Wir nennen es Bachelor

Rubrik Recht Kurz

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) veröffentlichte am 30. April 2008 in Berlin fünf Thesen zur Umsetzung des Bologna-Prozesses in der JuristInnenausbildung. Darin wird an Stelle des traditionellen Staatsexamens ein vierjähriger Bachelor-Studiengang (LL.B.) gefordert, der zwar stärker als bisher auf die Vermittlung wissenschaftlich-methodologischer Fähigkeiten ausgerichtet ist, aber trotzdemberufsqualifizierend sein soll.

Nur nicht so richtig: denn hinsichtlich des Zugangs zum Anwaltsberuf und den anderen regulierten juristischen Berufen soll der Abschluss nur eine von zwei Voraussetzungen für den anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst sein. Die andere ist eine „als Staatsprüfung auszugestaltende Eingangsprüfung“ (DAV-Pressemitteilung Nr. 24/08, www.anwaltverein.de). Die angedachte universitäre Regel-Ausbildungsdauer soll also weiterhin acht Semester betragen. Ohne die als Staatsprüfung auszugestaltende Eingangsprüfung – mutmaßlich das gute alte Staatsexamen im neuen Gewand – gibt es keinen Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst, dessen Absolvierung auch weiterhin Voraussetzung für den Beruf des Anwalts und die anderen regulierten juristischen Berufe bleiben soll. Wer den LL.B. macht, qualifiziert sich nach wie vor nur für juristische Hilfsberufe; er studiert dafür aber ein Jahr länger als bei den bisher angebotenen LL.B.-Studiengängen. Es ändert sich also nichts, aber wir nennen es Bachelor.

twas fortschrittlicher ist da die Uni Mannheim, die zum Wintersemester 2008 einen dreijährigen LL.B.-Studiengang einrichtet. Das allein wäre kaum eine Erwähnung wert – vergleichbare juristische Studiengänge existieren etwa an der Uni Greifswald oder an zahlreichen Fachhochschulen – würde dieser Studiengang nicht mit den zivilrechtlichen Klausuren des ersten Staatsexamens abschließen. Die öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Klausuren können später nachgeholt werden, so dass mit dem LL.B. auch schon ein Gutteil des Examens geschafft ist.

Das hat gleich zwei positive Effekte: Die Examens-Quälerei wird hälftig auf zwei Termine verteilt. Außerdem erhalten die AbsolventInnen bereits nach der ersten Hälfte des Examens einen universitären Abschluss, stünden also anders als zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit vollkommen leeren Händen da, sollten sie am Rest des inhumanen Staatsexamens scheitern. Es scheint also so, als könne das Mannheimer Modell den Druck auf die Studierenden tatsächlich senken. Schade nur, dass die Uni für ihren LL.B. mit dem üblichen Elite-Getöse wirbt, und nicht etwa mit dem vergleichsweise netten Prüfungsmodus.