Ungarns Referendum:

Rassistische Staatspropaganda, Migrationspolitik und Autoritarismus

In Ungarn, gepflastert mit rassistischer Staatspropaganda, wurde am 2. Oktober 2016 ein nationales Referendum über die EU-Quotenregelung und ungarische Migrationspolitik abgehalten. Obwohl es aufgrund geringer Beteiligung ungültig war, spricht die Regierung von einem großen Erfolg und will die Verfassung dementsprechend ändern. Die Wahl stellt von der Fragestellung, über die begleitende Hetze, bis zu den darauf folgenden Maßnahmen einen neuen Höhepunkt an rassistischer, autoritärer Politik dar.

 

„Wollen Sie, dass die EU auch ohne Zustimmung des Parlaments die verpflichtende Ansiedelung von nicht ungarischen Staatsbürgern in Ungarn vorschreiben kann?“

Das ist die zynische Frage, über die die ungarische Regierung am 2. Oktober Wähler*innen in einem nationalen Referendum abstimmen ließ. 98 Prozent der Ungarn, die sich an der Wahl beteiligten, stimmten gegen die EU-Quotenregelung, jedoch war die Wahlbeteiligung mit 43 Prozent weit entfernt von den 50 Prozent, die für Gültigkeit des Referendums notwendig wären.

 

Rassistische Staatspropaganda

 

Die Monate und Wochen vor dem Referendum waren geprägt von einer massiven Kampagne der Regierung, die der ungarische Philosoph Gáspár Miklós Támas als „größte Welle rassistischer Staatspropaganda seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges“ (1) bezeichnet hat.

Umgerechnet über 32 Millionen Euro an Staatsgeldern wurden in Plakate, Tafeln, Hochglanzprospekte, „Info“stände, Werbegeschenke und persönliche Telefonanrufe – geführt von zwangsverpflichteten Beamt*innen – gesteckt, um die Ungarn zum „Nein“-Stimmen zu bewegen und somit, in den Worten der Regierung, „Brüssel eine Nachricht zu senden und die Gefährdung der ungarischen Zukunft durch Immigration zu stoppen“.

Begründet wurde die Notwendigkeit von einem „starken Nein“ durch offensichtlich nicht belegte Aussagen.

Aussagen wie „Illegale Migranten respektieren Europäische Normen, darunter auch Frauenrechte, nicht. Seit dem Beginn der Immigrationskrise ist die Anzahl der Belästigungen gegen Frauen sprunghaft angestiegen“ und „Die Attacken auf Paris und Brüssel belegen, dass es eine enge Verbindung zwischen Immigration und Terrorismus gibt“. (2)

Die Staatspropaganda ist in ihrem Ausmaß und ihrem unverhüllten Rassismus überwältigend, kommt jedoch nicht überraschend, nachdem besonders im letzten Jahr, beginnend mit dem Zaun und der Grenzschließung zu Serbien, sukzessiv restriktivere Gesetzesnovellen verabschiedet wurden, die Zugang zu internationalem Schutz blockieren, die wenige spärliche Sozialhilfe für Geflüchtete systematisch streichen und Polizeigewalt an den Grenzen legitimieren. (3)

 

Option 1: EU-Zwangsumsiedlung

 

Der Kontext der Fragestellung des Referendums ist die im Zuge der „Europäischen Agenda der Migration“ (4) von der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Notumsiedlung“ von 160.000 Geflüchteten von „besonders stark betroffenen Mitgliedsstaaten der EU“ in andere Mitgliedstaaten, die zugleich die Vorlage für Umsiedlungen für zukünftige „Krisensituationen“ darstellen soll. Während ursprünglich Ungarn gemeinsam mit Griechenland und Italien auf der Liste der Länder war, von denen Menschen umgesiedelt worden wären, hatte die stark sinkende Anzahl der Menschen, die Zugang zum Asylverfahren in Ungarn haben, – bedingt durch den Zaunbau und noch restriktivere Asylgesetze – zur Folge, dass Ungarn Teil der „Empfängerländer“ des Quotensystems wurde.

Dieses von der EU vorgeschlagene Quotenschema betrifft jedoch nur jene Menschen in Asylverfahren, die aus Staaten fliehen, welche eine EU-weite Anerkennungsrate von mindestens 75% haben. Es schließt somit auch den Großteil von Personen – alle, welche nicht aus Eritrea oder Syrien fliehen – aus. Obwohl persönliche Fähigkeiten und soziale Bindungen von Personen, die umgesiedelt werden sollen, bis zu einem gewissen Grad mit einbezogen werden sollen, ist klar, dass es Staaten und Vorstellungen von „gerechter Belastung“ zwischen EU-Staaten sind, welche im Zentrum stehen. Geflüchtete werden nicht als Individuen mit Zielen, Wünschen und einer politischen Stimme wahrgenommen, sondern als beliebig transferierbare Last. Zusammenfassend ist das Quotensystem ein Zwangsumsiedlungsmechanismus, der bei mangelnder Verbesserung der Bedingungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten die Zuteilung zementiert und dabei die Hierarchien und Exklusionen entlang der Achsen Nationalität und neoliberal verwertbarer „Fähigkeiten“ (re)produziert.

Die Wahlmöglichkeit im Referendum beschränkte sich somit auf eine Wahl zwischen diesem extrem problematischen Quotenschema und der Bekräftigung der Asylpolitik der ungarischen Regierung der letzten Jahre.

 

Option 2: Ungarische Abgrenzungspolitik

 

Die bereits genannten Restriktionen im Bereich Asylpolitik des letzten Jahres zählen zusätzlich zu der systematischen Haft von Menschen im Asylverfahren die häufigere Re-Evaluierungen des Status mit Gefahr der Aberkennung und Abschiebung und die Streichung des sogenannten „Integrationsvertrages“, der zumindest für zwei Jahre eine geringe finanzielle Unterstützung nach Erhalt des Flüchtlingsstatus in Ungarn sicherstellte. Folglich werden Menschen nach dem Erhalt eines positiven Asylbescheids ohne Anspruch auf finanzielle Unterstützung, Unterbringung oder Sprachkurse mangels Alternativen zum Verlassen des Landes gezwungen.

Solche Tendenzen beschränken sich nicht nur auf ungarische Politik, wie die Änderungen der Gesetzgebungen vieler EU-Mitgliedsstaaten, die tödliche Grenzpolitik der EU und die Pläne der Europäischen Kommission hin zu einem äußerst restriktiven EU-weit harmonisierten System, das dem ungarischen Modell sehr nahe kommt (5), zeigen.

Wie unverdeckt und unlegitimisiert die ungarische Regierung eine solche Politik jedoch bereits führen kann, zeigen Beispiele wie die Häufung der systematischen Gewalt von Seiten der ungarischen Polizei gegenüber Personen, die die Grenze von Serbien nach Ungarn überwinden und die laufenden politischen Röszke11-Schauprozesse (vgl. GWR 411), die Bewegungsfreiheit und solidarischen Protest mit „Terrorismusparagraphen“ kriminalisieren.(6)

 

Protest und Ungültigmachung

 

Ob als solche Kritik an der symbolischen Wahlmöglichkeit zwischen den zwei im Kern menschenverachtenden „Alternativen“ – EU-Quotensystem vs. Ungarns Abgrenzungspolitik –, als Kritik an der massiven Propaganda und Verwendung von Staatsgeldern durch die Regierung oder als Frust über die generelle politische Lage in Ungarn formuliert, das Referendum brachte eine breite Welle an Mobilisierung für Boykott und Ungültigmachen des Referendums durch kritische Initiativen mit sich. Neben parodierenden Kampagnen durch die Satirepartei „Zweischwänziger Hund“, die die Regierungsplakate lächerlich machten, bildeten sich auch Allianzen aus unterschiedlichen Organisationen und Gruppen aus dem Bereich Migration und Armut, die gemeinsam Proteste organisierten.

Die Prozentzahl der ungültigen Stimmen, oftmals auf sehr kreative Art und Weise ungültig gemacht und durch soziale Medien verbreitet (7), beträgt 6 bis 7 %. Besonders im Anbetracht der Tatsache, dass nicht abgegebene Stimmen denselben Effekt auf das Ergebnis hatten wie ungültige Stimmen, ist die hohe Rate bemerkenswert und umso frustrierender, dass die Regierung diese Prozentzahl nicht von der Zustimmungsquote (98%) abzieht.

 

Autoritarismus: Erfolgsrhetorik und Verfassungsänderung

 

Dass die Fidesz-Regierung mit dem Referendum nicht nach einer demokratischen Möglichkeit suchte, die EU-Politik zu beeinflussen, zeigt schon das Abstimmungsverhalten des Premiers, Viktor Orbán, selbst. Im Februar, bei der Abstimmung des Europäischen Rates für das von der EU vorgeschlagene Quotensystem, stimmte er für die Regelung. (8)

Das Thema Migrationspolitik und „Sicherheit“ als Kanal für Rechtspopulismus und autoritäre Umstrukturierungen des Staates zu nützen, ist europaweit und darüber hinaus eine weit verbreitete Strategie, die die ungarische Regierung unter Orbán jedoch besonders intensiv anwendet.

Dass solch autoritäre Umstrukturierungen Tatsache sind, zeigen einerseits die skandalöse Schließung regierungskritischer linker Medien wie der Tageszeitung „Népszabadság“ (9), wie auch, dass der Antrag auf Verfassungsänderung trotz Ungültigkeit des Referendums durch die Regierung eingebracht wurde. Gerechtfertigt mit der „Gefahr des Terrorismus“ und dem „durchschlagenden Erfolg von 98% für ungarische Souveränität in Flüchtlingsfragen“, soll die Verfassung so modifiziert werden, dass der „Schutz der ungarischen Identität als grundlegende Verpflichtung des Staats“ festgeschrieben wird. Die Erfüllung von EU-Auflagen soll nur unter der Bedingung ermöglicht werden, wenn „Ungarns Souveränität bezüglich territorialer Integrität, Bevölkerung, Regierungsform und Staatsstruktur“ nicht limitiert werden. (10)

Das Referendum oder, deutlicher gesagt, die Hetze gegen – in den Worten der Regierung – „illegale Migranten“ erfüllt die Funktion, die Machtposition der Fidesz-Regierung zu stärken, von weitreichenden Problemen im ungarischen Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsystem abzulenken und die Verhandlungsposition Ungarns im EU-Kontext zu stärken. Besonders absurd ist diese rassistische Nutzung des Themas Migration für autoritäre Politik jedoch im Hinblick auf die extrem niedrigen Zahlen von Geflüchteten, die, abgehalten von den zahlreichen physischen und legalen Barrieren, überhaupt eine Chance bekommen, in Ungarn leben zu können. (11)

 

Anja Svobodovna, Migrant Solidarity Group of Hungary

 

Anmerkungen:

  1. Gáspár Miklós Támas: Anti-Immigration Referendum Sunday in Hungary, in: Open Democracy, 02.10.2016. https://www.opendemocracy.net/can-europe-make-it/g-m-tam-s/anti-immigration-referendum-sunday-in-hungary

  2. Eine englische Übersetzung der Broschüre, die an alle Haushalte versendet wurde, veröffentlicht von The Budapest Beacon, 07.09.2016. http://budapestbeacon.com/featured-articles/we-must-stop-brussels-referendum-booklet-warns-hungariThans/38777

  3. Ein regelmäßiges Update über ungarische Migrationspolitik und ihre Auswirkungen veröffentlichen wir, die Migrant Solidarity Group of Hungary (Migszol), auf userem Blog unter der Kategorie Migszol-Update: http://www.migszol.com/blog/category/migszol-update

  4. Ein Überblick über alle Dokumente der Europäischen Agenda der Migration: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/index_en.htm

  5. Das von der Europäischen Kommission geplante EU-weit harmonisierte Asylsystem enthält unter anderem: 1) eine Abschaffung von permanenten Flüchtlingsstatus durch wiederholte Reevaluierungen, 2) einen restriktiveren Umgang mit der Zuerkennung von Asyl durch verpflichtende Prüfung von sogenannten „innerstaatlichen Fluchtalternativen“, 3) massive Einschränkungen von Bewegungsmöglichkeit innerhalb der EU durch Erschwerung von sekundärer Migration in von einem Mitgliedsstaat in einen anderen und 4) eine Ermutigung zur Systematisierung von Haft in Asylverfahren: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2433_en.htm

  6. Mehr Informationen zu den Röszke-Prozessen gibt es in der GWR 411 (September 2016) und unter folgendem Link: http://freetheroszke11.weebly.com/ Der Hauptangeklagte, Ahmad H., wird für die Beteiligung an Grenzprotesten des Terrorismus beschuldigt und kann potentiell zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

7) Eine der zahlreichen Fotogalerien mit Beispielen für das Ungültig machen der Stimme hier: http://index.hu/belfold/2016/10/02/kvotareferendum_ervenytelen_szavazatok/

8) The Budapest Beacon: Tusk: Orbán voted for refugee resettlement quotas in European Council, 05.10.2016.

http://budapestbeacon.com/politics/tusk-Orbán-voted-for-refugee-resettlement-quotas-in-european-council/40344

9) Mehr Information zur Schließung von Népszabadság und anderen Zeitungen zum Beispiel hier: https://www.ft.com/content/1f15cc30-8d5e-11e6-a72e-b428cb934b78

10) Eine englische Auflistung der genauen Änderungen veröffentlicht TheBudapestBeacon: http://budapestbeacon.com/news-in-brief/Orbán-submits-constitutional-modification-proposal/40585

11) Es gibt wegen mangelnder Dokumentation keine offiziellen Daten zu der Anzahl der in Ungarn lebenden Personen mit Flüchtlingsstatus. 2016 haben bis jetzt ungefähr 300 Personen Flüchtlingsstatus in Ungarn zugesprochen bekommen, die Jahre zuvor waren es ungefähr 500. Aufgrund der komplett fehlenden finanziellen und sozialen Unterstützung von anerkannten Flüchtlingen belaufen sich die Gesamtzahlen aller Personen mit Flüchtlingsstatus, die permanent in Ungarn wohnen, schätzungsweise auf 1000 bis maximal 2000.

Artikel aus: Graswurzelrevolution Nr. 413, November 2016, www.graswurzel.net