Individualisierung und Ökonomisierung des Sozialen

Zum Bedingungsgefüge sexualisierter Gewalt im Neoliberalismus

in (22.06.2010)

1. Von Kämpfen lernen

Die Politisierung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt stellte einen zentralen Einsatz der Frauenbewegung der 1970er und 1980er Jahre dar. Vier Aspekte möchte ich aus diesen feministischen Kämpfen in Erinnerung rufen: Erstens war für die Politisierung sexualisierter Gewalt die Entprivatisierung von vermeintlich „Privatem“ entscheidend, da so Gewalt überhaupt als solche benannt werden konnte. Mit der Politisierung von Vergewaltigungen in Ehen, sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz und sexistischen Witzen bei Familienfeiern wurde sexualisierte Gewalt zugleich als „normaler“ Bestandteil privatisierter Verhältnisse sowie als Effekt von gerade dieser Privatisierung vorgeführt. Als eine Konsequenz des Sichtbarmachens der Verbindung von Privatisierung und Gewalt wurde auch die moderne Erzählung, wonach in ‚westlichen‘, modernen, bürgerlichen Gesellschaften lediglich der Staat das legitime Gewalt-‚monopol‘ besitzt, als Mythos entlarvt. Der Staat sichert durch Gesetze und politische Regulierungen die Grenzziehung zwischen öffentlich und privat ab, die zentral ist für die Ermöglichung von sexualisierter Gewalt. Zweitens zeigten die feministischen Kämpfe, dass die Frage, was überhaupt als Gewalt artikulierbar und (rechtlich) anerkannt ist, Ausdruck von gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen und Resultat gesellschaftlicher Auseinandersetzungen ist. Drittens verdeutlichten sie, dass Gewalt nicht „nur“ auf physische Gewalt reduziert werden kann, sondern ebenso strukturelle Geschlechtergewalt wie ökonomische, soziale, politische und reproduktive Unsicherheiten umfasst, die durch die Reduktion auf physische Gewalt unsichtbar bleiben. Von einem derartig weiten Gewaltverständnis ausgehend, werden die Verbindungslinien zwischen dem modernen Staat und den Bedingungen für die Ermöglichung und Legitimierung geschlechtsspezifischer Gewalt noch vielfältiger: Denn so werden auch etwa arbeitsrechtliche Regelungen, sozialpolitische Maßnahmen oder familienrechtliche Politiken als Bedingungen analysier- und kritisierbar, über die der moderne Staat dazu beiträgt, sexualisierte Gewalt zu ermöglichen. Schließlich zeigten die feministischen Kämpfe, dass Gewalt gegen Frauen* keine Normverletzung, sondern vielmehr eine „Normverlängerung“ (Hagemann-White 1992: 10) ist. „Verletzungsoffenheit“ ist Teil von (diskursiver und gelebter) Weiblichkeit, da Frau-‚Sein‘ immer auch heißt, Körper zu ‚sein‘. „Verletzungsmächtigkeit“ ist Aspekt männlicher Vergesellschaftungsformen (Rumpf 1995: 238).

Queer-feministische Kämpfe gegen Gewalt haben an diese vier Dimensionen angeschlossen und aufgezeigt, dass Privatisierung und Naturalisierung auch für die Ermöglichung heteronormativer Gewalt entscheidend sind. Ebenso zeigen diese, dass die Antwort auf die Frage, was überhaupt geschlechtsspezifische und/oder sexualisierte Gewalt ist, in Abhängigkeit der theoretischen und politischen Brille unterschiedlich ausfällt. Queer-feministische Arbeiten lenken hier den Blick auf die Gewaltförmigkeit von Heteronormativität und zweigeschlechtlicher Subjektkonstitution (u.a. Butler 2004, Genschel 2000). Dies lässt etwa operative Eingriffe bei intersexuellen Menschen ebenso als Gewalt sichtbar werden wie die Verweigerung von Staatsbeamten, transphobe Gewalt als Asylgrund anzuerkennen (de Silva/Quirlin 1995). Darüber hinaus machten queere Kämpfe deutlich, dass Verletzungsoffenheit ebenso Teil aller nicht-heteronormativen Lebensweisen ist. Wird Geschlecht als heteronormatives Konstrukt verstanden, das nicht nur Männlichkeit und Weiblichkeit hierarisch anordnet, sondern überhaupt qua Zweigeschlechtlichkeit als einzige Form intelligiblen Subjekt-‚Seins‘ eine (gewaltvolle) Grenzziehung zwischen lebbarem und nicht-lebbarem Leben zieht, wird deutlich, dass in alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und/oder queeren Lebens,- Begehrens- und Liebensweisen eine Verletzungsoffenheit eingelagert ist.

All diese Kämpfe, ob feministisch oder queer-feministisch, leg(t)en den Blick darauf frei, dass sexualisierte Gewalt ein Bedingungsgefüge voraussetzt, das diese ermöglicht. Dieses wird in alltäglichen gesellschaftlichen Praxen hervorgebracht, es ist tief verwurzelt in hegemonialen Weltauffassungen im Alltagsverstand der Subjekte über Geschlechterverhältnisse, Weiblichkeit, Männlichkeit, Öffentlichkeit, Privatheit und vergeschlechtlichte „Normalität“ – und den nach sich ziehenden vergeschlechtlichten Praxen: von der Art und Weise, sich zu kleiden, zu bewegen zu sprechen bis hin zur Arbeitsteilung. Damit ist das Bedingungsgefüge für sexualisierte Gewalt weitaus mehr als ein rechtlicher Rahmen, es sind polit-ökonomische Bedingungen, gesellschaftliche Diskurse und Praxen in Familien, Schulen, Freizeiteinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, in denen die jeweils historisch-konkrete Ausgestaltung ausverhandelt wird. Zugleich führten die (queer-)feministischen Interventionen vor, dass dieses Bedingungsgefüge durch Kämpfe verändert werden kann.

2. Sexualisierte Gewalt im Neoliberalismus

Mittlerweile sind drei Jahrzehnte seit den Anfängen jener Formen der Politisierung von sexualisierter Gewalt vergangen. In dieser Zeit wurden zweifelsohne wichtige Veränderungen erzielt: Das Strafgesetz umfasst nun auch Vergewaltigungen in der Ehe und häusliche Gewalt als Strafdelikte; Frauen*häuser wurden eröffnet, in Kampagnen von NGOs, den Medien und der Regierung wird versucht, die Sensibilisierung von sexualisierter Gewalt weiter voranzutreiben, es gibt Beschwerdestellen für sexuelle Belästigungen in öffentlichen Einrichtungen. Gleichzeitig sinkt aber weder die Menge an Frauen*, die sich an Frauen*häuser wenden, noch jene an sexualisierter Gewalt. Auch die sexuellen Übergriffe auf Frauen* in den besetzten Räumen der Universität Wien im Rahmen der Studierendenproteste im Herbst 2009, die von verbaler bis zu physischer Gewalt reichten, werfen die Frage auf, ob mittlerweile zwar insbesondere auf der rechtlichen Ebene bestimmte Formen von sexualisierter Gewalt anerkannt werden, die Mechanismen der Ermöglichung von sexueller Gewalt aber in neuem Gewande wirkmächtig (geblieben) sind.

Zwei Aspekte gegenwärtiger Neoliberalisierung gesellschaftlicher Verhältnisse erachte ich als wichtiges diskursives Gefüge, die diese Gleichzeitigkeit bedienen. Zum einen setzte mit der neoliberalen Gouvernementalität eine „Ökonomisierung des Sozialen“ ein, durch die das Modell des Marktes zum strukturierenden Prinzip für die Gesamtheit der gesellschaftlichen Verhältnisse wird. Als eine Konsequenz daraus werden gesellschaftliche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zunehmend privatisiert. Dies führt auch zu einer (Re-)Privatisierung von strukturellen Ungleichheits- und Ausbeutungsverhältnissen von Frauen*. Vor diesem Hintergrund bleiben strukturelle Abhängigkeiten von Frauen* nicht nur bestehen, sondern werden gegenwärtig verstärkt. Damit bleibt, wie feministische Kämpfe in den 1970er und 1980er Jahren aufgezeigt haben, eine wichtige Dimension, die sexualisierte Gewalt ermöglicht weiterhin wirkmächtig. Erste Studien zeigen, dass im Rahmen des neoliberalen Abbaus sozialer Sicherungen „das physische Gewaltmonopol des Staates in intimen Beziehungen erneut aus[ge]höhlt wird“ (Sauer 2008: 105). Darüber hinaus führt die Ökonomisierung des Sozialen nicht nur zum Abbau von Gesundheits- und Pensionsvorsorgesystemen, sondern ebenso zur Kürzung von Subventionen für Frauenhäuser und feministischen Einrichtungen. Die Ausweitung der Marktlogik zeigt sich hier auch darin, dass (queer-)feministische Einrichtungen, die gerade an dem Kontinuum von sexualisierter Gewalt und „normaler“ Verletzungsoffenheit ansetzen und nicht nur die Auswirkungen sexualisierter Gewalt auffangen, sondern diese strukturell abbauen wollen, sich in ihrer Arbeit auch an dem (Markt-)Kriterium der unmittelbaren Effizienz messen lassen müssen und im Zweifelsfall gekürzt werden, wie beispielsweise gerade eben das ARCHFem in Innsbruck.

Zum anderen zeigt sich die neoliberale Ökonomisierung des Sozialen auch in der gegenwärtig hegemonialen Anrufungsfigur der Subjekte als unternehmerisches Selbst. Demzufolge ist das Subjekt autonom und frei, um für sein_ihr persönliches Glück, Wohlbefinden, Einkommen und Beziehungen selbst verantwortlich zu sein. Dies setzt eine Dynamik der zunehmenden Individualisierung in Gang. Die Individualisierungstendenzen gekoppelt mit dem neoliberalen Versprechen des „anything goes“, wenn mensch nur wirklich will und sich genug anstrengt, bringt mit sich, dass die Einzelnen nicht nur für ihr Glück, sondern auch für „Misserfolg“ verantwortlich sind. Für das Bedingungsgefüge von sexualisierter Gewalt bedeutet das, dass durch die neoliberale Individualisierung der Mythos des „Einzelschicksals“ von Gewalterfahrungen neue Unterstützung bekommt. Dass Gewalt strukturell und ein Kontinuum ist, bleibt dabei verstellt; Gewalterfahrungen werden vermehrt wieder zur „Schuld“ der einzelnen und vereinzelten Opfer. Diese Entnennung struktureller gesellschaftlicher Verhältnisse, die zu Ungleichheit, Ausbeutung, Diskriminierung und eben auch Gewalt führen, geschieht darüber hinaus auch durch eine „toleranzpluralistische Integration“ (Engel 2002: 165), über die geschlechtliche und sexuelle „Differenzen“ zunehmend in ein Normalitätskontinuum integriert werden. So werden etwa lesbisch und schwule Lebensformen im Namen von Differenz, Pluralität und Toleranz ent-diskriminiert. Dabei wird zwar das, was als „normal“ gilt, ausgeweitet. Zugleich aber wird gerade durch die Zunahme von Toleranzdiskursen der Blick darauf verstellt, dass Heteronormativität und Androzentrismus nicht an Bedeutung für gesellschaftliche Strukturen verlieren, sondern lediglich „flexibler“ und subtiler werden.

Diese beiden Kraftlinien strukturieren das neoliberale Bedingungsgefüge für sexualisierte Gewalt: Wenngleich einerseits zwar auf rechtlicher Ebene die Möglichkeiten ausgebaut wurden, gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen, ermöglicht die Neoliberalisierung gesellschaftlicher Verhältnisse und die damit einhergehenden Unsichtbarmachung struktureller Ungleichheitsverhältnisse, die Verschärfung der ökonomischer Abhängigkeiten und die Individualisierung von „persönlichen“ Erfahrungen nicht nur weiterhin sexualisierte Gewalt, sondern ermöglicht auch, dass diese weitgehend unsichtbar bleibt.

Praxen des kollektiven Nachdenkens zu initiieren, wie Gewalt wieder entprivatisiert werden kann, wie die strukturelle Verankerungen von Gewalt sichtbar gemacht werden können, wie polit-ökonomische Bedingungen zu Abhängigkeit und Ausbeutung führen, und wie neue subtile Formen der Ermöglichung von Gewalt bekämpft werden können, sind daher die alten-neuen Herausforderungen queer-feministischer Interventionen.

 

Literatur

Butler, Judith (2004): Undoing Gender. New York.
Engel, Antke (2002): Wider die Eindeutigkeit. Sexualität und Geschlechter im Fokus queerer Politik der Repräsentation. Frankfurt am Main.
Genschel, Corinna (2000): Wann ist ein Körper ein Körper mit (Bürger-)Rechten? In: quaestio (Hg.): Queering Demokratie (Sexuelle Politiken): Berlin, 113-129.
Hagemann-White, Carol (2002): Gewalt im Geschlechterverhältnis als sozialwissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung: Rückblick, gegenwärtiger Stand, Ausblick. In: Dackweiler, Regina-Maria/Schäfer, Reinhild (Hg.): Gewaltverhältnisse. Feministische Perspektiven auf Geschlecht und Gewalt. Frankfurt am Main, 29-52.
Rumpf, Mechthild (1995): Staatsgewalt, Nationalismus und Krieg. Ihre Bedeutung für das Geschlechterverhältnis. In: Kreisky, Eva/Sauer, Birgit (Hg.), Feministische Standpunkte in der Politikwissenschaft. Eine Einführung. Frankfurt am Main/New York, 223-254.
Sauer, Birgit (2008): Neoliberale Transformation von Staatlichkeit und Geschlechtergewalt. In: Dimmel, Nikolaus/Schmee, Josef (Hg.): Die Gewalt des neoliberalen Staates. Vom fordistischen Wohlfahrtsstaat zum repressiven Überwachungsstaat. Wien, 91-112.
Silva, Adrian de/Quirling, Ilka (2005): Zur gegenwärtigen Situation asylsuchender transgeschlechtlicher Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. In: femina politica H1/2005, 70-82.


Dieser Artikel erscheint in Bildpunkt. Zeitschrift der IG Bildende Kunst (Wien), Sommer 2010, „Gewaltverhältnisse“.