Elektronische Gesundheitskarte und E-Health-Gesetz: Ist die Angst berechtigt, dass Gesundheitsdaten missbraucht werden können?

Aufzeichnung einer Informationsveranstaltung am 20.02.2015 in Frankfurt am Main mit Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt und IT-Entwickler aus Berlin.

 Die Angst, dass zentral gesammelte und elektronisch gespeicherte Daten über Krankheiten und ihre Behandlung missbraucht werden könnten, prägt seit Jahren die Auseinandersetzung um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk). Mehr als eine Million gesetzlich Versicherter hat noch immer keine eGk. Seit 1. Januar 2015 haben diese Krankenkassenmitglieder Stress mit ihrer Krankenkasse und in der Arztpraxis: Wer nicht im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGk) ist, wird nicht oder erst nach längeren Auseinandersetzungen behandelt.

Ist die Angst berechtigt, dass Gesundheitsdaten missbraucht werden können?

Nein! – sagen Minister Gröhe, die Krankenkassen, die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) und die Unternehmen, die mit der Datenverarbeitung im Gesundheitswesen ihr Geld verdienen.
Aber immer wieder gibt es Beispiele die zeigen, dass die Realität anders ist. Zuletzt Anfang Februar 2015 wurde bekannt, dass die Datenbank der zweitgrößten Krankenversicherung in USA gehackt wurde. Daten von mehr als zehn Millionen Kunden (Namen, Geburtsdaten, Krankenversicherungsnummern, Sozialversicherungsnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und Angaben zu Löhnen und Gehältern) wurden geklaut.

Mit Gröhes e-Health-Gesetz soll die zentralisierte Sammelei von Gesundheitsdaten weiter
ausgebaut werden.

Was Minister Gröhe Mitte Januar 2015 als Gesetzentwurf vorlegte, sieht u. a. vor, dass die derzeit über 200 unterschiedlichen Datenverarbeitungssysteme im deutschen Gesundheitswesen mit einander vernetzt werden, damit potentiell alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, darauf einen ungehinderten Zugriff haben. Datenschützer bewerten den Gesetzentwurf als einseitig zu Gunsten der wirtschaftlichen Interessen von Krankenkassen, Krankenhäusern und Unternehmen Gesundheitsindustrie. Die Interessen der Patienten mit ihren Bedürfnissen nach Vertraulichkeit ihrer intimsten Daten und würden dagegen missachtet; die ärztliche Schweigepflicht – Grundlage eines vertrauens-vollen Verhältnisses zwischen Arzt und Patient – werde durch gesetzliche und technische Regelungen ausgebremst.

Es moderieren Walter Schmidt und Roland Schäfer von den Datenschützern Rhein Main.

Die Veranstalter, dieDatenschützer Rhein-Main und die Bürgervereinigung Seckbach e.V. gaben uns – ganz im Rahmen des Datenschutzes – die die Erlaubnis, eine Tonaufzeichnung der Veranstaltung zu machen und zu veröffentlichen.

Sie können die Aufzeichnung im mp3-Format (ca. 43 MB, ca. 2 Stunden) hier anhören und herunter laden.

Eine begleitende Präsentation zur Veranstaltungen mit Zusatzinformationen gibt es hier.

Dieser Text basiert im Wesentlichen auf dem Text des Veranstaltungshinweises.

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