Von Istanbul nach Sobibor

in (08.06.2010)
Die Türkei, die Juden und der Holocaust
by
Corry Guttstadt
Publisher:
Assoziation A
Published 2008 in
Berlin / Hamburg
516
pages
ISBN-13:
978-3-935936-49-1
Price:
26,00

Es gibt eine vergessene Generation türkischer MigrantInnen in Westeuropa. Ihre Geschichten beginnen im Osmanischen Reich und enden vielfach in den NS-Vernichtungslagern. Conny Guttstadt hat in einer beachtenswerten Studie die Stimmen der Opfer und die Dokumente der Archive zusammengetragen, um zu erklären, wie und warum es zum Mord an den türkischen Juden in Westeuropa kam und welche Rolle der türkische Staat dabei spielte. Im Folgenden sollen die Erkenntnisse aus dieser 516-seitige Studie dargestellt werden, weil das Wissen um diese Ereignisse kaum vorausgesetzt werden kann. Bisher hat eine wissenschaftliche Forschung kaum stattgefunden. Guttstadt leistet hier also Pionierarbeit.

Türkische Juden in Europa

Zuerst stellt sich die Frage, warum türkische Juden massenhaft die Türkei verließen und wanderten unter anderem nach Westeuropa aus? Die zahlreichen Kriege in der Endphase des Osmanischen Reichs (Balkankriege, 1. Weltkrieg) und der anschließende türkische „Befreiungskrieg“ (1919-1923), der mit zahlreichen Pogromen und Massenmorden an den Minderheiten einherging, sind wichtige Faktoren für die jüdische Auswanderung Anfang des 20. Jahrhunderts. Mit der Entstehung der Türkischen Republik 1923 hofften die türkischen Juden, als gleichberechtigte türkische Staatsbürger in der neuen Republik leben zu können. Diese Hoffnungen waren jedoch schnell zerschlagen. Die kemalistische Staatsführung wollte aus dem „Überbleibsel“ des Osmanischen Reichs eine homogene türkische Nation bilden und verfolgte dazu eine aggressive Türkisierungspolitik. Für alle Minderheiten, so auch für die Juden, bedeutete dies die soziale und kulturelle Ausgrenzung, den Zwang zur Assimilierung und den ökonomischen Niedergang.

Echte Türken und Andere

Ein zentrales Konzept der Türkisierungspolitik war die Schaffung von unterschiedlichen Staatsbürgerschaftsmodellen: Während in der türkischen Verfassung alle türkischen Staatsbürger als gleichberechtigt deklariert wurden und eine ethnische oder religiöse Differenzierung ausbleibt, entstanden in staatlichen Bestimmungen und Anordnungen „unterhalb der Schwelle von Gesetzen“ (Guttstadt) eine Differenzierung zwischen türkischen Staatsbürgern (einschließlich der Minderheiten) und ethnisch und religiös definierten „echten“ Türken. Staatliche Anordnungen legten fest, dass in vielen Sektoren nur noch „echte“ Türken arbeiten durften, was dazu führte, dass türkische Juden (neben anderen Nichtmuslimen) entlassen wurden.
In den Schulen gingen die Bestimmungen wesentlich weiter: 1926 wurde angeordnet, dass die richtige „nationale Gesinnung“ nötig sei, um als Lehrer arbeiten zu dürfen. Die privaten Schulen der Minderheiten wurden umfassend unterminiert. So wurde einerseits ihre finanzielle Basis angegriffen, indem sie keine externe finanzielle Unterstützung erhalten durften und auch keine staatliche Unterstützung erhielten. Anderseits wurden die Ausgaben gesteigert, indem das türkische Erziehungsministerium die Höhe der Lehrergehälter an den privaten Schulen sehr hoch ansetzte. Schließlich wurde gemäß dem Laizismusgebot der konfessionelle Unterricht verboten. So schlossen nach und nach die meisten privaten Schulen der Minderheiten.
Ebenfalls eingeschränkt war die Bewegungsfreiheit für Nichtmuslime innerhalb der Türkei. So waren selbst für Reisen Genehmigungen erforderlich. Kritik an diesen Maßnahmen war verboten und wurde unterdrückt.
Die Situation spitzte sich in den 1930er Jahren weiter zu. Nach kurdischen Aufständen wurde mit dem „Ansiedlungsgesetz“ (1934) die Deportation und Umsiedlung von nicht-türkischen Bevölkerungsgruppen, hauptsächlich Kurden, beschlossen. Kurz nach dem Beschluss des Gesetzes kam es in Thrakien zu Übergriffen gegen die jüdische Bevölkerung mit dem Ziel, sie aus der Grenzregion zu vertreiben.
Die Türkisierungspolitik veranlasste in den 1920er und 1930er Jahre viele türkische Juden dazu auszuwandern. Von den zwischen 150.000 und 200.000 in der Türkei lebenden Juden verließ etwa die Hälfte das Land. 30.000 bis 50.000 von ihnen gingen nach Europa, wo Frankreich das wichtigste Zielland für türkische Juden war.

Autoritär, nationalistisch und NS-freundlich

Ab Mitte der 1930er Jahre verschärfte sich die nationalistische und autoritäre Politik der Türkei noch weiter. 1936 wurden die Gewerkschaften verboten, 1938 folgte das Verbot für Vereinigungen auf „ethnischer, religiöser oder klassenmäßiger Grundlage“. Damit waren faktisch alle politischen Organisationen, die nicht von der Staatspartei CHP kontrolliert waren, verboten. Der letzte große kurdische Aufstand wurde 1937-38 niedergeschlagen.
Während des Zweiten Weltkriegs verfolgte die Türkische Republik eine „einseitige Neutralität“ (Guttstadt). Die türkische Staatsführung spielte die beiden Kriegsparteien gegeneinander aus, um einerseits die Türkei aus dem Weltkrieg herauszuhalten und andererseits Kredite und Waffenlieferungen zu erhalten. Die Neutralität war insofern „einseitig“, da insgesamt eine deutschfreundliche Stimmung herrschte und der deutsche Krieg gegen die Sowjetunion begrüßt wurde. Das NS-Regime versuchte, diese Stimmung zu einer offenen Unterstützung ihrer Kriegsführung zu wandeln, indem sie auf panturkistische Tendenzen in der Türkei setzte. Die Türkei sollte gegen die Sowjetunion kämpfen und dafür türkisch besiedelte Gebiete in der Sowjetunion erhalten. Die türkische Staatsführung setzte jedoch auf die innenpolitische Konsolidierung ihrer Herrschaft und die Türkisierung der Bevölkerung innerhalb der Grenzen der Republik. Dagegen wurden die panturkistischen und turanistischen Ziele der Jungtürken, die auf Gebiete im Kaukasus und Zentralasien zielten, offiziell nicht verfolgt. So setzte die türkische Staatsführung die panturkistischen Gruppen als Mittel der Außenpolitik ein: Von 1941 bis 1944 wurden panturkistische Publikationen und Organisationen gefördert und ihre Kooperation mit dem NS-Regime zugelassen, um damit Vorteile bei den Verhandlungen mit dem Dritten Reich über Handel und Waffenlieferungen zu erlangen. Ab 1944 wurden die Panturkisten jedoch in den Hintergrund gedrängt und ihre Publikationen verboten, um den Alliierten einen Wandel in der türkischen Außenpolitik zu signalisieren.
Die türkischen Panturkisten, Turanisten und Faschisten waren jedoch weniger ein Exportprodukt der NS-Propaganda, sondern vielmehr ein Teil eines türkischen Nationalismus, der sowohl unter den Jungtürken (1908-1918) als auch in der Türkischen Republik offizielle Staatspolitik war.
Insgesamt führte in den 1930er und 1940er Jahre der Einfluss des NS-Regimes in der Türkei zu einem größeren Spielraum für türkische Faschisten und Rassisten und verstärkte judenfeindliche Tendenzen der nationalistischen Staatspolitik. Ein Beispiel für dieses Zusammenkommen von Antisemitismus und der türkistischer Staatspolitik sind die Übergriffe und Pogrome gegen die türkischen Juden in Thrakien 1934. Sie lassen sich einerseits als Teil einer staatlichen Türkisierungspolitik verstehen. Auf Anweisung der Staatsführung sollten die örtlichen Sektionen der Staatspartei CHP die türkischen Juden einschüchtern, damit sie die Region „freiwillig“ verlassen. Allerdings zeigte sich, dass die antisemitischen Stimmungen in der Bevölkerung stärker waren als gedacht und der Staat nicht in der Lage war, die Ausschreitungen noch zu kontrollieren: Die Übergriffe und Pogrome schienen „aus dem Ruder“ zu laufen. Die staatlichen Sicherheitskräfte mussten einschreiten, um die türkischen Juden vor dem Mob zu schützen. Später wurden die Ausschreitungen offiziell verurteilt, ohne allerdings den Juden die Rückkehr in die Region zu ermöglichen.
Während des Zweiten Weltkriegs ging die Türkisierungspolitik weiter. 1942 wurde eine einmalige Vermögenssteuer eingeführt. Offiziell war die Steuer gegen Kriegsprofiteure gerichtet und laut Gesetzestext zielte es nicht gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen. Die Höhe der Steuern wurde allerdings von türkischen Behörden individuell bestimmt, wodurch es zu einer Maßnahme gegen Nichtmuslime wurde. 87 Prozent der Besteuerten waren Nichtmuslime – bei einem Anteil von unter 2 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Sie zahlten 90 Prozent der Steuereinnahmen. Faktisch führte die Steuer zu einer staatlichen Enteignung der nichtmuslimischen Minderheiten. Oft überstieg die Steueraufforderung das gesamte Vermögen der Betroffenen, die dann in Zwangsarbeitslagern ihre „Steuerschulden“ abarbeiten sollten. Dies, begleitet von judenfeindlichen Artikeln in der Presse, führte zu einer größeren Resignation unter den türkischen Juden, so dass viele Juden die Türkei Richtung Palästina verließen.

Flucht in die Türkei?

In zahlreichen Publikationen wird darauf verwiesen, dass die Türkei während des Dritten Reichs zahlreiche politische Gegner des Regimes und Juden aufgenommen hätte. Dies wird als humanitäre Geste und als Beweis für die Nicht-Existenz des Antisemitismus in der Türkei sowie als politische Gegnerschaft zum NS-Regime dargestellt. Allerdings muss dies relativiert werden. So wurden die deutschen Migranten nach Nützlichkeitskriterien aufgenommen; unter den Professoren und Ingenieuren waren ebenso Gegner wie Befürworter des NS-Regimes, wobei letztere im Übrigen die Mehrheit der in der Türkei lebenden Deutschen bildeten. Daneben war die Aufnahme von Juden seitens des türkischen Staates nicht erwünscht und 1937 wies das türkische Außenministerium die Botschaften und Konsulate an, die Migration von Juden aus Deutschland in die Türkei zu verhindern, indem etwa keine Einreisevisa erteilt wurden. Die deutschen Juden, die bis dahin in die Türkei geflüchtet waren, sollten ausgewiesen werden. 1938 wurde die Flucht von Juden in die Türkei dadurch weiter erschwert, dass die türkischen Konsulate in Deutschland für die Erteilung von Einreisevisa in die Türkei „Ariernachweise“ verlangten. In anderen Staaten mit judenfeindlicher Gesetzgebung (Italien, Rumänien und Ungarn) sollten ebenfalls keine Einreisevisa für Juden vergeben werden. So konnten zwischen 1933 und 1945 insgesamt nur 500 bis 600 Juden legal vor dem NS-Regime in die Türkei fliehen, wo sie nur kurze Zeit bleiben durften und vielfach wieder abgeschoben wurden oder „freiwillig“ das Land wieder verließen.

Türkische Juden unter dem NS-Regime

Zum Zeitpunkt der NS-Machtergreifung 1933 lebten etwa 750 türkische Juden im Deutschen Reich. Im Verlauf des Zweiten Weltkrieges lebten 20.000 bis 25.000 türkische Juden im vom NS-Regime eroberten Europa. Als Staatsbürger eines anderen Landes waren sie nicht im gleichen Maße wie die deutschen Juden von der antisemitischen NS-Politik betroffen sondern genossen einen relativen Schutz. Dieser Schutz wurde nie juristisch genau festgelegt und war je nach Politik des Herkunftslandes mehr oder weniger stark. Ob ausländische Juden vor Deportation und Mord geschützt waren, hing oft davon ab, ob ihr Herkunftsland sich für sie einsetzte und ob das Land für das NS-Regime eine Relevanz hatte. Außenpolitische Faktoren und gute Handelsbeziehungen konnten dazu führen, dass bestimmte ausländische Juden nicht deportiert und ermordet wurden.
Im Falle der türkischen Juden wurde dieser Schutz dadurch unterminiert, dass die Türkei in den 1920er und 1930er Jahre eine Reihe von Dekreten und Gesetzen erließ, die dazu führten, dass vielen in Ausland lebenden Türken die Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Die Maßnahmen richteten sich zuerst gegen nichtmuslimische Minderheiten und sollten etwa die Rückkehr von Griechen und Armeniern in die Türkei verhindern. Mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft war vielfach ein Einreiseverbot in die Türkei verbunden, auch dann, wenn die Betroffenen später eine andere Staatsbürgerschaft hatten. So konnten die türkischen Juden selbst dann nicht in die Türkei fliehen, wenn sie etwa die französische Staatsbürgerschaft erhalten hatten.
So waren bei Kriegsbeginn 1939 bereits tausende in Europa lebende türkische Juden ausgebürgert. Sie verloren damit ihren relativen Schutz als Bürger eines neutralen Staates. Als nunmehr Staatenlose genossen sie keinerlei Schutz und waren oft die ersten Opfer von Deportation und Mord.
Mit den deutschen Kriegserfolgen kamen mehr und mehr türkische Juden in den NS-Machtbereich. Frankreich war das wichtigste Exilland für türkische Juden in Europa und wurde 1941 besetzt. Ab 1942 setzte das NS-Regime darauf, die ausländischen Juden aus ihrem Machtbereich zu vertreiben. Dazu wurden die neutralen Staaten aufgefordert, ihre jüdischen Staatsbürger in die Heimatländer zurückzuführen – sonst würde man sie deportieren und umbringen.
Die Türkei reagierte auf diese Aufforderung mit der Ausbürgerung weiterer türkischer Juden. Von den 5.000 bis 10.000 türkischen Juden, die noch die türkische Staatsbürgerschaft besaßen (die Übrigen waren bereits ausgebürgert), wurden mehr als 2.600 Juden ausgebürgert. Ebenso fatal war die Entscheidung der türkischen Regierung, nur wenige Juden in die Türkei zurückzuführen zu lassen. Die Türkei wollte eine Masseneinwanderung von Juden verhindern, auch wenn es eigene Staatsbürger waren. Im Übrigen wurden die Kosten für die Rückführung der türkischen Juden nicht vom türkischen Staat, sondern von jüdischen Organisationen getragen.
Dabei hätte die Türkei sich durchaus für ihre jüdischen Staatsbürger einsetzen können. Das NS-Regime hatte Interesse daran, die „deutschfreundliche Neutralität“ (Guttstadt) der Türkei aufrechtzuerhalten und war auf kriegswichtige Chromlieferungen aus der Türkei angewiesen. Diese Interessen führten auch dazu, dass das deutsche Auswärtige Amt darauf drängte, nur die ausgebürgerten türkischen Juden zu deportieren und die türkischen Staatsbürger vor antijüdischen Maßnahmen zu schützen.
Lediglich einzelne türkische Diplomaten setzten sich für ihre jüdischen Staatsbürger ein, um etwa die Beschlagnahmung ihres Eigentums zu verhindern oder ihre Freilassung aus der Haft zu erreichen. Türkische Juden, die ausgebürgert waren oder deren Papiere nicht ordnungsgemäß waren (weil sie etwa ihre Pässe während des Krieges nicht verlängern konnten), erhielten keinerlei Unterstützung – bis auf ein einzigen Fall: Der türkische Honorarkonsul in Lyon stellte eigenmächtig ausgebürgerten türkischen Juden Papiere aus, bis die türkische Regierung diese nicht gewünschte Maßnahme entdeckte und sofort beendete.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden etwa 3.000 türkische Juden in die Konzentrationslager deportiert, viele von ihnen verloren ihr Leben. Andere wurden bei Razzien und in Durchgangslagern ermordet oder starben aufgrund der unmenschlichen Haftbedingungen. Von den 20.000 bis 25.000 türkischen Juden gelangten etwa 850 bis 900 in die Türkei. Insgesamt war die offizielle türkische Politik darauf gerichtet eine Einwanderung von Juden in die Türkei zu verhindern und war kaum am Schicksal der türkischen Juden unter dem NS-Regime interessiert.
Dies lässt sich jedoch weniger aus einem türkischen Antisemitismus heraus erklären, sondern ist vielmehr Teil einer staatlichen Politik, die auf Türkisierung und die Schaffung eines ethnisch homogenen Staates setzte. Die Auswanderung türkischer Juden aus der Türkei in den 1920er und 1930er Jahre war ebenso erwünscht, wie die Auswanderung anderer Minderheiten. Und folgerichtig war die Flucht der türkischen Juden von dem NS-Regime in die Türkei unerwünscht.

Eine wichtige Studie

Die weitere Forschung über die türkischen Juden unter dem NS-Regime wird sich an der hier wiedergegebene Studie orientieren müssen. Conny Guttstadt stellt die Wege der türkischen Juden detailliert dar und gibt umfassende Auskunft darüber, in welcher Situation die Juden in der Türkei lebten und warum sie nach Europa einwanderten, wie sie vom NS-Regime verfolgt wurden und wie sich der türkische Staat dazu verhielt.