Neoliberaler Minimalismus oder demokratische Offensive?

Zur Krise und Zukunft der EU

Nach den beiden großen Neins in Volksabstimmungen zum EU-Verfassungsentwurf schweigen sich die Regierungen der Mitgliedsländer und die Kommission beredt aus. Jörg Huffschmid analysiert.

Im Juni 2005 verordneten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) auf dem Brüsseler Sommergipfel eine "Denkpause". Sie standen dabei noch ganz unter dem Schock, den das doppelte Nein aus Frankreich und den Niederlanden zum Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag bei ihnen ausgelöst hatte. Nachdem die ersten Wut- und Trotzreaktionen sich gelegt hatten, dämmerte den europäischen Institutionen und den Regierungen einiger Mitgliedsländer, dass die Vorfälle in Frankreich und den Niederlanden eine tiefe Krise der EU signalisieren, auf die sie keine Antwort haben. Zeichen hierfür hatte es schon vorher gegeben: von der anhaltenden ökonomischen Schwäche und sozialen Polarisierung in der EU über die von Mal zu Mal niedrigere Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) bis zu den Ängsten und Vorbehalten, mit denen die historisch enorm bedeutsame Erweiterung der EU im Mai 2004 von den meisten Menschen in den alten und neuen Mitgliedsländern begleitet wurde. Dass die Dimension der Probleme jedoch noch nicht ins Bewusstsein der politischen AkteurInnen vorgedrungen ist, zeigt sich an der allmählichen Herausbildung einer neuen minimalistischen Integrationskonzeption, die trotz aller Beschwörungen des "europäischen Sozialmodells" nicht in der Lage sein wird, aus der Krise der EU herauszuführen. In dieser verfahrenen Situation muss in erster Linie eine umfassende öffentliche Diskussion über die Zukunft Europas geführt werden.

Gescheitertes Modell

Die heutige Krise der EU begann auf die Woche genau 20 Jahre vor dem diesjährigen Sommergipfel. Im Juni 1985 machte sich der Europäische Rat in Mailand einen "revolutionären neuen Ansatz" der Integrationspolitik zu eigen, den die Europäische Kommission wenige Tage zuvor in einem Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes vorgestellt hatte. Sein Kern bestand darin, in Zukunft bei der Herstellung des Gemeinsamen Marktes auf die Vereinheitlichung ("Harmonisierung") der unterschiedlichen Rechtsvorschriften weitestgehend zu verzichten, die in den einzelnen Mitgliedsländern bei der Zulassung von Gütern und Diensten bestehen, vom Dampfkochtopf über die Banken und Versicherungen bis zu öffentlichen Aufträgen. Die bisherige, schwerfällige und langsame Erarbeitung gemeinsamer Normen ("positive Integration") solle bis auf wenige Ausnahmen durch die gegenseitige Anerkennung der jeweils in den anderen Mitgliedsländern geltenden Regeln ersetzt werden ("negative Integration"). Von über 100 000 unterschiedlichen Regelungen sollten nur noch rund 300 zur Vereinheitlichung anstehen, und das solle bis Ende 1992 erledigt sein. Danach würden alle Güter und Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland nach dortigem Recht zugelassen sind, automatisch ohne weitere Prüfung auch in den anderen Mitgliedsländern verkauft werden können, auch wenn dort andere Regeln für die heimischen Produkte gälten. Dieser Grundsatz des "europäischen Passes" solle durch den der "Herkunftslandkontrolle" ergänzt werden: Die Aufsicht über das Geschäftsverhalten eines Unternehmens in allen Ländern der EU üben ausschließlich die Behörden des Landes aus, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat.
Diese "größte Deregulierung in der Wirtschaftsgeschichte" (so der deutsche Kommissar Karl-Heinz Narjes) ist mit wenigen Abstrichen in die "Einheitliche Europäische Akte", die erste größere Novelle des EWG Vertrags von 1957 eingegangen, die 1987 in Kraft trat. Ihr Ansatz ist in der Tat insoweit revolutionär, als sie das Verhältnis von Politik und Gesellschaft auf der einen und Markt und Wirtschaft auf der anderen Seite weitgehend auf den Kopf stellt. Sie verleiht der Konkurrenz einen völlig neuen Stellenwert in der Gesellschaft und der Politik. Die bis dahin geltende Konzeption, dass die Konkurrenz der Unternehmen um die Kaufkraft der Kunden innerhalb eines durch gemeinsame und einheitliche Regelungen definierten Rahmens stattfindet, wird abgelöst durch die Konkurrenz der politischen und gesellschaftlichen Regeln für die Wirtschaft selbst. Dieser Wechsel setzt einen gnadenlosen Wettlauf zwischen den Mitgliedsländern um die für die Unternehmen attraktivsten Regeln in Gang. Er hat sich mittlerweile zu einem Standortwettbewerb entwickelt, der zu Lohn- und Sozialdumping und zu Unterbietungswettläufen in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens führt.
Auf dem Gipfel von Maastricht im Dezember 1991 ergänzten die Regierungen der Mitgliedsländer diese radikale Aufwertung der Konkurrenz durch einen neuen gesamtwirtschaftlichen Minimalismus: Neben der Aufgabe, die Märkte zu öffnen und offen zu halten, habe staatliche Politik nur noch für stabile Preise zu sorgen, damit die Wirtschaft optimal funktioniere. Der Kampf gegen die Inflation dürfe allerdings nicht Gegenstand politischen Streits sein, sondern solle an eine unabhängige Europäische Zentralbank delegiert werden. Im übrigen habe der Staat sich weitgehend aus der Wirtschaft herauszuhalten, die Steuern zu senken und Schulden zu vermeiden.
Die versprochenen Wachstums- und Beschäftigungswirkungen sind von dieser umfassenden Aufwertung von Markt und Konkurrenz auf der einen und ebenso umfassenden Abwertung staatlicher Konjunktur- und Wachstumspolitik auf der anderen Seite allerdings nicht ausgegangen. Im Gegenteil: Die EG (seit 1993 EU) blieb auf dem abschüssigen Pfad wirtschaftlicher Wachstumsschwäche und steigender Arbeitslosigkeit, der schon in der Mitte der 1970er Jahre begonnen hatte. Der doppelte Teufelskreis aus Wachstumsschwäche, hoher Arbeitslosigkeit und Umverteilung von unten nach oben hat sich mittlerweile verfestigt. Er kann nicht durch die Dynamik von Märkten, sondern nur durch energisches politisches Eingreifen durchbrochen werden. Hierzu hat sich die EU selbst unfähig gemacht.
Auch politisch ist das Modell gescheitert, weil es die Demokratisierung der Integration verhindert hat. Indem es die Politik immer stärker an den Interessen der Investoren auf deregulierten Märkten ausgerichtet und dies als Sachzwänge verkauft hat, hat die EU sich der Möglichkeiten beraubt, Integration ausdrücklich durch große soziale, kulturelle oder politische Projekte zu gestalten und einen europäischen Zusammenhalt zu schaffen, der für die Menschen sichtbar und attraktiv ist und von ihnen daher als Grundlage europäischer Identität akzeptiert wird. Integration ausschließlich durch Konkurrenz schafft zunehmende Polarisierung, kein attraktives europäisches Gesellschaftsmodell. Unter diesen Bedingungen hat auch die historisch fortschrittliche Erweiterung ihr positives Potenzial nicht verwirklichen können. Der Beitritt von Ländern mit erheblich niedrigerer Wirtschaftskraft, geringerem Lebensstandard und weniger sozialer Sicherung hat statt dessen Verunsicherung und Ängste ausgelöst, die vielfach in versteckte und gelegentlich in offene Aggressivität und Fremdenfeindlichkeit umschlugen.

Rettungsversuch neoliberale Verfassung

Das Verfassungsprojekt der EU ist vor allem eine Reaktion auf die Erkenntnis, dass die europäische Integration nicht in der Bevölkerung verankert ist. Der Konvent zur Zukunft Europas, der im Dezember 2001 auf dem Gipfel von Laeken eingesetzt worden war und im Februar 2002 seine Arbeit aufnahm, sollte diese Fehlentwicklung korrigieren. Eine europäische Verfassung sollte bei den Menschen das Identitätsgefühl schaffen, das durch Binnenmarkt und Sozialabbau nicht entstehen konnte. Es galt dabei als ausgemacht, dass die anstehende Erweiterung erst dann stattfinden könne, wenn Europa diese identitätsstiftende Verfassung habe - oder bescheidener, wenn der Verfassungsvertrag von allen Regierungen akzeptiert sei und der Ratifizierungsprozess daher als Selbstläufer angesehen werden könne. Diese Konzeption ist gleich zweimal gescheitert: Zunächst brachten die Regierungen Spaniens und Polens auf dem Gipfel im Dezember 2003 in Brüssel den Konventionsentwurf zu Fall. Die neuen Mitgliedsländer traten daher einer EU ohne Verfassung bei. Nachdem der Vertrag mit leichten Änderungen dann im Juni 2004 doch noch von allen Regierungen akzeptiert war, erlitt er seine zweite ungleich spektakulärere Niederlage durch die Referenden in Frankreich und den Niederlanden.
Der Konventionsentwurf beruhte auf drei konzeptionellen Säulen: Zum einen sah er vor, die offensichtliche Ferne der europäischen Verträge und Organisationen vom Leben und den Bedürfnissen der Menschen - das berühmte und von vielen Seiten kritisierte Demokratiedefizit - durch größere Mitentscheidungsrechte des EP bei der europäischen Gesetzgebung zumindest teilweise zu überwinden. Überdies sollte die bereits verabschiedete Charta der Grundrechte der EU als Teil II in den Verfassungsvertrag aufgenommen wurden. Das waren sicher Schritte in die richtige Richtung. Das demokratische Defizit blieb aber dennoch im Wesentlichen bestehen, weil das EP nach wie vor kein Initiativrecht für Gesetze bekommen sollte und die Grundrechte kein übernationales Recht konstituieren. Gesetzgebungskompetenzen, die hinter denen der Nationalstaaten zurück bleiben, sind jedoch kaum geeignet, das Gefühl einer europäischen Identität zu festigen. - Zum zweiten enthält der Verfassungsvertrag in Teil II weitgehend unverändert das neoliberale wirtschaftspolitische Programm, das für die schlechte wirtschaftliche und soziale Lage der EU verantwortlich ist und in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten war. Diese Kritik war durch die öffentliche Diskussion um die sog. Dienstleistungsrichtlinie der EU verstärkt worden. Der Konventionsentwurf sollte ihr dadurch den Wind aus den Segeln nehmen, dass er neoliberale Wirtschaftspolitik zum Verfassungsgebot erhebt. Dass dies kein europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl schaffen kann, hatten die Entwicklungen der 1990er Jahre jedoch bereits deutlich gezeigt. - Der dritte und wichtigste Identitätsstifter der EU sollte die neue Wendung nach außen sein. Ein Außenminister der EU sollte die Belange der EU in den internationalen Institutionen vertreten, und das europäische Gewicht in der Welt sollte vor allem dadurch gestärkt werden, dass die EU sich ein stärkeres militärisches Standbein verschaffen würde. So wurden Militarisierung und Aufrüstung zum Verfassungsgebot. Im Kern handelt es sich um eine der klassischen Funktionen des Imperialismus: Wo Identitätsstiftung, Loyalität und politische Stabilität nicht durch Demokratie und soziale Kohäsion gelingt, soll sie durch Außen- und Militärpolitik geschaffen werden. Auch dies erweist sich zur Zeit aber nicht als tragfähig und machbar.

Sackgasse Wiedervorlage

Die erste Reaktion auf die Referenden in Frankreich und den Niederlanden war von bemerkenswerter Arroganz: Wiedervorlage zu einem späteren Zeitpunkt. Durch die Aussetzung des Verfahrens solle, wie der deutsche Kommissar Verheugen in den ersten Tagen und Wochen nach den Referenden immer wieder mit nicht zu übertreffender pädagogischer Penetranz betonte, "den Menschen mehr Zeit gegeben werden", sich mit der Materie zu beschäftigen. Das Volk habe mit seinem Nein ja eigentlich gar nicht die Verfassung, sondern die eigene Regierung treffen wollen. Nachdem es jetzt sein Mütchen spektakulär gekühlt habe, werde es wieder zur europapolitischen Vernunft zurückkehren.
Eine derartig paternalistische Interpretation will nicht sehen, dass hinter dem Nein zur Verfassung die massenhafte Ablehnung der neoliberalen Politik und der Absicht steckt, diese durch Erhebung in den Verfassungsrang weiter zu stärken und damit auch gegen nationale Korrekturen zu immunisieren. Die wirtschafts- und sozialpolitische Substanz der Verfassung ist in der Sicht der VerfassungskritikerInnen nicht die politische Korrektur, sondern die Zementierung der neoliberalen Marktdynamik. Das Versäumnis, diese zu zähmen und in einen wirtschafts- und sozialpolitischen Rahmen einzubinden, ist in hohem Maße verantwortlich für die flächendeckende Verunsicherung der Menschen in allen Lebensbereichen. Sie hat damit auch - wenn auch nicht ausschließlich - zur Verstärkung der rassistischen und fremdenfeindlichen Nebentöne beigetragen, die in der französischen und stärker noch der niederländischen Nein-Kampagne unüberhörbar waren, von der überwiegenden Mehrheit der VerfassungsgegnerInnen jedoch klar zurückgewiesen worden sind.
Es ist nicht auszuschließen, aber sehr unwahrscheinlich, dass die Option Wiedervorlage noch einmal auf die politische Tagesordnung der EU gelangt. Mittlerweile dürfte es den Institutionen der EU und den Regierungen der Mitgliedsländer klar geworden sein, dass der Verfassungsvertrag in seiner alten Form keine Chance mehr hat.

Paralyse durch Minimalismus

Inzwischen zeichnet sich, ohne dass die Denkpause offiziell für beendet erklärt worden wäre, die Konzeption eines integrationspolitischen Minimalismus ab. Sie ist nicht neu, war aber in den letzten Jahren durch die Verfassungsdiskussion stark in den Hintergrund gedrängt worden. Stärkeres Gewicht gewinnt sie jetzt nicht nur durch den Tod des Verfassungsvertrages, sondern auch durch die anhaltende wirtschaftliche Schwäche und die Schwierigkeit, neue flächendeckende Vorstöße zur Deregulierung und Privatisierung in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Der neue Minimalismus zeigt sich auf drei Ebenen.
Die erste Ebene ist die abgespeckte Neuauflage der "Lissabon-Strategie". Sie wurde auf dem März-Gipfel 2005 verabschiedet und beruht auf der Zwischenbilanz für die ersten fünf Jahre der "alten" Lissabon-Strategie vom März 2000. Diese hatte das Ziel formuliert, bis zum Jahre 2010 die EU zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt zu machen, die USA zu überholen und Vollbeschäftigung mit mehr sozialem Zusammenhalt zu schaffen. Die Halbzeit-Zwischenbilanz, im November 2004 im sog. Kok-Bericht vorgelegt, fiel vernichtend aus: Die EU hatte nicht nur keine Fortschritte gemacht, sondern war auf allen Gebieten weiter zurückgefallen. Ursache hierfür sei aber nicht der falsche Ansatz, sondern der hohe Komplexitätsgrad der Strategie gewesen. Hierdurch seien die Mitgliedsländer überfordert worden und hätten sich an der Umsetzung der an sich richtigen Strategie nur unzureichend beteiligt. Es komme daher darauf an, die Ambitionen zurückzuschrauben. Die Politik müsse sich in den kommenden Jahren nur noch auf Wachstum und Arbeitsplätze konzentrieren und alles andere als zweitrangig behandeln. Diese neue Bescheidenheit kommt darin zum Ausdruck, dass die über 130 Indikatoren, die in der Folge der Lissabon-1-Strategie von 2000 als Benchmarks, Ziel-, Mess- und Kontrollgrößen entwickelt worden waren, mittlerweile radikal auf 17 zusammengestrichen werden. Das bedeutet zwangsläufig, dass der bescheidene Ansatz einer Integration von sozialen und ökologischen Standards in eine Wachstums- und Beschäftigungsstrategie weitgehend entfällt.
Die zweite Ebene heißt mehr Bürgernähe durch Bürokratieabbau. Die EU will den Regulierungsbestand der EU radikal vermindern. Von jetzt 80 000 Seiten europäischer Gesetze sollen am Ende nur noch 25 000 Seiten übrig bleiben. Gegen die Beseitigung tatsächlich existierender und teilweise absurder regulatorischer und bürokratischer Wasserköpfe ist natürlich nichts einzuwenden. Allerdings ist bereits jetzt deutlich sichtbar, dass es bei der Initiative, die vor allem der deutsche Kommissionsvizepräsident und Industriekommissar Verheugen vorantreibt, nicht nur um die Regeln zur Krümmung von Salatgurken geht, sondern auch um ökologische Sicherheit und soziale Standards, die in meist sehr mühsamen Schritten in der EU durchgesetzt worden waren. Konkrete Beispiele hierfür sind die Lockerung der Bestimmungen der Feinstaubrichtlinie oder der Überprüfung, Anmeldung und Zertifizierung von Chemikalien (REACH). "Bürokratieabbau" bedeutet in diesen Fällen Entlastung der Unternehmen zu Lasten der Gesundheit der BürgerInnen.
Die dritte Ebene des neuen Minimalismus sind die finanziellen Perspektiven. Dabei handelt es sich um die Planungen für die Entwicklung des EU-Haushaltes für die Periode 2007-2013. Die Obergrenze für diesen Haushalt war 1999 für die Periode 1999-2006 auf 1,27% des Bruttoinlandsproduktes der EU festgelegt worden. Im Jahre 2005 belief sich der Etat jedoch nur auf 1,11% des EU-BIP. Nun soll er weiter auf 1,0% abgesenkt werden. Auf dieser Grundlage ist es nicht möglich, die ökonomischen Grundlagen der schwachen europäischen Wirtschaft etwa durch große Infrastrukturprogramme zu stärken. Auch der soziale Zusammenhalt, der eine Umverteilung von Einkommen durch die EU erfordert, bleibt damit definitiv auf der Strecke. Stattdessen wird eine Renationalisierung der Wirtschaftspolitik stattfinden, die aber wegen des weiterhin geltenden des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) und des engen durch die Europäische Zentralbank gesteckten geldpolitischen Rahmens auch kaum Entfaltungsspielraum hat.
Der neue Minimalismus der EU wird keines der drängenden Probleme lösen, sondern die meisten verschärfen. Er wird durch politische Abstinenz die Macht und Freiheiten der dominierenden Akteure auf den Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkten verstärken, die regionalen und sozialen Disparitäten vertiefen und dadurch wahrscheinlich auch die politischen Spaltungen und Animositäten innerhalb der EU vertiefen. Nach einer gewissen Zeit der Paralyse kann dann auch der Zerfall der EU nicht mehr ausgeschlossen werden.

Öffentlichkeit + Demokratisierung

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben auf der anderen Seite gezeigt, dass die neoliberale Konstruktion der EU nicht nur ökonomisch erfolglos ist und soziale Polarisierungen hervorbringt. Auch politisch wird sie immer weniger akzeptiert und produziert Kritik, Demonstrationen und Gegenwehr. Dies öffnet Perspektiven auf vier Ebenen:
Die erste Ebene ist die Herstellung einer umfassenden politischen Öffentlichkeit. Wo dies gelingt, hat Widerstand gegen weiteren Sozial- und Demokratieabbaus auf allen Ebenen Aussicht auf Erfolg. Nirgendwo ist dies im Jahre 2005 so deutlich geworden wie am Schicksal des europäischen Verfassungsentwurfes. In Frankreich hat eine monatelange so kontroverse wie öffentliche Diskussion über den Entwurf bewirkt, dass die Menschen sich ein Bild davon gemacht haben, was diese Verfassung für sie bedeutet, und dies mehrheitlich abgelehnt haben. In anderen Ländern ist eine solche Diskussion nicht zustande gekommen, die Abstimmungen in den Parlamenten oder in Referenden erfolgte ohne Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Verfassungsfrage ist zunächst vorbei. Aber die neoliberalen Angriffe finden weiterhin in allen Ländern statt, wenn auch in unterschiedlicher Intensität: von der Privatisierung kommunaler Krankenhäuser über den massenhaften Abbau von Arbeitsplätzen trotz explodierender Unternehmensgewinne bis zur Kürzung von Sozialleistungen und dem Aufbau einer exorbitanten Kontrollbürokratie. Voraussetzung für einen wirksamen Widerstand ist die öffentliche Thematisierung von und Kritik an derartigen Vorhaben.
Die zweite Ebene ist die Verdichtung der öffentlichen Diskussion und Bewegungen in einzelnen Ländern zu einem oder mehreren Projekten von europäischer Dimension. Eine Möglichkeit hierzu wäre beispielsweise eine Kampagne gegen die Privatisierungswelle und für einen starken öffentlichen Sektor im Bereich der sozialen Dienste, der Bildung und der Versorgungsnetze. Die Situation im Energiesektor - private Monopole diktieren Versorgung und Preise - dürfte hierzu einen guten Hintergrund abgeben. Eine andere Möglichkeit wäre die Auflage eines öffentlichen Beschäftigungsprogramms. Ziel sollte es sein, in jedem Land den Druck auf die eigene Regierung so weit zu verstärken, dass diese sich auch in der EU für koordinierte Aktionen in dieser Richtung einsetzt und europäische Zwänge nicht als Ausrede für die eigene neoliberale Politik nutzen kann.
Wenn der politische Kurs in einigen Mitgliedsländern sich durch öffentlichen Druck für progressive Projekte öffnet, könnten deren Regierungen auf einer dritten Ebene gemeinsame wirtschafts- und sozialpolitische Initiativen zur Überwindung der ökonomischen Stagnation und sozialen Polarisierung unternehmen. Im Vertrag von Nizza sind die Möglichkeiten einer "verstärkten Zusammenarbeit" ausgeweitet worden, in der eine begrenzte Zahl von Mitgliedsländern gemeinsame Projekte durchführen und dabei auch die Institutionen und Verfahren der EU nutzen können. Die bekanntesten dieser selektiven Politiken sind die Europäische Währungsunion und das Abkommen von Schengen. Diese Methode der "verschiedenen Geschwindigkeiten" birgt zwar die Gefahr einer neuen Hierarchisierung und Ausgrenzung innerhalb der EU. Hiergegen sollte mit einer grundsätzlichen Offenheit für die Beteiligung aller Mitgliedsländer vorgebeugt werden. Angesichts der aktuellen Krise der EU und der großen politischen Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern, die ein einheitliches Vorgehen in absehbarer Zeit als kaum erreichbar erscheinen lassen, erscheint eine solche Initiative einer begrenzten Zahl von Mitgliedsländern jedoch als immerhin gangbarer Ausweg. Sie würde allerdings vermutlich bald in Konflikt mit verschiedenen geltenden Regelungen der EU geraten, vor allem mit den alles andere überragenden Wettbewerbsregeln und mit den Beschränkungen der makroökonomischen Politik. Ein solcher Konflikt könnte jedoch wiederum Anlass für eine große öffentliche Diskussion über die Hauptlinien der europäischen Vereinigung und den Inhalt des europäischen Gesellschaftsmodells sein. So könnte der Nizza-Vertrag von unten unterlaufen werden, indem erfolgreiche Initiativen verstärkter Kooperation Schule machen und damit den Boden für eine politische Relativierung und Zurückdrängung der neoliberalen Teile des Nizza-Vertrages bereiten.
Die vierte Ebene kann die Diskussion über einen neuen Entwurf einer europäischen Verfassung werden. Sie sollte sich darauf konzentrieren, den Grundrechtekatalog (also den Teil II des abgelehnten Entwurfes) um wesentliche Wertorientierungen des ersten Teils zu erweitern und die Bestimmungen zu Struktur, Zuständigkeiten und Verfahren radikal zu demokratisieren. Eine Verfassung, die sich derart auf den Kernbereich demokratischer Sozialstaatlichkeit beschränkt und weder eine Orientierung auf militärische Stärke der EU noch detaillierte Regelungen zu einzelnen Politikbereichen enthält, hätte zugleich die Wirkung, den geltenden EU-Vertrag aus seiner Rolle als Ersatzverfassung zu verdrängen und damit seine Korrektur zu erleichtern.

Dr. Jörg Huffschmid ist Professor i.R. für Politische Ökonomie und Wirtschaftspolitik an der Universität Bremen. Arbeitsgebiete: Finanzmärkte, europäische Integration und Wirtschaftspolitik. Er ist Koordinator der Arbeitsgruppe Europäische WirtschaftswissenschaftlerInnen für eine andere Wirtschaftspolitik in Europa - Euromemorandumgruppe (www.memo-europe.uni-bremen.de ), Mitglied des BdWi und des Wissenschaftlichen Beirats von attac.

Aus: Forum Wissenschaft 4/2005