Reproduktive Freiheit?

Eine feministische Spurensuche

Der erste Kongress Frauen gegen Gentechnik und Reproduktionstechnik jährt sich 2015 zum 30. Mal - so wie die Gründung des GeN im kommenden Jahr. Anlass genug für eine feministische Spurensuche.

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In den 1970er Jahren war die Vorstellung von „reproduktiver Freiheit“ und „Selbstbestimmung“ zentral und eingebettet in eine Frauenbewegung, die für das Recht auf Abtreibung und die Streichung des Paragrafen 218 eintrat. In der Tendenz war für die Frauen klar: Selbstbestimmung ist kollektiv und privat zu verstehen, als ein Abwehrrecht gegen staatliche Übergriffe und bevölkerungspolitische Planungen.

Die Auseinandersetzung war immer eine theoriegeladene über das, was „politisch“ ist - in diesem Fall die staatliche und medizinische Kontrolle weiblichen Gebärverhaltens. Gestritten wurde gegen eine naturalisierende Begründung der Geschlechterverhältnisse und damit einhergehende weibliche Rollenzuschreibungen in Familie und Gesellschaft. Für deutsche Feministinnen war das Buch von Simone de Beauvoir „Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau“, das 1951 erstmals auf Deutsch erschien, ein wichtiges Grundlagenwerk des Feminismus. In dieser Schrift und den daran anschließenden Debatten wurde der Bezug auf eine „eigentliche“ Natur oder „Natürlichkeit“ zurückgewiesen: „… in der menschlichen Gesellschaft (gibt es) nichts Natürliches und die Frau (ist) u.a. ein Zivilisationsprodukt. (…) Die Frau wird weder durch ihre Hormone noch durch geheimnisvolle Instinkte bestimmt, sondern durch die Art und Weise, wie sie durch das Bewußtsein Fremder ihren Körper und ihre Beziehung zur Welt erfaßt.“(1)

Die Pole „Natur“ und „Kultur“ beschäftigen Wissenschaftlerinnen und politische Bewegungen bis heute. Frauen forsch(t)en und diskutier(t)en über die Wissenschaften vom Menschen, die das Geschlecht in jeder Faser des weiblichen Körpers orteten oder Frauen in den Innenraum der Familie verbannten. Sie schrieben über aufstrebende medizinische Universalexperten im 18. und 19. Jahrhundert, die Frauen aus der Geburtshilfe vertrieben. Sie zeigten auf, dass Geschlecht, Geschlechterverhältnisse und Familie kulturell geformte Konzeptionen von enormer (macht)politischer Tragweite sind.

Biomedizinische Irritationen

In den feministischen Debatten um moderne Reproduktionsmedizin der 1980er Jahre gab es verschiedene Streitpunkte. Viel beachtet und diskutiert wurde die Kontroverse zwischen der US-amerikanischen Juristin Lori B. Andrews und der deutschen Soziologin Maria Mies. Für Lori B. Andrews ermöglichten Fortpflanzungstechniken wie die künstliche Befruchtung eine Ausweitung der „reproduktiven Autonomie“, indem sie an die Stelle der „natürlichen“ Fortpflanzungsprozesse ein breites Spektrum von „Fortpflanzungsalternativen“ technischer wie sozialer Art setzen. Andrews postulierte, dass der Körper Eigentum sei und Frauen über den Verkauf oder die Vermietung ihrer reproduktiven Organe und Substanzen ohne staatliche Beschränkungen selbst bestimmen können müssten.(2)

Die unter anderem in dem internationalen Zusammenschluss Feminist Network on Resistance against Reproductive Technology and Genetic Engineering (FINRRAGE) engagierte Aktivistin Maria Mies entgegnete, dass Feministinnen so „Pionierinnen zur Durchsetzung“ reproduktiver Vermarktungsstrategien würden und den Argumenten und Slogans der Frauenbewegung „eine eindeutig kapitalistische, marktorientierte Bedeutung“ gäben: „Autonomie verkommt zur Wahlfreiheit im reproduktiven Supermarkt“, schrieb Mies 1987. „Der innerste Kern dieser Autonomie, dieser reproduktiven Wahlfreiheit, dieses ‚Rechts‘ auf reproduktive Alternativen ist die heilige Institution des Privateigentums. (…) Der Mensch ist ‚Mensch‘ und damit bürgerliches Subjekt nur als Eigentümer. Das war und ist der Kern aller bürgerlichen Rechte: der Freiheit, der Gleichheit, der Unverletzlichkeit der Person, der Selbstbestimmung. Wer kein Eigentümer ist, ist nicht frei, ist nicht autonom.“(3)

Plakativ gesprochen lag die feministische Konfrontation in den beiden Gegensätzen: „Für neue reproduktive Wahlmöglichkeiten!“ versus „Gegen eine Eskalation reproduktiver Pflichten!“ Die Euphorie der ersten Reproduktionsmediziner - zu der sich heutige ManagerInnen der Reproduktion wohl nur noch selten hinreißen lassen - verschärfte die Konflikte zwischen medizinischen Experten und feministischen Kritikerinnen. Patrick Steptoe, einer der „Erzeuger“ des ersten Retortenbabys, erklärte Frauen zum „preiswerten Inkubator“.(4) Der Veterinärmediziner Kurt Semm schwärmte im deutschen Fernsehen davon, „alle Handwerkzeuge (…) in Händen“ zu haben, um die menschliche Eizelle „aus der Finsternis des Reproduktionsorganes“ herauszuziehen.(5) Solche Äußerungen inspirierten Mies zu dem Slogan: „Erst die Kuh, dann Du!“

1985 versammelten sich rund 2.000 Frauen auf dem ersten Kongress „Frauen gegen Gentechnik und Reproduktionstechnik“ in Bonn, um dieses instrumentelle „Natur“-Verständnis in Fortpflanzungsmedizin und Landwirtschaft kritisch zu diskutieren. In dieser Zeit entstand auch das internationale Netzwerk FINRRAGE, das vor allem die globalen bevölkerungspolitischen Dimensionen der Reproduktionsmedizin betonte und weltweit Widerstände von Frauen organisieren wollte.

Bald galten Gen- und Fortpflanzungsmedizin auch als „anschlagsrelevante Themen“. Die feministische Kritik daran zog Ende 1987 Hausdurchsuchungen, Verhaftungen und Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach sich.

Bewegende Kontroversen

Insbesondere behinderte Feministinnen kritisierten früh die eugenischen Seiten von Reproduktionsmedizin und Gynäkologie. Hierzulande entzündete sich die Debatte an pränataler Diagnostik und der Einführung humangenetischer Beratungsstellen. Auch hier standen sich feministische Positionen gegenüber: Die individuelle „Wahlfreiheit“ von Frauen, diagnostische Verfahren in Anspruch zu nehmen, dürfe nicht in Frage gestellt werden, so argumentierten die einen, ebenso wenig wie das zugrundeliegende Begehren, „gesunde“ Kinder zu bekommen. Die Gegenposition: Zielperspektive der Anbieter sei die eugenische Planung, die auf eine Optimierung der biologischen Gattung „an“ der Frau zielt - in demokratischen Gesellschaften möglichst mit individueller Zustimmung.

Exemplarisch für diese Auseinandersetzung war das Streitgespräch in der Zeitschrift Konkret unter dem Titel „Krüppelschläge - Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau?“(6) Die Feministinnen Adrienne Goehler und Susanne von Paczensky diskutierten mit Franz Christoph und Hannelore Witkofski als VertreterInnnen der Behindertenbewegung über den Paragrafen 218 und die „eugenische Indikation“. Goehler und von Paczensky votierten damals gegen jede Indikation, auch die eugenische. „Gerade weil, was ansonsten verboten ist, im Fall einer Behinderung oder vermuteten Behinderung erlaubt ist“, müsse man für die Abschaffung des Paragrafen 218 eintreten, ebenso wie gegen den Beratungszwang. Christoph und Witkofski votierten „für ein eindeutiges Lebensrecht für Krüppel“, konstatierten „das eugenische Denken in den Köpfen von Frauen“ und sahen bei der Frauenbewegung „keinen überzeugenden Beweis, dass sie das Existenzrecht von Behinderten akzeptiert“ hätten.

Frauen im Fokus

Im Versuch, das „Recht auf Abtreibung“ argumentativ zu retten, ohne die pränatale Diagnostik zu befürworten, kritisierten Frauen die Pathologisierung der Schwangerschaft, fokussiert auf das zur Person erklärte Ungeborene. Ein viel beachtetes Beispiel war der Kongress der Vereinigung Der Fötus als Patient, die 1989 anlässlich des 200. Jahrestages der Französischen Revolution dessen Rechte auf „Schutz und Zugang zu den modernsten Techniken, den neuesten Methoden der Datenverarbeitung und eine intelligente Mutter-Kind-Beziehung“ ausrief. Der Berliner Gynäkologe und Perinatalmediziner Erich Saling sah diese „revolutionäre“ Proklamation so: „Ich habe in Paris, als die Rechte des Feten proklamiert wurden (…) gesagt, der Fet ist eine Person. 95 Prozent unserer Klienten sind sozusagen gar keine Patienten, sondern Personen. Die sind nämlich gesund.“(7)

Die modernen Geburtshelfer propagierten das „Recht“ des „Fet“ auf pränatale Beurteilung sowie ein Recht darauf, bei schlechter Gesundheit nicht geboren, aber beforscht zu werden. Dass Frauen in diesem Unternehmen eine „Statistenrolle“ einnehmen und massive Kontrollen und umfassende Umgestaltungen des Schwangerschaftserlebens erfahren müssen, war Kern der begleitenden Proteste. Heute werden ganze Filme, 3D- Kopien und daraus gefertigte Skulpturen des Ungeborenen selbstverständlich als privates Angebot in gynäkologischen Praxen verkauft und erworben, und der Personenstatus des Ungeborenen dominiert die verschiedensten Debatten um Fortpflanzungsmedizin und pränatale Diagnostik.

Im Hier und Jetzt

Die angesprochenen Kritikfragmente gibt es auch heute noch. Aber die Erinnerung daran, dass die „Natur“ der Frau von zahlreichen ExpertInnen und durch die Existenz visualisierender Techniken und Laborverfahren geschaffen wurde, ist verblasst. Außerdem dominiert mittlerweile ein „Selbstbestimmungsbegriff“, der kaum mehr über die Grenzen individueller „Wahlmöglichkeiten“ hinausreicht. Im 21. Jahrhundert gilt die Existenz der Reproduktionsmedizin weitgehend als unabänderlich. Feministische Opposition und auch die allgemeinen öffentlichen Wortgefechte konzentrieren sich auf deren Innovationen und begleitende Deregulierungstendenzen: Hergabe von Eizellen junger Frauen aus armen Ländern und westeuropäischen Unterschichten; Präimplantationsdiagnostik von Laborembryonen; Social Freezing, um auch im höheren Alter schwanger werden zu können - sowie der damit ermöglichte Aufbau von Eizellbanken, die die Embryonenforschung ankurbeln. Die Ausgangstechnologie, die außerkörperliche Befruchtung, hat all diese beunruhigenden Verfahren und Angebote erst ermöglicht, wird aber öffentlich kaum mehr in Frage gestellt. Die Regelungen des Paragrafen 218 stehen seit langem nicht mehr in der Kritik, pränatale Untersuchungen gelten als normal. Und auch die Anbieter der Verfahren bleiben von Kritik weitgehend verschont.

Architektur eines Diskurses

Die leiblichen und biographischen Dimensionen, die Schwangerschaft für Frauen hat, werden dem „Embryo“ geopfert. Je nach Handlungskontext wird diese Figur von Fachleuten als Kreatur von ReproduktionsexpertInnen angesehen, hergestellt im Labor nur zum Zweck der Fortpflanzung, oder sie wird durch fachmännische Definitionen zur „embryonalen Substanz“, zum bloßen Material für den Verbrauch. Frauen werden dabei wahlweise als „fötales oder embryonales Umfeld“ oder als „Materiallieferantin“ behandelt. Die Schwangerschaft ist modelliert als „Produktionsprozess“ - entweder eines (gesunden) Kindes oder einer verwendbaren Körpersubstanz, die expertengestützt optimiert und genutzt werden muss.

Am Lebens- und Embryonenschutz orientierte Kreise nutzen die aktuellen wissenschaftlichen Übergriffe und flankierenden rechtlichen Deregulierungswünsche, um den „Schutz menschlichen Lebens“ im Paragrafen 218 und im Embryonenschutzgesetz zu unterstreichen. Dieses polarisierte Argumentationsmuster ist mittlerweile so dominierend, dass auch einige Feministinnen den „Embryonenschutz“ für wesentlich halten. Andere verteidigen das „Recht auf Abtreibung“ und Selbstbestimmung, um den Preis, damit reproduktive Zugriffe auf den Frauenleib grundsätzlich zu begrüßen.

Sowohl das Embryonenschutzgesetz von 1990 als auch der 1995 novellierte Paragraf 218 markieren die Schutzzone für „Embryonen“ als „menschliches Leben“ - ersteres vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, der Paragraf 218 ab Einnistung. Bekanntlich ist „menschliches Leben“ nicht mit vollem Lebensrecht ausgestattet, denn Abtreibung ist unter definierten Bedingungen straffrei.

Diese „Schutzzone“ bleibt umkämpft. Liberal gesinnte BioethikerInnen verweisen nicht nur gerne auf die Praxis der Abtreibung und pränatalen Diagnostik, um verbrauchende Embryonenforschung und neue reproduktive Dienstleistungen für legitim zu erklären. Sie behaupten vielmehr eine „Praxis des abgestuften Lebensrechtes“, um auch Tötungsambitionen bei geborenen Menschen - beispielsweise im Koma, mit Demenz oder mit geistiger Behinderung - diskutierbar zu machen. Diese Parallele gelingt nur, weil eine vorgängige Gleichsetzung von „Mensch“ oder „menschlichem Leben“ und „Embryo“ konstruiert wurde - in fachmännischen und öffentlichen Diskursen.

Feministische Gegenreden müssten Schwangerschaft wieder als einen körperlichen und seelischen Prozess thematisieren, den Frauen eingehen oder nicht eingehen. Sie müssten die körper- und machtpolitischen Dimensionen in den Blick nehmen. Das hieße: Die Interessenkonflikte zwischen „Frau“ und „Embryo“ zurückweisen, über die Kopplung von Mutterschaft und sozialer Anerkennung nachdenken, den Konsumentinnenstatus von Frauen und gynäkologischen DienstleisterInnen befragen. Auch die markt- und eigentumsförmigen Beziehungen zum eigenen Leib, die zu Ansprüchen auf fremde Eizellen führen, müssten wieder thematisiert werden - im umfassenden Sinne also das „Unternehmertum unserer Selbst“.

 

 

Fußnoten:

(1) Simone de Beauvoir: Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau, Hamburg 1982, S. 675.

(2) Lori B. Andrews: Reproductive Laws for the 1990, Newark/New Jersey, 1987.

(3) Maria Mies: Im Supermarkt der käuflichen Körperteile, in: Die tageszeitung, 01.08.87.

(4) Spiegel 3/1986: S. 170.

(5) 1986 in der Sendung Panorama.

(6) Katja Leyrer:„Krüppelschläge - Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau?”, in: Konkret 04/1989, S. 41-48.

(7)  Zitiert in: Erika Feyerabend: Der Fötus und die Französische Revolution, in: Schlangenbrut, 9.Jg., Nov. 1991, S. 17-20.