Entschädigung

Vergangenheit bewältigt.

Staatenimmunität gegen Entschädigungsforderungen für NS-Verbrechen

Im Februar verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) sein Urteil: Die Staatenimmunität Deutschlands darf von italienischen Gerichten nicht durch Prozesse um Entschädigungen für NS-Massaker und Zwangsarbeit angetastet werden. Damit haben die Opfer und deren Angehörige ihren langen und hindernisreichen Kampf um die juristische Anerkennung ihrer Ansprüche endgültig verloren.

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