Prekarität des ,,nackten'' Lebens

Diesseits und jenseits der kapitalistischen Verwertungszonen

Prekarität wird meist assoziiert mit prekären Beschäftigungsverhältnissen. Im neoliberalen "Sozial"staat wird jedoch die Existenz ganzer Bevölkerungsgruppen prekär, ...

... deren ökonomische Verwertbarkeit - genannt "Erwerbsfähigkeit" - sich nicht oder nur unzureichend aktivieren lässt: Alte,Kranke, Behinderte. ErikaFeyerabend zeigt, wieanden vermeintlichen Rändern der postfordistischen Gesellschaft deren innere Logiksichtbar wird. Unbegrenzte Arbeitslosigkeit galt lange als begrenztes Phänomen in Sozialhilfeghettos oder als Teil der Lebensform allein erziehender Mütter und ihrer Kinder. Nun wächst die Zahl der "überzählig" Erklärten auf ein neues Normalmaß - auf hohem Niveau. Ihr Ausschluss findet in der Gesellschaft statt. Wer seine Arbeitskraft noch anbieten kann, muss dies zunehmend unter prekären Verhältnissen tun und sich in einer Art Selbstverwertungswettbewerb als flexibel beweisen. Wer das nicht schafft, findet sich entweder in der Position der Sozialhilfe-Empfängerin oder des Langzeitarbeitslosen wieder, konfroniert mit Zwangsarbeit zu Niedrigstpreisen und mit der Pflicht die Lebensverhältnisse offen zu legen, um noch Rechtsansprüche auf minimale staatliche Leistungen zu haben. Die "Überzähligen" und "Überflüssigen" sind jedoch kein neues Phänomen im Kapitalismus, an dessen Beginn die vagabundierenden Armen aus der ländlichen und städtischen Produktion des 19. Jahrhunderts standen. Empirisch sind es auch heute vorwiegend die Unterklassen, die vom regulären Arbeitskraftverkauf ausgeschlossen werden. Doch heute fühlt sich eben jede/r bedroht - und zwar individuell. Die Identitäten, die sich in diesem allgemeinen Bedrohungsszenario ausbilden und ausbilden sollen, orientieren sich weniger an Kollektiven und Klassen, als vielmehr an individuellem Versagen und Gelingen. In dem Maße in dem Erwerbsbiografien prekär werden, wird "Arbeit" als "Wert" und als "Selbstwert" immer wichtiger. Gleichzeitig sind Erwerbslosigkeit und Armut nicht mehr entlegitimiert, sondern sie werden als gesellschaftlicher Normalfall kommuniziert. Der disziplinierende Charakter der Lohnarbeit wird durchKontrolle der Sozial-Agenturen und Ein-Euro-Jobs ersetzt. Soweit zur Kategorie der Arbeitsfähigen und erwerbslosen Armen, die zwar von Lohnarbeit ausgegrenzt, aber zeitgleich in Sozialbürokratie und Billiglohnsektoren eingebunden werden. Was aber ist mit jenen, die nicht einmal mehr zum Objekt der üblichen Ausbeutung taugen - den Alten, kranken Betagten, chronisch Kranken oder Menschen mit Schwerstbehinderungen? Sie leben nicht erst seit heute jenseits der regulären kapitalistischen Verwertungszonen.

Billiglohnland Behinderten-Werkstatt

Schwerbehinderte sind schon lange vom regulären Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Ihre Beschäftigungsquote liegt in Privatunternehmen bei 3,4%, im öffentlichen Dienst zwischen 5 und 6%. Die meisten haben sich in Folge und im Rahmen ihrer Berufstätigkeit mit ihrer Behinderung auseinanderzusetzen, sie haben Rentenansprüche erworben oder sind in den vorgezogenen Ruhestand geraten. Nur ungefähr die Hälfte der Schwerbehinderten ist überhaupt noch im erwerbsfähigen Alter - und dann einer massiven Armutsgefahr ausgesetzt. Viele Betriebe zahlen lieber Ausgleichsabgaben von 100 bis 250 Euro, statt die vorgeschriebene Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote von 6% einzuhalten. Oder: Sie drücken diese Abgaben, indem sie externe Aufträge an Werkstätten für Behinderte (WfB) vergeben. Diese Lösung ist gewissermaßen ideal, sind doch die Werkstätten eine Art Billiglohnland vor der Haustür. Knapp 1.300 Produktionsstätten mit mehr als einer halben Million Beschäftigte gibt es hierzulande. Nach dem Schwerbehindertengesetz müssen die dort Tätigen "ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" erbringen, die in einem "Arbeitstrainingsbereich" für ein Entgelt von rund 50 Euro ermittelt wird. Als "leistungsfähig" eingestuft, bekommen die zu 80% als geistig behindert klassifizierten Werkstattbeschäftigten jedoch keinen Lohn, denn das Arbeitsverhältnis wird nicht als "Erwerbsarbeit" angesehen. Sie arbeiten für einen einheitlichen Grundbetrag und - allerdings ohne Rechtsanspruch - eine leistungsabhängige Prämie. Für 150 bis 190 Euro dürfen jenseits der regulären Verwertungszone "einfache Arbeiten mit minimalem Anforderungsspektrum" in einem, dem "Erwerbsleben ähnlichen" Arbeitsalltag ausgeführt werden. Die meisten Tätigkeiten sind in der Art fordistisch geprägter Massenproduktion oder tayloristischer Arbeitbeitsteilung organisiert. Da werden Schrauben und Muttern montiert oder Tüten geklebt. Für die "Leistungsfähigen" soll Arbeit normale Erwerbsbiographien imitieren, für die weniger "Leistungsfähigen wird Arbeit als "Therapie", "Pädagogik" und "Selbstwertsteigerung" interpretiert. Ansprüche, die sich auf individuelle Fähigkeiten und Weiterbildung beziehen, bleiben mit steigender Ökonomisierung dieses "Billiglohnsektors" auf der Strecke. Dass Werkstätten den Durchlauf hin zum 1. Arbeitsmarkt ermöglichen, ist längst obsolet. Die Vermittlungsquote liegt bei knapp 1%. Die Konkurrenz mit anderen "Billiglohn"-Ländern und mit Haftanstalten drückt die Preise und mobilisiert die Suche nach neuen Dienstleistungen und Produktionssektoren. Die Orientierung am gesellschaftlichen Konstrukt der Erwerbsarbeit und ihrem disziplinierenden Charakter wird damit nicht verlassen.

Rationierung von Gesundheitsversorgung nach Alter

Altersbezogener Ausschluss von Lohnarbeit führt nicht automatisch ins gesellschaftliche Abseits. Die Ansprüche an staatliche Rentenleistungen werden limitiert, gleichzeitig aber wird die "Wirtschaftskraft Alter" identifiziert. Wer über genügend Kaufkraft verfügt, kann sich mit altersgerechtem Tourismus, mit Fitness-Kursen und Anti-Aging-Programmen, mit sozialen Dienstleistungen oder mit schöner Wohnen beschäftigen. Es gibt auch "Seniorenmarketing" als "Querschnittsthema", um das Interesse an den neuen Produkten und Diensten zu aktivieren. Problematisch wird es für die armen und kranken Betagten, die sozialstaatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Im populären Diskurs wird der "Krieg der Generationen" beschworen, die "demographische Falle" als Zukunftsdrohung mit unbezahlbaren Gesundheitsleistungen inszeniert. So werden gesellschaftliche Verteilungsprobleme in "biologische" Kategorien umgedeutet und die "Politisierung des nackten Lebens" (Giorgio Agamben) wirklichkeitsmächtig. "Lösung" verspricht die "altersbezogene Rationierung". Dieser Diskurs ist alles andere als nur "populär". Bio-Ethiker und Ökonomen versuchen sich an wissenschaftlich begründeten Kriterien, um alten Menschen medizinische Behandlungen zu verweigern. Beispielsweise der Konstanzer Ökonom Friedrich Breyer und der Duisburger Bio-Ethiker Hartmut Kliemt, die sich ein öffentlich finanziertes Forschungsprojekt zu "Altersbezogener Rationierung von Gesundheitsleistungen im liberalen Rechtsstaat" ausgedacht haben. (1) Breyer hat seine Forschungsergebnisse zu Papier gebracht: Abgesehen davon, dass "in einem freiheitlichen Rechtsstaat" jedermann weitere Gesundheitsleistungen hinzukaufen könne, schaffe das "Alter als Abgrenzungskriterium bei lebenserhaltenden Maßnahmen (...) Transparenz" - und sorgt damit für Rechtssicherheit. Das kalendarische Lebensalter hat somit die Vorteile, die Institutionen brauchen: Es ist objektiv, homogen und schon heute Teil etablierter "Rationierungsmuster". Die weitere Begründung des Ökonomen für den altersbezogenen Ausschluss von medizinischen Leistungen "beruht ganz wesentlich auf der Annahme, dass die Erwartungen auf zukünftigen Konsum die entscheidende Quelle für Lebensfreude sind. Je älter der Mensch bereits ist, desto weniger zukünftiger Konsum liegt noch vor ihm, um so weniger kann er noch gewinnen, wenn er seine augenblickliche Überlebenschance steigert."

Kalkulierte Unterversorgung in der Pflege

Auch der ganz konkrete Alltag wird zum Kampf um Versorgung und Überleben. Rund zwei Millionen Pflegebedürftige werden zu einem Gutteil über die Pflegeversicherung versorgt. Ab 2005 werden voraussichtlich ambulante und stationäre Pflege gleichgestellt. Das Prinzip des Sozialgesetzbuch XI - ambulant vor stationär - soll dann so ausgelegt werden: Pflegestufe I und II werden in der ambulanten Pflege geringfügig auf monatlich 400 Euro bzw. 1.000 Euro erhöht. Dafür werden die Leistungen der stationären Pflege nach unten nivelliert, von derzeit 1.023 Euro in Stufe I auf 400 Euro, in Stufe II von 1.279 auf 1.000 Euro. Abhängig von der Pflegestufe kostet ein Heimplatz in einem einfachen Alten- und Pflegeheim aber zwischen 1.400 und 3.500 Euro. Die Differenz muss über die Rente, Familienangehörige oder die Sozialhilfe ausgeglichen werden. Wer wenig Geld hat oder seinen eigenen Lebensabend über das Erbe zu sichern hofft, versorgt zu Hause und ohne Unterstützung durch ambulante Dienste. Die meisten Pflegebedürftigen werden von Frauen versorgt, die mit ihrer unsichtbaren Arbeit das Familienbudget aufbessern. Innerhalb weniger Jahre, so die Ergebnisse einer europaweiten Befragung von Angehörigen, sind 90 Prozent der Befragten ausgebrannt, sozial isoliert oder sie stehen vor dem finanziellen Ruin. Die Umstände in den Altenheimen sind nicht weniger dramatisch. Das Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) veröffentlicht regelmäßig eine Erhebung zur Personalsituation in der stationären Altenhilfe. Die Ergebnisse für das Jahr 2003: Das Pflegepersonal hat mit deutlich mehr altersverwirrten BewohnerInnen zu tun. Gleichzeitig ist die Altenpflege mit immer mehr PatientInnen konfrontiert, die immer früher aus den Krankenhäusern entlassen werden. Nach dem neuen Abrechnungsmodus mit diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG), nach denen viele Kliniken ihre Leistungen abrechnen, muss zumindest der "normal" Betagte innerhalb statistischer Normwerte gesunden. Um das Budget des Krankenhaus nicht zu belasten, wird er oder sie nach Norm-Liegezeiten zügig entlassen. Die Versorgung wird auf un- oder schlecht bezahlte Frauen, auf Pflegedienste und Heime abgewälzt. In rund 9.000 Altenheimen, die 600.000 Betagte versorgen, sinkt die Fachkraftquote aber oft unter die vorgeschriebene 50% Marke. Es haben sich mittlerweile neun Millionen Überstunden angehäuft. Allein in diesem Jahr müssten 20.000 Pflegefachkräfte eingestellt werden, statt dessen aber sind im letzten Jahr weitere 8.700 Vollzeitstellen abgebaut worden. Die chronische Personalknappheit und die Konditionen der Pflegeversicherung reduzieren die Begegnung mit den HeimbewohnerInnen auf eine reine körperliche Grundversorgung - die allerdings auch nicht mehr gewährleistet ist. Die Folgen: Wundliegen, Verkrampfungen, Infektionen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) konstatiert für das Jahr 2003: Jede fünfte Magensonde ist bei den HeimbewohnerInnen nicht nötig, sondern eine pflegerationierende Maßnahme bei Menschen nach Schlaganfall oder mit Demenz. Schlucktraining und normales Essen wären auch mit Magensonde möglich. Das aber, so der MDK, wird "eher selten beobachtet", wenn sich die Grunderkrankung nicht schnell und deutlich verbessere. Von den mehreren tausend PatientInnen in der extremen Lebenssituation des Komas hat nur jede/r vierte Betroffene die Chance, in einer qualifizierten Pflegeeinrichtung unterzukommen. Diese Kranken sind auf Sondenernährung angewiesen. Die existenzielle Frage, ob die Kosten dieser Ernährung weiterhin übernommen werden, steht regelmäßig auf der gesundheitspolitischen Agenda.

Selbstentsorgung als letzte"Chance"

Die sozialpolitischen Strategien rund um die Versorgung der Kranken und Betagten, sie gehen ebenso wenig spurlos an den Individuen vorbei, wie die Diskurse und Verteilungskämpfe um Arbeit und Lohn. Die neoliberal Erzogenen sollen ihre "Eigenverantwortung" mobilisieren. Ihr Wohl und Weh, ihre Karrieren und ihre Abstürze gelten als individuell verursacht. Privat wird auch die Vorsorge in Form von privater Rentenversicherung, Immobilienerwerb oder Börsenspekulation. Im freien Spiel des Marktes kann nur erfolgreich handeln und wirtschaften, wer sich als "souveräne Willensperson" versteht. In dieses ideologische Gewebe passt die Debatte um Euthanasie und Patientenverfügungen. Die geforderte Vorsorge betrifft in diesem Fall nicht die finanzielle Absicherung, sondern wieder das "nackte" Leben. In entscheidungsfähigen oder gesunden Tagen soll per Willensentscheid für die Zeit mit schwerer Krankheit, Behinderung, Mangel an Vernunft und vor allem juristisch zertifizierter Entscheidungsunfähigkeit geplant werden. Die kursierenden Patientenverfügungen favorisieren in diesem Fall die Selbstentsorgung. Dazu bedarf es einer Selbstbewertung, die von Verfügungsanbietern in bunten Anlernbroschüren eingeübt werden kann: "Wenn ich kein eigenständiges Leben mehr führen kann", "Wenn ich dauerhaft pflegebedürftig bin", "Wenn ich nicht mehr kommunikationsfähig bin", sollen nicht näher erläuterte "lebenserhaltende Maßnahmen" unterlassen werden. In dieser Vorsorge-Erziehung lernt man auch, dass nichts mehr selbstverständlich ist. Medizinische Versorgung und Schmerzbehandlung, all das wird nun mehr als entscheidungs- und damit einforderungspflichtig dargeboten. Die empfohlenen Selbstbewertungen sind aber alles andere als rein privat. Sie betreffen ganze Krankengruppen: Pflegebedürftige nach Schlaganfall, im Koma, mit Demenz. Die Sondenernährung, Flüssigkeitszufuhr, Behandlung von Infektionen u.a.m. soll auch außerhalb der Sterbephase unterbleiben. Faktisch ist das Tötung auf vermutetes Verlangen von Unheilbaren. Was "selbstbestimmt" in Patientenverfügungen niedergelegt werden soll, ist von juristischen Agenturen wie dem Bundesgerichtshof, Privatvereinen wie der Bundesärztekammer und der Politik vorbereitet worden. Das Bundesjustizministerium hat im letzten Jahr eine Gutachterkommission beauftragt, politische und juristische Vorschläge für die noch umstrittenen tödlichen Unterlassungen zu formulieren. Im kürzlich veröffentlichten Gutachten sollen schriftliche wie auch mündliche Verfügungen juristisch wirksam werden. BetreuerInnen, Bevollmächtigte und Ärzte können dann je nach eigenem "Werturteil", Budget oder privatem Geldbeutel im Niemandsland der Unheilbaren und Sprachlosen den Tod als die bessere Alternative verordnen. Nach Expertenurteil muss dabei das "Grundleiden" der Betroffenen nicht "irreversibel tödlich" sein. Was zählt, das sei die "Patientenautonomie", die über die erwähnten Selbstentwertungsdokumentationen geübt und überprüfbar wird. Das Betreuungsrecht soll entsprechend geändert werden, ebenso der § 216 des StGB (Tötung auf Verlangen). Das Ideal des vernünftigen und von jeder Hilfe unabhängigen Individuums, das seine Biographie und seinen Körper jederzeit privat-autonom kontrolliert, fügt sich perfekt in die sozial- und gesundheitspolitische Agenda und die neoliberale Diskursökonomie. Der einflussreiche Medizinrechtler Jochen Taupitz denkt nicht zufällig bereits über die "Grenzen der Patientenautonomie in Fällen eines éübermäßigen LebensverlängerungswunschesÆ" nach. (2) Die Grenzziehung liegt für Taupitz "nicht nur in gesellschaftlicher bzw. staatlicher Verantwortung, sondern auch und gerade in der Verantwortung der (auch der Gesamtheit des Volkes verpflichteten) Ärzteschaft." Jenseits der regulären, prekären und zwangsverordneten Verwertungszonen, abseits der Konsumfähigkeiten und Kaufkraftpotenziale für einen wachstumsorientierten Markt der Konsumgüter und Gesundheitsindustrie, wird die pure physische Existenz "prekär" - und zur politischen Verhandlungssache. Erika Feyerabend ist freie Journalistin, engagiert im BioSkop-Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften - und bei Fantômas. Anmerkungen: 1) Friedrich Breyer und Carlo Schultheiss: "Alter" als Kriterium bei der Rationierung von Gesundheitsleistungen. Eine ethischökonomische Analyse. In: Thomas Gutmann und Volker H.Schmidt (Hg). Rationierung und Allokation im Gesundheitswesen.Weilerswist (Velbrück Wissenschaft) 2002 2) Jochen Taupitz: Empfehlen sich zivilrechtliche Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens?. München 2000 aus: Fantômas - Magazin für linke Debatte und Praxis/Nr. 6/Winter04/05