Armut steigt – Armutsbekämpfung Fehlanzeige

Soziale Spaltung ist in Deutschland und Europa mittlerweile ein Dauerthema. Auf Anfrage der Linkspartei stellt das Bundessozialministerium fest, dass seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 mindestens 14,5 Mio. Menschen in Deutschland mindestens einmal Hartz-Leistungen bezogen haben. Seit der Agenda 2010 geht es mit der Berliner Republik stetig bergauf. Selbst die große Wirtschafts- und Finanzkrise wurde locker weggesteckt. Doch zu welchem Preis?

Denn ein Faktum bleibt: Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung nimmt an diesem langen Aufschwung nicht teil. Rund zehn Mio. dieser BezieherInnen von Regelleistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch zählten als erwerbsfähig. Rund 4,4 Mio. Kinder unter 15 Jahren profitierten von Hartz IV-Leistungen.

Von erheblicher materieller Entbehrung waren laut einer aktuellen Meldung des Statistischen Bundesamts im vergangenen Jahr 4,4% der deutschen Bevölkerung betroffen, sie konnten etwa die Rechnungen für ihre Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen nicht bezahlen, ihre Wohnungen nicht angemessen beheizen oder keine einwöchige Urlaubsreise finanzieren. EU-weit lag der Anteil bei 8,1%.

Quer durch Parteien und Zivilgesellschaftsorganisationen wird daher der Ruf laut nach einer Abkehr von Hartz IV. Stattdessen müsste sich die Regierung um wirksame Armutsbekämpfung kümmern. Denn Millionen BürgerInnen in Deutschland sind von Armut bedroht. Es ist eine Illusion, sich von wirtschaftlichem Aufschwung und wirtschaftlicher Stabilität eine Linderung der Armutsproblematik zu erwarten. Millionen Minderjährige starten mit Hartz-Karrieren oder Erfahrungen sozialer Ausgrenzung ins weitere Leben. Aktuell gibt es 5,9 Mio. Hartz-IV-BezieherInnen – das sind rund 7% der Bevölkerung. Diese 5,9 Mio. EmpfängerInnen untergliedern sich in 4,3 Mio. Erwerbsfähige und 1,6 Mio. Nicht-Erwerbsfähige, vor allem die Kinder von Arbeitslosen.

Die Zahl der Langzeitbezieher beträgt 2,6 Mio. Für die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, ist Hartz IV längst kein Randproblem mehr, das nur Langzeiterwerbslose betrifft. Zehn Mio. BezieherInnen hätten sich durch eine undurchschaubare Bürokratie kämpfen müssen, um Miete und Existenzminimum zu sichern, immer unter Androhung von Sanktionen: »Sie haben nachweisen müssen, dass sie über keinerlei Vermögen mehr verfügen«, sagte Zimmermann.

Aber bei einem Großteil der Medien und in der Politik gilt das Thema Bekämpfung der sozialen Spaltung und Armut als Übertreibung oder gar Märchen. Das Hauptargument: Dem vielfach angeführten Armutsbegriff der Statistiker liege ja  der Vergleich mit dem »Normaleinkommen« zugrunde. Gemessen werde also nicht notwendigerweise Entbehrung oder gar Elend, sondern die Distanz zum Median, dem mittleren Einkommen in der Bevölkerung. Steigt dieses Medianeinkommen, zieht auch die Grenze für das statistische Armutsrisiko nach.

Gegenüber dieser relativen Betrachtung der Armut müsse man auf der »wirklichen« Armut bestehen. Erhebliche materielle Entbehrungen – also Armut im traditionellen Sinn – mussten 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamts 4,4% der Bevölkerung verkraften, und damit deutlich weniger als 2014, als es noch 5% der EinwohnerInnen waren. Also diese vier Prozent sind zu bedauern, aber die sind politisch und sozialpolitisch kein Problem.


Armutsgefährdung

Wir halten an einem Armutsbegriff fest, der sich auf das Normaleinkommen bezieht. 20,0% der Bevölkerung in Deutschland – das sind 16,1 Mio. Menschen – waren im Jahr 2015 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Seit dem Jahr 2008 ist dieser Anteil damit nahezu unverändert. Dies ist ein Ergebnis der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen in der gesamten Europäischen Union im betrachteten Zeitraum stets deutlich höher als in Deutschland (2015: 23,7%).

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Eine Person gilt in dieser Untersuchung als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze (die Person ist also von Einkommensarmut bedroht), ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen, oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung (bezogen auf die Erwerbsbeteiligung von Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren). Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft.

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Mit 16,7% der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland im Jahr 2015 von monetärer Armut bedroht. Das entsprach rund 13,4 Mio. Menschen. Der Anteil der armutsgefährdeten Personen ist damit genau so hoch wie 2014. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2015 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1.033 Euro im Monat und war damit höher als im Berichtsjahr 2014 (987 Euro im Monat). Für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag der Schwellenwert im Berichtsjahr 2015 bei 2.170 Euro im Monat.

4,4% der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2015 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen (2014: 5,0%). Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren z. B. nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.

9,8% der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung (2014: 10,0%) und damit in Haushalten, in denen die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder insgesamt weniger als 20% betrug. EU-weit waren 17,3 % der Bevölkerung von Armut bedroht, 8,1% von erheblicher materieller Entbehrung betroffen, und 10,5 % lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.



Dass die Entwicklung und das Ausmaß von Armut in anderen europäischen Ländern (etwa Griechenland mit deutlich mehr als 20%) in der Berliner Republik nicht sonderlich interessiert, und kaum kommentiert wird, mag angesichts der anhaltend günstigen ökonomischen Grundkonstellation hierzulande nicht weiter verwundern. Stattdessen wird viel Aufwand betrieben, um die unbestreitbare Armut beim europäischen Hegemon klein zu reden. So stellt denn die FAZ ihre Auswertung der EU-SILC-Zahlen unter das Motto »Armut geht in Deutschland deutlich zurück«.

Das tut sie deshalb, weil sie, wie auch andere Teile der ökonomischen und politischen Eliten dieser Republik, nur als arm gelten lässt, wer unter »erheblicher materieller Deprivation leidet«, also seine Miete und/oder auch die Stromrechnung nicht zahlen kann. Dagegen wird die Aussagekraft der Armutsrisikoquote, die den Anteil der Haushalte misst, die weniger als 60% des gesellschaftlichen Mittelwerts zur Verfügung haben, in Frage gestellt. Hält man sich nämlich an diesen Gradmesser von Armut, kommt man zu einer gänzlich anderen Einschätzung des Ausmaßes von Armut und damit der Vertiefung der sozialen Spaltung in der Berliner Republik.

Denn diese Armutsquote hat trotz guter ökonomischer Rahmenbedingungen und einem enormen Beschäftigungsaufbau auch in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Diese Entwicklungstendenz wird im Übrigen auch bei den anderen Befragungen wie dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamst oder dem Sozioökonomischen Panel (SOEP) gut dokumentiert.



Im Frühjahr 2017 soll mit Verspätung der neue Armuts- und Reichtumsbericht der schwarz-roten Bundesregierung erscheinen. Arbeits- und Sozialministerin Nahles, unter deren Ägide der Bericht erstellt wird, ist bekannt dafür, dass sie das Armutsproblem in der Republik gern kleinredet. Statt es anzupacken, hat sie sich gerade in den letzten Wochen durch noch mehr Repression gegenüber armen BürgerInnen hervorgetan. So sind in dem unter ihrer Federführung ausgearbeiteten und zum 1. August in Kraft getretenen 9. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch erhebliche Verschärfungen für EmpfängerInnen von Hartz IV vorgesehen. So müssen Arbeitslose jetzt mit drastischen Strafen von bis zu fünftausend Euro rechnen, wenn ihre Angaben unvollständig sind.

Dabei setzt schon das bisherige Sanktionsregime die Langzeitarbeitslosen unter menschenunwürdigen Dauerdruck. So haben die Job-Center nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von April 2015 bis März 2016 fast eine Million Leistungskürzungen (950.000 Kürzungen gegen 414.000 Leistungsbezieher) verhängt. Knapp siebentausend Menschen wurden die Mittel im März 2016 vollständig gestrichen. Besonders junge Menschen bis 25 Jahre, auch Minderjährige, sind von den Maßnahmen betroffen. Im vorigen Jahr waren 1.800 Sanktionierte erst fünfzehn und knapp 15.000 zwischen sechzehn und siebzehn Jahre alt.

Auch die Begrenzung von Sozialleistungen für EU-MigrantInnen ist das »Verdienst« der sozialdemokratischen Arbeitsministerin. Und die schäbige Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze um gerade einmal fünf Euro zum 1. Januar 2017 rechtfertigt die Ministerin mit dem ihr eigenen Zynismus. »Für viele ist das wenig Geld. Das ist kein gutes Auskommen. Aber im Verhältnis zu den niedrigen Einkommensgruppen, ist das eine faire Sache.«

Dagegen kritisierte der Paritätische Wohlfahrsverband, dass der »Regelsatz der Bundesregierung (…) die Menschen einfach nur aus(grenzt), statt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe zu ermöglichen«. Denn fast alle Ausgaben für gesellschaftliches Leben wie Café- oder Restaurantbesuche seien unverhältnismäßig gekürzt worden. So habe das Bundesministerium nicht die tatsächlichen Kosten für einen Kaffee in einem Restaurant einbezogen, sondern nur mit dem Warenwert für Kaffeepulver, Wasser und Kaffeefilter gerechnet. Zudem bemängelt der Verband, die Bundesregierung habe statistisch und wissenschaftlich nicht einwandfrei gearbeitet.

Für die Berechnung der Hartz-IV-Sätze wurden bis 2011 alle Ausgaben der einkommensschwächsten 20 Prozent betrachtet. Seit 2011 berechnet die Bundesregierung die Sätze nun aber anhand der Daten der unteren 15 Prozent. Damit habe die Bunderegierung laut Paritätischem Wohlfahrtsverband den Regelsatz um jeweils 20 Euro heruntergerechnet. Außerdem seien die Berechnungen zu den Kinderregelsätzen wissenschaftlich nicht belastbar, da es dafür keine statistisch verlässliche Datengrundlage gebe.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert deshalb von der Bunderegierung eine Anhebung des Regelsatzes ab 2017 für Erwachsene auf 520 Euro monatlich. Ein Satz, der nach den Berechnungen des Verbandes auf Grundlage des Statistikmodells der Bundesregierung angemessen wäre.