter Beobachtung stehen und beispielsweise einer der wichtigsten Asylanwälte in der Türkei, Taner Kilic, seit Monaten rechtswidrig inhaftiert ist.

Wieso die Türkei nicht als „sicherer Drittstaat“ angesehen werden kann, zeigt sich beispielsweise am fehlenden Zugang zu effektivem Schutz für die dorthin Abgeschobenen. Der Zugang für internationale Organisationen, NGOs, Anwält*innen und Researcher zu den 1.360 in die Türkei Abgeschobenen ist bis heute äußerst erschwert bzw. unmöglich. Seit dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 hat sich darüber hinaus die Situation für Menschenrechtsaktivist*innen massiv verschlechtert – die Gefährdungslage erschwert mittlerweile auch die Arbeit im Bereich Flüchtlingsschutz. Ein tatsächliches Monitoring, wie die aus Griechenland abgeschobenen in der Türkei behandelt werden, wie sich konkret ihr Zugang zu Rechten und Schutz darstellt, ist de-facto nicht unmöglich.

 

Was passiert mit den Abgeschobenen?

 

Dennoch wurden in verschiedenen Berichten (unter anderem Ulusoy/Battjes 2017, Alpes et al. 2017) (18) wichtige Informationen über die Situation der in die Türkei Abgeschobenen zusammengetragen – über die Inhaftierung und den de facto fehlenden Zugang zu einem Asylverfahren. Außerdem bieten weder der temporäre Schutzstatus für syrische Flüchtlinge und der sogenannte „conditional refugee status“ (bedingter Flüchtlingsstatus) (19) für nicht-syrische Flüchtlinge Schutzberechtigten eine langfristige Aufenthaltsperspektive in der Türkei – zu einem Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben beide Gruppen keinen Zugang: nach wie vor hält die türkische Regierung am geographischen Vorbehalt fest, der nur Flüchtlingen aus Europa Schutz nach der GFK gewährt. Auch bezogen auf die Abschiebungen aus Griechenland durchlaufen syrische und nicht-syrische Schutzsuchende unterschiedliche Verfahren.

Die Berichte zeigen: nicht-syrische Schutzsuchende werden nach ihrer Abschiebung in die Türkei inhaftiert und haben nur unter außergewöhnlichen Umständen (mit Unterstützung von Anwält*innen und/oder Menschenrechtsorganisationen) die Möglichkeit aus den Haftzentren Schutzgesuche zu stellen. Von 1.144 abgeschobenen nicht-syrischen Flüchtlingen wurden über 700 von der Türkei aus in ihre Herkunftsländer abgeschoben – viele von ihnen wurden eingeschüchtert und haben ihrer „freiwilligen“ Ausreise zugestimmt. (20)

Auch die 216 aus Griechenland überstellten syrischen Flüchtlinge wurden in das de-facto Haftzentrum Düzici verbracht, wo sie ohne rechtliche Grundlage mehrere Wochen festgehalten wurden, bis zur Zuerkennung des temporären Schutzstatus.

Diese Form von „Schutz“ für syrische Flüchtlinge bedeutet: der Status kann jederzeit widerrufen werden, eine Arbeitserlaubnis ist in der Praxis nach wie vor kaum erreichbar, die Unterbringungssituation ist weiterhin prekär bis katastrophal.

 

Recht statt Deal!

 

Angesichts der unerträglichen humanitären Situation auf den griechischen Inseln, fehlender Schutzperspektiven in der Türkei und einer immer aggressiver vorangetriebenen europäischen Politik des Outsourcings jeglicher Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten, muss der Protest gegen den EU-Türkei-Deal weitergehen.

Tatsächlich könnte der Menschenrechtsgerichtshof den Verantwortlichen in der EU einen Strich durch die Rechnung machen und den von Abschiebung bedrohten zu ihrem Recht verhelfen.

Jetzt gilt: Das Elend und das Leid der Flüchtlinge auf den Inseln in der Ägäis – im Namen Europas bewusst herbeigeführt – muss sofort beendet werden. Bevor es erneut zu Toten

kommt, muss endlich die Weiterreise für alle Geflüchteten auf das griechische Festland ermöglicht werde. Die Zeit drängt!

Eine wirkliche europäische Lösung muss aber, nach einer der menschenwürdigen Unterbringung auf dem Festland, die zügige Öffnung legaler Ausreisemöglichkeiten für Schutzsuchende aus Griechenland nach Europa beinhalten. Ganz zentral: Den über 5000 dort Gestrandeten (21) muss endlich ihr Recht auf Familienzusammenführung gewährt werden.

 

Judith Kopp /

Karl Kopp

(Europaabteilung von PRO ASYL)

 

Anmerkungen:

1) www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/03/18/eu-turkey-statement/

2) www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-in-griechenland-ich-kann-todesopfer-nicht-ausschliessen-a-1181673.html

3) www.unhcr.org/news/briefing/2017/9/59b24a377/unhcr-urges-action-ease-conditions-greek-islands.html

4) www.ekathimerini.com/222769/article/ekathimerini/news/greek-islanders-are-heroes-says-commission-vp

5) http://asylo.gov.gr/en/wp-content/uploads/2017/12/Dashboard-November.png

6) http://data2.unhcr.org/en/situations/mediterranean/location/5179

7) ebd.

8) https://data2.unhcr.org/en/documents/download/60306

9) ebd.

10) https://www.ecre.org/interview-asylum-procedure-based-on-nationality-rather-than-on-merit-the-situation-of-pakistani-asylum-applicants-under-the-eu-turkey-deal/

11) www.esiweb.org/pdf/ESI%20core%20facts%20-%20Greece%20Refugees%20Asylum%20-%2027%20Nov%202017.pdf

12) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-4484_de.htm

13) www.real.gr/DefaultArthro.aspx?page=arthro&id=650478&catID=1

14) https://www.proasyl.de/news/nach-dem-urteil-des-hoechsten-griechischen-gerichts-zum-tuerkei-deal-last-exit-strassburg/

15) https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/EUR4438252016ENGLISH.pdf

16) https://rechten.vu.nl/en/Images/UlusoyBattjes_Migration_Law_Series_No_15_tcm248-861076.pdf

17) https://hudoc.echr.coe.int/fre#{%22itemid%22:[%22001-147608%22]}

18) http://cadmus.eui.eu/handle/1814/49005

19) www.goc.gov.tr/files/files/eng_minikanun_5_son.pdf

20) http://cadmus.eui.eu/handle/1814/49005

21) https://www.afp.com/en/products/web-mobile

 

Artikel aus: Graswurzelrevolution Nr. 425, Januar 2018, www.graswurzel.net