Gesinnungstests in Nordrhein-Westfalen (NRW)

„Waren Sie jemals in einem terroristischen Trainingscamp?" „Waren Sie jemals in Forschungszentren [...] tätig, die mit der Entwicklung [...] von ABC-Waffen oder Kampfstoffen befasst sind?" Diese Fragen sind Teil der am 11.07.2007 durch das Innenministerium in NRW eingeführten Sicherheitsbefragungen ausländischer MitbürgerInnen.

Menschen meist islamischer Herkunft aus 26 Staaten sind vor der Erteilung oder Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu einer Sicherheitsbefragung verpflichtet. Der umfangreiche Fragenkatalog zur Ermittlung Terrorverdächtiger ist Verschlusssache. Gestützt wird der Erlass auf die durch § 73 Abs. 2 und 3 Aufenthaltsgesetz eingeräumte Befugnis der Ausländerbehörden zur Feststellung von Versagungsgründen und zur Übersendung personenbezogener Daten an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste.

Solche „Gesinnungstests" sind mehr als zweifelhaft. Sie entbehren jeglicher gesetzlicher Grundlage, da nach dem Aufenthaltsgesetz bereits um eine Befragung durchzuführen „bedenkliche Tatsachen" in der Person des Betroffenen vorliegen müssen. Die Tests in NRW knüpfen jedoch allein an die Herkunft der AusländerInnen an und stellen daher Betroffene aus den sog. „Gefährderstaaten" unter einen nicht zu rechtfertigenden Generalverdacht. Der wahre Zweck der Befragung ist wohl auch weniger die Terrorismusbekämpfung als vielmehr die Schaffung eines einfachen Instruments für Ab- oder Ausweisungen, sobald ein Sicherheitsrisiko vermutet wird. Ein solches wird bereits bei falschen oder unvollständigen Auskünften bejaht, ohne dass terroristische Aktivitäten nachgewiesen werden müssen; etwa nach dem Muster präventiver Ausweisung durch Schuldvermutung anstatt Unschuldsvermutung.

Die Fragen werden zudem geheimgehalten, sodass parlamentarische Kontrolle und gerichtliche Überprüfung unmöglich und die anwaltliche Arbeit beschränkt wird. Bei den Betroffenen verstärkt dies die Beunruhigung, Nervosität und Ernüchterung. Die Frage, ob man mit dem deutschen Geheimdienst zusammenarbeiten würde, ist zwar freiwillig, wie dehnbar der Begriff „Freiwilligkeit" aber ist, wissen diejenigen, die aufgrund leidvoller Erfahrungen mit Geheimdiensten im Heimatland vorbelastet sind und oft nicht abschätzen können, wie die deutschen Behörden ein „Ja" oder „Nein" bewerten.

Doch es gibt immer mehr Protestaktionen. Nachdem ein irakischer Künstler in Aachen seinen Unmut mit einem Koffer voller „Ladykracher" ausdrückte, erhoben die Studierenden in Münster ihre Stimme gegen diese rassistische Praxis. Ein Student aus Marokko erhob bereits Klage vor dem Oberverwaltungsgericht.