Strafprozessrecht

Das Verfahren gegen 17N

Politische Strafjustiz in Griechenland

Auch Griechenland folgt dem europäischen Trend, die prozessualen Rechte von „Terror“-Verdächtigen zu beschränken, insbesondere bei den Verhörmethoden. So zogen es die Gerichte vor, schwere Foltervorwürfe im 17-N-Verfahren nicht zu untersuchen. Das Folterverbot muss jedoch absolut gelten, unabhängig vom Tatvorwurf.

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