Armut und Ausgrenzung in der EU

Zur Kritik von Europa 2020 und der Lissabon-Strategie

In der öffentlichen Meinung wird die Politik der Europäischen Union überwiegend mit Wirtschaftspolitik gleichgesetzt, wenn nicht gar gleich mit neoliberaler Ökonomie. Dass sich die EU ausgerechnet im Rahmen der Lissabon-Strategie seit dem Jahr 2000 auch eine politische Agenda zur Armutsbekämpfung gegeben hat, ist wenig bekannt. Veronika Litschel und Jana Schultheiss bilanzieren diese - allerdings ernüchternd.

Derzeit gelten ca. 80 Mio. Menschen in der Europäischen Union als armutsgefährdet, das sind 17% der EU-Bevölkerung. Um die Strategien und Ziele der gemeinschaftlichen Armutspolitik (besser) verstehen und bewerten zu können, lohnt sich ein Blick auf deren Entwicklung und Veränderung in den vergangenen elf Jahren. Das Jahr 2000 gilt als Wendepunkt der EU-Armutspolitik: Gingen die Bemühungen zuvor hauptsächlich dahin, Statistiken und Daten zu vereinheitlichen bzw. das Wissen über Armut aufzubereiten, wurden im Rahmen der im gleichen Jahr beschlossenen "Lissabon-Strategie" erstmals Maßnahmen und Ziele zur aktiven Bekämpfung von Armut formuliert.1

Im März 2000 beschloss der Europäische Rat, die Europäische Union zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Raum der Welt zu machen". Dieser Satz aus der Lissabon-Strategie wurde zur Begründung zahlreicher neoliberaler Projekte in den Mitgliedsstaaten herangezogen. Weniger bekannt ist jedoch, dass es auch darum gehen sollte, "einen Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem sozialen Zusammenhalt zu erzielen," zu schaffen. Damit setzte der Europäische Rat einen deutlichen Zusammenhang zwischen Wettbewerbs- und Sozialpolitik und wertete die Sozial- und Armutspolitik in der Union auf. Zusätzlich zu den wirtschaftspolitischen- und beschäftigungspolitischen Leitlinien wurden gemeinschaftliche Prozesse, Instrumente, Indikatoren und ein Berichtswesen zur "Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung" beschlossen. Diese Entwicklung ist zum einen vor dem Hintergrund der steigenden Armutsbelastungen in den Mitgliedsländern zu betrachten. Zudem gab es zu diesem Zeitpunkt (noch) starke FürsprecherInnen für eine aktive Armutspolitik, insbesondere aus sozialdemokratisch geführten Ländern. Nicht zuletzt hat aber auch die zunehmende Polarisierung und Ablehnung des europäischen Integrationsprozesses durch die Bevölkerungen einzelner Mitgliedsstaaten rund um die vorangegangene Debatte um die Maastricht-Verträge zu dieser Entwicklung beigetragen. Eine Stärkung des sozialen Auftrags der EU sollte die EuropäerInnen (wieder) dazu bringen, das europäische Projekt positiver zu sehen.

Instrumente der Armutspolitik


Der Ansatz der gemeinschaftlichen Armutspolitik aus dem Jahr 2000 zielte darauf, die "Beseitigung der Armut entscheidend voranzubringen"2. Diese Zielsetzung war vom Anspruch der Verbesserung der Lebensbedingungen der Betroffenen, dem Empowerment und der "Mobilisierung aller relevanten Akteure" getragen - dies war zu diesem Zeitpunkt als durchaus positiv zu bewerten, da damit auch gemeint war, beispielsweise Nichtregierungsorganisationen in die Aktivitäten der Armutsbekämpfung einzubinden. Es ging demnach nicht, wie sich heute vermuten lassen würde, um die Mobilisierung der Betroffenen. Die damalige Festlegung auf einen relativen Armutsbegriff3 - bezogen auf den Einkommensmedian im jeweiligen Mitgliedsstaat - war ein entscheidender Schritt, Armut nicht mehr als schicksalhaft darzustellen, sondern in den Kontext einer gesellschaftlichen Entwicklung und mangelnder Teilhabechancen zu setzen. Zentrale inhaltliche Dokumente im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung sind die "Sozialpolitische Agenda 2000-2005" und später deren Neubewertung in der "Sozialpolitischen Agenda 2006-2010". Als Instrument für die gemeinschaftlichen Aktivitäten im Bereich Sozialpolitik wurde die Methode der offenen Koordinierung (OMK), die primärrechtlich verankert ist und bereits als Instrument im Bereich Beschäftigung genutzt wurde, gewählt.4 Zudem wurden die "Nationalen Aktionspläne für soziale Inklusion (NAPsincl)" als Instrumente, die gemeinsamen Zielsetzungen auf nationaler Ebene umzusetzen, eingeführt.

Als allgemeine, quantifizierbare Ziele im Rahmen der Lissabon-Strategie wurden im Jahr 2000 folgende Parameter festgelegt, die bis zum Jahr 2010 erreicht sein sollten5:

  • eine Gesamtbeschäftigungsquote in der Europäischen Union von 70%, eine Frauenbeschäftigungsquote von 60% und eine Beschäftigungsquote für ältere ArbeitnehmerInnen von 50%

  • ein Anteil von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schulpflichtalter von 90% und für Kinder unter 3 Jahren von 33%

  • Forschungsausgaben von 3% des BIP

  • eine deutliche Steigerung der Pro-Kopf-Ausgaben für Humanressourcen. Ein Senken der SchulabbrecherInnenquote auf 10% und eine Anhebung des Anteils der Erwachsenen, der am lebenslangen Lernen teilnimmt, auf 12,5%.

  • Die Zahl der von Armut betroffenen Menschen sollte deutlich reduziert werden.

Diese Ziele umfassen auch jene Bereiche, die bis heute von ExpertInnen und PolitikerInnen aller Couleur als konkrete Schritte nicht nur zur Armutsbekämpfung sondern auch gegen das fortschreitende Auseinanderdriften von Gesellschaften gefordert werden.6

Am Beginn der OMK und der NAPsincl stand in den meisten Mitgliedsländern ein Konsultationsprozess von einerseits der Europäischen Kommission und anderseits der zuständigen Regierungsbehörden mit Armutsnetzwerken oder freien Wohlfahrtsträgern. Dies führte jedoch hauptsächlich zu einem komplexen Berichtswesen, die konkreten Auswirkungen auf die Sozialpolitik in den jeweiligen Mitgliedsländern blieben bescheiden. So wurden die nationalen Sozialpolitiken nicht den Zielsetzungen und Indikatoren der Lissabon-Strategie angepasst, sondern lediglich ohnehin bereits vorhandene oder geplante sozialpolitische Maßnahmen in die jeweiligen Berichte aufgenommen. Besonders deutlich wird dies an der Tatsache, dass die nationalen sozialen Transferleistungen nicht auf die Armutsgefährdungsschwelle angehoben wurden oder dass Mindestlöhne (wenn überhaupt vorhanden) selten in einem deutlichen Abstand zur Armutsgefährdungsschwelle liegen.

Neubewertung der Lissabon-Strategie


In der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie in den Jahren 2004 und 2005 wurde deutlich, dass die Zielsetzungen aus dem Jahr 2000 verfehlt wurden bzw. bis 2010 nicht erreicht werden könnten. Unter dem Titel "Neubelebung der Lissabonner Strategie: Eine Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung"7 wurde in der Folge zum einen der Prozess der Berichtslegung der Mitgliedsstaaten erneuert (mit den "integrierten Leitlinien" wurden die so genannten nationalen Reformprogramme ins Leben gerufen), zudem wurde die Formulierung "Wachstum und Beschäftigung im Dienste des sozialen Zusammenhalts" zur neuen inhaltlichen Zielrichtung. In den Dokumenten wird nun nicht mehr von der Qualität der Arbeitsplätze gesprochen. Ebenso verschwanden die Worte "Förderung der Beschäftigung" und "Mobilisierung" aus der Schwerpunktsetzung. Die Formulierung "Zugang aller zu Ressourcen, Rechten, Gütern und Dienstleistungen" wurde abgeschwächt zu "Zugang aller zu grundlegenden Ressourcen, Rechten und sozialen Dienstleistungen". Was vielleicht auf den ersten Blick wie Haarspalterei wirkt, macht bei genauer Betrachtung eine deutliche Nivellierung der armutspolitischen Ziele nach unten offensichtlich: Unabhängig vom Scheitern der Ziele in der Praxis folgt der Politikansatz der EU zunächst einem integrierten Ansatz, der alle Beteiligten im Kampf gegen die Armut mobilisieren sollte. Leitgedanke dieser Politik war, Hilfe für die Verwundbarsten (most vulnerable) zu organisieren und Ausgrenzung zu verhindern. Mit der Neuformulierung wurden nun die "Eingliederung in den Arbeitsprozess" und die "Bekämpfung von extremen Formen der Ausgrenzung" zu den neuen Zielen der Armutspolitik8.

Parallel zu dieser Entwicklung setzte sich der workfare-Ansatz in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedsländer, aber auch in der gemeinschaftlichen Armutspolitik durch. Dieser stellt die Employability in den Mittelpunkt. Armut soll demnach über die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit des bzw. der Einzelnen beseitigt werden, wofür den Betroffenen eine ›Eigenverantwortung‹ zugesprochen wird. Arbeitslosigkeit wird dadurch von einem gesellschaftlichen Problem - etwa: der wirtschaftlichen Entwicklung, der Verteilung von Arbeit und gesellschaftlichem Reichtum - zum individuellen Risiko von Menschen bzw. auf deren individuelle Entscheidungen zurück geführt.: Die ›falsche‹ Ausbildung am Markt vorbei, zu ›hohe‹ Lohnforderungen oder Vergleichbares sind dann die angeblichen Ursachen der eigenen Armut. Stichworte wie ›Aktivierung‹ und ›Hilfe zur Arbeit‹, welche im Endeffekt die Verbindung von Sozialleistungen mit einer Arbeitspflicht charakterisieren, setzten sich durch.9 Die oft multiplen Problemlagen, die mit Armut, Armutsgefährdung und Langzeitarbeitslosigkeit auftreten, wurden durch die Konzentration auf Workfare und Employability und der Verneinung von Arbeitslosigkeit als strukturellem Problem zunehmend in den Hintergrund gerückt.

Scheitern der gemeinschaftlichen Armutsbekämpfung


Auch wenn das Scheitern der Lissabon-Strategie insgesamt aus heutiger Sicht angesichts der zahlreichen neoliberalen Projekte in den letzten Jahren, die seitens der Mitgliedstaaten auch mit derselben gerechtfertigt wurden, als nicht allzu tragisch erscheint, sind im Bereich der Armutspolitik doch einige positive Ansätze verspielt worden. Allerdings wurden hier schon am Beginn des Prozesses Voraussetzungen formuliert, die ein Scheitern der Strategie in sich trugen. So ging man z.B. davon aus, dass die beschäftigungspolitischen Ziele nur erreichbar wären, wenn ein mittelfristiges durchschnittliches Wirtschaftswachstum von 3% innerhalb der Union erzielt werden könne.10 Dies konnte nicht erreicht werden: Im Gegenteil kam es bereits im Jahr 2001 zu einer konjunkturellen Delle, die Wachstumsraten sanken auf 1 bis 2,3%. Darauf wurde jedoch politisch nicht reagiert.

Die restriktiven Vorgaben der Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrages verstärkten die Entwicklung, Budgetkonsolidierung blieb das oberste politische Ziel. Alle sozialpolitischen Zielsetzungen der Lissabon-Strategie und auch deren Abschwächung in der Neubelebung wären jedoch, um wirkungsvoll zu sein, mit intensiven Investitionen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Kinderbetreuung, Lohnpolitik, Transferleistungen und einer erheblichen Ausweitung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen verbunden. Der Rückgang der Realinvestitionen zugunsten der Finanzinvestitionen am Kapitalmarkt erhöhte den Druck auf die Beschäftigung zusätzlich. Um in einer solchen Situation Beschäftigungsquoten zu halten oder gar zu erhöhen, muss bestehende Arbeit auf mehr Köpfe verteilt werden. Hierzu passt der teilweise deutliche Anstieg der Teilzeitquoten, insbesondere von Frauen, in den letzten Jahren. Im Niedriglohnbereich und auch bei vielen ›typischen Frauenberufen‹ bedeutet mehr Teilzeitarbeit einen Anstieg der Personen mit Einkommen an oder unter der Armutsgefährdungsschwelle. Gleichzeitig hat die lang andauernde zurückhaltende Lohnpolitik exportorientierter Länder wie Deutschland und Österreich eben nicht zu deutlich mehr Arbeitsplätzen, sondern zum Sinken des Lohnniveaus im unteren Einkommensbereich und zum Anstieg der Zahl der working poor11 geführt. Die reale Politik hat die Armut in den vergangenen Jahren eher verstärkt denn verringert.

Spätestens hier wirkt sich auch der Wandel der europäischen Sozialdemokratie aus. Durch die Individualisierung der Arbeitslosigkeitsrisiken und die Durchsetzung des workfare-Ansatzes wird die von Thatcher vorgeprägte Blair-Schröder-Linie sichtbar. Das Ignorieren der Armutsgefährdungsschwellen bei der Bestimmung der Höhe von Transferleistungen, das Lohnabstandsgebot als Argument zur Senkung von Sozialleistungen, die Eröffnung eines Billiglohnsektors durch die Verpflichtung von LeistungsbezieherInnen zur Arbeit seien hier nur exemplarisch genannt.12 Die europäische Sozialdemokratie folgt seither dem vermeintlichen Sachzwang der Flexibilisierung und verstärkt damit die Zunahme des Prekariats.

Zum Scheitern der Armutspolitik trug bei, dass die Indikatoren und quantifizierbaren Ziele auf eine EU vor dem Jahr 2004 abgestimmt wurden. Bemühungen, die neuen Beitrittsländer von 2004 frühzeitig im Lissabon-Prozess einzubinden, scheiterten. Galten 2000 noch rund 60 Mio. Menschen in der EU als armutsgefährdet, sind es heute mehr als 80 Mio. Die Armutsgefährdungsquote der vergrößerten EU 27 liegt 2008 bei 16,3%, in den Euro-Staaten bei 15,9%und in den Beitrittsländern bei 17,1%.13 Auch die Übergangsfristen für den Arbeitsmarktzugang der BürgerInnen der Beitrittsländer sind auf ihre Wirkung mit Blick auf Armut und soziale Ausgrenzung zu hinterfragen. Diese Fristen haben weniger dazu geführt Arbeitsmärkte zu schützen, sondern haben Arbeitskräfte zweiter Klasse, wie Schwarzarbeit oder Scheinselbständigkeit, forciert. Gleichzeitig kam es besonders im Gesundheits- und Pflegebereich zur Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus ihren Herkunftsländern, was dort teilweise dramatische Auswirkungen zur Folge hatte. Notwendig wäre es, den Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Arbeit" durchzusetzen und so Lohndumping als Wettbewerbsvorteil auszuschließen.

Der Hauptgrund des Scheiterns der gemeinschaftlichen Armutsbekämpfung in der Dekade von 2000 bis 2010 ist die Tatsache, dass diese isoliert betrachtet und nicht in einen Zusammenhang zu anderen Politikfeldern, insbesondere der Wirtschafts- und Investitionspolitik sowie der Budgetpolitik, gesetzt wurde. Bereits in diesem Ansatz ist die Privatisierung und Individualisierung des Problems der Armut angelegt. Auch wurde im Lissabon-Vertrag auf die Möglichkeit verzichtet, die EU zu einer Sozialunion aufzuwerten. Die Aufnahme der sozialen Grundrechte im Artikel 6 EUV (Vertrag über die Europäische Union) ist zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, die Grundfreiheiten (freier Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit) sind jedoch primärrechtlich weiterhin wesentlich stärker verankert als der Sozialschutz.

Europa 2020


Vor dem Hintergrund des "Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung" und weil die Lissabon-Strategie mit Jahresende auslief, kam es besonders Anfang 2010 zu einer breiten Diskussion über die gemeinschaftliche Armutsbekämpfung. Diskutiert wurde die Lissabon-Nachfolge-Strategie "Europa 2020 - Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum"14, die letztlich vom Europäischen Rat im Juni 2010 angenommen wurde.

Für die Armutspolitik zentrale Kernziele15 von Europa 2020 lauten: Unter den 20- bis 64-jährigen Frauen und Männern wird eine Beschäftigungsquote von 75% angestrebt, auch durch die vermehrte Einbeziehung von Jugendlichen, älteren ArbeitnehmerInnen und Geringqualifizierten sowie die bessere Eingliederung von legalen MigrantInnen. Die soziale Eingliederung soll insbesondere durch die Verminderung der Armut gefördert werden, wobei angestrebt wird, mindestens 20 Mio. Menschen vor dem Risiko der Armut oder sozialen Ausgliederung zu bewahren.

Zur Umsetzung der Kernziele werden Leitinitiativen durch die Europäische Kommission formuliert.16 In der entsprechenden Initiative zur Beschäftigung wird die zweite Phase der Flexicurity-Agenda eingeleitet.17 Die Mobilität der ArbeitnehmerInnen wird ebenso festgeschrieben, wie die Möglichkeit auf die Prioritäten und Bedürfnisse der Arbeitsmärkte flexibel zu reagieren. Die Steuer- und Leistungssysteme der Mitgliedstaaten sollen dahingehend überprüft werden, dass ›Arbeit sich lohnt‹. Dies ist der nahtlose Anschluss und die konsequente Weiterentwicklung des Workfare- und Employability-Ansatzes. Deutlich erkennbar ist die Flexibilität, die Security bleibt zurück, wie schon seit Jahren vielfach kritisiert wird. Die Leitinitiative für soziale Eingliederung ist die "Europäische Plattform zur Bekämpfung von Armut" - um "den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu gewährleisten, damit die Vorteile von Wachstum und Beschäftigung allen zugute kommen, und Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, in Würde leben und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen können".

Zudem wurden neue Leitindikatoren für die Messung von Armut festgelegt (siehe Schlussfolgerungen des Rates). Standen bisher die Zahlen der Armutsgefährdeten (also jener, die weniger als 60% des Medianeinkommens erzielen) und den manifest Armen (jene Menschen, die zusätzlich zum niedrigen Einkommen finanziell depriviert sind) im Mittelpunkt, wird jetzt die Quote der Ausgrenzungsgefährdeten gemessen. Das heißt, dass nun auch jene Bevölkerungsgruppen, die nicht armutsgefährdet sind, jedoch erhebliche finanzielle Entbehrungen haben (materielle Deprivation), und jene, die in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit leben, aber nicht armutsgefährdet sind, in die Quote einbezogen werden. Inhaltlich macht diese Erweiterung Sinn. Zeigt sie doch einen weiteren Blickwinkel an, indem nicht nur die Einkommenssituation betrachtet wird, sondern auch Aussagen über die Schwierigkeiten der Menschen, finanzielle Ausgaben zu tätigen gemacht werden. Die Quoten steigen dementsprechend an: in der EU-27 beträgt die Armutsgefährdungsquote 2008 16,3%, die Ausgrenzungsgefährdungsquote 23,6%, in Deutschland 15,5 bzw. 20,1%, in Österreich 12 bzw. 18,6%, in Rumänien gar 22,4 und 44,2%.18 Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das quantitative Ziel, nämlich die Verringerung der von Ausgrenzung betroffenen Menschen um 20 Mio., ambitioniert ist. Jedoch ist den Mitgliedstaaten freigestellt, ihre nationalen Ziele auf der Grundlage der am besten geeigneten Indikatoren und unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und Prioritäten festzulegen.19

Fort- und Rückschritte


Insgesamt zeigt sich im historischen Rückblick deutlich die sukzessive Abschwächung der EU-Armutspolitik. Waren im Jahr 2000 noch die Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Ausgrenzung die Zielsetzungen, 2005 immerhin noch die Bekämpfung extremer Formen der Ausgrenzung und Armut unter den am stärksten marginalisierten Gruppen, heißt es jetzt lediglich, dass Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, in Würde leben und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen können sollen. Das hat nichts mehr mit Armutsbekämpfung oder -prävention zu tun, sondern mit der Verwaltung eines ›Problems‹. Ohne Zweifel tragen die Sozialsysteme innerhalb der EU dazu bei, die Armutsgefährdung in einem Ausmaß von unter 20% an der Gesamtbevölkerung zu halten, eine wirkliche Bekämpfung ist das jedoch nicht. Zudem wird es vermutlich in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise, der Bankenrettung sowie der Finanzierung der Konjunkturpakete in den nächsten Jahren zu einem weiteren Abbau der Sozialleistungen in den Mitgliedsländern kommen.

Armutspolitik ist in diesem Sinne nicht zielführend. Armutsbekämpfung kann nur in einem ganzheitlichen Ansatz erfolgreich sein. Dazu gehören vor allem die Lohn-, Investitions- und Budgetpolitik. Solange nicht alle gesetzlichen und budgetären Maßnahmen auf ihre soziale Wirkung hin überprüft werden, ist isolierte Armutspolitik - wie in diesem Beitrag beschrieben - eine Mischung aus Beruhigung der WählerInnenschaft und Verwaltung der Betroffenen.

Anmerkungen


1) Vgl.: Franz Eiffe, 2009: "Die EU im Lichte von Armut und Sozialer Ausgrenzung. Eine kurze Geschichte der Armutspolitik in der EU", erschienen in: Kontraste 3, April 2009, 11-15

2) Vgl.: Europäischer Rat, 23. und 24. März 2000, Lissabon, Schlussfolgerungen des Vorsitzes.

3) Armut und Armutsgefährdung wird innerhalb der EU über das Europäische Haushaltspanel (EHCP) bzw. die Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen in der EU (EU-SILC) gemessen. Als armutsgefährdet gilt, wer mit weniger als 60% des mittleren Einkommens der jeweiligen nationalen Bevölkerung auskommen muss. Zum Begriff der relativen Armut vgl. auch den Beitrag von Christoph Butterwegge in dieser Ausgabe.

4) Eine Darstellung des OMK findet sich bei: Veronika Litschel, 2009: "Gemeinschaftliche Sozialpolitik in der Europäischen Union und die Nationalen Aktionspläne gegen Armut und soziale Ausgrenzung", in: Handbuch Armut in Österreich, und bei: Marcel Fink, 2010: "Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung vor dem Hintergrund der Europäischen Strategie zur Sozialen Eingliederung", in: Kurswechsel 3/2010, 60-72

5) Europäischer Rat, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Lissabon, 23./24.März 2000 und Europäischer Rat, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Stockholm, 23./24.März 2001

6) In diesem Zusammenhang sei kritisch anzumerken, dass die Zielsetzung der "mehr und besseren Arbeitsplätze" nur an der Beschäftigungsquote festgemacht und hierfür keine quantifizierbaren Ziele oder Indikatoren entwickelt wurden.

7) Europäischer Rat, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Brüssel 22./23.März 2005

8) Vergleiche dazu: Mary Daly, 2010: "Lissabon und die Folgen", in: Kurswechsel 3/2010, 24ff

9) Für den Beginn des Wandels in Europa: Christine Stelzer-Orthofer (Hg.), 2001: Zwischen Welfare und Workfare, Gesellschafts- und Sozialpolitische Texte Band 14, weiterführende Diskussion für Österreich: Michael Fischer / Nikolaus Dimmel (Hg.), 2006: Sozialethik und Sozialpolitik, Ethik transdisziplinär Band 4

10) Europäischer Rat, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Stockholm 23./24. März 2001

11) In Deutschland liegt der Anteil der working poor mit Vollzeitbeschäftigung bei 5% der Vollzeitbeschäftigten, in Österreich bei 5,8%, in den EU 27 bei 8% bezogen auf den Bruttolohn und das Haushaltseinkommen.

12) Siehe hierzu ausführlicher: Alexander Recht / Klemens Himpele, 2009: "Grenzen und Möglichkeiten gleicher Bildungschancen - Kritik der Neosozialdemokratie", in: Menschenrecht auf Bildung, hg. von Bund demokratischer WissenschaftlerInnen (BdWi), freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), Marburg

13) Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland: Pressemitteilung Nr. 31 vom 25.01.2011

14) Mitteilung der Kommission, Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, Brüssel 5. März 2010 sowie Europäischer Rat, Schlussfolgerungen, Brüssel 17. Juni 2010

15) Im Rahmen dieses Beitrags können nur die Teile von Europa 2020 betrachtet werden, die für die gemeinschaftliche Armutspolitik ausschlaggebend sind. Eine weiterführende detaillierte Analyse der Zielsetzung in ihrer Gesamtheit und ihre Auswirkung auf den Sozialschutz wäre sicherlich notwendig.

16) Mitteilung der Kommission, Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, Brüssel 5. März 2010, KOMM (2010) 2020 endgültig

17) Bereits in der Sozialagenda 2000 bekannte sich der Europäische Rat zur Flexicurity, insbesondere seit 2007 wurde massiv an ihrem Ausbau gearbeitet.

18) Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland: Pressemitteilung Nr. 31 vom 25.01.2011 und Datenabfrage bei Eurostat: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&plugin=1&language=de&pcode=t2020_50, Zugriff am 13.03.11

19) Die Mitgliedsstaaten konnten sich auf ihrem Gipfel im März 2010 nicht auf ein gemeinsames Reduktionsziel bzw. auf einheitliche Messkriterien einigen. Bis zum Juni-Gipfel 2010 wurde ein Kompromiss erarbeitet. Das von der Kommission vorgeschlagene Reduktionsziel von 25% bzw. 20 Mio. Betroffenen wurde beibehalten. Gleichzeitig wurden die Definitionskriterien wie beschrieben erweitert, was zu einer größeren Grundgesamtheit von Betroffenen führt. Vergleiche dazu: Klaus Dräger, 2010: "EU 2020 - realistischer als die Lissabon-Strategie?", in: Kurswechsel 2/2010, 82-85 und Eurodiaconia: http://www.eurodiaconia.org/auf-deutsch/eu-politik-news/977-mitgliedstaaten-erzielen-keine-einigung-ueber-armutsziel-?lang=, Zugriff am 13.03.11


Veronika Litschel war NGO-Vertreterin auf nationaler und europäischer Ebene im Bereich Armut und soziale Ausgrenzung, sie ist Vorstandsmitglied der Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen Österreichs und Kammerrätin der Arbeiterkammer Wien sowie der Bundesarbeitskammer. Jana Schultheiss, Diplom-Volkswirtin, lebt und arbeitet in Wien, ist Mitglied im Beirat des BdWi und im BEIGEWUM aktiv.