Von der Staatsableitung zum Europäischen Staatsapparate-Ensemble

Grundzüge und Debatten der materialistischen Staatstheorie

Die Paschukanis-Frage und die Rekonstruktion der Marx’schen Argumentation in der westdeutschen Staatsableitungsdebatte

Die klassische Kernfrage der historisch-materialistischen Diskussion um den modernen, bürgerlichen Staat wurde 1923 vom sowjetischen Staatsrechtler Eugen Paschukanis formuliert. Jener fragte:

„Warum bleibt Klassenherrschaft nicht das, was sie ist, d.h. die faktische Unterwerfung eines Teiles der Bevölkerung unter die andere? Warum nimmt sie die Form einer offiziellen staatlichen Herrschaft an, oder – was dasselbe ist – warum wird der Apparat des staatlichen Zwangs nicht als privater Apparat der herrschenden Klasse geschaffen, warum spaltet er sich von der letzteren ab und nimmt die Form eines unpersönlichen, von der Gesellschaft losgelösten Apparats der öffentlichen Macht an?“ (1970: 119f.).

Die Antwort auf diese Frage wurde dann intensiver erst im Anschluss an die Studierendenbewegung von 1968 gesucht und da Marx selbst nicht mehr dazu kam, den geplanten Band über den Staat zu schreiben, machten sich v.a. in Westdeutschland einige „kritische Kritiker“ (Marx/Engels, MEW 3: 33) daran, „mit deutscher Gründlichkeit“ (Kostede 1976: 154) aus den Marx’schen Schriften das Verhältnis von kapitalistischer Produktionsweise und modernem Staat zu rekonstruieren. Diese Debatte, die ihren Ausgangspunkt in einem Artikel von Wolfgang Müller und Christel Neusüß (1970) nahm, der der damaligen (SPD/FDP) „Reformkoalition“ und der damit einhergehenden wohlfahrtsstaatlich-keynesianischen Planungseuphorie eine „Sozialstaatsillusion“ vorhielt, versuchte vor allem zu zeigen, dass der Staat kein „neutrales Instrument“ darstellt, sondern grundlegend mit den Erfordernissen der kapitalistischen Akkumulation verwoben ist (Kannankulam 2009).

Insbesondere diejenigen Ansätze, die sich auf Marx’ Hauptwerk Das Kapital (MEW 23) bezogen, versuchten im Anschluss und analog zu Marx’ Wertformanalyse den Staat logisch zu begründen. Marx argumentierte im Kapital, dass der (Tausch-)Wert einer Ware sich nicht aus ihrem je konkreten Gebrauchswert bestimmen lässt, vielmehr ist das notwendig gemeinsame Dritte, das die Waren miteinander austauschbar sein lässt, die menschliche Arbeit. Jene ist die Substanz, die die Waren miteinander vergleichbar macht und, bezogen auf die durchschnittlich notwendige Arbeit um eine spezifische Ware herzustellen, zueinander äquivalent sein lässt. Die jeweils notwendige Zeit der für die Herstellung der einzelnen Waren verausgabten Arbeit drückt sich somit in den je unterschiedlichen Tauschwerten der Waren aus.

Gold wird nun aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften vielfach zu derjenigen Ware, in der sich der (Tausch-)Wert allgemein ausdrückt, es wird zu Geldware (MEW 23: 104ff.). In der Geldware, so Marx, werden die Widersprüche, dass die Waren ihren Tauschwert nicht aus ihren Gebrauchswerten erhalten, der Gebrauchswert mithin nur die Voraussetzung des Tauschwertes ist und ein konkreter Gebrauchswert – der der Geldware – zum Ausdruck und Erscheinungsform des Tauschwerts wird, in eine Form gebracht, „worin sie sich bewegen können“ (MEW 23: 118).

Mit dieser „Genesis der Geldform“ (MEW 23: 62) ist die Naturalisierung und Fetischisierung der Geldware (jener scheint ihr Wert „von Natur aus“ zuzukommen) zwar dekonstruiert, aber noch nicht praktisch behoben, da eine Gesellschaft, die die Verteilung und „Koordination“ ihrer Gesamtarbeit über den Markt vollzieht, notwendig auf eine Geldware angewiesen ist. In einer derart beschaffenen Gesellschaft besitzt ihre „eigene gesellschaftliche Bewegung [...] die Form einer Bewegung von Sachen, unter deren Kontrolle sie stehen, statt sie zu kontrollieren“ (MEW 23: 89).

Diese Argumentations- und Kritikfigur benutzten Marx und Engels ähnlich schon in der „Deutschen Ideologie“ bezogen auf den Staat. Dort schrieben sie:

 

„Dieses Sichfestsetzen der sozialen Tätigkeit, diese Konsolidation unseres eigenen Produkts zu einer sachlichen Gewalt über uns, die unsrer Kontrolle entwächst, unsere Erwartungen durchkreuzt, unsere Berechnungen zunichte macht, ist eines der Hauptmomente in der bisherigen geschichtlichen Entwicklung, und eben aus diesem Widerspruch des besonderen und gemeinschaftlichen Interesses nimmt das gemeinschaftliche Interesse als Staat eine selbständige Gestaltung, getrennt von den wirklichen Einzel- und Gesamtinteressen, an, und zugleich als illusorische Gemeinschaftlichkeit“ (MEW 3: 33).

 

D.h. also, dass, ähnlich wie Marx mit seiner Wertformanalyse im Kapital argumentierte, sich auch der Staat aus den Widersprüchen der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft begründet. Er konstituiert sich aus dem Widerspruch zwischen besonderen und gemeinschaftlichen Interessen einer zudem in Klassen gespaltenen Gesellschaft und ist letztlich die „illusorische“ Verkörperung der Gemeinschaftlichkeit und des „Gemeinwohls“.

Hiermit wäre eine Antwort auf die eingangs aufgeworfene Paschukanis-Frage gegeben: Die Besonderung des Staates als unpersönlicher, losgelöster Apparat der öffentlichen Macht ist die Bewegungsform des gesellschaftlichen Widerspruchs zwischen Einzel- und Gesamtinteressen in einer Gesellschaft, die auf unkoordinierter Privatarbeit beruht und zudem in Klassen gespalten ist.

Marx gibt im Kapital hieran anschließend noch eine weitere Begründung für die Notwendigkeit der Besonderung des Staates gegenüber der Gesellschaft. So schreibt er, die

 

„Waren können nicht selbst zu Markte gehen und sich nicht selbst austauschen. Wir müssen uns also nach ihren Hütern umsehn, den Warenbesitzern. Die Waren sind Dinge und daher widerstandslos gegen den Menschen […]. Um diese Dinge als Waren aufeinander zu beziehen, müssen die Warenhüter sich zueinander als Personen verhalten, deren Willen in jenen Dingen haust, so dass der eine nur mit dem Willen des andren, also jeder nur vermittelst eines, beiden gemeinsamen Willensakts sich die fremde Ware aneignet, indem er die eigne veräußert. Sie müssen sich daher wechselseitig als Privateigentümer anerkennen. Dies Rechtsverhältnis, dessen Form der Vertrag ist [...] ist ein Willensverhältnis, worin sich das ökonomische Verhältnis widerspiegelt“ (MEW 23: 99).

 

Marx argumentiert hier also, dass der Warentausch als Vertragsverhältnis ein Rechtsverhältnis ist, Rechtsverhältnisse sind also eine notwendige immanente Voraussetzung für Warentausch (vgl. Buckel 2007: 98ff.). Rechtsverhältnisse jedoch, die insbesondere im Konfliktfall nicht auch mit Zwang durchgesetzt werden können, sind letztlich keine. Entsprechend lässt sich hier argumentieren, dass eine mit Zwangsmitteln ausgestattete Instanz wiederum die Voraussetzung für Rechtsverhältnisse und somit für den Warentausch als Elementarform der kapitalistischen Produktionsweise ist. Und jene Instanz ist – in einer im Kern ähnlichen Argumentationsfigur – von Max Weber als Staat definiert worden, der das „Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht“ (Weber 1985: 822). Das staatliche Gewaltmonopol zur Durchsetzung von Rechtsverhältnissen im Konfliktfall zwischen Warenbesitzern ist also die logische, ko-konstitutive Voraussetzung für den Bestand und die Reproduktion der kapitalistischen Produktionsweise.

Der Staat, so diese an Marx anschließende logische Rekonstruktion oder Ableitung, ist in seiner Trennung oder Besonderung von der Produktion somit die notwendige Voraussetzung für eine einigermaßen reibungslose Reproduktion der kapitalistischen Akkumulation. Gleichzeitig, und darauf hat Claus Offe mit einer treffenden Formulierung aufmerksam gemacht, hat der Staat bzw. genauer dessen Personal als Steuerstaat ein „Interesse an sich selbst“ (2006a), was letztlich nichts anderes bedeutet, dass der moderne Staat als Steuerstaat strukturell an die Surplusgenerierung im kapitalistischen Akkumulationsprozess gekoppelt ist. Hierdurch muss die Vorstellung über diesen Staat eine radikale Transformation der Produktionsweise und ihrer immanenten Krisen bewerkstelligen oder gar steuern zu können, letztlich tatsächlich „illusorisch“ bleiben.

Mit dieser theoretischen Begründung hinsichtlich des notwendigen und widersprüchlichen Zusammenhangs von Staat und kapitalistischer Produktionsweise ist zwar einiges erreicht und geklärt, gleichwohl bleiben einige Probleme und Fragestellungen bestehen (vgl. Hirsch/Kannankulam/Wissel 2015). So ist etwa die Frage nach konkreten politischen Auseinandersetzungen und deren Auswirkung auf diesen logischen Zusammenhang noch nicht beantwortet. Ungeklärt bleiben somit die Frage nach der Relevanz der politischen Praxis und die Frage, weshalb sich Subjekte i.d.R. diesen abstrakten Erfordernissen der Anerkennung von Rechtsstaatsprinzipien und dem staatlichen Gewaltmonopol beugen. Auf dieser Abstraktionsebene lassen sich diese Fragen jedoch nicht klären, die Formanalyse des Staates kann den strukturellen Rahmen (und die damit einhergehenden Restriktionen) rekonstruieren, die Frage der konkreten politischen Auseinandersetzung und der konkreten Reproduktion der Produktionsverhältnisse ist jedoch auf einer anderen Ebene angesiedelt.

 

Die französische Debatte um den Staat: Althusser, Poulantzas und die Wiederentdeckung Gramscis

 

Und eben dieses Problem wurde, ebenfalls in den 1970er Jahren, im französischen Kontext von Louis Althusser thematisiert. Auch hier wurde nach dem Scheitern der 68er-Bewegung die Ermangelung einer Theorie des bürgerlichen Staates „als entscheidender strategischer und theoretischer Mangel angesehen“ und es wiederholte sich ähnlich wie nach dem 1. Weltkrieg die Erfahrung „dass die demokratisch organisierte Herrschaft der westlichen Industrieländer [...] sehr stabil ist und über enorme Möglichkeiten verfügt, einen ‚frontalen Angriff’ (Gramsci) auf die Herrschaftszentren der Bourgeoisie aufzufangen“ (Demirović 1987: 9).

Althusser zitiert Marx, wonach jedes Kind wisse, dass „eine Gesellschaftsformation, die nicht zur gleichen Zeit, wie sie produziert, auch ihre Produktionsbedingungen reproduziert, kein Jahr überleben würde“ (Althusser 2010: 37; MEW 32: 552). Und hinsichtlich der Frage, was genau nun die Reproduktion der Produktionsverhältnisse ausmache, identifiziert er v.a. die Notwendigkeit der Reproduktion der Arbeitskraft. Jene, so das zentrale Argument, muss v.a. „kompetent“ sein, um im Arbeitsprozess eingesetzt werden zu können (Althusser 2010: 41f.). Diese Kompetenzen werden jedoch außerhalb des Unternehmens erworben, v.a. in der Schule.

Mit dieser Fragestellung nimmt Althusser eine Perspektiverweiterung innerhalb der marxistischen Staatstheorie vor. Im Anschluss an Antonio Gramsci argumentiert er, dass jener den „einzigartigen“ Gedanken hatte, „dass der Staat sich nicht auf den (repressiven) Staatsapparat reduzieren lässt, sondern dass er auch – wie er sagte – eine Reihe von Institutionen der ‚Zivilgesellschaft‘ (‚societá civile’) umfasse: die Kirche, die Schulen, die Gewerkschaften usw.“ (2010: 53). Jene von ihm als Ideologische Staatsapparate bezeichneten Apparate haben v.a. die Aufgabe, in der Reproduktion der Produktionsweise die Subjekte in die herrschende Ideologie zu integrieren. Der zentrale Apparat, der die Kirche hierbei als vorherrschender Apparat abgelöst hat, ist die Schule (ebd.: 70). In jenem Apparat wird neben dem fachlichen „know how“, um sich in die bestehende Gesellschaftsformation einfügen zu können, auch noch das ‚richtige’ moralische, staatsbürgerliche, nationale Bewusstsein erworben (ebd.: 68). D.h. mit Althussers Argumentation lässt sich die oben angerissene Frage klären, wie es gelingt, dass sich die Subjekte i.d.R. „formgerecht“ verhalten. Mit dieser Argumentation gelingt es, die materialistische Staatstheorie zu erweitern und im Kontext der Frage der Reproduktion der Produktionsverhältnisse die ideologischen Staatsapparate in den Blick zu nehmen. Jene sind jedoch nicht konflikt- und widerspruchsfrei. Sie sind vielmehr die Orte, in dem versucht wird, die Formprinzipien des Rechts und des staatlichen Gewaltmonopols den Subjekten zu vermitteln bzw. sie zu formen – was auch scheitern kann.

Althusser brachte somit die zentrale Erkenntnis Gramscis wieder in die materialistische Staatstheorie, dass der Staat sich nicht nur auf die (repressiven) Staatsapparate im engeren Sinne erstreckt. Gramsci verarbeitete während seiner faschistischen Haft im Italien der 1920er Jahre damit die oben erwähnte Einsicht, dass der bürgerliche Staat trotz revolutionärer Erhebungen sich als äußerst stabil und widerstandsfähig erwiesen hat. In seiner Reflexion über die Frage, weshalb die russische Revolution mit dem Sturm auf den Winterpalast so erfolgreich sein konnte, hingegen die revolutionären Erhebungen in Italien und anderswo scheiterten, macht Gramsci insbesondere die Zivilgesellschaft als zentrales Element aus.

 

„Im Osten“, so Gramsci, „war der Staat alles, die Zivilgesellschaft war in ihren Anfängen und gallertenhaft; im Westen bestand zwischen Staat und Zivilgesellschaft ein richtiges Verhältnis, und beim Wanken des Staates gewahrte man sogleich eine robuste Struktur der Zivilgesellschaft. Der Staat war nur ein vorgeschobener Schützengraben, hinter welchem sich eine robuste Kette von Festungen und Kasematten befand“ (Gramsci 1991ff.: 874).

 

Die Zivilgesellschaft ist nach Gramscis Verständnis Teil des Staates, sie ist der vorgelagerte Raum der bürgerlichen Herrschaft. Genauer steht sie als Bereich des erweiterten Staates zwischen „ökonomischer Struktur und dem Staat mit seiner Gesetzgebung und seinem Zwang“ (Gramsci 1991ff.: 1267). Zu ihr werden Institutionen und Organisationen gezählt, die formell vom Staat getrennt sind, d.h. Vereine, Gelehrtengesellschaften, Kirchen, Clubs, intellektuelle Netzwerke und Medien ebenso wie Musikvereinigungen, Straßennamen, Kneipen etc. (Demirović 2007: 24f.). Und in diesem vorgelagerten Raum wird Herrschaft i.d.R. nicht über direkten Zwang ausgeübt, sondern in ihm wird um Hegemonie gerungen. Hegemonie meint in diesem Sinne nicht simple Vorherrschaft oder Dominanz, sondern unter Hegemonie versteht Gramsci, dass es einer ‚führenden’ Gruppe gelingt, ihr Partikularinteresse zu universalisieren. Es geht also darum,

 

„dass die herrschende Gruppe sich auf konkrete Weise mit den allgemeinen Interessen der untergeordneten Gruppen abstimmen wird und das Staatsleben als ein andauerndes Formieren und Überwinden von instabilen Gleichgewichten zu fassen ist [...], von Gleichgewichten, in denen die Interessen der herrschenden Gruppen überwiegen, aber nur bis zu einem gewissen Punkt, d.h. nicht bis zu einem engen ökonomisch-korporativen Interesse“ (Gramsci 1991ff.: 1584).

 

D.h. das enge ökonomisch-korporative Interesse der Bourgeoisie, aus der Ausbeutung der Ware Arbeitskraft einen Mehrwert zu realisieren, kann in unterschiedlicher Weise realisiert werden, durch rücksichtslose und brutale Behandlung der Arbeiter_innen, wie Marx dies im 8. und 24. Kapitel des Kapitals drastisch veranschaulicht, oder aber bspw. durch die Inkorporierung der Arbeiter_innen durch relativ hohe Löhne bei gleichzeitiger Dequalifizierung, wie dies Henry Ford prototypisch mit der Einführung der Fließbandproduktion und tayloristischer Arbeitsorganisation bewerkstelligen konnte (Hirsch/Roth 1986: 46-77).

Mit Gramsci ist somit die marxistische Perspektive auf den Staat grundlegend erweitert worden, vor dem Hintergrund des Scheiterns der Revolutionen im Westen identifiziert er im um die Zivilgesellschaft erweiterten, integralen Staat ein zentrales Element für die Stabilität bürgerlicher Herrschaft. Der Staat, so Gramsci, „ist politische Gesellschaft und Zivilgesellschaft, das heißt Hegemonie gepanzert mit Zwang“ (1991ff.: 783).

Wenn mit Gramsci nun das Ringen um Hegemonie im erweiterten, integralen Staat vor dem Hintergrund der notwendigen Trennung von politischer und ökonomischer Sphäre im Kapitalismus in den Blick genommen wurde, bleibt jedoch noch die Frage zu klären, wie sich nun die dabei herausbildenden instabilen Kompromissgleichgewichte in den Staat im engeren Sinne (die societá politica bei Gramsci) übersetzen. Oder anders formuliert: wie stehen das Ringen um Hegemonie, das vornehmlich in der Zivilgesellschaft ausgetragen wird und der Staat im engeren Sinne mit seinen Apparaten und Institutionen zueinander im Verhältnis?

Derjenige, der diese Frage im Umfeld der französisch-italienischen Debatten um den Staat ebenfalls in den 1970er Jahren am elaboriertesten behandelte, war Nicos Poulantzas. V.a. in seinem Hauptwerk Staatstheorie gelang es Poulantzas, die hegemonietheoretischen Überlegungen Gramscis – bei Poulantzas als Kräfteverhältnisse gefasst – mit der Analyse der staatlichen Apparate im engeren Sinne zusammenzubringen. In seiner berühmten Formulierung ist der Staat „als ein Verhältnis, genauer als die materielle Verdichtung eines Kräfteverhältnisses zwischen Klassen und Klassenfraktionen“ zu begreifen (Poulantzas 2002: 159).

Mit dieser Formulierung gelingt Poulantzas dreierlei: Erstens fasst er, wie oben mit Marx dargelegt, den Staat als Resultat bzw. Resultante eines widersprüchlichen gesellschaftlichen Verhältnisses; zweitens gelingt es ihm, den Staat im engeren Sinne in Relation zu den hegemonialen Auseinandersetzungen bzw. Kräfteverhältnissen im integralen Staat zu setzen und drittens ist mit der Betonung, dass der Staat nicht bloß die Verdichtung eines Kräfteverhältnisses ist, sondern die materielle Verdichtung dieser Verhältnisse, darauf verwiesen, dass die Konfiguration der staatlichen Apparate selbst wiederum innerhalb „formbestimmter“, materieller Strukturprinzipen sich bewegt, was der oben dargelegten formanalytischen Argumentation nahe kommt (Hirsch/Kannankulam 2006, Kannankulam 2008: 57ff.).

Insbesondere mit der Argumentation, dass Mechanismen der „strukturellen Selektivität“ (Offe 2006b) in Form etwa einer von Max Weber (1980: 122ff.) herausgestellten bürokratischen Verwaltungslogik oder aber Formen von „Nichtentscheidungen“ sowie Mechanismen der „Prioritätendetermination“ oder der „Filtrierung“ (Poulantzas 2002: 165f.) innerhalb der verschiedenen Staatsapparate dafür sorgen, dass eine Veränderung der Kräfteverhältnisse nicht unmittelbar durchschlägt, gelingt es ihm herauszustellen, wie sich die Form- und Strukturprinzipien konkret im Staat manifestieren. Mit dieser Analyse verarbeitet Poulantzas Gramscis Einsicht, dass der erweiterte integrale Staat mit seinen „Kasematten und Schützengräben“ (Gramsci 1991ff.: 874) dafür sorgt, dass die gesellschaftlichen Konflikte und Widersprüche aufgefangen, transformiert und in ein instabiles Kompromissgleichgewicht gebracht werden können. In seiner Trennung von der Ökonomie stellt das Ensemble der ideologischen, repressiven und ökonomischen Staatsapparate (Poulantzas 2002: 199; Althusser 2010), die Bedingung der Möglichkeit dafür dar, dass die Widersprüche innerhalb der herrschenden Klassen austariert werden können. Genauer gelingt es den herrschenden Klassen erst über das Terrain des Staates sich als „Block an der Macht“ zu konstituieren, durch die hegemoniale Führung einer oder mehrerer Fraktionen (Poulantzas 1975: 239). Darüber hinaus ermöglicht jene Trennung auch, dass zwischen dem Block an der Macht und den von Poulantzas als „Volksmassen“ bezeichneten subalternen Teilen der Gesellschaft Kompromisse geschlossen werden können. Diese können, nachdem sie die verschiedenen staatspparativen Selektivitätsmechanismen durchlaufen haben, durch den Staat auch gegen mächtige Interessengruppen durchgesetzt werden.

Eine weitere Stärke der Poulantzas’schen Argumentation liegt darin, dass er vor dem Hintergrund seiner Faschismusanalyse (1973) darauf verweist, dass die „relative Autonomie“ des Staates zwar die Bedingung der Möglichkeit für die Prozessierung der gesellschaftlichen Konflikte und Widersprüche darstellt, die relative Autonomie aber keineswegs „funktionalistisch“ gewährleistet ist. So kann es bspw. durch einen Militärputsch oder durch eine faschistische Massenbewegung geschehen, dass mächtige Gruppierungen die staatlichen Apparate besetzen und für ihre bornierten Zwecke zu instrumentalisieren suchen. Das Paradoxon dieser „Ausnahmestaaten“ ist aber, dass damit i.d.R. nur kurzfristig den Interessen der dahinterstehenden Fraktionen und Gruppierungen gedient ist. Denn die Außerkraftsetzung des über den demokratischen Staat-Zivilgesellschaftskomplex stattfindenden Ringens um Hegemonie führt mittelfristig dazu, dass die benachteiligten Fraktionen der herrschenden Klassen (als auch der subalternen Klassen) die staatlichen Apparate und Institutionen nicht mehr anerkennen und somit der Bestand der autoritären Herrschaft insgesamt prekärer wird.

Poulantzas sah nun in der Krise der 1970er Jahre ähnliche, von ihm als „autoritärer Etatismus“ gefasste Tendenzen am Wirken (Kannankulam 2008). Interessant an dieser Mitte der 1970er Jahre geleisteten Analyse ist, dass sie jüngst für die kritische Analyse der europäischen Krisenpolitiken seit 2008 genutzt und aktualisiert werden konnte (Bruff 2014; Kannankulam 2013; 2016; Sandbeck/Schneider 2013; Oberndorfer 2012a; Konecny 2012).

 

Internationalisierung des Staates und Europäisierung

 

Seit der Krise Mitte der 1970er Jahre wurde die staatstheoretische Diskussion darüberhinaus dadurch herausgefordert, dass die nationalstaatliche Verfasstheit der Welt zunehmend durch Inter- und Transnationalisierungsprozesse massive Transformationen durchlief. Vor dem Hintergrund erschöpfter Produktivitätsreserven der tayloristischen Arbeitsorganisation erwies sich der gesellschaftlich-institutionelle Rahmen des keynesianischen Wohlfahrtsnationalstaates zunehmend als „Hemmnis der Kapitalverwertung“ (Hirsch/Roth 1986: 80), gegen den auf der einen Seite sowohl die Arbeiter_innenklasse in Form sich massierender Streiks als auch die neuen sozialen Bewegungen mit vielfältigen Kritiken opponierten. Auf der anderen Seite forcierte das Kapital mit der räumlichen Verlagerung und Zerlegung der Produktion die „Neue Internationale Arbeitsteilung“ (Fröbel/Heinrichs/Kreye 1977), was neben dem Zusammenbruch des Bretton Woods-Systems der fixen Wechselkurse den fordistischen Wohlfahrtsstaat unter weiteren Druck setzte (vgl. Helleiner 1996). Neo-liberal ausgerichteten Akteur_innen gelang es in der Folge zusehends erfolgreicher, die Kräfteverhältnisse zu ihren Gunsten zu verschieben, was auch an den Wahlerfolgen Margaret Thatchers oder Ronald Reagans erkennbar wurde (Jessop 2002: 55ff.; Kannankulam 2008: 107ff.).

Wichtig sind hierbei zwei Dinge. So hat sich zum einen trotz dieser Transformationsprozesse hin zu einer Internationalisierung des Staates an der zuvor beschriebenen Grundkonstellation, der Notwendigkeit des Staates für die Reproduktion der kapitalistischen Gesellschaft auch durch die kapitalistische Globalisierung nichts geändert. Was sich jedoch verändert hat, ist die Institutionalisierung der politischen Form (Hirsch/Kannankulam 2009).

Zum anderen ist zu betonen, dass Staaten und staatliche Politiken diesen Internationalisierungs- bzw. Globalisierungsprozessen nicht passiv und äußerlich gegenüberstehen, sondern es sind bzw. waren, wie an den finanzökonomischen Liberalisierungsschritten bzw. der Implementierung monetaristischer Politiken erkennbar, politische Entscheidungen und Weichenstellungen in den (fordistischen Wohlfahrts-)Nationalstaaten selber, die zu den skizzierten Prozessen geführt haben. Entsprechend lässt sich auch der neue Schub des Europäisierungsprozesses seit Ende der 1980er Jahre als ein Element und eine Reaktion auf diese zunehmenden Internationalisierungsprozesse infolge der Krise des Fordismus deuten. Patrick Ziltener (1999) argumentiert in diesem Zusammenhang, dass der jüngere europäische Integrationsprozess getragen ist von einer „wettbewerbsstaatlichen Integrationsweise“, hinter der v.a. transnational ausgerichtete neoliberale Kapitalfraktionen stehen (vgl. van Apeldoorn 2002, Bieling/Steinhilber 2000).

Insbesondere am jüngeren Europäisierungsprozess lässt sich zeigen, dass die von spezifischen Akteur_innen vorangetriebene neoliberale „Globalisierung“ auch zu einer (inter- bzw. transnationalen) Rekonfiguration der Staaten und ihrer Apparate geführt hat (vgl. Wissel 2007). Vor dem Hintergrund der oben dargelegten staatstheoretischen Argumentation ist unser Vorschlag, die EU als transnationales bzw. multiskalares Staatsapparate-Ensemble zu fassen (Buckel/Georgi/Kannankulam/Wissel 2014). Getragen von miteinander im Konflikt stehenden Akteurskonstellationen, die versuchen, ihr Partikularinteresse innerhalb dieses transnationalen Staatsapparate-Ensembles durchzusetzen und hegemonial werden zu lassen, sind die substaatlichen, staatlichen aber auch die supranationalen Apparate und Institutionen der EU mit Poulantzas „materielle Verdichtungen von Kräfteverhältnissen“. Allerdings besitzen insbesondere die supranationalen EU-Apparate, da die EU eben (noch) kein Staat ist, nicht die gleiche Kohärenz und Durchsetzungsfähigkeit, wie die nationalstaatlichen Apparate. Infolge dessen kennzeichnet sich die Herausbildung eines „instabilen Kompromissgleichgewichts“ innerhalb dieses Apparate-Ensembles, das zudem durch die starke Exekutivlastigkeit der EU ohnehin schon ein elementares demokratisches Defizit aufweist, als extrem fragil. Entsprechend lässt sich sagen, dass die Exekutivlastigkeit der EU-Apparate innerhalb des europäischen Staatsapparate-Ensembles es mächtigen Akteur_innen zwar ermöglicht, ihre kurzfristigen Interessen teilweise unter Umgehung der nationalstaatlichen parlamentarischen Verfahren voranzutreiben. Dies hat aber, ähnlich wie Poulantzas dies für die Ausnahmestaaten oder den autoritären Etatismus argumentierte, den Preis einer nur schwachen hegemoniale Verankerung dieser Interessen, wie seit einiger Zeit wieder deutlich erkennbar wird (vgl. den Beitrag von Jens Wissel in diesem Heft).

 

Fazit

 

Die Antwort auf die Frage von Eugen Paschukanis liegt also darin, dass die Widersprüche der kapitalistischen Produktionsweise eine von der Ökonomie getrennte Instanz zur Voraussetzung haben; die Trennung von politischer und ökonomischer Herrschaft ist somit eine zentrale Bedingung der Möglichkeit für die Reproduktion dieser von Widersprüchen und Konflikten durchzogenen Produktionsweise. Gleichzeitig ist der Staat als mit dem Gewaltmonopol ausgestattete Instanz, die in der Lage ist, das Recht als Voraussetzung der Warenverhältnisse durchzusetzen, trotz seiner Besonderung von der Ökonomie nicht wirklich unabhängig vom kapitalistischen Akkumulationsimperativ. Als Steuerstaat hat das staatliche Personal ein „Interesse an sich selbst“ bzw. daran, dass der kapitalistische Akkumulationsprozess nicht grundlegend beeinträchtigt wird; Staat und Kapital stehen somit in einem widersprüchlichen Trennungs-Verbindungsverhältnis zueinander, die Autonomie des Staates ist somit mit Poulantzas nur eine relative oder relationale.

Von dieser theoretischen Grundlegung ausgehend konnte mit Althusser, Gramsci und Poulantzas gezeigt werden, wie diese Strukturprinzipien mit konkreter politischer Praxis im erweiterten, integralen Staat in Verbindung stehen. Insbesondere mit Gramscis Hegemonietheorie ist es möglich, die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen in Relation zum Staat im engeren Sinne zu bringen, was wiederum von Poulantzas mit seiner Formulierung des Staates als materieller Verdichtung gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse konkreter analysiert werden kann (vgl. Buckel et al. 2014). Poulantzas’ Verdienst ist es darüber hinaus, darauf hinzuweisen, dass der Bestand der relativen Autonomie des Staates keineswegs funktionalistisch gesichert ist; insbesondere innerhalb des Europäischen Staatsapparate-Ensembles ist dies ein latentes Problem. Und wie unlängst in der Bearbeitung der „Eurokrise“ zu sehen, besteht darin auch immer die Gefahr der autoritären Verhärtung innerhalb dieses Staatsapparateensembles – was dann jedoch die hegemoniale Absicherung von Herrschaft insgesamt gefährden kann (vgl. Bieling 2011, 2013; Oberndorfer 2012a,b; Kannankulam 2016): Ausgang offen.

 

Literatur

 

Althusser, L. 2010: Ideologie und ideologische Staatsapparate. Hamburg

Apeldoorn, B. van 2002: Transnational Capitalism and the struggle over European Integration. London

Bieling, H.-J. /Steinhilber, J. 200 Hg.): Die Konfiguration Europas. Münster

Bieling, H.-J. 2011: EU-Verfassungspolitik und Wirtschaftsregierung. Krisenkonstitutionalismus gegen Volkssouveränität und Demokratie. In: Widerspruch 61, 61-70

-2013: Die krisenkonstitutionalistische Transformation des EU-Imperiums: zwischen autoritärer Neugründung und innerem Zerfall. In: Das Argument 301, 34-46

-2014: The Rise of Authoritarian Neoliberalism. In: Rethinking Marxism 26, 113-129

Buckel, S. 2007: Subjektivierung und Kohäsion. Zur Rekonstruktion einer materialistischen Theorie des Rechts. Weilerswist

Buckel, S./Georgi F./Kannankulam, J./Wissel, J. 2014: Theorie, Methode und Analysen kritischer Europaforschung. In: Forschungsgruppe „Staatsprojekt Europa“ (Hg.): Kämpfe um Migrationspolitik. Theorie, Methode und Analysen kritischer Europaforschung. Bielefeld, 15-86

Demirović, A. 1984: Nicos Poulantzas. Eine kritische Auseinandersetzung. Hamburg

-2007: Politische Gesellschaft – zivile Gesellschaft. Zur Theorie des integralen Staates bei Antonio Gramsci. In: Buckel, S./Fischer-Lescano, A. (Hg.): Hegemonie gepanzert mit Zwang. Zivilgesellschaft und Politik im Staatsverständnis Antonio Gramscis. Baden-Baden, 21-41

Fröbel, F./Heinrichs, J./Kreye, O. 1977: Die neue internationale Arbeitsteilung. Hamburg

Gramsci, A. 1991ff.: Gefängnishefte. Kritische Gesamtausgabe in 10 Bänden. Hamburg

Helleiner, E.. 1996: States and the Reemergence of Global Finance. From Bretton Woods to the 1990s. Ithaca/London

Hirsch, J./Roth, R. 1986: Das neue Gesicht des Kapitalismus. Vom Fordismus zum Post-Fordismus. Hamburg

Hirsch, J./Kannankulam, J. 2006: Poulantzas und Formanalyse. In: Bretthauer, L./Gallas, A./Kannankulam, J./Stützle, I. (Hg.): Poulantzas lesen. Zur Aktualität marxistischer Staatstheorie. Hamburg, 65-81

-2009: Die Räume des Kapitals. Die politische Form des Kapitalismus in der ‚Internationalisierung’ des Staates. In: Hartmann, E./Kunze, C./Brand, U. (Hg.): Globalisierung, Macht und Hegemonie. Münster, 181-211

Hirsch, J./Kannankulam, J./Wissel, J. 2015: Die Staatstheorie des ‚westlichen Marxismus’. Gramsci, Althusser, Poulantzas und die so genannte Staatsableitung. In: Dies. (Hg.): Der Staat der bürgerlichen Gesellschaft. Zum Staatsverständnis von Karl Marx. Baden-Baden, 93-119

Jessop, B. 2002: The Future of the Capitalist State. Cambridge

Kannankulam, J. 2008: Autoritärer Etatismus im Neoliberalismus. Hamburg

-2009: Zur westdeutschen Staatsableitungsdebatte der siebziger Jahre. Hintergründe, Positionen, Kritiken. In: Associazone delle Talpe/Rosa-Luxemburg Initiative Bremen (Hg.): Staatsfragen. Einführung in die materialistische Staatskritik. Berlin, 42-57

-2013: Die Eurokrise zwischen miteinander ringenden Hegemonieprojekten und Autoritärem Etatismus. In: Eis, A./Büsing, H./Klöpper, M. (Hg.): Demokratie in der Krise – Krisenpolitik und demokratische Legitimation,. Oldenburg, 17-34

-2016: Der Verfall der Demokratie: Autoritärer Etatismus. Zur Aktualität von Nicos Poulantzas im Kontext der Finanz- und „Eurokrise“. In: Demirović, A. (Hg.): Transformation der Demokratie - demokratische Transformation. Münster, 35-47

Kannankulam, J./Georgi, F. 2012: Das Staatsprojekt Europa in der Krise. Die EU zwischen autoritärer Verhärtung und linken Alternativen. In: Rosa Luxemburg Stiftung Brüssel (Hg.): http://rosalux-europa.info/userfiles/file/Staatsprojekt-Europa-Okt-2012.pdf, (02.02.2015)

Konecny, M. 2012: Die Herausbildung einer neuen Economic Governance als Strategie zur autoritären Krisenbearbeitung in Europa – gesellschaftliche Akteure und ihre Strategien. In: Prokla 168, 377-394

Kostede, N. 1976: Die neuere marxistische Diskussion über den bürgerlichen Staat. Einführung – Kritik – Resultate. In: Gesellschaft. Beiträge zur Marxschen Theorie 8/9, Frankfurt, 150-197

Marx, K.; Engels, F. 1845/1846: Die Deutsche Ideologie. In: Marx-Engels-Werke (MEW) Bd. 3, Berlin

Marx, K. 1872/1873: Das Kapital. In: MEW Bd. 23, Berlin

Müller, W./Neusüß, Chr. 1970: Die Sozialstaatsillusion und der Widerspruch von Lohnarbeit und Kapital. In: Sozialistische Politik 6/7, 4-67

Neumann, F. 1980: Die Herrschaft des Gesetzes. Frankfurt

Oberndorfer, L. 2012a: Hegemoniekrise in Europa. Auf dem Weg zu einem autoritären Wettbewerbsetatismus? In: Forschungsgruppe Staatsprojekt Europa (Hg.): Die EU in der Krise. Münster, 12-49

-2012b: Der Fiskalpakt – Umgehung der ‚europäischen Verfassung’ und Durchbrechung demokratischer Verfahren? In: Juridikum 2, 168-181

Offe, C. 2006a: Reformpolitik und das Interesse des Staates an sich selbst. In: Borchert, J./ Lessenich, S. (Hg.): Strukturprobleme des kapitalistischen Staates. Frankfurt am Main, New York, 127-152

-2006b: Klassenherrschaft und politisches System. Die Selektivität politischer Institutionen. In: Borchert, J./Lessenich, S. (Hg.): Strukturprobleme des kapitalistischen Staates. Frankfurt am Main, New York, 95-126

Poulantzas, N. 1973: Faschismus und Diktatur. Die kommunistische Internationale und der Faschismus. München

-1975: Klassen im Kapitalismus – heute. Hamburg

-2002: Staatstheorie. Politischer Überbau, Ideologie, Autoritärer Etatismus. Hamburg

Paschukanis, E. 1970: Allgemeine Rechtslehre und Marxismus. Frankfurt am Main

Sandbeck, S./Schneider, E. 2013: From the Sovereign Debt Crisis to Authoritarian Statism. In: New Political Economy 19, 847-871

Weber, M. 1980: Wirtschaft und Gesellschaft. Tübingen

Wissel, J. 2007: Die Transnationalisierung von Herrschaftsverhältnissen. Zur Aktualität von Nicos Poulantzas’ Staatstheorie. Baden-Baden

Ziltener, P. 1999: Strukturwandel der europäischen Integration. Die Europäische Union und die Veränderung von Staatlichkeit. Münster