Soziale Arbeit und Anerkennung

Überlegungen zu einer gerechtigkeitsorientierten Konsolidierung von Disziplin und Profession

Handlungsfähigkeit, Selbstachtung, Selbstwirksamkeit, Autonomie - diese Gehalte Sozialer Arbeitsind assoziiert mit dem Begriff Anerkennung. In intersubjektiven Beziehungen, bezogen auf materielle, soziale und politischeZugangsmöglichkeiten, gesellschaftlichen Status, Gruppendifferenzen, Zugehörigkeiten und im Recht gilt Anerkennung als wesentlicher Aspekt der Wohlfahrtsproduktion. Gerechtigkeitstheoretisch lässt sich mit diesem Begriff die Positionierung der Akteure in der gesellschaftlichen „Statushierarchie der Anerkennung"  in den Blick nehmen und fragen, ob ihnen als gleichrangigen Gesellschaftsmitgliedern egalitäre Teilhabe und Teilnahme - „partizipatorischen Parität" ‑ zugestanden wird, oder ob sie im Gegenteil benachteiligt und „durch institutionalisierte kulturelle Wertmuster daran gehindert werden, als Gleichberechtigte am Gesellschaftsleben" teilzunehmen (Fraser 2003: 45). Jene institutionalisierten kulturellen Wertmuster sind verwoben mit Struktur- oder Differenzierungskategorien wie „Rasse", Klasse, Geschlecht. Als solche stabilisieren und erzeugen sie Dominanzverhältnisse, Diskriminierung, Ausbeutung sowie entsprechende materielle, soziale, politische und rechtliche Ungleichheiten, die das Wohlergehen von Personen und Gruppen maßgeblich beeinflussen. Diese Ungleichheiten, Benachteiligungen und Missachtungen lösen „Kämpfe um Anerkennung" aus, die unter anderem mit dem Interventionsmedium Recht agieren, um die Unterlassung von Diskriminierung sowie die Wertschätzung (vermeintlicher) beispielsweise vergeschlechtlichter, kulturalisierter oder ethnisierter Differenz durchzusetzen.

Dieser anerkennungstheoretische Bezug auf Rechte bietet einen ersten Ansatzpunkt für Soziale Arbeit, die sich auf die Gewährleistung sozialstaatlicher Rechte ihrer Adressat_innen, welche sich nicht in einer Situation partizipatorischer Paritätbefinden, bezieht. Hier eröffnen sich mindestens zwei professionsorientierte Relevanzdimensionen: zum einen die Frage nach dem sozialpädagogischen Feldbezug, also der Positionder Adressat_innen in der gesellschaftlichen Statushierarchie der Anerkennung, nach deren Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe und Teilnahme, nach deren Betroffenheiten von Ungleichheiten und (beschränkten) Möglichkeiten, inAbhängigkeit von ihnen zugewiesenen, ethnisierten, vergeschlechtlichten oder klassenbezogenen Statuspositionen und Identitätskonstruktionen, (k)ein‚ autonomes Leben‘ zu leben. Zum anderen ist für die sozialpädagogischeFallarbeit nach der Anerkennung der Adressat_innen in den jeweils partikularenBeziehungen zwischen Adressat_innen und Professionellen zu fragen, ob und inwieweit die Profession selbst nach „kulturellen Normen" strukturiert ist, die den Adressat_inneninnerhalb Sozialer Arbeit Anerkennung als grundsätzlich gleichberechtigte Interaktionspartner_innen verweigern, stereotype Zuschreibungen perpetuieren und Statuspositionen sowie bestehende Machtverhältnisse reproduzieren. Indieser Perspektive gilt es, die Potenziale des Begriffs Anerkennung als Begründungsfigur Sozialer Arbeit zu sondieren.

 

Anerkennung und sozialpädagogischer Feldbezug

Aus einer anerkennungstheoretischen Perspektive heraus betrachtet, zeigt sich die Ausstattung mit u. a. materiellen, sozialen, politischen, kulturellen, sexuellen Rechten als eine Möglichkeit, zu symbolisieren, dass Menschen als„Rechtsperson mit gleichen Ansprüchen wie alle anderen Gesellschaftsmitgliedergeachtet" werden (Honneth 2003: 165). Rechte fungieren als zentraler Regulationsmodus in Fragen der (Nicht)Mitgliedschaft, der Integration in und des Ausschlusses aus bislang primär nationalstaatlich verfassten Gesellschaftsformen; sie sind Medien der Ermöglichung und der Verweigerung gesellschaftlicher Teilnahme,wie ‑ um nur ein Beispiel zu nennen ‑ mit Blick auf aktuelle Migrationspolitiken deutlich wird. Als Mittel der Ermöglichung von Handlungsfähigkeit betrachtet, bieten Rechte ein kodifiziertes Vokabular, umAnerkennung und Gleichberechtigung einzuklagen und unterschiedlichste Formender Missachtung, Abwertung und Diskriminierung abzuwehren. Zugleich abererweist sich der partikulare, an Staatsangehörigkeit gebundene und gerade nicht universelle Charakter des Rechts als realpolitisch problematisch, dies giltz. B. für sexuelle Rechte, die je nach sexueller Orientierung zuerkannt, vorenthalten oder auch wieder entzogen werden können.

Auch homogenisieren Rechte spezifische Gruppen wie etwa Homosexuelle, Frauen, Menschen mit Behinderungen oder von Rassismus Betroffene, evozieren und bestätigen so Vorstellungen von vergeschlechtlichten, kulturalisierten oder ethnisierten Anderen. Entsprechende Rechte sehen, um gruppenspezifischen  Benachteiligungen entgegen zu wirken, von Differenzen innerhalb jener Gruppen ab. Mit dieser Absehung von gruppeninternen Differenzen und mit dieser homogenisierenden Konstituierung einer von anderen differenten Gruppe entfalten entsprechend formulierte Rechte reifizierende Wirkung: als unter den gegebenen homophoben, rassistischen, sexistischen Bedingungen nach wie vor notwendige Interventionen sind affirmative Instrumente doch stets an die vereinheitlichende (Re)Formulierung der jeweiligen Gruppe in ihrer Differenz zuanderen gebunden. Kämpfe um Rechte für spezifische Gruppen und deren (rechtliche) Anerkennung sind mit der (Re)Konstituierung jener Gruppe als Kollektivakteur, die empirisch tatsächlich als benachteiligte, von Diskriminierung betroffene Gruppe definierbar ist, verbunden. Auf diese Weise entfalten rechtspolitische Interventionen wie etwa aktive Gleichstellungspolitiken in Verbindung mit den ihnen inhärenten (gruppen)identitären Zuschreibungen einerseits antidiskriminatorische und andererseits homogenisierende und festschreibende Wirkung, welche kulturelle, ethnisierte oder vergeschlechtlichte Differenzierungen als identitäre Zugehörigkeiten fixiert.

Die Forderung nach Anerkennung als identifizierbare und mit Rechten ausgestattete Gruppe oderals Rechtsperson, nach rechtlicher Anerkennung, nach Zugang zu materiellen, sozialen, kulturellen oder politischen Aspekten der Lebensgestaltung setzt nun die vorgängige Anerkennung der den Rechten und ihrer Formulierung zugrundeliegenden Normen und Rationalitäten (wie etwa der Norm binärer Zweigeschlechtlichkeit) voraus, um überhaupt als anerkennbarer Akteur in Anerkennungsverhältnisseeintreten und beispielsweise die Gleichberechtigung als Frauen oder als Migrant_innen ‑ und in diesem Sinne eben auch eine Anerkennung als Andere ‑ formulieren zu können. Lediglich weil bestehende Hierarchien und persistente Benachteiligungenin der Statusordnung der Anerkennung vornehmlich anhand jener Differenzierungslinien binärer Zweigeschlechtlichkeit oder ethnisierter Andersheit funktionieren, wird es notwendig, auch mittels affirmativerStrategien in diese Situationen vorenthaltener Anerkennung zu intervenieren. Eingedenk der Komplikationen, die affirmative Strategien mit sich bringen, wirdes ebenso notwendig, diese mit der grundsätzlichen Anzweifelung der Differenzenzu verbinden.

Sozialpädagogischbedeutet dies, dass die Adressierung spezifischer Nutzer_innengruppen z. B.als Frauen oder als Migrant_innen angesichts bestehender entsprechender Diskriminierungen begründungsfähig und dabei stets explizit antisexistisch und antirassistisch zu flankieren ist, will eine professionelle Anerkennungsorientierungnicht schlicht Teil der differenzaffirmativen fixierenden (Re)Produktion des Anderen sein. Solchermaßen vorsichtig und mit ausdrücklichem Hinweis auf die Permanenz von Sexismus, Rassismus, Homophobie etc. verwendet, erscheint mit eineranerkennungstheoretisch konsolidierten Insistierung auf auch sozialpädagogischgewährleisteten Rechten und Skandalisierungen der ungleichen Statuspositionierung, Diskriminierung und Benachteiligung der Adressat_innen die feldbezogene advokatorische Rolle Sozialer Arbeit als antidiskriminatorische, emanzipatorische Interventionsinstanz legitim. Von wesentlicher Bedeutung für solchermaßen ermöglichende, Handlungsräume erweiternde und damit substanziell hilfreiche Interventionen resp. vielfältige Unterstützungsangebote Sozialer Arbeit stellt sich in anerkennungstheoretischerPerspektive dar, jenen Feldbezug im Blick zu behalten und fallbezogene Vereinseitigungen und Zuschreibungen zu vermeiden. So ist eine Vorstellung anerkennungstheoretischstabilisierter Professionalität zu formulieren, die strukturelle und durch jenekulturellen Wertmuster bedingte Ungleichheiten gleichermaßen berücksichtigt, ohne die Unterstützungsbedarfe der Adressat_innen im Fallbezug unangemessen individualisiert zu behandeln.

 

Anerkennung und sozialpädagogischer Fallbezug

Für das intersubjektive Verhältnis zwischen Professionellen und Adressat_innen ist zufragen, auf welche Art und Weise die Idee der Anerkennung dies Verhältnisinformieren kann. Diese Überlegungen konzentrieren sich vor allem darauf, wie feldrelevante Dominanzverhältnissein der fallbezogenen Interaktion zwischen beiden Akteuren wiederholt werden, obdiese mittels Anerkennung antihegemonial eingefangen werden können und ob es imKontext der professionellen Beziehung zu Festschreibungen oderOptionalisierungen von Identität(en) und Lebensentwürfen der Adressat_innen kommt.

Grundlegend füreinen politisch und professionell legitimen sozialpädagogischen Kontakt erscheintdie Anerkennung der Adressat_in als handlungs- und selbstbestimmungsfähigePerson. Diese befindet sich, so die axiomatische professionelle Grundannahme,in einer weder alleine noch allein mit informeller Hilfe lösbaren Krise und damit in einer Situation der mindestens teilweisen Einschränkung personalerAutonomie, woraus sich ein Bedarf an professioneller Unterstützung ableite(vgl. u. a. Oevermann 1996, Dewe/Otto 2002). Insofern sich Soziale Arbeit auf die Figur der Adressat_in als Rechtssubjekt bezieht, wird die Frage nachder Begriffsbestimmung von Anerkennung, Personenstatus, Teilhabe und Partizipation innerhalb und außerhalb des sozialpädagogischen Erbringungsverhältnisses bedeutsam: auf welche Weise kann Soziale Arbeit sowohl in der Fallarbeit alsauch mit Blick auf das Feld, in dem je individuelle Fälle sich bewegen, hinsichtlichder Ausweitung von Teilnahme- und Teilhabemöglichkeiten der Adressat_innen aktivsein? Inwieweit wird den Nutzer_innen in sozialpädagogischen Interventionen partizipatorische Parität zugestanden/verwehrt und werden diese in ihren jeweili­gen Lebensführungsweisen anerkannt?

Prinzipiell erscheint das sozialpädagogische Erbringungsverhältnis als ein systematisch ungleiches. Diese Ungleichheit resultiert zum einen aus jener Konstellation, dass die Adressat_inin einer Krisensituation Unterstützung sucht und die Professionelle dies mithilfe ihrer_seiner Expertise kompetent erbringen sollte. Zum anderen ‑ oder: vor allem - ist das Erbringungsverhältnis hinsichtlich der Wiederholung rassifizierter,kulturalisierter, ethnisierter, vergeschlechtlichter, klassenspezifischer Herrschaftsverhältnisseim Verhältnis zwischen Professionellen und Adressat_innenungleichheitsstrukturiert. Sind nun die Adressat_innen in dersozialarbeiterischen Interaktion im Sinne partizipatorischer Parität alsGleiche anzuerkennen, ist dies sowohl kontrafaktisch als auch prozessual unabschließbar. Notwendig ist dafür eine dezidiert herrschaftskritische professionelle(Selbst)Reflexion, um die eigenen Zuschreibungspraxen und Positionierung in jenen Herrschaftsverhältnissen in der beruflichen Praxis zu entmachten. Dabei giltes, die eigenen Werthaltungen nicht auch den Adressat_innen abzuverlangen, sondern sich gegenüber deren Formen der Lebensführung anerkennend und unterstützend zu verhalten sowie Möglichkeiten zu eröffnen, beispielsweise Zugehörigkeitenzu verändern und bisher nicht für möglich betrachtete Optionen des Seins und der Lebensgestaltung zu realisieren.

Denn insbesondere die Vorenthaltung gleichberechtigter Teilnahme und Teilhabe, also auch mangelnde Anerkennung, Erfahrungen von Missachtung und Diskriminierung im Feldkonstituiert erst den Fall, macht erst Personen zu Klient_innen SozialerArbeit. Die sozialarbeiterische Fallbeziehung kommt erst aufgrund derVerhältnisse im Feld zustande. Mit einer solchen Beachtung struktureller Dominanzverhältnisse als Produzenten von Sozialarbeitsklient_innen, mit Blick auf systematische Diskriminierungen und Prozesse der Statuspositionierung vermeidet eine anerkennungstheoretisch auf partizipatorische Parität blickendeBegründung Sozialer Arbeit unangemessen individualisierte und pädagogisierte Interventionsformen, welche die Ursache des jeweils im Fall virulenten Problemsgenau und nur dort ‑ nämlich bei den von Benachteiligungen Betroffenen und deren vermeintlichen individuellen Defiziten ‑ verorten.Die Autonomie der Adressat_innen wieder herzustellen ‑ diese Handlungsorientierung Sozialer Arbeit wird dem gegenüber benennbar als Versuch, sowohl in der professionellen Beziehung eine gewisse Form der Gleichberechtigungals auch hinsichtlich der Positionierung der Adressat_innen in der gesellschaftlichen Statushierarchie der Anerkennung partizipatorischer Parität herzustellen als Situation der Freiheit, das individuelle Leben unbeeinträchtigt von Diskriminierungen jedweder Art führen zu können.

Als Leitgedankesozialarbeiterischer Interventionen ist daraus eine professionelle Neutralitätgegenüber den Vorstellungen der Adressat_innen abzuleiten, welche die Optionalisierung von Möglichkeiten zur Lebensgestaltung gewährleistet.Innerhalb der Praxis, „die Notempfindungen und Hilfestellungen der KlientInnen im Rahmen von deren Plausibilitäten zu interpretieren und aufgrund solcher Interpretationen in Kommunikation mit ihnen ‚richtige‘, d. h. stets auchsituativ und emotional ertragbare Begründungen für praktische Bewältigungsstrategien und damit Lösungswege und Handlungsalternativen zuentwickeln" (Dewe/Otto 2002: 188) sieht die Profession von konkreteninhaltlichen Vorgaben bezüglich spezifischer Lebensführungsweisen ab und fokussiertvielmehr auf deren Ermöglichungsbedingungen. Anerkennungstheoretisch begründetund fundiert in der Norm partizipatorischer Parität gewährleistet Soziale Arbeitdas Recht der Adressat_innen, ‚autonom‘ über ihre je spezifischen Vorstellungenbezüglich ihrer Lebensgestaltung zu entscheiden und eröffnet sie Handlungsräumeund Veränderungsmöglichkeiten ohne Veränderungsverpflichtung, da sie unvoreingenommen ist gegenüber divergenten, auch je aktuellen Normen nicht entsprechendenFormen der Lebensgestaltung sowie die Aneignung neuer, anderer, bisherverweigerter Deutungs- und Handlungsweisen ermöglicht, aus denen zu wählen oder die abzulehnen das Recht der Adressat_innen bleibt.

 

Anerkennungstheoretische Postulate

Die skizzierte anerkennungstheoretische Konzeptualisierung favorisiert das Recht subjektiver und kollektiver Akteure, je spezifisch zu bestimmen, wie und welches Leben sie leben wollen. Um dies zuermöglichen sind sowohl die materiellen Voraussetzungen zu schaffen - sprich „Verelendung, Ausbeutung undschwerwiegenden Ungleichheiten in Sachen Wohlstand, Einkommen und Freizeit"sind abzuschaffen (Fraser 2003: 55). Zugleich sind kulturelle Normen zu dekonstruieren, die subjektive und kollektive Akteure mittels identitären Zuschreibungen anhand ‚spezifischer Merkmale‘ wiez. B. Geschlecht, sichtbarer Migrationsgeschichte oder sexueller Präferenzen von Gütern und Praktiken der Lebensführung ausschließen, ihnen alsoder Status einer gleichberechtigten Interaktionspartner_in vorenthalten wird.Fällig ist folglich - und dies gilt im Feld ebenso wie im Fall ‑ die Anerkennung kollektiver und subjektiver Lebensführungsweisen und die Gewährleistungdes Rechts, eben diese zu praktizieren, so dass es die veränderbare Entscheidung der jeweiligen Akteuren ist, wie sie ihr Leben gestalten, welche Zugehörigkeiten sie wählen und was sie als lebenswert betrachten.

Damit ist jene anerkennungstheoretische Frage verbunden, über welche Handlungs- und Lebensgestaltungsmöglichkeiten subjektive und kollektive Akteure (nicht) verfügen. In Situationen solcher eingeschränkter Möglichkeiten, in denen Personen(gruppen) materielle und ideelle Optionen verwehrt sind, hat Soziale Arbeit die Aufgabe, unter Einbeziehung der Feldbedingungen im Fall solchermaßen Unterstützungsangebote zuformulieren, die den Adressat_innen im Sinne einer  Optionalisierung ermöglicht, sich bisher nicht denkbare und ihnen nicht zugedachte Lebenswege anzueignen. In diesem Sinne werden insbesondere anerkennungstheoretisch informierte, ergebnisoffen und befähigend ausgerichtete sozialpädagogische Unterstützungsangebote für die Adressat_innen produktiv nutzbar, um neue, vorher nicht denkbare und sichtbare Lebenswege einzuschlagenzu können. In einer solchermaßen anerkennend auf die Schaffung von Wahlmöglichkeiten orientierten professionellen Intervention geht es sowohl um subjektive Anerkennung und Wertschätzung, als auch um den Status der Akteure als freie und gleicheInteraktionspartner_innen und dies im sozialpädagogischen Erbringungsverhältnis ebenso wie in den gesellschaftlichen Räumen, in denen sich die Adressat_innenbewegen. Mit Anerkennung als professionellem und gerechtigkeitstheoretischem Leitmotiv gilt es, über jene individuell-intersubjektive Anerkennung gleicher Achtung im Erbringungsverhältnis hinaus zu gewährleisten, dasssubjektive und kollektive Akteure „für sich selbst definieren können, was als gutes Leben gilt, und [...] ein solches zu verwirklichen" (Fraser 2003: 47). Ebendies zu ermöglichen ist Aufgabe einer sich anerkennungstheoretisch begründendenSozialen Arbeit, die sowohl im Fall als auch im Feld ungleichheitssensibel und advokatorischin Ungerechtigkeitsverhältnisse interveniert.

 

Literatur

Dewe, Bernd/Otto, Hans-Uwe 2002:Reflexive Sozialpädagogik. Grundstrukturen eines neuen Typs dienstleistungsorientiertenProfessionshandelns. In: Thole, Werner (Hg.): Grundriss Soziale Arbeit. Eineinführendes Handbuch. Opladen: Leske und Budrich, S. 179-198.

Fraser, Nancy 2003: SozialeGerechtigkeit im Zeitalter der Identitätspolitik. Umverteilung, Anerkennung undBeteiligung. In: Fraser, Nancy/Honneth, Axel: Fraser, Nancy/Honneth, Axel:Umverteilung oder Anerkennung? Eine politisch-philosophische Kontroverse. FaM:Suhrkamp, S. 13-128.

Honneth, Axel 2003: Umverteilungals Anerkennung. Eine Erwiderung auf Nancy Fraser. In: Fraser, Nancy/Honneth,Axel: Umverteilung oder Anerkennung? Eine politisch-philosophische Kontroverse.FaM: Suhrkamp, S. 129-224.

Oevermann, Ulrich 1996: Skizzeeiner revidierten Theorie professionalisierten Handelns. In: Combe,Arno/Helsper, Werner (Hg.): Pädagogische Professionalität: Untersuchungen zumTypus pädagogischen Handelns. FaM: Suhrkamp, S. 70-182.