Harte Strafen für Fluchthelfer*innen

Von „Schleusern“und „Schleppern“ und der deutschen Justiz

Für Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Armut fliehen, ist es kaum möglich, ohne fremde Hilfe die militarisierten Außengrenzen der Europäischen Union zu überwinden, um dort Asyl zu beantragen. Doch Fluchthilfe steht unter Strafe, und Fluchthelfer_innen müssen damit rechnen, massenhaft überwacht und mit Strafverfahren überzogen zu werden.