Mehr Klagerechte für Umweltverbände
Der Europäische Gerichtshof erklärt das deutsche Umweltrechtsbehelfsgesetz für europarechtswidrig
Die Bundesrepublik hat es einmal mehr vollbracht, sehenden Auges gegen geltendes Umwelt-Europa- und -Völkerrecht zu verstoßen. Das vermeintliche „Vorzeigeland“ im Umweltschutz setzt damit eine unrühmliche Geschichte partizipationsfeindlicher Umsetzungs-Blockaden im Umweltrecht fort.