Marktversagen und Verbraucherschutz

Die Legitimation politischer Steuerung

Angesichts anhaltender hiesiger Lebensmittel- und Fleischskandale sowie umfangreicher Rückrufaktionen von giftigem Billigspielzeug aus Asien bleibt die Verbraucherschutzpolitik auf der Tagesordnung. Der Verbraucher scheint den wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen und Innovationen weitestgehend ausgeliefert zu sein, und nur der Staat übernimmt es, durch eine aktive Verbraucherschutzpolitik dem Konsumenten als Schutzbefohlenem gegenüber den Risiken der Massenproduktion und der technischen Innovationen eine gewisse Sicherheit zu gewährleisten. Mit den Mitteln der regulativen Politik - rechtliche Ver- und Gebote, materielle Anreize und Sanktionen - und durch die Einsetzung von Regulations- und Kontrollbehörden versucht der Staat, den Interessen und Bedürfnissen der Verbraucher Sorge zu tragen und das Güter- und Warenangebot von Produzenten, Zulieferern und Dienstleistern auf gewisse Qualitätsstandards zu verpflichten. Die nationalen Gesetzesmaßnahmen und Kontrollen erweisen sich allerdings als recht stumpfe Korrekturinstrumente angesichts einer immer intensiveren und komplexeren internationalen Vernetzung der Konsummärkte und der Warenzirkulation. Wie kann die Politik auf diese Problemlagen reagieren? Und wie läßt sich eine anhaltende, regulierende Intervention in die Konsum- und Warenmärkte rechtfertigen? Kann man doch konstatieren, daß regulative Politik immer in einem gewissen Widerspruch zum kapitalistischen Organisationsprinzip eines möglichst freien Spiels der Marktkräfte steht (Janning 2004). Wie wir sehen werden, benötigt eine regulierende Schutzpolitik für den Verbraucher eine Rechtfertigung, die über die bloßen Folgeerscheinungen des Marktversagens oder des Produzierens von Externalitäten - Folgekosten der industrialisierten Warenproduktion und -zirkulation für Mensch, Tier und Umwelt - hinausgehen. Gerade die Versuche, international bzw. europaweit die Standards für Verbraucherschutz durchzusetzen und anzuheben, basieren auf einem nicht-marktkonformen Regulierungskonzept.

Marktkonforme Legitimation des Verbraucherschutzes

In der einschlägigen Literatur weisen die Begründungsversuche für den Schutz von genuinen Verbraucherinteressen und -bedürfnissen eine deutliche ökonomische Verengung auf: Ausgangspunkt für den Verbraucherschutz ist eine bestimmte Definition des Verbrauchers im Kontext seiner Beziehungen zum Warenangebot und zum Produzenteninteresse innerhalb von Marktsituationen (Drexl 1998; Egner 1978; Kollmann 1993; Kuhlmann 1990; Leonhäuser 1988; Meier 1984; Stauss 1980). Aus der Perspektive einer liberalen Begründung von Marktwirtschaft ist die Herrschaft des Konsumenten essentiell, er/sie allein entscheidet über die Marktfähigkeit von Gütern und Leistungen; dafür ist jedoch die Einhaltung der Spielregeln (faire Konkurrenz und Information über Preise, keine Preisabsprachen unter den Produzenten oder Verteilern etc.) bzw. deren Überwachung nötig.1 Zur Stützung der marktwirtschaftlichen Prozesse übernimmt deshalb der Staat die letzte Verantwortung für die Marktstellung des Verbrauchers. Politische Maßnahmen zielen auf eine Stärkung der Marktposition der Verbraucher und auf die Wahrung des Verbraucherinteresses. Dies geschieht in der liberalen Tradition aber nicht zur ausdrücklichen Verteidigung besonders legitimierter Verbraucherrechte, sondern zur Absicherung des freien Spiels der Marktkräfte. Marktkritische Positionen besitzen eine realistischere Konzeption von den Strukturen und Asymmetrien der Warenzirkulation und -konsumtion. Für sie trägt das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage die Gefahr einer Manipulation von Käuferinteressen und einer Umgehung von Wettbewerb durch Preisabsprachen in sich. Der Staat wird deshalb mit besonderen regulativen Aufgaben zur Marktkontrolle und zur Stärkung der Gegenmacht der Verbraucher versehen.

Die marktliberale wie auch die marktkritische Position nehmen den gleichen Ausgangspunkt für ihre auseinanderlaufenden Überlegungen; sie fußen auf bestimmten Interaktionsverhältnissen und -abläufen in der kapitalistischen Produktion und Distribution von Gütern. Als maßgeblicher Interaktionsraum für die Artikulation von Interessen und die Durchsetzung von Schutzrechten wird der Markt mit einem mehr oder weniger stark regulierten Zirkulations- und Verteilungsmodus des Warenverkehrs etabliert. Auch die politischen Initiativen zur Stärkung der Verbraucherinteressen und zur Verhinderung von Machtasymmetrien setzen an den Akteurkonstellationen und Interessenpositionen im Markt an und vernachlässigen somit genuin rechtliche wie politische Legitimationskonzepte zur Begründung des Verbraucherschutzes (Ogus 1994; Cartwright 2001). Dies wird besonders deutlich in der deutschen Debatte über die programmatische Orientierung der Verbraucherpolitik und des Verbraucherschutzes, die aufgrund ihrer Konzeptlastigkeit kein Äquivalent in der internationalen Theoriebildung hat.

Schon in den vorstehenden Überlegungen zum Verbraucherbegriff wurde auf die liberale Konzeption der Marktwirtschaft zurückgegriffen, analog dazu orientiert sich eine erste verbraucherpolitische Konzeption am liberalen Wettbewerbsmodell (Fischer-Winkelmann 1973; Meyer-Dohm 1965; Stinner 1976). Orientiert am Prinzip der Konsumentensouveränität werden ein vollkommener Markt, eine vollständige Informationslage über Marktangebot und Preise und die Nutzenorientierung des homo oeconomicus vorausgesetzt. Propagiert wird ein marktkonformer Verbraucherschutz, der auf Verbraucheraufklärung und -information, Verbraucherbildung und Hilfe zur Selbsthilfe setzt. Als genuine Verbraucherinteressen werden das Streben nach optimaler Bedürfnisbefriedigung, ein Interesse an preiswürdigen Waren und Dienstleistungen von möglichst guter Qualität und der Wunsch nach mehr Markttransparenz und nach wahrheitsgemäßen Angaben aufgeführt.

Als diametrale Gegenposition dazu beschreibt Stauss (1980: 34ff.) in Anlehnung an die Arbeitsgruppe um Gerhard Scherhorn (1975) eine Konzeption der Verbraucherpolitik, die die Herstellung von Konsumfreiheit und Machtausgleich fordert. Aus marktkritischer Perspektive wird ein Machtungleichgewicht zwischen Produzenten und Konsumenten konstatiert und der Machtausgleich durch Förderung kollektiver Verbraucher-Gegenmacht gefordert. Diese Forderung schließt an die Beobachtung an, daß Konsumenten über nur geringe und kurzfristig wirksame Sanktionsmittel (z.B. Marktaustritt, Abwanderung, Käuferstreik, Gerichtsklage) verfügen, um ihre Interessen zu artikulieren. Es empfehlen sich deshalb Maßnahmen a) zur Stärkung der individuellen Verbraucherposition durch Verbrauchererziehung und -aufklärung (Gegeninformationen), b) zur Kontrolle der Produzentenmacht (Festlegung von Qualitätsnormen, Werberichtlinien, Verbraucherschutzgesetzgebung, Beteiligung der Verbraucher an der unternehmerischen Willensbildung) und c) zur Verbesserung der kollektiven Verbraucherposition durch Organisation von Verbraucherinteressen (Fremdorganisation der Verbraucher). Diese am Machtausgleich orientierte Verbraucherpolitik definiert das Verbraucherinteresse ganz anders als die li-be-rale Variante; sie geht vom Interesse des Verbrauchers an Selbstverwirklichung aus, und die Befriedigung von materiellen Versorgungs- und Konsumbedürfnissen ist nur eine untergeordnete Stufe qualitativ höherwertiger Zeitverwendungsarten (aktive Unterhaltung, politische, sportliche, kulturelle Aktivitäten,
Muße), zu deren Ausbau und Unterstützung eine marktkritische Konsumpolitik beitragen kann.

Eine dritte Position wird von der verhaltenswissenschaftlich begründeten Verbraucherpolitik markiert (Kroeber-Riel 1992: 690ff.; Kuhlmann 1990: 42ff.). Sie geht von dem empirisch erfaßbaren Kaufverhalten und von empirischen Sachverhalten der Konditionierung und Manipulation (z.B. durch Marketing, Werbung) auf den Angebotsmärkten aus und stellt die Forderung nach verbraucherpolitischer Gegenkonditionierung (Verbraucherschutz statt Verbraucheraufklärung). Ein bedürfnisgerechtes Kaufverhalten soll u.a. durch die staatliche Unterstützung eines routinierten und vereinfachten Kaufverhaltens (mittels der Herstellung von übersichtlichen Verhältnissen bei Angeboten, Produktpaletten etc.), durch die Rationalisierung von Kaufentscheidungen (auf dem Weg der staatlich geförderten Verbraucherberatung) und durch Schutz vor Manipulation durch Marketingtechniken erreicht werden. Für die Konzipierung des Verbraucherinteresses greift man nicht auf eine normative Idee der Selbstverwirklichung zurück, sondern auf die quasi-empirische Ermittlung eines unverzerrten Kaufverhaltens bzw. von nicht-manipulierten Konsumeinstellungen, in denen sich die eigenen Einstellungen zu Produkten und deren Wertigkeit umsetzen.

Eine weitere Variante der bislang vorgestellten marktkritischen Konzepte stellt der vierte Ansatz dar, der Verbraucherpolitik aus der Sicht eines marktkompensatorischen Verbraucherschutzes formuliert (Simitis 1976). Auch hier äußert sich Kritik am Informationsmodell der Verbraucherpolitik, da bislang eine passive Handhabung des Verbraucherschutzes höchstens als Abwehrrecht stattfindet. Dagegen soll eine kompensatorische Verbraucherschutzpolitik die ‚gesellschaftlichen Bedingungen‘ der Produktion und Verteilung von Gütern beeinflussen. Genauer wird eine Einschränkung der privatautonomen Entscheidungsmacht der Hersteller durch Kontrollen, Normen und Verfahren vorgeschlagen. Darüber hinaus wird die Forderung nach einer den Produktionsprozeß kontrollierenden Verbraucherschutzbehörde erhoben, welche für die Vertretung von Verbraucherinteressen, die Vermittlung von Informationen, die Kennzeichnung und Überprüfung von Produkten und die Erarbeitung neuer gesetzlicher Regelungen verantwortlich ist (Simitis 1976: 269ff.). Das Verbraucherinteresse wird in dieser verbraucherpolitischen Konzeption aus neomarxistischer Perspektive gedeutet und artikuliert sich demgemäß als Interesse am Gebrauchswert von Waren, an Markteingriffen und an staatlicher Kontrolle des privatwirtschaftlichen Angebots.

Die fünfte Konzeption stellt ebenso radikale marktkritische Forderungen, will aber nicht einfach die staatliche Verantwortung und Einflußnahme vergrößern, statt dessen wird eine Verbraucherpolitik in partizipatorischer Absicht propagiert (Biervert et al. 1977: 55ff., 217ff.). Diese Konzeption setzt bei der Beobachtung an, daß die derzeitige Verbraucherpolitik nur ein reaktives Kurieren von Symptomen zustande bringt und die grundsätzliche Asymmetrie in der Entscheidungsmacht zwischen Produzenten und Verbrauchern nicht adressiert. Die Kritik an der Fremdorganisation in der Verbraucherschutzpolitik richtet sich somit auch gegen eine bloß staatliche Trägerschaft von Verbrauchereinrichtungen und -verbänden und stellt die Forderung nach frühzeitiger und direkter Einflußnahme von Verbrauchern und Verbrauchervertretern auf Produkt- und Angebotsentscheidungen im privaten wie öffentlichen Sektor. Verbraucherpolitische Maßnahmen sollen auf die Stärkung der selbstorganisierten Produktion und Verteilung, die Installierung von Konsumräten, Mitbestimmungsgremien und Planungszellen in Unternehmen und Verwaltung sowie die Beteiligung an strategischen Entscheidungen zur Investitionslenkung hinauslaufen. Diese Position faßt natürlich auch das Verbraucherinteresse viel weiter: Sie unterstellt eine direkte Interdependenz zwischen Arbeit und Konsum, die im Sinne der Aufhebung der Rollendifferenzierung zwischen Arbeitnehmern und Konsumenten verändert werden soll. Der Verbraucher wird dabei mit seinem Interesse an selbstbestimmtem Handeln ernst genommen und zur Partizipation befähigt.

In den einzelnen marktkonformen und marktkritischen Ansätzen machen sich unterschiedliche Sichtweisen für die Rolle des Staates als Schutzmacht des Verbrauchers geltend. In der marktliberalen Sichtweise trägt der Staat nur dazu bei, den Verbraucher über die Marktsituation zu informieren. Insofern dominiert hier ein informatorischer Verbraucherschutz die Staatsaktivitäten. Der Einsatz des Staates für die Rechte der Verbraucher aus marktkritischer Sicht nötigt den Staat, Gesetzesmaßnahmen und Richtlinien für den Umgang mit den Verbraucherinteressen aufzustellen; es handelt sich hierbei also um einen regulativen Verbraucherschutz. Eine Radikalisierung dieser Position im Sinne eines exekutiven Verbraucherschutzes versieht den Staat auch mit zusätzlichen Interventionskompetenzen, die Kompetenzen für Verbraucherschutz werden in einer Exekutivinstanz (z.B. Bundes- oder Länderministerien für Verbraucherschutz, Bundesbehörden etc.) gesammelt, Produkte und Leistungen werden in öffentlichen Forschungseinrichtungen getestet und Auflagen von regionalen Behörden kontrolliert. Aus demokratietheoretischer Sicht erscheinen die marktkritischen Positionen als allzu staatsfixiert; neben der Idee eines regulativen und exekutiven Verbraucherschutzes muß auch der Gedanke eines selbstorganisierten bzw. zivilgesellschaftlich organisierten Verbraucherschutzes entwickelt werden, der auf die Fähigkeiten von Bürgergruppen und Interessengruppen zur Selbstregulierung durch Absprachen, Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen vertraut. Diese Form der Selbstorganisation der Konsumenten und Konsumentenvertretungen soll nach dem historischen Vorbild der Konsumgenossenschaften (consumer cooperatives) als assoziativer Verbraucherschutz bezeichnet werden (Furlough/Strikwerda 1999).

Politische Legitimation des Verbraucherschutzes

Die Auseinandersetzung mit den marktkonformen Verbraucherschutzkonzepten leitet über zur Frage nach der Rolle und dem Stellenwert des Verbrauchers als politischem Akteur. Diese Rolle weist augenscheinlich über die staatliche Zuweisung von Schutzrechten und legitimen Konsumfreiheiten hinaus. Sie beinhaltet nämlich auch die Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen auf Selbstermächtigung und Selbstorganisation zur Artikulation der eigenen Interessen und zur eigenständigen Wahl von Mobilisierungs- und Beeinflussungsstrategien. Der Verbraucher wird somit zu einer zentralen Figur in der demokratischen Willensbildung.

Eine politische Begründung des Verbraucherschutzes kann dabei drei wesentliche Akzente setzen: Sie markiert erstens ein politisches Verständnis des Verbrauchers als freiem Bürger (citizen), der als Konsument nicht bloß Marktteilnehmer ist und sein will, sondern darin auch grundlegende individuelle Freiheitsrechte und Identitätsmerkmale zum Ausdruck bringt, die über die konventionelle Klassifizierung von Schutzrechten hinausgehen. Ausgehend vom politischen Verbraucherbegriff und den besonderen Schutzrechten des Verbrauchers als Bürger besteht die zweite Aufgabe einer solchen Argumentation darin, die staatlichen Regulations- und Interventionsmöglichkeiten für einen dezidiert politisch orientierten Verbraucherschutz aufzuzeigen; hier wird besonderes Augenmerk auf die Abgrenzung zu der bloß nachsorgenden und krisenregulierenden Verbraucherschutzpolitik zu legen sein, wie sie aus dem Lager der wirtschaftspolitischen und wirtschaftsrechtlichen Theoriebildung empfohlen wird. Schließlich muß eine politische Begründung des Verbraucherschutzes drittens die regulativen Ordnungsmuster der politischen Institutionenbildung, Interessenartikulation und Steuerung skizzieren, die sich aufgrund der Interventionen des Staates zum Wohle der Verbraucher herausbilden (Janning 2008).

Für die politische Begründung des Verbraucherschutzes liegen jedoch nur wenige Ausgangspunkte vor (Janning 2004). In der Kritik an einer marktwirtschaftlichen Verbraucherschutzkonzeption finden sich schon genuin politische Argumente für die Herleitung der Konsumenteninteressen. Egner hat in seiner grundsätzlichen Kritik am Konsum- und Konsumentenbegriff der Smithschen Wettbewerbslehre auf die Einbettung des Konsums in übergeordnete Wertsysteme und Sinnhorizonte hingewiesen: "Als Vorgang der Lebensgestaltung Â… ist der Konsum kein Endzweck, sondern Mittel für etwas über ihn Hinausweisendes, den Aufbau der menschlichen Kultur. Hier unterscheidet sich der Mensch von allen anderen Lebewesen. Er betreibt einen Konsum für frei gesetzte Ziele, die im Dienste ideeller Werte stehen" (Egner 1978: 33f.). Für den Menschen geht der Konsum deshalb nicht in der einfachen Bedürfnisbefriedigung und Lebenserhaltung auf, sondern er ist bestimmten Prinzipien einer quasi-ethischen Lebensgestaltung unterworfen. Die möglichst freiheitliche und demokratische Koordination der unterschiedlichen Entwürfe einer individuellen Lebensgestaltung durch Konsum mündet natürlich in partizipative Vorstellungen von Verbraucherschutzpolitik, wie sie federführend von Bernd Biervert und seinen Koautoren entwickelt wurden (Biervert et al. 1977). Bierverts an Selbstbestimmung und politischer Partizipation der Konsumenten orientierte Position geht noch weit über die marktkritischen Positionen von Scherhorn et al. (1975: 30ff.) oder Simitis (1976: 155ff.) hinaus, die auf einen Ausgleich der Machtasymmetrie zwischen Produzenten und Konsumenten durch staatliche Intervention drängen, und den Verbraucher in die Lage versetzen wollen, Konsumentscheidungen selbständig und unbeeinflußt vorzunehmen. Da eine staatlich verordnete Verbraucherpolitik sich dem Konsumenten von außen nähert und die freie Wahl der Konsumentscheidungen noch kein bedürfnis- oder interessenadäquates Angebot an Waren und Dienstleistungen garantiert, müssen Verbraucher auf die Zielfindung im Konsumgütermarkt einwirken können: "Bei der partizipatorisch-emanzipatorischen Zielfindung geht es um eine ,gesellschaftlich‘ adäquate Erfassung, Antizipation und Durchsetzung von (Verbraucher-)Bedürfnissen, d.h. um eine geregelte aktive Teilhabe der Verbraucher an der Entwicklung und Befriedigung ihrer Bedürfnisse und um die Kommunikation über die damit verbundenen Prozesse" (Biervert et al. 1977: 55f.). Diese etwas kryptisch anmutende Formulierung weist den Weg zu einer aus heutiger Sicht sehr konventionell ausgerichteten Verbraucherschutzpolitik. Der Verbraucher soll über die verbesserte Aufnahme seiner Interessen im politischen Entscheidungsprozeß und in den Diskursen der Öffentlichkeit auf die Markt- und Unternehmensentscheidungen der Konsumgüterindustrie Einfluß nehmen und so vermittelt auf die marktwirtschaftliche Zielfindung einwirken können (ebd.: 217ff.). Daran knüpft die Forderung an, die Rolle der Verbraucherverbände als politische Interessengruppen zu stärken, ihren internen Organisationsaufbau zu demokratisieren und sie als Mitgliedschaftsorganisationen gegen die Fremdorganisation des Staates zu schützen.

Ein Verständnis des Konsumenten als politisch interessiertem Bürger muß dementsprechend auf ein Konzept von politischer Selbstverwirklichung zurückgehen, das expansiv die Berücksichtigung politischer Freiheitsrechte in allen Politikfeldern fordert, die die Ausübung dieser Rechte von Individuen in ihrer alltäglichen Lebenspraxis potentiell tangieren können. Im Zeitalter des Massenkonsums ist der Alltag durch den Gebrauch einer Vielzahl von Gütern und Waren bestimmt; auch für die Zuweisung von sozialem Status innerhalb und zwischen den sozialen Klassen - dies ist spätestens seit Thorstein Veblens (1986 [1899]) Buch über den demonstrativen Konsum (conspicuous consumption) ein Gemeinplatz in der Soziologie (Slater 1997: 153ff.) - kommt dem selektiven bzw. besonders herausgestellten Konsum von Markenwaren aus unterschiedlichen Preiskategorien eine besondere Bedeutung zu. Die Erforschung der "expressiven Ungleichheit" orientiert sich an der Systematisierung von Konsumpräferenzen zu spezifischen Lebensstilen, die für die sozialen Akteure einen Bezugspunkt für ihre soziale Identitätskonstruktion und für soziale Unterscheidungen bereitstellen (Bourdieu 1982; Lüdtke 1989). Aus der Perspektive der sozialen Statuskämpfe und der Chancengleichheit bei der Nutzung von Konsumgütern orientieren sich politische Forderungen an der Herstellung einer allgemeinen Verfügbarkeit wertvoller Konsumprodukte und an dem Verbot einer künstlichen Verknappung dieser Produkte zur Preissteigerung (Produktion von Exklusivität) sowie an der Veröffentlichung von Preisunterschieden und Preisentwicklungen bei den Waren (Gabriel/Lang 1997: 180f.).

Selbstverwirklichung geht aber nicht einfach in der Teilnahme an Statuskämpfen und damit in der politischen Forderung nach konsumtiver Chancengleichheit auf, vielmehr lassen sich hier drei weitere Komponenten diskutieren: erstens ein Konzept der Kreativität, die sich als Gegenstand und Bestandteil von konsumtiver Selbstverwirklichung mit dem Umgang und der Auswahl von Waren verbindet; zweitens ein Verständnis von Risikovermeidung, das sowohl an die leiblich-gesundheitlichen Grundvoraussetzungen für individuelle Entfaltung und sozialen Austausch erinnert, als auch an die Gefahrenvermeidung und Prävention bei der Herstellung und dem Vertrieb von Gütern appelliert; drittens eine Vorstellung von Partizipation, die soziale Integration und Teilhabe, Kreativität und Risikovermeidung als Komponenten bzw. Voraussetzungen von Selbstverwirklichung miteinander verknüpft oder gegeneinander abwägt und in ein Verständnis von der politischen Selbstverwirklichung des Verbrauchers überführt.

Die Vorstellung, daß der Umgang mit Gütern und Waren einen kreativen Gestaltungsspielraum eröffnet und die bewußte Ausgestaltung von Konsumstilen oder aber die Dekontextualisierung und Neukontextualisierung von Konsumgütern in künstlerischen oder subkulturellen Lebenswelten neue Freiheiten in der demokratischen Massengesellschaft generiert, steht im Zusammenhang mit einer bestimmten Art von Zeitdiagnose. Diese geht davon aus, daß die heutige Gesellschaftsformation die Verteilungskämpfe und sozialen Determinismen weitestgehend hinter sich gelassen hat und in ihr der Ästhetisierung der individuellen wie kollektiven Lebenspraxis ein besonderer Stellenwert zukommt (Featherstone 1991; Schulze 1992). Möglichkeiten der Abgrenzung von Gruppenzugehörigkeiten, die vermehrt nicht mehr sozial oder ethnisch, sondern (sub-)kulturell erfolgen, und der individuellen Auszeichnung und Besonderung werden durch den möglichst einfallsreichen oder ausgefallenen Konsum erzielt. Dabei verweist die Manipulation und Ergänzung von industriell gefertigten Konsumgütern wie Jeans, Motorrädern, Skateboards, Computern und elektronischen Musikinstrumenten auf ein gewandeltes, weil reflektiertes Verhältnis zu Konsumgütern, und die Einpassung, Interpretation und Aneignung von spezifischen Konsumgütern geschieht unter Verwendung spezifischer Bearbeitungs- und Manipulationstechniken und unter Voraussetzung spezifischer soziokultureller Interpretationscodes. Die politische Leitorientierung des reflexiven bzw. kreativen Konsums läuft aus der Perspektive der Ausdehnung von Freiheitsspielräumen und von Schutzzonen der Selbstverwirklichung auf eine regulationsfeindliche Position hinaus. Die Aneignung und Manipulation von Konsumgütern soll möglichst von staatlichen Auflagen befreit werden; ein zu rigider staatlicher Schutz von Eigentums- und Urheberrechten und der Ausbau des Marken- und Datenschutzes stehen einer freien Nutzung von Waren entgegen. Statt dessen vermag zwar die möglichst ungestörte Distribution der Waren und Güter nicht die uneingeschränkte und dauerhafte Nutzung spezieller Konsumprodukte verbürgen, im Kern garantiert aber die marktwirtschaftliche Ordnung die Diversifizierung des Warenangebots und damit die Herausbildung der freiheitsverbürgenden, konsumistischen Lebensstile (Bolz 2002).

Eine entgegengesetzte Position thematisiert die natürlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Freiheitsrechten und die Ausübung der Selbstverwirklichung. Gemeint sind damit nicht primär die ökologischen Lebensbedingungen des Menschen, sondern vielmehr seine eigene Gesundheit und Unversehrtheit. Aus der Perspektive des freien Umgangs mit Konsumprodukten stellen somit nicht hauptsächlich die Einwirkungen des Konsums auf die "äußere Natur", also die Umweltveränderungen und ökologischen Folgen des Massenkonsums, ein Problem für die Entwicklung der Selbstverwirklichung dar. Vielmehr rückt die "innere Natur" des Menschen ins Zentrum der politischen Debatte. Angesprochen sind hiermit individuelle Gesundheitsfolgen und gesundheitliche Risiken, die von bestimmten Lebens- und Arzneimitteln bzw. von deren Zusammensetzung und Qualität ausgehen, und die die Fortentwicklung einer selbstbestimmten Lebenspraxis nachhaltig stören oder gefährden können. Aus der Perspektive der politischen Selbstverwirklichung erweist sich ein Programm der Risikovermeidung und Risikoprävention als notwendig, das die Umweltbedingungen und ökologischen Voraussetzungen der menschlichen Gesundheit mit thematisiert, aber grundsätzlich an den möglichen Folgen falschen Konsums oder des Gebrauchs minderwertiger Konsumgüter für das Individuum ansetzt. Im Gegensatz zur Position des kreativen Konsums versteht sich die konsumpolitische Risikovermeidung als regulierungsfreundlich. Die politische Vorausschau auf mögliche Gefahren einer unregulierten Konsumgüterproduktion sowie die staatliche Qualitätskontrolle der aktuellen Produktion und Verteilung wird als notwendig erachtet. Als politisches Programm verbinden sich mit der Thematisierung der natürlichen Voraussetzungen der individuellen Selbstverwirklichung die Zielorientierung und das Instrumentarium der vorsorgenden Risikoregulierung (Hood et al. 2001). Auf die Verbraucherschutzpolitik übertragen, signalisiert die hohe Bedeutung, die der Gefahrenvermeidung und Risikoreflexion zukommt - analog dem Vorsorgeprinzip in der Umweltpolitik (Jordan/OÂ’Riordan 1999; Vogel 2003) - ein neues Anforderungsprofil für Maßnahmen und Schutzinstrumente eines vorsorgenden Verbraucherschutzes. Die Anwendung des Vorsorgeprinzips im Verbraucherschutz beinhaltet eine Festlegung von (staatlichen) Pflichten der Gefahrenabwehr und der Schadensverhütung und von Beweislasten nach dem Verursacherprinzip sowie von Verfahren der Gefahrenprüfung und Risikovorsorge, wie man sie im Umweltrecht und der Umweltpolitik insbesondere in Deutschland schon länger kennt und kontrovers diskutiert (Beyer 1992; Kohout 1995). Auf der EU-Ebene wurde die Verbraucherschutzpolitik bereits nach dem Vorsorgeprinzip ausgerichtet: Die EU-Kommission zog Konsequenzen aus dem Versagen von Frühwarnsystemen und aus der mangelhaften Fähigkeit zur langfristigen Gefahreneinschätzung und zum Risikomanagement während der BSE-Krise und strebte eine Zeitlang für Politikfelder der Risikoregulierung an, das Vorsorgeprinzip (precautionary principle) als grundsätzliches Regulierungsprinzip durchzusetzen (Vogel 2003; Vos 2000). Das Vorsorgeprinzip sollte als Grundlage für ein angemessenes Risikomanagement etabliert und insbesondere in den Fällen angewandt werden und eine vorsorgende Regulierung sicherstellen, in denen wissenschaftliche Gutachten die Bestimmung von Risiken nicht mit ausreichender Sicherheit ermöglichen. Da das Vorsorgeprinzip strukturverändernde Eingriffe in die Marktordnung vorsieht, hat sich die EU-Kommission in letzter Zeit (unter Kommissionspräsident Barroso) von einer entsprechenden Politik abgewandt und orientiert sich nunmehr wieder an eher marktkonformen Leitvorstellungen.

Die Position, welche politische Selbstverwirklichung mit einem partizipativen Verständnis von Konsum verbindet, ist mit allen vorher geschilderten Verständnissen kompatibel. Beweggründe für die politische Artikulation von Konsuminteressen können die mangelnde Integration bzw. die Chancenungleichheiten innerhalb der um Konsum konzentrierten sozialen Status- und Anerkennungskämpfe sein, aber auch die empfundenen Einschränkungen bei der Informationsfreiheit, die auf eine Gängelung und Kontrolle der Konsumoptionen hinauslaufen. Aber auch die physisch-gesundheitlichen Auswirkungen und Implikationen von Konsumgütern können politisches Engagement der Konsumenten motivieren. Wichtig für die Kennzeichnung dieser Position ist jedoch der Tatbestand, daß die Akteure als Konsumenten ihr Recht auf Teilhabe artikulieren und dieses Recht auf Partizipation auch als wichtigen Aspekt ihrer Rolle als Verbraucher begreifen. Die Einflußnahme auf politische Entscheidungen findet unter der Prämisse statt, daß eine vollständige Konsumfreiheit (noch) nicht realisiert oder aber bedroht ist, und daß die Voraussetzungen für freie Entscheidungen des Konsumenten durch politische Maßnahmen hergestellt oder verbessert werden müssen. Die politische Durchsetzung der Konsumfreiheit fußt auf einem Konzept der Selbstverwirklichung durch Konsum, das über die reine Bedürfnisbefriedigung weit hinausgeht: "Gemeint ist Â… die volle Ausbildung der körperlichen und geistigen Anlagen und Fähigkeiten, die Aktualisierung und Weiterentwicklung des Erlebnis- und Gestaltungspotentials, der schöpferischen, geselligen, spielerischen Kräfte des Individuums" (Scherhorn 1975: 11). Grundsätzlich ist der Konsum dem Antrieb zur Selbstverwirklichung weder wesensfremd noch wesensgleich. Die durch Konsum erzielte Sättigung und Bedürfnisbefriedigung kann das Individuum mitunter sogar daran hindern, an der weiteren Entfaltung seiner Persönlichkeitsentwicklung zu arbeiten. Andererseits sind mit dem Konsum und den warenförmigen und organisierten Kontexten seiner Durchführung spezifische ästhetische, soziale und politische Erfahrungen verbunden, die das Individuum unweigerlich zu einem Engagement für eine Durchsetzung oder Ausweitung seiner Rechte als freier Konsument antreiben.

Nichtsdestotrotz nährt die Beschäftigung mit den motivationalen Grundlagen für eine potentielle konsumpolitische Mobilisierung auch gewisse Zweifel an der generellen Organisationsfähigkeit der Konsumenteninteressen (Janning 2007). Die unterschiedlichen konsumbezogenen Intentionen der Selbstverwirklichung - Teilnahme an Statuskämpfen zwischen Konsumentengruppen, freie Aneignung von Konsumgütern und kreativer Umgang mit ihnen, Sicherheit vor gesundheitlichen Schädigungen durch Konsumgüter und Beteiligung an konsumpolitischen Entscheidungsprozessen - lassen sich kaum zu einer konsistenten politischen Programmatik zusammenführen, und verweisen auf einen möglichen Widerstreit in den Interessenpositionen von Verbrauchern - Freiheitsrechte versus Gesundheitsschutz, soziale Chancengleichheit durch Konsum versus Konsumverzicht. Wahrscheinlich erschwert die bislang nur idealtypisch hergeleitete Pluralität von Verbraucherselbstverständnissen, Konsumstilen und Verbrauchersubkulturen die langfristige Organisation der Konsumenteninteressen. Statt dessen lassen sich für politische Ziele des Konsumentenschutzes und der Konsumentenfreiheit primär sporadische und kurzfristige Mobilisierungserfolge erzielen. Aktivitäten politischer Konsumentengruppen beschränken sich demnach auf spezifische, eingrenzbare ‚single issues‘, die entweder gezielt nur die Interessen eines sozialen Segmentes oder einer Subkultur der Verbraucher ansprechen, oder aber für kurze Zeit wegen einer allgemein erfahrenen Dringlichkeit der Risikobewältigung die unterschiedlichen Statusinteressen und Handlungsmotivationen vergessen machen.

Anmerkung

1 Die Begründung des marktwirtschaftlichen Tauschwertgesetzes, das den Konsumenten (hier: den "Nachfrager") zum Hauptverantwortlichen für die Preisbildung macht, und erste Überlegungen über die negativen Auswirkungen von Monopolen in der Preisbildung finden sich bekanntlich in Adam Smiths Wealth of Nations (1923: 69ff.).

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Dr. Frank Janning, Politikwissenschaftler, Universität Konstanz

aus: Berliner Debatte INITIAL 18 (2007) 6, S. 36-44