»We are here to stay«

Selbstorganisierung von Flüchtlingen in Gewerkschaften. Das Beispiel Hamburg

in (18.05.2015)

Ver.di Hamburg und der DGB Hamburg verfügen über eine langjährige Praxis in der Beratung und Organisierung von Flüchtlingen und MigrantInnen. Diese geht unter anderem auf eine gemeinsame Kampagne des ver.di-Fachbereichs 13 (Besondere Dienstleistungen) mit OrganizerInnen der US-amerikanischen Dienstleistungsgewerkschaft SEIU1 im Jahr 2006 zurück. Damals ging es um die Organisierung von Beschäftigten des Hamburger Wach- und Sicherheitsgewerbes.<--break-> Die Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der SEIU, etwa in der Justice-for-Janitors-Kampagne, der von Ken Loach mit Bread and Roses ein filmisches Denkmal gesetzt wurde, hat uns damals regelrecht die Augen geöffnet: Auch in Hamburg gibt es eine unsichtbare Welt von deregulierten, informellen und illegalisierten Arbeitsverhältnissen, die in den regulären gewerkschaftlichen Strukturen nicht auftaucht.

 

Wir nahmen daraufhin Kontakt zu den bestehenden Migrationsabteilungen von ver.di, der IG Metall und des DGB auf und suchten den Austausch mit anderen Initiativen. Um in Hamburg eine gewerkschaftliche Anlaufstelle für MigrantInnen in prekären Arbeitsverhältnissen zu schaffen, gründeten wir schließlich Migration und Arbeit (MiGrar). Bald gab es erste Erfolge: 2008 konnte die Peruanerin Anna S., eine Hausangestellte ohne Papiere, die rund um die Uhr den Haushalt einer reichen Reederfamilie versorgte, vor dem Arbeitsgericht als ver.di-Mitglied ihr Recht erstreiten. Auch bulgarische TagelöhnerInnen, die 2011 als Scheinselbstständige für einen Subunternehmer eine staatliche Kaserne entkernten, traten ver.di bei, klagten und bekamen ihren ausstehenden Lohn erstattet. Zuletzt konnte 2014 eine Philippina, die in der Botschaft Griechenlands arbeitete und dort um ihren Lohn betrogen wurde, mithilfe von MiGrar das fehlende Geld einklagen.

In allen geschilderten und weiteren Fällen wurden MigrantInnen Mitglied der Gewerkschaft und genossen anstandslos die üblichen gewerkschaftlichen Leistungen wie Rechtschutz und Prozessvertretungen. Und das, obwohl es sehr wahrscheinlich war, dass die KollegInnen sich in absehbarer Zeit nicht mehr in der Bundesrepublik aufhalten würden. Allen Beteiligten war klar, dass hier ein neues politisches Feld ausgelotet wurde, an das es eigene Maßstäbe anzulegen galt. Diese langjährige Praxis wurde nie infrage gestellt. Die Organisierung illegalisierter MigrantInnen erschien in Hamburg schon als gewerkschaftliche Selbstverständlichkeit. Als im Frühjahr 2013 168 Flüchtlinge der Gruppe Lampedusa in Hamburg kollektiv in ver.di eintraten, änderte sich das: Die ver.di-Leitung Hamburg stellte eine Anfrage beim zuständigen Ressort Organisationspolitik in Berlin, ob die Aufnahme von Flüchtlingen nach der Satzung überhaupt möglich sei. Für uns völlig überraschend, wurde dies in weiten Teilen negativ beantwortet.

Lampedusa in Hamburg

Etwa 300 Flüchtlinge kamen im Frühjahr 2013 über Italien nach Hamburg. Sie hatten in Italien Papiere erhalten, die dort gültig waren. Aus verschiedenen afrikanischen Ländern stammend, hatten sie in Libyen gearbeitet, bis der Krieg sie von dort vertrieb. In Hamburg angekommen, taten sie etwas, wozu jede/r GewerkschafterIn ihnen geraten hätte: Sie organisierten sich selbst, um gemeinsam ihre wirtschaftlichen und sozialen Interessen wirkungsvoller durchsetzen zu können – zunächst noch ohne Arbeitgeber und ohne Gewerkschaft. Im Vordergrund stand das nackte Überleben. Die 400 Euro Startkapital, die die Flüchtlinge meist von den italienischen Behörden erhielten, um das Land schnellstmöglich zu verlassen, waren kurz nach der Ankunft in Hamburg aufgebraucht. Das Winternotprogramm der Stadt bot ihnen bis in den April eine Schlafmöglichkeit, danach blieb ihnen nur die Parkbank im langen kalten Winter 2013. Eine erste lautstarke Demonstration für die Rechte von Flüchtlingen brachte im Frühjahr viele von ihnen in Kontakt mit Unterstützer­Innen. Damit begann die Selbstorganisierung der Gruppe, die sich später Lampedusa in Hamburg nannte (Uhl/Möller 2014).

Als die St.-Pauli-Kirche ihre Pforten öffnete und 80 Flüchtlingen Unterkunft und Verpflegung bot, befeuerte sie mit diesem Schritt die öffentliche Debatte über den Umgang der Stadt mit den Flüchtlingen. Die Gruppe und ihre UnterstützerInnen erhoben die Forderung, über den §23 des Aufenthaltsgesetzes eine Gruppenlösung zu erwirken.2 Viele Gewerkschaftsmitglieder solidarisierten sich mit diesem Projekt und versuchten, konkrete Hilfe zu leisten.

In Gesprächen mit den Flüchtlingen wurde deren gemeinsame Geschichte deutlich. Sie alle waren aus unterschiedlichen afrikanischen Ländern nach Libyen gekommen, um sich ein neues, besseres Leben aufzubauen. Dort hatten sie ihren Lebensunterhalt mit Berufen wie Automechaniker, Schneider, Köchin, Schweißer, Friseur, Sicherheitskraft, LKW-Fahrer, Maler, Laborassistent oder Journalistin bestritten. Eine große Gruppe war als Bauarbeiter beschäftigt, viele bei einer Tochter des deutschen Konzerns Bilfinger-Berger.

In den Diskussionen zwischen den Flüchtlingen und GewerkschafterInnen in Hamburg kam die Frage auf, wieso die Flüchtlinge sich nicht auch hier gewerkschaftlich organisieren sollten. Schließlich wollen sie bleiben, arbeiten und Teil der Gesellschaft werden. »We are here to stay« wurde ihr Leitspruch. 186 Flüchtlinge füllten die ver.di-Aufnahmeanträge aus und wurden so Mitglieder im Fachbereich 13. Nach dem Eintritt bildete sich ein Unterstützungskreis aus KollegInnen verschiedener DGB-Gewerkschaften, der Gewerkschaftsjugend und vielen Einzelpersonen, um für konkrete Solidarität mit den neuen KollegInnen zu sorgen. Es wurden Willkommenspartys im Gewerkschaftshaus gefeiert, Spendenkonten eingerichtet, Sammlungen von Kleidern und Dingen des täglichen Bedarfs unterstützt, Wohnraum gesucht etc. Auch Räumlichkeiten für Gruppentreffen im Gewerkschaftshaus wurden organisiert, eine Demoinfrastruktur wurde beigesteuert und natürlich die Aufnahme der Flüchtlinge innerhalb der Organisation abgesichert. Außerdem ging es darum, Anträge für den Landesbezirksvorstand zu formulieren, Flüchtlinge mit Betriebsräten und Vertrauensleuten zusammenzubringen und sympathisierende GewerkschafterInnen aus anderen Landesbezirken und befreundeten europäischen Gewerkschaften informiert zu halten.3

Die Flüchtlinge selbst gingen immer wieder auf die Straße und sorgten für mächtigen Wirbel in der Freien Hansestadt. Bis zu 15 000 Menschen beteiligten sich an ihren Demonstrationen, darunter viele GewerkschafterInnen. Die Flüchtlinge machten auf diesen Demos ihre ver.di-Mitgliedschaft deutlich sichtbar, indem sie die Mützen ihrer Gewerkschaft trugen und entsprechende Fahnen schwenkten.

Flüchtlinge und Gewerkschaft – geht das gut?

Es gab durchaus auch innergewerkschaftliche Kritik an der Aufnahme der Flüchtlinge. Einige monierten, dass viele der KollegInnen in den Betrieben das Engagement der Gewerkschaft für die Flüchtlinge nicht nachvollziehen könnten und ver.di am Ende mehr Mitglieder verlieren würde, als man durch die Aufnahme der Flüchtlinge hinzugewinnen könnte. Weiter hieß es, ver.di sei keine humanitäre Hilfsorganisation, für Flüchtlinge gäbe es andere Anlaufstellen. Wir, der Fachbereich 13, beantworteten Beschwerdebriefe und Austritts­androhungen von Gewerkschaftsmitgliedern und verbanden dies mit dem Versuch, innergewerkschaftliche Überzeugungsarbeit zu leisten. Wir diskutierten mit dem Teil der Hamburger ver.di-Leitung, der einer Kollektivaufnahme der Flüchtlinge skeptisch gegenüberstand, und versuchten diesbezügliche gewerkschaftsinterne Kritik auch juristisch abzuwehren.

Aus der Sicht des ver.di Ressorts Organisationspolitik in Berlin war die Aufnahme der Flüchtlinge aufgrund der Erwerbslosendefinition der ver.di Satzung problematisch. Diese orientiert sich nicht am Zustand der Erwerbslosigkeit an sich, sondern an einer arbeitsmarktpolitischen beziehungsweise sozialrechtlichen Zuordnung als ›arbeitsuchend‹. In der Berliner Auslegung blieben Flüchtlinge entsprechend notwendigerweise außen vor, da sie aufgrund der bestehenden Beschäftigungsverbote im rechtlichen Sinne nicht arbeitsuchend sind. Diese Auslegung stieß auf starken innergewerkschaftlichen Widerstand. Der ver.di-Gewerkschaftsrat beschloss, dass noch vor dem nächsten Gewerkschaftstag eine Lösung im Sinne der Aufnahme von Flüchtlingen gefunden werden soll. Eine Mitgliedschaft sollte demnach unabhängig von der Art der Erwerbslosigkeit oder des Aufenthaltes zugelassen werden (vgl. LabourNet 2014).

Solidarität hat viele Gesichter

Liegt bereits ein Arbeitsverhältnis vor, so erwarten Flüchtlinge oft sehr konkrete Hilfe von einer Gewerkschaft. Meistens sind Ausbeutungsverhältnisse der Grund für ausstehende Lohnzahlungen. Oft versuchen sich Arbeitgeber aus der Verantwortung zu stehlen, wenn es um die Fürsorgepflicht bei Krankheit oder Invalidität geht. So wollte ein Hafenbetrieb einem Kollegen ohne Papiere, der sich in die Hand gebohrt hatte, keine ärztliche Hilfe zukommen lassen. Ein undokumentierter Bauarbeiter, der vom Gerüst gefallen und anschließend querschnittsgelähmt war, wurde seinem Schicksal überlassen.

Oft sind es befreundete Organisationen, die diese Fälle ins Gewerkschaftshaus bringen. Dann stellt sich oft das Problem, dass eine dreimonatige Mitgliedschaft vorliegen muss, bevor eine Gewerkschaft Rechtschutz bieten kann, oder dass hier Fälle von ›Schwarzarbeit‹ gewerkschaftlich begleitet werden und sich Hauptamtliche in legale Grauzonen begeben, wenn sie den KollegInnen helfen. Hier hilft zum Glück das Arbeitsrecht, das sehr trennscharf zwischen Vertragsrecht, Aufenthaltsrecht und Besteuerung unterscheidet und diese Themen nacheinander abarbeitet. Die oben genannte Anna S., die ohne Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik arbeitete, konnte keine Steuern zahlen, weil der Reederhaushalt sie nicht gemeldet hatte. Nach dem gewonnenen Prozess wurde sie allerdings von den Steuerfahndern gefragt, ob sie nicht als Zeugin gegen ihre Arbeitgeber auftreten könne. Oft geht es um Standardfälle der Geltendmachung von Rechten mit der Besonderheit, dass die Dokumentation des Arbeitsverhältnisses bei Undokumentierten besonders aufwendig ist.

Treten nun Flüchtlinge ohne Arbeitsverhältnis, aber mit einer legalen Aufenthaltsmöglichkeit wie die Mitglieder der Gruppe Lampedusa in Hamburg der Gewerkschaft bei, kommen noch ganz andere Erwartungen ins Spiel. Sie betrachten die Gewerkschaft zunächst als zivilgesellschaftliche Kraft, die dazu beitragen kann, Flüchtlinge in ihren politischen und menschenrechtlichen Anliegen zu unterstützen. WanderarbeiterInnen, die aufgrund kriegerischer Interventionen europäischer Länder in Libyen und ohne eigenes Dazutun ihre Arbeit und Versorgungsmöglichkeit für ihre Familien verlieren, brauchen gewerkschaftliche Solidarität in allen Bereichen: Arbeit, Wohnen, Lebensunterhalt und Aufenthalt.

Von Gewerkschaften erwarten sie, dass sie ihnen behilflich sind, in ihren alten Berufen zu arbeiten oder neue Berufsfelder zu finden. Hierzu gehört die Vermittlung von Wissen (Sprache und Arbeitsweisen), von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten und Kontakt zu betrieblichen Netzwerken, wie ihn nur Gewerkschaften über ihre Aktiven-, Vertrauensleute- und/oder Betriebsrätestrukturen herstellen können. Gewerkschaftliche Solidarität mit Flüchtlingen muss auch Alltagsfragen umfassen.

Die Probleme der Flüchtlinge sind vielschichtig. Sie müssen sich gleichzeitig um Unterbringung, Aufenthalt, medizinische und finanzielle Versorgung sowie Bildung für ihre Kinder kümmern, politische Auseinandersetzungen führen, Gruppendynamiken managen etc. UnterstützerInnen stehen häufig erschlagen vor all diesen großen und kleinen Problemen. Hier ist der Zugang zu einem Netzwerk von Organisationen wie Kein Mensch ist illegal, kirchlichen Flüchtlingsinitiativen, Pro Asyl, medinet und anderen wichtig. Solche Netzwerke existieren in fast allen Großstädten, haben aber kaum Kontakt zu Gewerkschaften. Wenn die gewerkschaftlichen Strukturen und ihr Know-how rund um das Arbeitsleben mit dem Erfahrungswissen dieser Netzwerke zusammenkommen, kann eine machtvolle Struktur geschaffen werden. Ziel muss letztlich der Aufbau eines nicht nur bundes-, sondern auch europaweiten Basisnetzwerkes von gewerkschaftsnahen UnterstützerInnen sein.

Let‘s work together – mit und ohne (richtige) Papiere

Notwendig ist eine europaweite gewerkschaftliche Kampagne zu den Arbeitsmöglichkeiten von Flüchtlingen innerhalb der EU. Diese muss unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus die europäischen Bürgerrechte auch für Flüchtlinge einfordern. In welchem EU-Land Flüchtlinge auch immer anlanden: Warum sollen sie nicht die Möglichkeit bekommen, nach einer üblichen Wartezeit eine Arbeit in dem Land ihrer Wahl auszuüben? Die Sicherung von europäischen Rechten für Flüchtlinge könnte Kern einer politischen Kampagne werden.

Weiterhin bedarf es des Aufbaus einer Arbeitsvermittlungsagentur für Flüchtlinge innerhalb der EU. In Hamburg gibt es ein Pilotprojekt der Arbeitsagentur mit dem Namen xenos. Es versucht, die Berufschancen für Asylbewerber in der Zeit ihres Verfahrens zu ermitteln und bei erfolgreichem Asylverfahren auch den passenden Job zu vermitteln. Bei aller gebotenen Kritik an dieser Logik der Verwertung für den deutschen Arbeitsmarkt liegt hierin doch ein Gedanke, der interessant ist. Flüchtlinge erhalten ein Jobprofil ihrer mitgebrachten Qualifikation und ein Arbeitsplatzangebot. Schließlich können Gewerkschaften auch beim Aufbau eines Netzwerks zur Vermittlung von Wohnmöglichkeiten für Flüchtlinge in Privatunterkünften helfen – als anerkannte Alternative zur Lagerunterbringung (z.B. Wohnprojekte, Einzelpersonen, Kirchen). Stichwort: ›solidarisches Wohnen‹.

Summa summarum: Die Aufnahme von Flüchtlingen der Gruppe Lampedusa in Hamburg in ver.di stellte uns vor neue Herausforderungen und führte zu einigen Konflikten innerhalb der Gewerkschaft. Sie hat die Organisation und die KollegInnen, die aktiv mit den Flüchtlingen zusammenarbeiteten, aber auch bereichert und unseren Horizont erweitert. Fragen der Flüchtlingspolitik in Hamburg, aber auch auf der europäischen Ebene rückten viel stärker in unseren Blick. Wir haben gelernt, Flüchtlinge nicht nur als hilfsbedürftige Menschen, sondern auch als aktive und eigenständig kämpfende KollegInnen zu sehen. Wie alle Menschen, die für ihre Rechte eintreten und sich gegen Ausbeutung und Unterdrückung in der (Arbeits-)Welt wehren, verdienen sie unsere Solidarität und sollten Teil der Gewerkschaften sein. Wir hoffen, dass die Hamburger Erfahrung KollegInnen in anderen Städten und Gewerkschaften ermuntert, sich offensiver mit Flüchtlingen zu solidarisieren, den direkten Kontakt zu suchen und ihnen konkrete Unterstützung zu bieten. Wir hoffen auch, das sie dazu beiträgt, die gewerkschaftliche Debatte über den Umgang mit Flüchtlingen voranzubringen.

Literatur

LabourNet, 2014: Flüchtlinge und ver.di am Beispiel Lampedusa in Hamburg, http://www.labournet.de/interventionen/asyl/arbeitsmigration/gewerkschaften-und-migrantinnen/fluchtlinge-und-ver-di-am-bsp-lampedusa-in-Hamburg/

Uhl, Susanne und Antje Möller, 2014: Lampedusa und Hamburg. Ein schwieriger Weg zur Humanität,  www.fsk-hh.org/blog/2014/06/16/lampedusa_in_Hamburg

Anmerkungen

1   Die SEIU (Service Employees International Union) organisiert vor allem Dienstleistungsbeschäftigte im öffentlichen und privaten Sektor. Schwerpunkte liegen im Gesundheitswesen, in der Gebäudereinigung und beim privaten Sicherheitspersonal. Mit ihren knapp zwei Millionen Mitgliedern gilt sie als die am schnellsten wachsende Gewerkschaft in den USA.

2   Nach § 23 des Aufenthaltgesetzes kann die oberste Landesbehörde bestimmten Flüchtlingsgruppen aus akuten Kriegs- bzw. Krisengebieten – etwa aus Syrien – eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.

3   Besonders erwähnenswert sind die Aktivitäten der FNV Bongenoten, die in dem Film »Dringend gesucht –Anerkennung nicht vorgesehen« dokumentiert wurden, vgl. http://www.kiezfilme.de/dringend/index.htm.

 

Erschienen in "Mehr als prekär" - LuXemburg 1/2015, S. 54ff.