Es war anders

Oder: War das DDR-Gesundheitswesen anders?

Die Frage, ob das Gesundheitswesen der DDR besser oder schlechter gewesen sei als das der früheren Bundesrepublik, kennzeichnet der Autor als nicht eben erkenntnisträchtig. Er stellt die seine ander

Die Aufforderung, über "das" Gesundheitswesen ehedem in der DDR zu schreiben, übersteigt das hier und von mir Leistbare. Vielleicht genügt ja eine so schlichte wie triviale Feststellung: Das Gesundheitswesen der DDR existiert nicht mehr. Nur: Das gilt, bezogen auf das Jahr 1990, auch für das Gesundheitswesen der Bundesrepublik. Dessen zwischenzeitliche Andersartigkeit verdient sehr wohl Aufmerksamkeit. Was ist dann der Bezug für eine Rückschau: das Gesundheitswesen der BRD von 1990 oder das von 2006? Dessen Wandel ist immerhin Folge von Systemeigenschaften, die es 1990 nicht nur nicht gab, sondern die rechtlich, weil systemschädigend, ausdrücklich ausgeschlossen waren. Gab der Kollaps der DDR möglicherweise die Chance zum Wandel? Wenn ja, wem und welchem Interesse?

Veränderungen - Hintergründe

Zweierlei hat ursächlich das System des früher bundes-, dann deutschen Gesundheitswesens verändert: Der ab 1994 wirksame Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Privatisierung der Krankenhäuser, genauer, die eingeleitete und zügig voranschreitende Herausbildung großer renditeorientierter Versorgungskartelle, für die Eigenschaften wie Korporatismus, Bedarfsorientierung, kollektive Vertragsgestaltung oder Solidarität, Institutionen wie der Gemeinsame Bundesausschuss, die kassenärztlichen Vereinigungen oder der niedergelassenen ArztInnen nur Hürden für die Entwicklung und Vermarktung von Produkten sind. Die Regulationsversuche und "altbackenen" Bekenntnisse einzelner politischer AkteurInnen zu einem solidarischen Krankenversicherungssystem sind dem neuen Akteurstypus wenn nicht Ärgernis, so doch nur noch ein müdes Lächeln wert. Die Systemveränderungen vor allem in den letzten acht Jahren verbinden sich mit der neuen Erfahrung, dass die Versorgung Kranker zum sozialen Konfliktstoff wird. Das Bismarcksche Ziel des Gesetzes über die "Krankenversicherung der Arbeiter", nämlich soziale Friedensicherung (bei gleichzeitigem Verbot politischer Betätigung für Arbeiterinnen und Arbeiter), bedarf unter den Bedingungen einer global - nicht nur national - liberalisierten Wirtschaft keiner politischen Pflege mehr; Arbeitgeber sind endlich frei - z.B. von nationaler sozialer Verantwortung - und können gehen, wohin sie mögen; von Lohnarbeit Abhängige im Übrigen auch; nur sie können so häufig nicht. Sozialpolitische Ziele werden durch ethische und politische "correctness" ersetzt und berufenen Rätinnen und Räten, Wächterinnen und Wächtern zur Verwaltung übergeben. Wenn schon nicht sozial verantwortliche Politik - Ethik boomt allemal.

Wie also die allgemeine Frage nach dem Gesundheitswesen in der DDR beantworten? Die dümmste, dafür aber handhabbare Explikation dieser Frage könnte lauten, ob es denn besser oder schlechter gewesen ist, dieses Gesundheitswesen. Zumindest gab es heftig beklagte Eigenheiten, drei on top: Unterfinanzierung, Überreglementierung und Normensetzung durch die Legislative statt durch die ÄrztInnenschaft selbst. Im Einzelnen könnten diese Klagen z.B. lauten:

- Budgetierung der Ausgaben,
- Steuerung über prioritäre Ziele,
- Therapieleitlinien,
- Wettbewerb durch Qualitätsvergleiche,
- Löhne für ÄrztInnen, die z.T. unter denen für qualifizierte Facharbeiter lagen,
- eine einheitliche Sozialversicherung in der Verwaltung der Gewerkschaften statt korporatistischer Selbstverwaltung.

Alles dies ist nun überwunden, und die Veränderungen des Gesundheitssystems der Bundesrepublik folgen weder dem Modell noch den Erfahrungen aus der DDR. Sie ist für die Bewertung der Gegenwart schlicht nicht tauglich.

Veränderungen woanders

Eine solche Bewertung bedürfte sinnvoller z.B. der Auseinandersetzung mit den seit 25 Jahren präzise beschriebenen Systemveränderungen in den USA, also der "social transformation of American Medicine" (1) (Starr) und der "corporate transformation of health care"(2) (Salmon). Wenngleich die analogen Transformationen hierzulande eben erst zaghaft beginnen, gilt auch für die Bundesrepublik längst, was eine Kolumne der New York Times so charakterisierte: "Our system is desperately in need of reform. Yet it will be very hard to get useful reform, for two reasons: vested interests and ideology. ... The most striking inefficiency of our health system is our huge medical bureaucracy, which is mainly occupied in trying to get someone else to pay the bills. ... You see, America is ruled by conservatives, and they have a private obsession: they believe that more privatization, not less, is always the answer. And their faith persists even when the evidence clearly points to a private sector gone bad."(3) Dies ist hier zu Lande längst nicht mehr anders, nur nicht so weit vorangeschritten; andere nennen das Reformstau.

Der einzige halbwegs sinnvolle Grund für Erinnerung könnte also darin bestehen, die aktuelle Kontroverse zwischen den Polen einer Reform oder einer Transformation des Gesundheitssystems der Bundesrepublik Deutschland in den Kontext von Erinnerungen an Gegebenheiten in der DDR zu stellen. Das schlösse allerdings ein, anzuerkennen, dass die beiden Gesundheitswesen 1990 ähnlicher waren, als allgemein zugestanden wird.

Hierzu fällt mir Anekdotisches ein. Bei einer Seminarveranstaltung zu den Unterschieden der Gesundheitssysteme der zwei deutschen Staaten im Herbst 1990 an der RAND-Corporation L.A. irritierten mich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (mehrheitlich Wissenschaftler/innen der Corporation) mit der Folgerung, die Unterschiede seien doch offensichtlich marginal: Beide Systeme garantierten allen Versicherten gleiche Leistungen unabhängig von den individuellen Beiträgen. Folglich seien beide kommunistische Systeme. Da beide zudem zwingend der Bedarfssteuerung sowie der Evaluation vorgegebener sozialer Ziele bedürften, ggf. auch der Prüfung einer berechtigten Inanspruchnahme, seien beide letztlich auch freiheitsfeindlich. Bei dieser Gelegenheit wurde ich erstmalig und ganz ohne Sarkasmus mit einem der besonders häufig zitierten Lehrsätze Milton Friedmans konfrontiert: "Few trends could so thoroughly undermine the very foundations of our free society as the acceptance by corporate officials of a social responsibility other than to make as much money for their shareholders as possible."(4) Und eine zweite Erinnerung: Anfang 1992, ich war Gast von Vertretern des britischen NHS, äußerten diese mir angesichts der Ähnlichkeiten des britischen und des Gesundheitssystems der zwischenzeitlich ehemalig gewordenen DDR ihre Sorge, der Umgang mit dem Gesundheitswesen der DDR im Vereinigungsprozess könne ein Muster für den Umgang des neuen Deutschland mit dem britischen Gesundheitssystem dann in der EU darstellen.

Eine weitere Trivialität: Gesundheitssysteme haben sich überall mit im Grundsatz ähnlichen Problemen auseinander zu setzen. Diese Ähnlichkeit begründet sich in der Eigenschaft, eine personale Dienstleistung zu sein. Sie kann nur am und mit Menschen erbracht werden. Die Nachfrage von Art und Umfang der Leistung wird nicht von souveränen KundenInnen, sondern durch die Vereinbarungen von SystemakteurInnen, von VertragspartnerInnen oder auch -gegnerInnen bestimmt. Systeme sind so zwangsläufig schon dann ähnlich, wenn eine sozial gleiche Versorgung das versorgungspolitische Ziel ist.

Ähnlichkeiten, Unterschiede

Für beide Systeme gilt bzw. galt, dass personale Dienstleistungen nur begrenzt über den Einsatz von Kapital und Technik rationalisierbar sind. Die Alternative wäre der Verzicht auf die Kerneigenschaften einer personalen Dienstleistung, gleichsam deren Depersonalisierung. Rationalisierung durch verstärkten Technikeinsatz erzeugt zudem Amortisationszwänge, die nur durch tendenzielle und betriebswirtschaftlich motivierte Leistungsausweitungen, u.a. durch eine Verlagerung medizinischer Interventionen in den Bereich von Gesundheit (gern und vorschnell als "Prävention" gefeiert; weniger ambitionierte und direktere Geister nennen es auch nur IGeL (5)) möglich werden. Hieraus folgen für Gesundheitsdienstleistungen - im staats- und wirtschaftspolitischen Jargon auch "Gesundheitswirtschaftsbranche" genannt - und die Produktionssphäre sehr unterschiedliche Bedingungen. Die durchschnittliche Inflationsrate wird von der Industrie und ihrem beständigen Bemühen um eine Absenkung der Lohnstückkosten sowie von unschwer depersonalisierbaren Dienstleistungszweigen wie Handel, Banken, Versicherungen, Post, Bahn usw. bestimmt. Für den Gesundheitsbereich mit niedriger Produktivität und geringerer Rationalisierungsgeschwindigkeit bedeutet dies auf Dauer, dass die dort gezahlten Löhne entweder stets unter denen in der Industrie oder die Preise für Gesundheitsdienstleistungen über der Inflationsrate liegen müssen, wenn der Verzicht auf menschliche Zuwendung in der Gesundheitsversorgung vermieden werden soll. (Die Folgen dieses Dilemmas tragen streikende ÄrztInnen derzeit auf die Straße, interessanterweise bei weitgehendem Fehlen eines Verständnisses für die Ursachen ihrer Situation.)

1989 herrschte, nicht nur unter ostdeutschen ÄrztInnen, die Auffassung, der entscheidende Systemnachteil wäre die chronische Unterfinanzierung infolge der mangelnden Leistungsfähigkeit der Wirtschaft der DDR. Die Unterfinanzierung sei insoweit systemimmanent. Der Übergang in eine hocheffiziente Wirtschaft im Vereinigungsprozess würde automatisch und dauerhaft alle Finanzierungsprobleme nicht nur im Gesundheitssystem beheben. Allerdings: Die Finanzierungskrise der Gesundheitsversorgung in einer Mixtur von Einnahme- und Ausgabenkrise (letztere betrifft vor allem die Mittelallokation bzw. die Fehlallokation, die aus Amortisationszwängen und Wettbewerbsinteressen beständig verstärkt wird, zudem führt Wettbewerb immer auch zur Ressourcenvernichtung) ist längst ein gegenwärtiges Problem. Besonders die Einnahmekrise wird dabei durch die (seit 1982 und unvermindert ablaufende) Absenkung der sog. durchschnittlichen Bruttolohnquote verstärkt.

Hieraus resultiert für viele unvermutet eine hochinteressante Ähnlichkeit der Wirkungsbedingungen für die medizinische Versorgung ehedem in der DDR und nun auch in der vereinigten Bundesrepublik. Das ist die erheblich wachsende Steuerungs- und Regelungsdichte in der Versorgungspraxis, jeweils mit immer schwerer vorhersehbaren Wirkungen und nachfolgenden neuen Regulierungen. Zunehmende Bürokratie ist nur ein anderes Wort für diese Entwicklung, deren Anfang eben erst erlebt wird.

Trotzdem Versorgungsunterschiede

Warum hat die DDR mit erheblich geringerem Mitteleinsatz, oder auch unter den Bedingungen von Mangel, und trotz erheblicher Sozialstrukturunterschiede im Vergleich zur "alten" Bundesrepublik Ergebnisse erreicht, die mit westeuropäischen Staaten vergleichbar waren? Die Erfahrung kann auch so formuliert werden: Warum war bei erheblicher Unterfinanzierung die soziale Effektivität hoch? Die Frage ist offensichtlich aktuell. Ihr Kern besteht darin, dass wettbewerblich gesteuerte Systeme zwei deutlich widersprüchliche Eigenschaften haben: Sie sind (zumeist) betriebswirtschaftlich sehr effizient und zugleich sozial erheblich ineffektiv. An Käufermärkten orientierte Wettbewerbssysteme - im Sinne der Diskutant/Innen meines Seminars bei RAND also "nicht-kommunistische" - bedürfen offenkundig zunehmender zentralstaatlicher Intervention, wenn soziale Mindest-Effektivität gesichert werden soll. (In den USA sind in der Zwischenzeit folgerichtig etwa 50% aller Gesundheitsausgaben steuerfinanziert.)

Gibt es nun derzeit einen (heimlichen?) Blick zurück - und zwar nicht von Unverbesserlichen, sondern von einflussreichen politischen Akteurinnen und Akteuren, die sich an Lösungen orientieren, die natürlich nicht aus der DDR-Erfahrung übertragen werden, sondern zur Kenntnis nehmen, dass es (eventuell, angeblich, möglicherweise) so Ähnliches schon einmal gegeben hat?

Eine dieser "Lösungen" betrifft die Vernetzung bzw. das Auflösen systematischer Systemgrenzen zwischen ambulanter, stationärer, rehabilitativer und pflegerischer Versorgung. Die Herstellung dieser Vernetzung war, wie in anderen staatlich dominierten Systemen mit vorrangig angestellten Ärzten auch, durch Einkommensinteressen nicht oder de facto nicht behindert. Wenn die Politik heute das Fehlen dieser Vernetzung, die sektorale Trennung und Abschottung der einzelnen Elemente einer eigentlich einheitlichen Versorgungskette als wichtigsten Systemmangel identifiziert und Überwindung anstrebt, soll ihr hier nicht widersprochen werden. Der Widerspruch gilt aber jenen, die glauben, der Aufbruch dieser Systemgrenzen habe etwas und womöglich rückblickend Rechtfertigendes mit den DDR-Gegebenheiten gemein. Was sich vollzieht - und das ist nicht nur der wesentliche Unterschied ehedem zur DDR, sondern auch zum Gesundheitssystem der Bundesrepublik von 1990 -, ist die Integration möglichst vieler potenzieller Wertschöpfungsebenen im Interesse der Rendite für Investitionen. Dies steht natürlich mit anderen Vorgängen in unmittelbarem Zusammenhang, die als Privatisierung dieses Dienstleistungssektors nur unzureichend beschrieben sind. Was sich derzeit herausbildet - eine Entwicklung, die erst am Anfang steht und rechtlich noch deutlich behindert ist -, sind große, ggf. international, zumindest aber EU-weit agierende Versorgungskartelle, deren Geschäftsziel entweder Renditemaximierung oder möglichst konstante Wertsteigerung des Anlagekapitals ist. Zwar ist die Kritik an der geschäftstüchtigen klein- und kleinstunternehmenden Figur des niedergelassenen Arztes bzw. der Ärztin, einer Art meist komfortabler Ich-AG, nun wahrlich nicht neu: Jedoch verhalten sich diese AkteurInnen zu den im Aufbau befindlichen Versorgungskonzernen bestenfalls wie der Tante-Emma-Laden zu WalMart. Diese Analogie soll auch darauf verweisen, dass die bislang hoch gepriesene AnbieterInnen- und Trägervielfalt in der Krankenhausversorgung längst bedroht ist. Und es sollte nicht vergessen werden, dass diese ja u.a. gegen die Herausbildung strategischer Allianzen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Versorgungskartellen gerichtet ist und bislang eben gepflegt wurde, um solche hochintegrierten Versorgungskartelle zu verhindern. Die Auflösung des sog. Kontrahierungszwanges ist deshalb folgerichtig eine der wichtigsten aktuellen und gemeinsamen gesundheitspolitischen Forderungen von Krankenkassen und Krankenhauskonzernen.

Mehr Staat - oder mehr Markt

Während also ÄrztInnen vor dem Gesundheitsministerium u.a. gegen den sich vollziehenden Bruch ihrer Professionserfahrungen und offenbar in der Vermutung streiken, in einem Ministerium läge die für ihre berufliche Situation maßgebende Handlungsmacht, vollzieht sich längst anderes: Moderne Versicherungsunternehmen, also die von Unverbesserlichen noch Krankenkassen genannten Institutionen, geführt von "Managern des Jahres" wie im Falle der Techniker Krankenkasse, und die neuen Krankenhauskonzerne - Vorläufer künftiger sog. IDS (Integrated Delivery Systems)-, entscheiden nach betriebswirtschaftlichen Parametern und mittels Benchmarktechniken über die derzeit noch ÄrztInnen zugewiesenen medizinischen Indikationen im Behandlungsfall.

Hier, und nicht in Relation zu irgendwelchen DDR-Erinnerungen, entsteht die deutliche Alternative: Fortführung des "German Model" oder Transformation des Systems. Die Alternativen lassen sich klar zeichnen: mehr Staat oder mehr Markt. Das Schwierige an dieser Vereinfachung ist, dass mehr Staat die normative Kompetenz für das System in die parlamentarische Verantwortung drängt - ebenso wie der Ruf nach mehr Markt. Das ist schlicht der dramatischen sozialen Ineffektivität einer marktwirtschaftlich organisierten Gesundheitsversorgung geschuldet, die einerseits immer stärkere Regulationen bewirkt (und damit auch für die Versorgung nicht mehr verfügbare Steuerungskosten erzeugt) und andererseits gezwungen ist, die sozialen Effektivitätsdefizite durch steuerfinanzierte Leistungen auszugleichen. Ironischerweise ist es also die marktwirtschaftliche Fraktion, die unvermutet die (Teil-) Verstaatlichung des Systems vorantreibt, und es kann nun wirklich nicht behauptet werden, dies sei von der DDR gelernt.

Der tendenziell wachsende Regelungsdruck, der nach den derzeit vorherrschenden Steuerungsmodellen zumeist noch auf die Angebotssteuerung gerichtet ist (auch dies vergleichbar zu den DDR-Gegebenheiten), scheint sich mit wachsender Argumentationskraft auf Konzepte der Nachfragesteuerung zu übertragen. Zuzahlungen sind nur erste Varianten. In diesem Zusammenhang und wiederum in Erinnerung an schwierigste Auseinandersetzungen in der DDR ist auffällig, dass die Diskussionen um die soziale Kontrolle der Nachfrage von Gesundheitsleistungen, u.a. über das prinzipiell positiv besetzte Argument der Prävention, an Fahrt gewinnt: Wer Leistungen der Gemeinschaft in Anspruch nimmt, muss sich den von der Gemeinschaft gesetzten Normen unterwerfen. Aus einem System, das historisch soziale Zugänglichkeitsnachteile bei Hilfebedarf ausgleichen wollte (positiv als soziale Gerechtigkeit argumentiert), wird so eines, dessen Toleranzfähigkeit in der Auseinandersetzung mit dem "moral hazard", nicht-konformem Verhalten oder körperlichem Anderssein hart getestet wird. Aus der DDR-Erinnerung als überwunden geglaubte Diskussionen in den 1970er Jahren um das "richtige" Gesundheitsbewusstsein und -verhalten des normativ korrekten Menschen oder die Ausflüsse des in den USA so wirkungsmächtigen health belief model (Menschen können sich nicht "gesundheitsgerecht verhalten", wenn sie die Folgen ihres schlechten Verhaltens nicht unmittelbar und hart durch bestrafende Sanktionen erleben) feiern Auferstehung. Die im Gefolge der Risikofaktorenmedizin in den 1970er Jahren in beiden Staaten geführte Diskussion um eine als Präventionspolitik getarnte "policy of blaming the victims" kann getrost neu geführt werden: die von privaten TV-Sendern angebotenen Bootcamps für "Dicke" sind möglicherweise nur der Beginn einer Diskriminierungswelle und Verfolgungshatz. Zumindest im Präventionsdiskurs und der immanenten Frage nach der sozialen Kontrolle könnte Erinnerung an die DDR und die dort dazu geführten heftigen Diskussionen vielleicht dennoch Sinn machen. Man kann also immer aus der Geschichte lernen. Ggf. sogar das Falsche.

Und doch noch mal: DDR

Jedes System hat so seine eigene Typik. Sollte diejenige der DDR jenseits der bereits benannten Klagen noch einmal zusammengefasst werden, dann wären zu benennen:

- die (weitgehende) Einheitlichkeit des Versicherungssystems ohne Gliederung in Kassen,
- eine allgemeine, unentgeltliche und weitgehend sozial gleiche Zugänglichkeit bei freier ArztInnenwahl,
- die rechtliche, organisatorische und infrastrukturelle Einheitlichkeit von Prävention, medizinischer Akutversorgung, sozialmedizinischer Betreuung chronisch Kranker, Rehabilitation und Pflege,
- die Bedarfsorientierung durch Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung in Gestalt prioritärer Ziele,
- die möglichst weitgehende Vernetzung arbeitsteiliger Versorgungs- und Betreuungsaufgaben durch das Zusammenwirken von ambulanter und stationärer Versorgung (Einzelpraxen, Polikliniken, Ambulatorien, ambulante Versorgung an Krankenhäusern, stationäre Versorgung, auf einzelne sozialmedizinische und diagnosebezogene Versorgungsmodelle für das komplexe Management von medizinischen und psychosozialen Leistungen),
- ein Versorgungstyp, der - besonders auch in der ambulanten und präventiven Betreuung - auf "Bringeleistungen" und aktive Angebote orientierte, also nicht erst bei Nachfrage wirksam wurde,
- eine - nicht ausschließlich, aber in erheblichem Umfang - auf konkrete Lebenslagen bezogene Prävention besonders im Kindesalter und in der Arbeitswelt.

Die DDR, so auch ihr Gesundheitssystem, war anders. Dieser Vorwurf treffen sie und es, wie das für Anderssein eben gilt, berechtigt und mit unverminderter Schärfe. Allerdings wird auch das heutige System anders. Auch hierüber wird eines Tages zu urteilen sein, ggf. mit Schärfe. Auch das bundesrepublikanische Gesundheitssystem unterliegt, um dies auch wirklich klar vom Reformbegriff abzugrenzen, einer Transformation, die nicht das DDR-System reproduziert oder partiell wiederbelebt, sondern sich der Logik internationalisierter unternehmerischer Interessen nachordnet. Das schließt nicht aus, dass Ähnlichkeiten zu erinnern sein werden, wenn künftig

- begrenzte Ressourcen eine Entscheidung zwischen Bedarfssteuerung und Marktsteuerung erzwingen werden,
- die Einheitlichkeit des Versorgungssystems durch die wirtschaftliche Interessenintegration des Versicherung- und des Anbietermarktes zu ähnlichen Problemkonstellationen führen sollte, und wenn
- der Logik marktwirtschaftlicher Entwicklungen folgend, angestellte Ärztinnen und Ärzte zu prototypischen DienstleisterInnen (ihres Arbeitgebers und zugleich dessen VertragspartnerInnen) werden.

Anmerkungen

1) Starr, P. (1982), The Social Transformation of American Medicine, Basic Books, Inc., Publishers, New York

2) Salmon, J.W. (1994), The Corporate Transformation of Health Care (2) - Perspectives & Implications, Baywood Publishing Company, Amityville, New York

3) Paul Krugman, NY Times, 29.04.2005

4) Friedman, M. (1962), Capitalism and Freedom, University of Chicago Press

5) IGeL (Abkürzung für "Individuelle Gesundheitsleistungen"): Es handelt sich hier medizinische Leistungen, die wegen des nicht nachgewiesenen Nutzens nicht zu Lasten der Gesetzlichen Kassen erbracht werden dürfen und von niedergelassenen Ärzten ggf. aktiv beworben und gegen Geld erbracht werden.

Prof. Dr. med. Jens-Uwe Niehoff war bis 1995 Direktor des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie an der Charité und nach Gastprofessuren in den USA beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg e.V. für strategische Grundsatzfragen zuständig. Seit 2005 arbeitet er in freier Praxis als Analyst und Berater und ist Herausgeber mehrerer sozialmedizinischer und Public-Health-Standardwerke. Seine Arbeitsgebiete: u.a. Präventionsforschung, Gesundheitssystemanalyse, epidemiologische Transition und Lebensdaueranalytik.