Die Kollegin vom Straßenstrich

Arbeitsplatz Prostitution und GewerkschaftsarbeitPeter Bremme und Emilija Mitrovic arbeiten im bundesweiten ver.di-Arbeitskreis Prostitution. ...

... Bremme ist Leiter des Fachbereichs 13 ("besondere Dienstleistungen") beim ver.di-Bezirk Hamburg und ver.di-Bundesbeauftragter für den Bereich der Prostitution. Mitrovic unterstützt die Dienstleistungsgewerkschaft im Rahmen wissenschaftlicher Begleitstudien zum Thema "Arbeitsplatz Prostitution". Für ak sprach Dirk Hauer mit den beiden über Sex-Arbeit, Arbeitsverträge und gewerkschaftliche Organisierung.

ak: Um was für Arbeitsplätze und Arbeitsrealitäten geht es eigentlich, wenn man von "Prostitution" spricht?

Emilija: Die Spannbreite ist groß und mit einer enormen Dunkelziffer behaftet. Das geht von der legalen Prostitution in Großbordellen und Appartements oder Begleitservices, was so die edlere und teurere Variante ist, über die bekannten Bordellstraßen bis hin zur Beschaffungsprostitution. Die "Professionellen" sind dabei eher der geringere Teil. Daneben gibt es weniger Professionelle, die z.B. nur am Wochenende arbeiten, oder die Frauen auf dem Steindamm in St. Georg, die noch frei anschaffen ohne dieses durchorganisierte Milieu wie in St. Pauli.

In St. Pauli ist der Markt aufgeteilt?

Emilija: Ganz Hamburg ist ein Markt. Man denkt, Prostitution findet in St. Pauli und St. Georg statt. Das stimmt nicht, das ist der geringere Teil. In jedem Stadtteil gibt es Bordelle, kleinere Etablissements und vor allem die Wohnungsprostitution, die den Großteil der Prostitution in Hamburg ausmacht.

Peter: Männliche Prostituierte gibt's natürlich auch, in Hamburg etwa zwischen 800 und 1.000, hauptsächlich um den Hauptbahnhof herum. Allerdings gibt es auch ein Homosexuellen-Bordell auf St. Pauli, hauptsächlich mit Männern aus Osteuropa, Polen und Tschechien. Und es gibt einen Transsexuellenstrich. Das sind viele aus Lateinamerika, Brasilien, Peru, Ekuador.

Zu dem Stichwort MigrantInnen: Der Großteil kommt aus Osteuropa?

Emilija: Ja, Lateinamerika hat hier in Hamburg einen geringeren Anteil. Aber das ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich, in Frankfurt sind es mehr Frauen aus Lateinamerika. In Hamburg gibt es ca. 80% MigrantInnen. Inzwischen sind viele durchaus durch Heiraten legalisiert, aber es gibt auch eine ganze Menge Illegale. Es tauchen immer wieder neue Prostitutionsringe aus unterschiedlichen Ländern auf, mal Bulgarien, mal Polen, mal Litauen. Anscheinend sind das immer so Saisongeschäfte. Dann lassen sie die Frauen auffliegen und über die Ausländerbehörde abschieben, und dann kommt ein neuer Ring.

Wie sehen eigentlich die Arbeitsbedingungen von Sex-ArbeiterInnen aus?

Emilija: Das ist sehr unterschiedlich, es gibt eigentlich keine "normalen" Arbeitstage. In Bordellen arbeiten Frauen z.T. in Tagesschichten, die um 10 Uhr morgens anfangen, um das Mittagsgeschäft mitzunehmen, und bis zu 12 Stunden dauern; oder in Nachtschichten. In den Wohnungen ist es ähnlich. Manche Wohnungen werden nur eine Schicht lang benutzt, manche werden in Wechselschichten "bearbeitet". Der Straßenstrich sieht wieder anders aus. Hier in St. Georg kommen Frauen und stellen sich für vier Stunden hin oder für sechs Stunden oder auch den ganzen Tag lang.

Wie viel verdient eine Prostituierte an einem Tag oder in einer Schicht?

Emilija: Es sind ja unterschiedliche sexuelle Dienstleistungen, die abgefordert und gekauft werden können und die natürlich auch unterschiedliche Preise haben. Wenn eine Prostituierte z.B. 80 Euro für die Stunde nimmt, so klingt das ja erstmal sehr viel. Es kann aber durchaus sein, dass eine Frau zehn Stunden lang in ihrem Appartement sitzt und nur drei Freier gehabt hat. Dann ist die Einnahme entsprechend. Es ist einfach so, dass Prostituierte sehr große Unkosten haben. In normalen Bordellen zahlen die Frauen für alles, für die saubere Wäsche, für die Handtücher, für die Kondome, für die Getränke. Manchmal gibt's auch Getränkezwang, und die Prostituierten versuchen, das auf die Freier abzuwälzen.

Peter: Zu den Arbeitsbedingungen vielleicht noch zwei Schlaglichter: Das eine ist eine Grauzone, wo nicht direkte Prostitutionsverhältnisse vorkommen, sondern ein Mischbereich wie z.B. in FKK-Clubs. Was ich zum zweiten besonders bemerkenswert fand, ist ein Modell was aus Holland kommt und "die Zone" heißt. Hier wird es in Köln praktiziert. Das sind - in meinen Worten - "Verrichtungsboxen". Das sieht aus wie Bushaltestellen, die verhängt sind, wo ein Auto reinfährt, eine Prostituierte "ihre Gäste" empfängt und das ganze quasi fließbandmäßig läuft. Die Autos kursieren auf einer speziellen Straße und warten auf eine freie Box.

Also die "Take away-Drive-in- McDonald-Lösung"?

Peter: Ja, genau.

Was sind denn bei einer solchen Arbeitsrealität die Themen, wo sich Gewerkschaften und Prostituierte begegnen können?

Peter: Das eine ist das Steuerthema, wo Gewerkschaften Beratungsleistungen anbieten und spezielle Steuerberatung ausarbeiten können. Das wird ja immer virulenter in dem Maße, wie die rot-grüne Regierung neue Einnahmequellen sucht. Und eine Motivlage für das ProstG - das unterstelle ich einfach mal - war auch die Aussicht auf zusätzliche Steuereinnahmen. Aktuell zeigt sich das in Köln, wo erstmals eine "Vergnügungssteuer" eingeführt wird. Auch in anderen Steuern werden Prostitution und Steuern immer häufiger zusammen genannt.

Wie wird die Besteuerung von Prostituierten gehandhabt?

Emilija: Sehr, sehr unterschiedlich; Hamburg erhebt keine Steuern, nur in einigen Großbordellen. Aber in Stuttgart z.B. geht die Steuerfahndung jeden Tag durch die Bordelle und kassiert für jede Prostituierte 15-25 Euro. Das ist ziemlich viel, nennt sich zwar "freiwillige Steuervorauszahlung", ist aber nicht so furchtbar freiwillig.

Es entsteht also für die Frauen erheblicher Steuerberatungsbedarf?

Peter: Ja, es entsteht ein erheblicher Druck, nicht am Ende eine zig-stellige Steuerrechnung präsentiert zu bekommen.

Emilija: Ein Beispiel dazu ist das einer Bordellbetreiberin aus München. Das neue ProstG kennt keine Stichtagsregelung, d.h. die Steuer kann rückwirkend für fünf Jahre erhoben werden. Die Frau hatte sich ordnungsgemäß als Bordellbetrieb angemeldet, hat auch erklärt, wie viel sie einnimmt und wurde dann für fünf Jahre veranschlagt und zu 1,2 Mio. Euro Nachzahlung verdonnert. Die geht damit natürlich Bankrott. Sie wurde zusätzlich noch von der Staatsanwaltschaft der Zuhälterei angeklagt, weil der § 181a StGB immer noch vorsieht, dass Ort und Zeit nicht bestimmt werden dürfen. Sonst ist das Zuhälterei, und die ist nach wie vor strafbar. Vor allem in Bayern, Thüringen und Sachsen wird oft mit dem 181a gegen BordellbetreiberInnen vorgegangen.

Peter: Ein anderes Thema, auch wenn es zahlenmäßig jetzt nicht so häufig vorkommt, ist die ganz konkrete zivilrechtliche Unterstützung. Eine Prostituierte in Baden-Württemberg klagt gegen eine Sperrgebietsverordnung in Orten unter 50.000 EinwohnerInnen. Der Ort, um den es geht, hat 49.000 EinwohnerInnen, und sie möchte dort legal als Prostituierte arbeiten. Kerngeschäft gewerkschaftlicher Unterstützungsarbeit könnte die arbeitsrechtliche Beratung werden, auch wenn das aktuell kaum stattfindet. Denn es handelt sich ja nicht um "typische" Arbeitsverhältnisse, wie sie normalerweise von Gewerkschaften unterstützt werden. Es gibt keine klassischen Arbeitgeber, es gibt keine Arbeitgeberverbände, und genauso wenig gibt es klassisch organisierte Beschäftigte, die als "Arbeitnehmerinnen" solche Rechte auch in Anspruch nehmen könnten. Daran arbeiten wir. Wir haben einen Arbeitsvertrag entwickelt, der idealtypisch solche Arbeitsbedingungen aus gewerkschaftlicher Sicht zusammenfasst und Beschäftigten wie Arbeitgebern als modulares System anbietet.

Was sind die wichtigsten Punkte in diesem Musterarbeitsvertrag?

Peter: Es gibt ein Gerüst, das die Arbeitszeit regelt; wie genau, das wird im einzelnen sehr unterschiedlich sein. Wir sind von der gängigen Vorstellung eines Normalarbeitsverhältnisses ausgegangen, was in diesem Fall natürlich nicht passen kann, weil es viel Wochenendarbeit gibt etc. pp. Der zweite Punkt ist der der Bezahlung. Auch das wird ganz unterschiedlich gehandhabt. Wir schlagen ein System aus einem vorhersehbaren, besteuerbaren Grundgehalt plus einer separaten Einkommenskomponente aus Provisionen vor. Auf das Grundgehalt zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte auch Sozialabgaben. Auch für andere Dinge wie etwa Sozialleistungen bieten wir mit dem Arbeitsvertrag Formulierungen an: 30 Tage Urlaub, vermögenswirksame Leistungen oder besondere Regelungen für den Gesundheitsschutz: Die Untersuchungen, die in diesem Zusammenhang durchgeführt werden, sollen als Arbeitszeit gelten.

Diesen Vertrag wollt ihr im April der Öffentlichkeit vorstellen. Gibt es eigentlich Hinweise darauf, dass er irgendwo real wird?

Emilija: Es geht eher darum, politisch Pflöcke einzuschlagen, also als Gewerkschaften zu sagen, dass wir uns vorstellen können, dass es auch in dieser Branche abgesicherte Arbeitsverhältnisse geben kann. Hintergrund ist ja nicht, dass ver.di die Vorstellung hat, man könne zig-tausend Prostituierte für sich als Mitglieder rekrutieren. Prostitution ist eine Branche, die ver.di zugefallen ist, in der es eine extrem hohe Ausbeutung und eine extrem hohe Gewaltrate gibt. Und der Ansatz ist der, aus der Arbeitnehmersicht etwas zum Schutz dieser Frauen zu entwickeln.

Peter: Was wir erarbeiten, ist ein Muster, eine Art "konkrete Utopie" von einer besseren Welt. Das heißt auch, dass wir einen Weg einschlagen, wo dieser Bereich am Ende vollständig legalisiert wird; das ist er ja noch gar nicht. Prostitution ist z.Z. ja noch gar kein normales Arbeitsverhältnis. Da gehört noch viel dazu, um Teile von Normalität in das gesellschaftliche Umfeld einzubauen. Und der Arbeitsvertrag ist ein gutes Mittel dafür.

Auf zwei Stichworte möchte ich noch mal genauer eingehen. Der eine Punkt ist schon genannt worden, nämlich ob der Zuhälterparagraf nicht geändert werden müsste. Das zweite Stichwort ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Wie muss das im Zusammenhang mit Prostitution modifiziert werden?

Emilija: Bei der momentanen Gesetzeslage gibt es im Bereich der Prostitution kein Direktionsrecht des Arbeitgebers. Er kann nicht bestimmen, dass die Frau einen bestimmten "Gast" bedienen oder eine bestimmte sexuelle Dienstleistung erbringen muss. Das bleibt in der Verantwortung und der Entscheidungsgewalt der Frau. Auf der anderen Seite ist der § 181a geblieben. Wenn im Rahmen der Prostitution Zeit und Ort von einem Arbeitgeber bestimmt wird - und das muss in einem abhängigen Arbeitsverhältnis eigentlich immer der Fall sein - dann kann das als Zuhälterei interpretiert und strafrechtlich verfolgt werden. Da werden wir auch von ver.di aus in dem Arbeitsvertrag eine Position vertreten, dass die Bestimmung von Zeit und Ort nicht als Zuhälterei angesehen werden darf. Im Zusammenhang mit den Ringen, über die Frauen hierher geschleust werden, gibt es natürlich eine breite Diskussion darüber, ob das Zwangsprostitution ist oder nicht. Die allermeisten Frauen kommen aber freiwillig, wissen auch, dass sie in der Prostitution arbeiten.

Das würdest du tatsächlich sagen? Prostitution also als frei gewählte Form der Migrationsarbeit?

Emilija: Ja, Amnesty for Women und die Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA) sagen beide, dass über 90% der Frauen wissen, dass sie in der Prostitution arbeiten sollen. Viele sollen sich ja auch mit Fotos etc. bewerben. Was die Frauen allerdings nicht wissen, ist, unter welchen Bedingungen sie arbeiten. Und das ist natürlich ein großer Unterschied, ob man drei Monate hierher kommt, zwar Geld an den Zuhälter, den Schleuser oder den Organisator abgibt und dann wieder zurückfährt, oder ob man hier eingesperrt und versklavt wird. Es ist sicher schwierig zu sagen, wo die Freiwilligkeit aufhört.

Habt ihr eigentlich mehr Kontakt zu den Sex-ArbeiterInnen selbst oder zu den ArbeitgeberInnen?

Emilija: Das überschneidet sich. Viele Prostituierte, gerade die politisch Aktiven mit der Hurenbewegung im Hintergrund, sind auch ArbeitgeberInnen oder zumindest geworden.

Peter: Diejenigen, die sich öffentlich als Prostituierte geoutet haben, sind oft diejenigen, die eigentlich am wenigsten gewerkschaftliche Unterstützung brauchen. An die anderen kommen wir eigentlich nur über Kontaktpersonen, über Beratungsstellen heran, wo Frauen arbeiten, die selbst mal in der Prostitution gearbeitet haben. Interessanterweise stehen aber auch "Arbeitgebervertreter" unseren Organisationsbemühungen durchaus positiv gegenüber. Sie erhoffen sich von dem Engagement der Gewerkschaft direkte Vorteile, etwa dass Konzessionen mit einem ordentlichen, gewerkschaftlich abgesegneten Arbeitsvertrag leichter zu bekommen sind.

Also im Sinne eines gewerkschaftlichen Gütesiegels

Peter: Genau, Union proof Sex.

Geht es euch eigentlich auch um ganz konkrete Organisierungsarbeit?

Peter: Ja, natürlich.

Emilija: ver.di Dortmund hat jetzt mit SteuerberaterInnen zusammen die ersten zwei Veranstaltungen zum Thema Steuerberatung gemacht, außerdem eine Veranstaltung zur Gesundheitsberatung. Und natürlich hat ver.di dann ein Interesse, Frauen aus dem Bereich auch zu organisieren. Wichtig ist, dass Frauen für ver.di aktiv werden, Material weiter verteilen, in den Netzen mitarbeiten. Ob Prostituierte Mitglieder werden wie BusfahrerInnen ist da erst in zweiter Linie relevant. In erster Linie geht es um ein gesellschaftspolitisches Engagement.

Peter: Wir haben festgestellt, dass es relativ viele Prostituierte gibt, die durchaus schon organisiert sind, sprich, die aus anderen Berufen kommen, wo sie Gewerkschaftsmitglied waren. Es gibt nur ein paar, die als Prostituierte eingetreten sind, aber es gibt eine ganze Reihe, die aus früheren Zeiten Gewerkschaftsmitglieder sind.

Was ist jetzt euer Fahrplan für die nächsten ein, zwei Jahre?

Emilija: Ende April soll es dann eine Konferenz hier in Hamburg, im Museum der Arbeit geben zum Thema "Arbeitsplatz Prostitution". Da werden Ergebnisse meiner Studie und der Arbeitsvertrag vorgestellt. Und wir werden versuchen, ein paar Eckpfeiler für die Weiterentwicklung des ProstG zu formulieren.

Wie müsste das Gesetz denn verbessert werden?

Emilija: Es muss z.B. eine Stichtagsregelung und Durchführungsbestimmungen in den Bundesländern geben. Andere Gesetze müssen angepasst werden. Im Gaststättengesetz steht immer noch, dass Prostitution sittenwidrig ist. Das ist eine durchaus schwierige Frage. Ich hätte es auch nicht gerne, wenn in jeder Gaststätte angeschafft werden würde. Die Sperrgebietsverordnungen und das Werbeverbot müssen überprüft werden. Das noch bestehende Werbeverbot führt ja z.B. dazu, dass die Zeitungen völlig überteuerte Anzeigenpreise nehmen. Die Frauen, die inserieren wollen, zahlen immer das Doppelte und Dreifache wie ein normaler Announcenkunde. Der ver.di-Gewerkschaftstag hat die Änderung des Ausländergesetzes gefordert. Wer gegen den Frauenhandel vorgehen will, muss die Frauen aus der illegalisierten Position rausholen.

Hat der Arbeitskreis Prostitution bei ver.di, seine Existenz und seine Arbeit eigentlich irgendwelche Rückwirkungen in die Organisation?

Peter: Die Reaktionen sind recht unterschiedlich. Es hat durchaus das Extrem gegeben, dass Gewerkschaftskollegen sagen, sie wollen nicht in einem Gewerkschaftsgremium arbeiten, wo auch Prostituierte mitmachen.

Emilija: Dabei ist es ja immer noch so, dass Gewerkschaften um einiges mehr Freier organisieren als Prostituierte.

Peter: Aber es gibt auch die Position, dass es gut ist, dass Austausch und Zusammenarbeit ermöglicht wird und der gewerkschaftliche Auftrag befördert werden kann. Wir bemühen uns gerade darum, ein gewerkschaftliches Netzwerk in diesem Bereich aufzubauen und das mit anderen Beratungsstellen zu verknüpfen. Und da gibt es durchaus wohlwollende Aufnahme.

aus: ak - analyse + kritik - Zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 481 / 20.02.2004