Hefteditorial iz3w 376 (Januar/Februar 2020)

Mord verjährt nicht!

Am 7. Januar jährt sich der Todestag von Oury Jalloh zum 15. Mal. Der Asylbewerber aus Sierra Leone verbrannte 2005 in einer Polizeizelle in Dessau, während er an Händen und Füßen gefesselt war. Ein neues Gutachten nährt nun einmal mehr die schreckliche Vermutung, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten ermordet wurde, um damit Spuren zu vertuschen.
Doch der Reihe nach. Die hanebüchene Erzählung der Polizei zu dem Fall geht so: Der stark alkoholisierte Jalloh wurde gefesselt auf eine Matratze in der Zelle gelegt. Später soll er die Matratze selbst mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Der Feueralarm wird von den diensthabenden Beamten ignoriert, die Gegensprechanlage der Zelle leise gedreht. Elf Minuten später wird die Zellentür geöffnet. Oury Jalloh stirbt an einem Hitzeschock, seine Leiche ist stark verkohlt.

Von Anfang an gab es massive Ungereimtheiten im Fall Oury Jalloh (siehe iz3w 343). So wurde beispielsweise nie geklärt, woher das Feuerzeug kam, mit dem Jalloh sich selbst angezündet haben soll. Bei seiner Verhaftung wurde keines gefunden, drei Tage nach seinem Tod tauchte es jedoch in der Asservatenliste auf. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hielt daher von Anfang an die Suizidthese für unhaltbar und forderte die Aufklärung des Falls. Für ihre öffentlichen Aktionen unter dem Leitspruch »Oury Jalloh, das war Mord!« wurde sie von den Strafverfolgungsbehörden mit Repression überzogen.
In einem Prozess musste sich der Dienstgruppenleiter Andreas S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, ein weiterer Beamter wegen fahrlässiger Tötung. Ende 2008 wurden beide freigesprochen. Was von dem Prozess zu halten ist, fasste der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff so zusammen: Das Urteil sei »einfach nur ein Ende, das formal sein musste«. Er warf der Dessauer Polizei Schlamperei und Falschaussagen vor, durch die ein rechtsstaatliches Verfahren und die Aufklärung des Falls verhindert wurden. Steinhoff endete mit den Worten: »Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendetwas zu sagen.« Im Revisionsverfahren wurde Andreas S. schließlich 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt.
Später kam ein von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in Auftrag gegebenes Brandgutachten zu dem Schluss, dass der Brand in der Zelle in diesem Ausmaß nur durch den Einsatz von Brandbeschleuniger möglich war. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Dessau neue Ermittlungen ein. Im Juni 2017 wurde ihr der Fall von der Generalstaatsanwaltschaft entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben. Diese stellte die Ermittlungen ein – und das, obwohl aus den Akten der Staatsanwaltschaft Dessau hervorgeht, dass Jalloh vermutlich getötet wurde und konkrete Verdächtige in der Dessauer Polizei benannt wurden.
Anfang 2019 stellte Oury Jallohs Familie einen Antrag auf Klageerzwingung, der am 23. Oktober abgelehnt wurde. Wenige Tage später sorgte das neue Gutachten für Schlagzeilen. Der Radiologe Boris Bodelle kommt darin zu dem Ergebnis, dass Jalloh einen Schädel- und einen Rippenbruch erlitten hatte und diese Verletzungen vor seinem Feuertod eingetreten sein mussten. Damit wird ein Motiv für den Mord an Jalloh deutlich: die Vertuschung von Polizeigewalt.
Bereits vor Jalloh kamen zwei Menschen in oder unmittelbar nach dem Gewahrsam in der Dessauer Wache unter ungeklärten Umständen ums Leben: 1997 wurde Hans-Jürgen Rose wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet, kurz nach seiner Entlassung wurde er schwerverletzt nahe der Wache gefunden und starb im Krankenhaus. 2002 wurde der Obdachlose Mario Bichtemann tot in derselben Zelle gefunden, in der auch Jalloh starb. Todesursache: Schädelbasisbruch. Bei den in diesen Fällen diensthabenden Beamten handelte es sich teils um dieselben wie bei Jalloh.

Beim Fall Oury Jalloh handelt sich um einen der größten Polizei- und Justizskandale seit Jahrzehnten in Deutschland. Weitere Ermittlungen wären theoretisch möglich, sind aber unwahrscheinlich. Ein von der Fraktion der Linkspartei im Landtag von Sachsen-Anhalt geforderter Untersuchungsausschuss wurde unlängst abgelehnt. Stattdessen hat der Rechtsausschuss des Landtags zwei Einzelpersonen beauftragt, die Akten im Fall Jalloh zu begutachten. Viel ist davon nicht zu erwarten.
Jallohs Angehörige haben deshalb angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Dabei werden sie weiterhin von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh unterstützt.

Auch 15 Jahre nach seinem Tod schließen wir uns ihrer Einschätzung an: Oury Jalloh, das war Mord!