Wie SPD, Linkspartei und CDU den Rechtsstaat demontieren

Gefahrenabwehr in Mecklenburg-Vorpommern

in (15.06.2007)

Elementare Grundrechte ausgehebelt, Tür und Tor für polizeiliche Willkürakte geöffnet.

Im Vorfeld des G8-Gipfels im Juni 2007 beschloss der Landtag von Mecklenburg- Vorpommern schon ein Jahr zuvor ein neues Polizeigesetz. Elementare Grundrechte wurden damit ausgehebelt, Tür und Tor für polizeiliche Willkürakte geöffnet.

Das mecklenburgische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG), das die Kompetenzen der Polizei in Sachen Gefahrenabwehr regelt, ist nun eines der repressivsten der Republik. Zwar liegt das nördliche Bundesland damit voll und ganz im bundesdeutschen Trend der landespolizeilichen Befugniserweiterungen - etwas seltsam mutet jedoch an, dass das Gesetz einhellig von den regierenden Parteien (Linkspartei und SPD) sowie mit nahezu sämtlichen Stimmen der oppositionellen CDU beschlossen wurde. Parlamentarischer Widerstand der Linken? Fehlanzeige!

Datenschutz ist Täterschutz ...

... scheint die Devise zu sein, nach der Rot-Rot das neue SOG modelliert hat. Neben den bisher existenten Grundrechtseinschränkungen - etwa der Ermöglichung von Bespitzelung durch so genannte verdeckte Ermittler - wurden auch die Grundlagen für eine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums gelegt. Eine immens unscharfe Regelung sorgt nun dafür, dass die Polizei faktisch nach Belieben Videokameras aufstellen kann. Hinzu kommt ein automatisches Autokennzeichenlesesystem, das serienmäßig eingesetzt werden kann, um erfasste Kennzeichen entweder mit dem Fahndungsbestand oder anderen polizeilichen Dateien abzugleichen.

Auch die Möglichkeit einer umfassenden präventiven Telekommunikationsüberwachung wurde neu eingeführt. Begründet mit der Abwendung terroristischer Gefahr oder "organisierter Kriminalität" darf die Polizei in großem Maß Kommunikationsinhalte, ob gesprochen oder geschrieben, überwachen und speichern. Neben einer starken Ausweitung der Möglichkeiten zur Rasterfahndung hat sich Rot-Rot in Mecklenburg-Vorpommern allerdings noch ein wahres Husarenstück einfallen lassen: Zukünftig darf die Polizei zwangsweise Blutabnahmen durchführen.
Dadurch soll eine Speicherung etwaiger ansteckender Krankheiten wie AIDS oder Hepatitis in der bundesweiten Polizeidatei INPOL möglich werden. Begründet wird diese Maßnahme unter anderem mit dem Schutz von Polizeibeamten, die in Berührung mit Wunden kommen. Es liegt auf der Hand, dass das nur einen kleinen Schritt entfernt ist von einer massenhaften Speicherung genetischer Fingerabdrücke von Personen, die irgendwie in Konfrontation mit der Polizei geraten.
Der politische Hintergrund der Gesetzesnovelle scheinen die bevorstehenden Anti-G8-Proteste zu sein. Hierzu werden, lauscht man den Alarmglocken des Verfassungsschutzes, Horden von gewaltbereiten Linksradikalen anreisen. Diese gilt es in
polizeistaatlicher Manier in Schach zu halten.

Dass die oppositionelle CDU eine solche Politik unterstützt, verwundert nicht. Die mitregierende Linkspartei, die auch Partei der sozialen und globalisierungskritischen Bewegungen sein will, handelt allerdings nach der Devise: Erst links blinken und dann scharf rechts abbiegen. Die Auszeichnung des mecklenburgischen Landtages mit dem Big Brother-Award 2006 ist gerade vor diesem Hintergrund mehr als angebracht.

Weiterführende Links:
http://www.bigbrotherawards.de/
http://www.rotehilfe.de/content/pdf/976