Grundrechte

„Das anarchistische Motiv im Herzen“

Nachruf auf Wolf-Dieter Narr (geboren am 13. März 1937 in Schwenningen; gestorben am 12. Oktober 2019 in Berlin)

Wenn ich sterbe, dann musst Du in der Graswurzelrevolution den Nachruf auf mich schreiben. AAAABER: Du solltest auch darauf hinweisen, dass ich derjenige war, der die längste Rezension in der Geschichte der Graswurzelrevolution geschrieben hat!“

 

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Ein Freifahrtschein für den Großen Bruder

Die Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen

Am 12. Dezember 2018 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen ein heftig umstrittenes neues Polizeigesetz verabschiedet. Nach Bayern hatte es in NRW die heftigsten Proteste gegen die umfassende Ausweitung polizeilicher Befugnisse gegeben (vgl. GWR 435). Auch wenn leichte Entschärfungen errungen wurden, können diese nur als Pyrrhussieg gelten.

 

Freifahrtschein für Polizeiwillkür

 

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„1984“ war keine Gebrauchsanleitung!

Das neue Polizeiaufgabengesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Überwachungsstaat

Nach wochenlangen Protesten in ganz Bayern haben schließlich am 10. Mai 2018 in München über 40.000 Menschen gegen die Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) demonstriert. Am 15. Mai traten nochmals tausende junge Menschen in einen Schülerstreik. Dennoch hat die CSU an diesem Tag das Gesetz mit ihrer absoluten Mehrheit verabschiedet. Es trat am 25. Mai in Kraft und soll als Muster für alle weitere Bundesländer dienen. Ähnliche Gesetzesentwürfe stehen schon parat für Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen.

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Der lange Arm der türkischen Justiz

Quasi-Folter in Moabit – Verfassungsgericht gibt kurdischen Flüchtling recht

Die Mühlen der Justiz mahlen. Vor allem langsam. Fünf Jahre nach dem Klein-Guantanamo für ein Mitglied des damaligen Kultursyndikats der FAU Berlin hat der Berliner Verfassungsgerichtshof das örtliche Kammergericht ins Unrecht gesetzt. Das oberste Gericht erklärte die tagelange Fesselung des traumatisierten Flüchtlings für rechtswidrig. Doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

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Last Exit Versammlungssprengung

Blockaden als »grobe Störung«?
in (19.01.2012)


„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“(§ 21 VersG) Seit Jahren suchen die Ermittlungsbehörden nach Möglichkeiten, gegen Massenblockaden von Naziaufmärschen vorzugehen.

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