Ende gut - alles gut?

Kommentar: Lauschangriff

in (10.05.2004)

Am 03.03.2004 hat das Bundesverfassungsgericht den so genannten "großen Lauschangriff", für den 1998 das Grundgesetz geändert wurde, für "teilweise" verfassungswidrig erklärt.

Der Lauschangriff wurde qua Mehrheitsmeinung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht im Ganzen für unrechtmäßig erklärt, wie zwei der acht RichterInnen es forderten, sondern nur die derzeitigen Hürden und Durchführungsbestimmungen zu diesem. Ja, es ist ein Erfolg, wenn die "akustische Wohnraumüberwachung" nur noch bei bedeutend weniger Straftaten, nämlich solchen mit mehr als fünf Jahren Höchststrafen, droht. Intimgespräche mit Unbeteiligten dürfen nicht mehr verwertet werden. Wichtig auch, daß die Information der Betroffenen nach Abhörmaßnahmen wirklich erfolgen muss und die so gewonnenen Daten in den Datenbanken ein besonderes Kennzeichen haben sollen und weniger als bisher für andere Ermittlungen weitergegeben werden dürfen.
Aber: Den Lauschangriff wird es weiterhin geben.

Neben ihm weiterexistieren, wachsen und gedeihen werden auch weiterhin seine Ableger. In den Polizeigesetzen von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Thüringen sind neben präventiven Abhörmaßnahmen auch Videoüberwachungen vorgesehen. Telekommunikationsdaten werden in nie gekanntem Ausmaß überwacht, Orts- und Bewegungsdaten werden durch Kameras, Handys - und zukünftig vielleicht mal irgendwann TollCollect - erfasst, die polizeilichen Datenbanken "Limo" und "Automo" wuchern, die Gendatenbanken boomen weiterhin.
Also Vorsicht und keine verfrühte Entwarnung. Aktiv gegen Sicherheitswahn und Überwachung werden wir leider bleiben müssen.