Saatguterzeugung am Scheideweg

Die Wahl für eine gentechnikfreie - ökologische oder konventionelle - Landwirtschaft in der EU setzt gentechnikfreies Saatgut voraus. Das erfordert für den Saatgutbereich: Die EU muss Transparenz herstellen, SaatguterzeugerInnen bei der Abwehr von gentechnisch veränderten Kontaminationen entlasten und ihre Null-Toleranz gegenüber Verunreinigungen des Saatgutes konsequent umsetzen.

Nahezu 100 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche der EU werden mit gentechnikfreiem Saatgut bestellt – noch. Denn dessen Erzeugung ist erheblichen Risiken durch gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen ausgesetzt, die langfristig die Aufrechterhaltung einer gentechnikfreien Landwirtschaft in der EU bedrohen. SaatguterzeugerInnen, die konventionelles oder ökologisches Saatgut liefern wollen, sind auf allen Stufen der Saatguterzeugung mit diesen Risiken konfrontiert: in der Züchtung, der Sortenerhaltung, der Saatgutvermehrung, bei der Aufbereitung, beim Handel und beim Nachbau. Zwar werden in der EU zu kommerziellen Zwecken bisher nur gv-Mais und in geringem Maß gv-Kartoffeln angebaut. Dennoch werden mehr und mehr landwirtschaftliche und gärtnerische Arten durch Kontaminationsrisiken gefährdet – durch den weltweiten Gentechnikanbau, Handelsströme und Freisetzungsversuche mit Gentechnik-Pflanzen. Das belegen alljährliche Funde von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Saatgut (1) und Kontaminationsschäden in Millionenhöhe (2).

Vor diesem Hintergrund wird die Unmöglichkeit der von der EU-Kommission politisch festgelegten Koexistenz eigentlich mehr als deutlich. Aber obwohl die Idee eines Nebeneinanders von gentechnischer und gentechnikfreier Landwirtschaft gerade im Saatgutbereich immer wieder ad absurdum geführt wird, halten politische EntscheidungsträgerInnen an der Koexistenz fest. Allenfalls bei der Imkerei setzt sich - zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung - die Erkenntnis durch, dass das politisch erklärte Nebeneinander praktisch nicht funktioniert. Was die GVO-Kontaminationen von Saatgut dagegen betrifft,

herrscht nach wie vor auf allen Ebenen Blindheit: PolitikerInnen diskutieren stattdessen seit rund zehn Jahren über Schwellenwerte, unterhalb derer Saatgut, das GVO enthält, nicht als solches gekennzeichnet werden muss. Eingeführt wurden sie bisher nicht.

Faktisch gilt nach der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/ 18/EG eine Null-Toleranz für GVO im Saatgut. So liegt der Grenzwert für nicht zum Anbau in der EU zugelassene GVO bei Null. Saatgut mit einem über Null liegenden GVO-Anteil darf also nicht in Verkehr gebracht werden. Für in der EU zum Anbau zugelassene GVO bestimmt die Null-Toleranz dagegen die Schwelle, die zur Kennzeichnungspflicht führt. Das heißt, Saatgut, das GVO enthält, muss als solches gekennzeichnet werden, oder es darf nicht in Verkehr gebracht werden.

Die EU-Kommission will nun die Null-Toleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln und im Saatgut noch in diesem Jahr beenden. Das hat sie im Gespräch mitgeteilt. Hinter den Kulissen kursiert ein Entwurf mit einem Grenzwert von 0,1 Prozent für Lebensmittel, und informierte Kreise gehen davon aus, dass eine ähnliche Regelung auch für Saatgut geplant sein könnte.(3)

Einhaltung mit Lücken

Wer Saatgut in Verkehr bringt, ist dafür verantwortlich, dass es nicht mit GVO verunreinigt ist. In amtlichen Nachkontrollen kann das überprüft werden. Dabei wird die „Null“ technisch als maximaler Prozentsatz einer Verunreinigung definiert; übersteigt der GVO-Anteil in der nachkontrollierten Saatgutpartie diesen Prozentsatz, ist sie nicht mehr verkehrsfähig. Praktisch handhaben die EU-Staaten die Null-Toleranz sehr unterschiedlich: In Österreich beispielsweise schreibt die Saatgut-Gentechnik-Verordnung vor, dass eine Partie bei der Erstkontrolle gar keine GVO aufweisen darf. Allerdings werden dann in der amtlichen Nachkontrolle GVO-Anteile unter 0,1 Prozent geduldet. In Deutschland wird Saatgut grundsätzlich aus dem Verkehr gezogen, wenn es in amtlichen Nachkontrollen GVO aufweist, es sei denn, die Gentechnik-Konstrukte sind zum Anbau zugelassen. Dann liegt der GVO-Anteil, der nicht mehr toleriert wird, ebenfalls bei 0,1 Prozent.(4)  Die Niederlande dagegen verlangen bei in der EU zum Anbau zugelassenen GVO erst ab 0,9 Prozent GVO-Anteil die Kennzeichnung des Saatgutes.

Diese unterschiedlichen Auslegungen der EU-Freisetzungsrichtlinie, nicht zuletzt aber auch die Tatsache, dass in vielen Ländern ausreichende Kontrollsysteme fehlen (5), führt dazu, dass gentechnikfrei arbeitende SaatguterzeugerInnen in den meisten EU-Ländern damit rechnen müssen, dass GVO-kontaminiertes Saatgut gehandelt und ausgesät wird. Verunreinigungen in Beständen in der weiteren Umgebung von Züchtungs- oder Vermehrungsflächen bedeuten folglich eine mögliche Einkreuzungsquelle und damit eine Gefährdung der eigenen Arbeit.

Zudem fehlt es an Transparenz. Es gibt keine EU-weite Übersicht über aktuelle und frühere Standorte von gentechnisch veränderten Pflanzen. Die wenigsten Staaten haben öffentlich zugängliche Register. Außerdem halten diverse Unternehmen und Behörden wichtige Angaben wie zum Beispiel die Ergebnisse ihrer GVO-Untersuchungen zurück. Auch Österreich mit seinem im EU-Vergleich weit reichenden Kontrollsystem veröffentlicht die Ergebnisse des Saatgutmonitorings erst nach der Anbausaison (siehe Kasten Seite 10).(6) In der Schweiz ist die Dokumentation der GVO-Saatgutkontrolle gar nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.

Grenzen und Lasten vorbeugender Maßnahmen

SaatguterzeugerInnen ist das Problem der Aufrechterhaltung der Null-Kontamination in der aktuellen Situation sehr bewusst. Sie ergreifen schon lange auf allen Stufen der Saatguterzeugung vorbeugende Maßnahmen auf eigene Kosten. Das zeigen Beispiele von Betrieben, die ausschließlich gentechnikfreies Saatgut erzeugen (wollen).(7)

International tätige Saatgutunternehmen, die auch in Ländern arbeiten, in denen Gentechnik-Pflanzen angebaut werden, geben bis zu sechsstellige Beträge pro Pflanzenart und Jahr für Tests und erhöhte Sicherheitsvorkehrungen aus. Bei Risikokulturen, beispielsweise Soja, muss das Ausgangssaatgut für die gentechnikfreie Züchtung einzelpflanzenweise auf GVO getestet werden; bei Mais muss das gesamte Vermehrungssaatgut hunderter Betriebe Laborkontrollen unterzogen werden. Aber auch Unternehmen, die Saatgut in Ländern ohne kommerziellen Anbau von Gentechnik-Pflanzen produzieren, testen bei Risikokulturen vorsorglich auf GVO. Sie schließen in der Züchtung, Erhaltungszüchtung und Vermehrung zu risikoreiches Ausgangsmaterial konsequent aus und praktizieren ein speziell auf die Vermeidung von GVO-Kontaminationen ausgerichtetes Risikomanagement.

Auch lokal tätige SaatguterzeugerInnen in Regionen ohne Anbau oder Versuchs-Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen investieren in die Abschätzung und Reduzierung von Kontaminationsrisiken: in ihrer Anbauumgebung, bei der überbetrieblichen Maschinennutzung, bei der Aufbereitung, beim Ausgangsmaterial et cetera. Betriebe vermeiden konsequent Saatgut von Firmen, die Gentechnik verwenden. Oder sie vermehren und bereiten kein Saatgut von stark kontaminationsgefährdeten Arten auf.

Klar ist jedoch: Mit keiner Maßnahme können SaatguterzeugerInnen das Risiko von Kontaminationen vollständig beseitigen. Selbst bei negativen Testergebnissen ist nicht zu hundert Prozent auszuschließen, dass in der Gesamtmenge doch GVO-Samen enthalten sind, da immer nur eine Stichprobe untersucht werden kann.(8)

Insofern können Schwellenwerte auf den ersten Blick als Möglichkeit erscheinen, wie SaatguterzeugerInnen aus dieser Unsicherheit kommen. Die Kehrseite von Schwellenwerten ist allerdings, dass in jeder Saatgutpartie GVO-Verunreinigungen enthalten sein können, die weder der aussäenden Landwirtin beziehungsweise dem aussäenden Landwirt bekannt sind, noch einem in der weiteren Umgebung ansässigen Vermehrungs- oder Züchtungsbetrieb. Einkreuzungen - im gentechnikfreien Bereich in geringem Maße toleriert und züchterisch gelegentlich sogar spannend - können prekäre Folgen haben: Ein Betrieb kann nicht nur selbst Schäden und unwiederbringliche Verluste erfahren (9), sondern auch unwissentlich und ungewollt mit dem eigenen Saatgut GVO weitergeben und damit andere schädigen. Dafür kann der Betrieb dann haftbar gemacht werden.

Der Ruf nach Schwellenwerten

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) fordert:

• für die Kennzeichnung zum Anbau in der EU zugelassener GVO im Saatgut Schwellenwerte „von mindestens 0,5 Prozent“,

• für alle nicht in der EU zugelassenen gentechnischveränderten Pflanzen einen „Toleranzwert“ und

• gesonderte Regelungen für GVO, die zwar als Lebens- und Futtermittel in die EU eingeführt werden dürfen, aber nicht zum Anbau zugelassen sind.(10)

 

In etwas abgeschwächter Form fordern andere Interessenverbände wie zum Beispiel der Deutsche Bauernverband (DBV) eine Lockerung der Null-Toleranz durch „eine praktikable technische Nachweisgrenze nahe 0,1 Prozent“.(11) Zwei Intentionen sind hinter diesen Positionen erkennbar:

Die erste und offensichtliche Intention des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter betrifft das Interesse von Unternehmen, die selbst auch mit Gentechnik-Pflanzen arbeiten. Sie wollen Schwellenwerte, damit sie ihr Saatgut möglichst ohne große Hindernisse auf den Markt bringen können. Da sie selbst Gentechnik einsetzen, können sie Kontaminationen in ihrem herkömmlichen Saatgut nur mit hohem Mehraufwand und gegebenenfalls enormen Kosten ausschließen. Für sie würde eine Umsetzung der Forderungen des BDP eine angebliche „Rechtssicherheit“ bringen. Für alle anderen, die ausschließlich gentechnikfreies Saatgut erzeugen, schafft sie vor allem Unsicherheit. Sie verteuert, erschwert und verunmöglicht perspektivisch gar das eigene gentechnikfreie Arbeiten.

Die zweite Intention bezieht sich auf das oben genannte Dilemma: Schwellen- oder Toleranzwerte scheinen gentechnikfreien SaatgutanbieterInnen zunächst einen gewissen Handlungsspielraum zu verschaffen. Andererseits erhöhen sie das Risiko von Einkreuzungen in Samenbaubestände und Zuchtlinien, aber auch das Verunreinigungspotential für Lebens- und Futtermittel sowie für die Imkerei. Die Herkunft solcher Verunreinigungen und Einkreuzungen wäre dann in keiner Weise mehr nachvollziehbar.

Gefährliche Kombination: Schwellenwerte und die Zunahme von Gentechnik-Anbau

Die IG Saatgut lehnt die Einführung von Schwellenwerten und die von der EU-Kommission angekündigte Aufweichung der Null-Toleranz für nicht zum Anbau in der EU zugelassene GVO im Saatgut entschieden ab. Einschätzungen verschiedener SaatguterzeugerInnen der unterschiedlichen Produktionsstufen ergeben folgendes, nicht rückgängig zu machendes Szenario:

Im Vergleich zur aktuellen Situation würden sich die Kontaminationsrisiken verschärfen. Es ist zu erwarten, dass dann mehr GVO-haltige Saatgutpartien Nachkontrollen passieren und ausgesät werden. Damit würde jede Fläche in einkreuzungsmöglicher Entfernung mit kreuzungsfähigen Arten einen zusätzlichen Risikofaktor für Kontaminationen darstellen. Externes Saatgut würde auf allen Stufen der Saatguterzeugung noch stärker als jetzt zum Risiko. Aufwändigere und kostspieligere Maßnahmen würden notwendig, um Risiken einer Kontamination zu reduzieren und GVO-Einträge frühzeitig zu erkennen. Kontaminationsfälle würden zunehmen – und einen Versicherungsschutz dagegen gibt es nicht.

Technische Definitionen der Null, die GVO-Anteile unter 0,1 Prozent dulden, sind aus Vorsorge-Gründen abzulehnen, und zwar für zugelassene sowie für nicht zugelassene GVO. Wenn es jetzt zur Aufweichung der Null-Toleranz gegenüber GVO-Kontaminationen in konventionellem und ökologischen Saatgut kommt, dann ist mittelfristig damit zu rechnen, dass von bestimmten Kulturarten kein Saatgut mehr verfügbar ist, in dem keine GVO festgestellt werden. Zu rechnen ist dann also mit einem Ende der gentechnikfreien Saatguterzeugung.

Hinzu kommt, dass die EU-Kommission dem Vernehmen nach noch in diesem Jahr weitere GVO für den Anbau zulassen will. Auch der Gentechnik-Mais MON810 soll erneut zugelassen werden. Das würde die bestehenden Anbauverbote in sechs EU-Ländern aufheben, auch in Deutschland und Österreich. Die IG Saatgut rechnet infolgedessen damit, dass in bestimmten Regionen der EU der Anbau von Gentechnik-Pflanzen zunimmt und die Kontaminationsrisiken dort erheblich steigen. In Verbindung mit Schwellenwerten beziehungsweise einer Aufweichung der Null-Toleranz würde der Druck auf gentechnikfreie SaatguterzeugerInnen massiv zunehmen.

Entlastung durch das Verursacherprinzip

Die IG Saatgut geht im Angesicht dieser Perspektiven noch weiter, als nur die Haftung der VerursacherInnen für Schäden im Kontaminationsfall zu fordern. Ihre Mitglieder sehen es dringend geboten, gentechnikfreie SaatguterzeugerInnen von den Kosten der vorbeugenden Maßnahmen und der Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Null-Kontamination zu entlasten. Sie fordern deshalb, das Verursacherprinzip (12) durchzusetzen. Das würde bewirken, dass Patent-InhaberInnen der Gentechnik-Konstrukte und deren LizenznehmerInnen als VerursacherInnen in die Pflicht genommen werden – denn sie sind es, die die gentechnikfreie Saatgutarbeit durch ihr Handeln gefährden.

Handlungsspielräume für eine solche Regelung bietet den EU-Mitgliedsländern Artikel 26a der EU-Freisetzungsrichtlinie. Und in Deutschland haben die RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht, dass es bei der Vorsorgeverpflichtung der GentechnikanwenderInnen nach Paragraph 16b des Gentechnikgesetzes entsprechenden Spielraum gibt.(13) Zur Prüfung möglicher Ansätze zur Umsetzung des Verursacherprinzips hat die IG Saatgut gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Auch lässt sich kaum von der Hand weisen: Die Anwendung des Verursacherprinzips muss sich auf die gesamte Lebensmittelerzeugung erstrecken und darf nicht auf Saatgutfragen beschränkt bleiben. Denn durch die politisch verordnete Koexistenz entstehen auf allen Erzeugungsstufen immense volkswirtschaftliche Kosten - etwa durch die Trennung von Warenströmen, durch Kontrollen, et cetera. Diese Kosten werden bisher nicht von denen getragen, die sie verursachen, und das ist nicht gerecht.

Politische Forderungen

Damit in der EU auch zukünftig gentechnikfrei angebaut und produziert werden kann, benötigen die SaatguterzeugerInnen Verbesserungen, die die gentechnikfreie Grundlage dafür schaffen – mit Saatgut und Sorten für den konventionellen oder ökologischen Anbau. Deshalb sind folgende Schritte unerlässlich:

 

1. Um der kritischen Situation, in der sich die gentechnikfreie Saatguterzeugung befindet, zu begegnen, ist umgehend ein Moratorium für Freisetzungsversuche und den Anbau von GVO notwendig; besser noch wäre ein Verbot.

2. Von weiteren Zulassungen von GVO ist abzusehen.

3. Außerdem muss die EU konsequent die faktisch bestehende Null-Toleranz im Saatgut umsetzen: für in der EU zugelassene GVO genauso wie für nicht zugelassene GVO. Die Kommission muss ihr Vorhaben stoppen, die Null-Toleranz für nicht in der EU zugelassene GVO durch die Definition eines höheren Grenzwertes zu lockern und den Plan aufgeben, Schwellenwerte einzuführen.

4. Um sicherzustellen, dass kein gentechnisch verändertes Saatgut ausgesät wird, muss die EU-Kommission überdies von den EU-Mitgliedsstaaten wirksame Kontrollen vor der Aussaat verlangen.

5. Die Mitgliedstaaten müssen das Verursacherprinzip durchsetzen: nicht nur die Kosten der Privatwirtschaft, auch staatliche Nachkontrollen sollten von denjenigen, die die Gentechnik-Konstrukte in die Welt bringen, getragen werden.

6. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten muss vollständige Transparenz über die Ergebnisse von GVO-Saatgutkontrollen geschaffen werden. Nur so können Risiken erkannt und ihre Bedeutung abgeschätzt werden.

 

Siegrid Herbst ist Koordinatorin der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit. In der IG Saatgut haben sich Erhaltungs-, Züchtungsorganisationen und Saatgutunternehmen aus dem gewerblichen und nicht gewerblichen Bereich zusammengeschlossen. Sie kommen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die IG Saatgut im Netz unter: www.gentechnikfreie-saat.de.

---

Fußnoten:

(1)            Siehe GM Contamination Register: www.gmcontaminationregister.org, Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik: www.lag-gentechnik.de/saatgut. Österreichisches Bundesamt für Ernährungssicherheit: www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/gvo/monitoringberichte.

(2)            Vergleiche Then C. und Stolpe M. (2009): Economic impacts of labelling thresholds for the adventitious presence of genetically engineered organisms in conventional and organic seed. Im Netz unter: www.kurzlink.de/gid212_f, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (2009): Schadensbericht Gentechnik. Im Netz unter: www.boelw.de.

(3)            Dieser Vorschlag sei annähernd identisch mit der EU-Verordnung 619/2011, mit der 2011 die Null-Toleranz für nicht zugelassene GVO in Futtermitteln abgeschafft und ein Grenzwert von 0,1 Prozent eingeführt wurde.

(4)            Die Null-Toleranz für nicht zugelassene GVO wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.02.12 bestätigt. Das Vorgehen bei amtlichen Kontrollen basiert auf den „Empfehlungen für ein einheitliches Vorgehen der Überwachungsbehörden bei GVO-Anteilen mit zugelassenen GVO“ der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG).

(5)            Central Science Laboratory (2007): Adventitious traces of genetically modified seeds in conventional seed lots: current situation in member states. Im Netz unter: www.kurzlink.de/gid212_g.

(6)            Vgl. Österreichisches Bundesamt für Ernährungssicherheit: www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/gvo/monitoringberichte.

(7)            Untersuchung der IG Saatgut; ein Bericht dazu wird in naher Zukunft veröffentlicht.

(8)            Die gesamte Charge kann nicht untersucht werden, weil dann kein Saatgut mehr für die Aussaat bliebe. Beispielsweise sagt ein negatives Testergebnis einer Stichprobe aus 3.000 Mais-Körnern aus, dass in der Gesamtcharge mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent weniger als 0,1 Prozent GVO enthalten sind.

(9)            Verlust von Zuchtlinien (nach langjähriger Arbeit), Sortenverluste, Sortimentsverluste, Image-, KundInnenverluste etc.

(10)            BDP (Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.), Position vom 10.12.10: Umgang mit GVO-Spuren in Saatgut regeln. Rechtssicherheit schaffen - Saatgutverfügbarkeit sicherstellen. Im Netz unter: http://kurzlink.de/gid212_h. Sowie: BDP, 2008: Saatgutschwellenwerte für Rechtssicherheit. Faltblatt.

(11)            Meldung des DBV (Deutscher Bauernverband), 29.02.2012: Saatgut mit Spuren gentechnischer Veränderungen darf nicht in Anbau gelangen.

(12)            Hier wird ausnahmsweise nur die männliche Form benutzt, weil das gegenderte Wort das Verständnis der komplexen Argumentation immer wieder erschweren würde.

(13)            Bundesverfassungsgericht, 24.11.2010, Aktenzeichen: 1 BvF 2/05, Randnummer 231.