Kein neuer Ausweg
Nach wie vor steckt die Gentechnikpolitik der Europäischen Union fest. Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten kommen beim Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen auf keinen gemeinsamen Nenner.
Nach wie vor steckt die Gentechnikpolitik der Europäischen Union fest. Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten kommen beim Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen auf keinen gemeinsamen Nenner.
2012 wird für die internationale Umweltpolitik unter dem Dach der Vereinten Nationen ein besonderes Jahr: Der Erdgipfel in Rio im Jahre 1992 jährt sich zum 20sten Mal. Der von ihm in Gang gesetzte Rio-Prozess wird im kommenden Jahr mit einer Konferenz fortgesetzt. In Rio wurden die Agenda 21, die Klimarahmenkonvention und die Konvention über biologische Vielfalt beschlossen. 2012 treffen sich die Vertragsstaaten der Konvention über Biologische Vielfalt zum 11ten Mal und die des dazugehörigen Cartagena Protokolls über biologische Sicherheit zum 5ten Mal.
Interview mit Christine von Weizsäcker
Wenn Pollen des gentechnisch veränderten Mais MON810 im Honig gefunden wird, ist das für die betroffenen ImkerInnen sehr ärgerlich. Der Europäische Gerichtshof entscheidet nun im Sinne des Verbraucherschutzes.
Ende Juni veröffentlichte die Nichtregierungsorganisation Testbiotech Unterlagen der Industrie, die den Mais „SmartStax" betreffen. Daraus geht nach Ansicht von Testbiotech hervor, dass die Risiken dieser gentechnisch veränderten Maislinie von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA nicht ausreichend geprüft wurden.
Im Juli dieses Jahres wurde in Kassel der Dachverein eines Netzwerks gegründet, das eine Landwirtschaft jenseits von Gentechnik, Pestiziden, Tierquälerei und Agrobusiness fördern will.
Die Gentechnik-Regulierung in der Europäischen Union steht vor einem radikalen Wandel: Geht es nach Parlament und Kommission der EU, dann haben die Mitgliedstaaten in Zukunft deutlich erweiterte Möglichkeiten zu entscheiden, ob gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf ihrem Territorium angebaut werden oder nicht.
Sowohl ökologisch und konventionell produzierende LandwirtInnen als auch die Mehrheit der VerbraucherInnen dürften erleichtert sein: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 24. November 2010 das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG) in seiner jetzigen Fassung für verfassungskonform erklärt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zwei Forschende eingeladen, um sich über die Wirkung von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Nicht-Zielorganismen auszutauschen. Ob es dabei auch darum ging, der Aufhebung des Verbots von MON810-Mais den Boden zu bereiten, bleibt offen.