Der verfassungsgemäße Angriffskrieg

Militarisierung der EU - Stoppt die EU Verfassung!

in (10.12.2004)

Vor dieser Verfassung kann nicht eindringlich genug gewarnt werden, sie muss gestoppt werden. Ein nationales Referendum ist wichtig, ebenso wie eine europaweite Kampagne gegen diese Verfassung.

"Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." (Verfassungsentwurf, Art. I-40) Damit ist der EU tatsächlich ein großer Wurf gelungen, denn diese Verfassung zwingt zur Aufrüstung statt ein friedliches Miteinander anzustreben.

Dazu werden Institutionen geschaffen und reichlich Gründe geliefert: "Abrüstungsmaßnahmen", "Konfliktverhütung", "militärische Unterstützung" (Art. I-41) auch für "Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus auf ihrem Hoheitsgebiet" (Art. III-210). Der Ministerrat entscheidet über Krieg oder Frieden, Staaten, die sich nicht beteiligen, dürfen nicht mitstimmen und das EU-Parlament wird nur noch über "grundlegende Weichenstellungen [...] auf dem Laufenden gehalten" (Art.III-282). Kriegspläne einzelner Staaten sind damit demokratischer Kontrolle entzogen und so auch nicht aufzuhalten. Und da EU-Recht deutsches Recht bricht, entscheidet der Bundestag schließlich über einen langen Katalog von de facto Grundgesetzänderungen. Damit erlischt nicht nur das Verbot von Angriffskriegen und deren Vorbereitung (Art. 26), sondern genau diese Vorbereitung bekommt Verfassungsrang.

Die europäische Armee für deutsche Interessen
Das Ziel ist spätestens seit dem Jugoslawien- Krieg klar und überdeutlich in den ‚Verteidig ungspolitischen RichtlinienÂ’ nachzulesen: "Die Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt."

Was mit der militärischen Zerschlagung der Bundesrepublik Jugoslawien begann und sich mit dem ‚Krieg gegen den TerrorÂ’ in einem der ärmsten Länder der Welt (Afghanistan) fortsetzt, soll nun verfassungsgemäßes Europa werden. Das olivgrüne "Avantgarde-Europa" (Fischer) schafft Fakten, wozu andere (noch) nicht Willens oder in der Lage sind. "Die Mitgliedstaaten unterstützen [...] vorbehaltlos" diese Außenpolitik und tun nichts, was "ihrer Wirksamkeit schaden könnte". Unkritische Solidarität gegenüber dieser "ständigen strukturierten Zusammenarbeit" einzelner Staaten ist auch angesagt in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der NATO. Das Verhältnis ist geklärt, auch Nicht-NATO-Staaten sind nun fortan dabei. Apropos geklärte Verhältnisse: "Gemeinsam handelnd können die Europäische Union und die Vereinigten Staaten eine eindrucksvolle Kraft sein, die sich für das Gute in der Welt einsetzt." (Javier Solana, außenpolitischer Koordinator der EU)

Der globale Krieg gegen den Terror
Während die EU-Verfassung das neoliberale Wirtschaftsmodell festschreibt, müssen die Auswirkungen dieses Armutsprogramms nun auch weltweit bekämpft werden. Die Regierenden der EU sehen "Europa einer sehr ernsten Bedrohung ausgesetzt", seitens "extrem gewaltbereiter Terroristen", der "Verfügbarkeit von Massenver nichtungswaffen" und dem "Scheitern staatlicher Systeme" (Javier Solanas Strategiepapier). Wenn auch Waffen Waren sind und einige Staaten dem Ausverkauf ihrer Infrastruktur nichts entzugegensetzen haben, sind aber zumindest die letzten beiden Punkte Folgen des ‚freien WelthandelsÂ’.
Dann muss eben auch die EU extrem gewaltbereit sein. Dazu werden für die "vom Ministerrat festgelegten Ziele" auch alle "zweckdienlichen Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors" (Art III-207) getroffen.

Stoppt die EU-Verfassung!
Vor dieser Verfassung kann nicht eindringlich genug gewarnt werden, sie muss gestoppt werden. Der Ruf nach einem nationalen Referendum ist ebenso wichtig, wie eine europaweite Kampagne gegen diese Verfassung. Wer es ernst meint mit "Nie wieder Krieg!" ist nun aufgerufen das Grundgesetz zu verteidigen. "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." (Art. 20)