Raus aus den Kinderschuhen!

Hochschulreformen und die Gleichstellung der Geschlechter

Ob "leaky pipeline", gläserne Decke oder offene Abwertung: Frauen erfahren heute an Hochschulen oft, was es heißt, sich zwischen Karriere und Privatleben entscheiden zu müssen. Und selbst wenn sie alles darauf setzen, einen klassischen männlichen Lebenslauf zu haben, in dem Kinder oder die Pflege von Angehörigen wenig bis keinen Platz haben, müssen sie dem männlichen Kollegen weichen. Diese Situation ist nicht neu, wie Patrick Weißler nachzeichnet.

Seit dem 19. Jahrhundert kämpfen Frauen aktiv für ihren Platz an den Universitäten in Deutschland. Viele dieser Auseinandersetzungen mündeten in den 1960er und 70er Jahren in Hochschulreformen und offenen Auseinandersetzungen am Campus. Die Konsequenzen sind bis heute noch zu spüren.

Von der Ordinarien- zur Gruppenuniversität

Frauen waren seit den Anfängen des Frauenstudiums, Anfang des 20. Jahrhunderts, auf allen Ebenen der Hochschule unterrepräsentiert. Ein großer Fortschritt in der Möglichkeit der Mitsprache von Frauen an der Universität war ein indirekter. Im Zuge des Versuchs der Enthierarchisierung der Universitäten Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre durch den Umbau der Universitätsstrukturen gewannen auch Frauen an Mitspracherecht. Dies war durch das Neudefinieren von Gruppen an der bisher von den Lehrstuhlinhabern geführten Universität, den sogenannten Ordinarien, möglich. Diesen neu geschaffenen Gruppen wurden dann mehr Mitspracherechte eingeräumt.1 Dabei gab es Bundesländer wie Bremen oder Hamburg, die in der akademischen Selbstverwaltung die professorale Mehrheit nun nicht mehr vorsahen und damit eine der fortschrittlichsten Hochschulgesetze ihrer Zeit verabschiedeten. Dies rührte u.a. daher, dass es eine Parität zwischen Professoren auf der einen Seite und Dozent*innen, Assistent*innen und Studierenden auf der anderen Seite gab und die Machtverhältnisse somit neu geregelt waren.2

Damit war es den Frauen, die mittlerweile nicht nur als Studentinnen, sondern auch als Assistentinnen oder Dozentinnen an der Universität angekommen waren, möglich, innerhalb der Universität die Hochschulpolitik mitzugestalten. Immerhin waren es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zum großen Teil die Professoren gewesen, die sich vehement gegen das Frauenstudium und die Anstellung von Frauen an der Universität gewehrt hatten.3

Im Jahr 1973 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht auf Klagen von Professoren aus Niedersachsen unter anderem, dass die Gruppe der Professoren wieder über die Mehrheit der Stimmen in Angelegenheiten, die Forschung, Lehre oder Berufungen betrafen, verfügen müsse.4

Andreas Keller schreibt dazu: "Die ursprüngliche Idee der Gruppenhochschule war damit definitiv vereitelt.", und "[d]as im Dezember 1975 verabschiedete Hochschulrahmengesetz engte die Mitbestimmungsmöglichkeiten nichtprofessoraler Hochschulmitglieder noch weiter ein, als es das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte"5. Die Idee der "demokratischen Gruppenhochschule" hat sich damit zu einer "professorendominierten Gruppenhochschule" gewandelt.6 In diesem Zuge schrumpfte erneut die Gestaltungsmöglichkeit von Frauen an den Hochschulen, die sich nun wieder der professoralen - fast rein männlichen - Mehrheit gegenüber sahen.

Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück

Kellers Bewertung der Situation kam unter anderem im Paragraphen 38 Absatz (3) des Hochschulrahmengesetzes von 1976 zum Ausdruck, der die absolute professorale Mehrheit "[i]n allen Gremien mit Entscheidungsbefugnissen" betreffend der "Forschung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre [und der] Berufung"7 verlangte.

Doch auch in anderen Bereichen wurde im HRG unter gleichstellungspolitischer Sicht kein Schritt nach vorne gewagt. Denn, obwohl nun "die öffentliche Ausschreibung von Professuren erstmals gesetzlich festgelegt"8 wurde, mussten diese eine "pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird"9 vorzeigen können. Welche Maßstäbe oder Kriterien hierbei allerdings von den (mehrheitlich) von Männern besetzten Gremien angelegt wurden, ist dabei nicht klar nachzuweisen. Dass sich hier die Angst vor Konkurrenz zeigt, ist allerdings auch nicht von der Hand zu weisen, denkt man an Schriften wie die von Hans Anger (siehe Fußnote 3).

Es kann festgestellt werden, dass es nun keine Debatte mehr gab, ob Frauen allgemein an deutschen Hochschulen zugelassen wurden oder nicht. So wurde in Paragraph 27 (1) festgehalten, dass "[j]eder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes […] zu dem von ihm gewählten Hochschulstudium berechtigt [ist], wenn er die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweist". Dies zeigt, dass sich die Tatsache, dass Frauen an Hochschulen studieren und arbeiten, mittlerweile normalisiert hatte und die Zulassung nicht mehr nur noch vereinzelt und ausnahmsweise erteilt wurde - zumindest im Vergleich zur Jahrhundertwende, 76 Jahre zuvor.

Was allerdings einen der größten Einschnitte für Frauen zu dieser Zeit darstellte, war die im Paragraph 10 erstmals festgeschriebene Regelstudienzeit. Gaby Zipfel schreibt dazu: "Erhöhter Leistungs- und Konkurrenzdruck, Maßnahmen zur Aussiebung und Disziplinierung der Auszubildenden sowie […] Regelstudienzeiten und eine inhaltliche Studienreglementierung machen das Schlagwort der Chancengleichheit zur Farce"10. Weiter schreibt sie, dass unter anderem Regelstudienzeiten "noch wesentlich mehr Frauen als bisher von einem Studium zurückschrecken" lassen, da "[d]ie materielle Misere an den Hochschulen, total überfüllte Seminare, die Doppelbelastung der Frauen mit Kindern […] den Abschluß eines Studiums innerhalb der Regelstudienzeiten so gut wie unmöglich [machen]"11.

Die Autorin spricht dabei mehrere Punkte an. Unter anderem den sogenannten "Doppelbeschluss" oder "Öffnungsbeschluss" von 1977, in dem festgehalten wurde, "die Hochschulen für alle Studierenden grundsätzlich weiter offen zu halten, aber ihre Finanzierung auf dem damaligen Niveau einzufrieren"12. Dies hatte natürlich zur Folge, dass es einen Investitionsstau bzgl. des Ausbaus von Universitäten gab, die Studierendenzahlen aber weiter anstiegen. Es resultierte ein sich bis heute durchziehender Prozess der vollen Hörsäle und somit oftmals eingeschränkten Lernsituation für die Studierenden. Hinzu kommt die damals vorherrschende gesellschaftliche Situation, dass Frauen hauptsächlich für die Care-Arbeit zuständig waren, nun aber auch studieren durften und, aufgrund von individuellen ökonomischen Situationen, auch darauf angewiesen waren arbeiten zu gehen bzw. sich weiterzubilden.13

Ausschlaggebend für die "Gestaltung der Studienordnung […] und die Berechnung von Studentenzahlen bei der Hochschulplanung" war die Regelstudienzeit, die außer "in besonders begründeten Fällen"14 vier Jahre nicht überschreiten sollte.

Und nachdem in den entsprechenden Kommissionen, Ausschüssen und Gremien zur Erstellung der Prüfungs- und Studienordnungen eine professorale Mehrheit nötig ist, um Beschlüsse zu fassen und gerade dort eine männliche Mehrheit üblich war, war auch nicht zu erwarten, dass damals die weibliche Lebensrealität als solche wahrgenommen wurde und Studiengänge danach ausgerichtet wurden.

Änderung des HRG 1985

Die hochschulpolitischen Entwicklungen der 70er Jahre zeigen, dass "Frauen die Hochschulformierung nicht egal sein kann, weil sie ihre elementarsten Interessen an der Uni bedroht"15. Und auch Keller meint, "[d]ie HRG-Novelle von 1985 hat die Idee der Gruppenhochschule", und damit natürlich auch alles, was die demokratisierende Idee dahinter war, "schließlich vollends verstümmelt"16. Bemerkenswert ist an dieser Stelle aber die Tatsache, dass die Benachteiligung von Frauen mit der dritten Änderung des Hochschulrahmengesetzes offiziell anerkannt worden ist.17 "Erst ab 1980 wurde in der Hochschulpolitik der geringen Repräsentanz von Frauen im Wissenschaftsbetrieb durch rechtliche Regelungen Rechnung getragen"18. Dies geschieht durch den erstmal recht banalen Satz: "Die Hochschulen wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile hin"19. Allerdings wurde diese Ergänzung unter Paragraph 2 als zweiter Absatz eingefügt und ist damit nun eine der zentralen Aufgaben der deutschen Hochschulen - keine 85 Jahre, nachdem die ersten Frauen sich offiziell an Hochschulen immatrikulieren durften.

"In der Umsetzung wurden Verfahrensrichtlinien für Stellenbesetzungen erlassen und das Amt der Frauenbeauftragen etabliert"20. Dies wurde dann allerdings von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt.21 Und auch wenn damit rückblickend noch nicht das große Ziel erreicht war, im Wissenschaftsbetrieb gleichgestellt arbeiten zu dürfen, so war es doch endlich eine Annäherung an Artikel 3 des Grundgesetzes, der eigentlich auch Hochschulen verpflichtet danach zu agieren. Blome schreibt dazu in ihrem Handbuch zur Gleichstellungspolitik an Hochschulen: "Mit der doppelten Normsetzung - der Förderung von Gleichberechtigung und dem Diskriminierungsverbot - bilden Art. 3 Abs. 2 und 3 die Basis für jede gleichstellungspolitische Argumentation"22.

Dass es also ein langer und steiniger Weg war, endlich auch eine gesetzliche Bestimmung zu finden, die die Gleichbehandlung an Hochschulen von Mann und Frau regelt - immerhin knapp 40 Jahre länger als es gebraucht hat, dies im Grundgesetz zu verankern - ist hier (nur) skizziert worden.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Als letzter Punkt soll hier die ökonomische Situation von Studentinnen, beispielhaft am BAföG, betrachtet und thematisiert werden. Das BAföG wurde 1971 als Nachfolgegesetz des Ausbildungsförderungsgesetzes erlassen und wurde bis 1981 siebenmal direkt und zweimal durch andere Gesetze indirekt geändert. Zipfel schrieb dann auch 1979, dass sich die soziale Lage der Studierenden ständig verschlechtere und dies "Frauen wiederum besonders hart trifft, weil die gewährten Stipendien erstens nur einem Bruchteil von Studenten zugute kommen, zweitens bei weitem nicht ausreichen, weshalb gejobbt werden muß"23. An der Ausbildung der Töchter wurde von Seiten der Eltern zudem oft gespart. Dies hat sich schon früher gezeigt, als Frauen noch nicht oder erst seit kurzem an den Hochschulen zugelassen waren. Auch dort hatten sie schon damit zu kämpfen, finanziell von ihren Kommilitonen abgehängt zu werden.24 Um aber eine Chancengleichheit im Bildungswesen herzustellen, wollte der Gesetzgeber 1971, dass "folgende wesentlichen Prinzipien ihren Niederschlag [finden]:

  • Rechtsanspruch auf Förderung
  • kostendeckende Ausbildungsförderung
  • Förderung auf reiner Zuschußbasis
  • Pflicht zur Überprüfung und ggf. Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge im Abstand von 2 Jahren"25

Im Folgenden soll die Entwicklung der Förderungsart und der Förderungshöchstdauer des BAföG in den 1970er Jahren genauer betrachtet werden.

Laut dem Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW) war "[e]in wesentliches Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes […], die Zahl der geförderten Schüler und Studenten insgesamt anzuheben"26. Dies konnte bis 1975 auch realisiert werden. Ab dann ist die Quote der Geförderten stetig bis 1980 abgesunken. Dies lag, neben einigen gesetzlichen Änderungen, auch daran, dass die Zahl der Studierenden schneller angestiegen ist als die Zahl der Geförderten. Bis 1981 - zehn Jahre nach der Verabschiedung des BAföG - fehlte dann auch "eine differenzierte statistische Grundlage"27 um die soziale Herkunft der Geförderten genauer zu beurteilen. Im Bericht der Bundesregierung zu den geförderten Schüler*innen und Student*innen von 1976 bis 1979 wurden dann Frauen konsequenterweise auch nicht extra mit aufgeführt.28 Immerhin erfasste das DSW Frauen in seiner "Sozialerhebung" und machte dort 1979 einen "deutlichen" Anstieg der Frauen seit 1976 aus.29 Auch im Bereich der geförderten Student*innen war ein Anstieg der Anzahl von Frauen erkennbar.30 Das DSW konstatiert dann aber mit einem Abstand von zehn Jahren, "daß die Erstfassung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes […] die beste Fassung gewesen ist"31.

Eine der wichtigsten Fragen in der Debatte um das BAföG war, ob es von den Geförderten wieder zurückgezahlt werden solle oder nicht? 1971 wurde entschieden, (bei der Erstausbildung) zuerst das "Vollzuschuss-Modell" zu nutzen. D.h. das BAföG musste im Großen und Ganzen nicht zurückgezahlt werden. Dies hatte natürlich den großen Vorteil, dass Menschen aus sogenannten bildungsferneren Schichten keine so großen Hemmungen hatten, BAföG in Anspruch zu nehmen, da nicht die Gefahr der Verschuldung im Raum stand. Allerdings wurde diese Regelung 1974 und 1977 durch die zweite und vierte Änderung des BAföG aufgeweicht und schließlich komplett verwässert. Diese hatten zur Folge, dass ein Teil der Förderung stets als rückzahlungspflichtiges Darlehen zu gewähren sei.32

Neben der vorgeschriebenen Studiendauer macht auch die Förderungsdauer den Frauen aufgrund von Pflegearbeit, mangelnder finanzieller Unterstützung vom Elternhaus und häuslichen Verpflichtungen häufig Schwierigkeiten in der vorgegebenen bzw. angedachten Zeit zu studieren. Die Rückschritte 1974 und 1977 konnten dann natürlich dazu führen, dass gerade Frauen entweder bereit sein mussten Schulden durch das BAföG aufzunehmen oder vor einem Studium und den daraus entstehenden Konsequenzen zurückschreckten. Es scheint jedenfalls so, als ob der Fokus hier nicht auf die Chancengleichheit gerichtet war. Es wurden im Schnitt zwar mehr Frauen als Männer gefördert.33 Dass es Frauen aber vermutlich wesentlich schwerer fallen würde, die aufgenommenen Schulden alleine wieder zurück zu zahlen, lässt an einer gewünschten Chancengleichheit, spätestens nach dem Studium, zweifeln.

Bei dem Punkt der Förderungshöchstdauer liegt das Problem, wie hier schon mehrfach beschrieben, an der Ausrichtung des rein männlichen Lebenslaufs. Die "[s]taatliche Ausbildungsförderung kann nicht für unbegrenzte Zeit, sondern nur solange gewährt werden, wie ein durchschnittlicher Student üblicherweise bis zum Abschluß der Ausbildung benötigt"34. In diese Förderungszeit spielen aber Punkte wie unzureichende Kapazitäten der Universitäten und die "[schwierige] Orientierung der Studienanfänger", die zur Überschreitung der Förderungshöchstdauer führen kann, hinein. Hinzu kommt, dass bei "Vorliegen eines ›schwerwiegenden Grundes‹ eine angemessene Verlängerungszeit zu gewähren ist"35, dies aber durch eine Verwaltungsvorschrift, die sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts36 stützt, umgangen wird. Dabei darf eine Verlängerung nur noch genehmigt werden, sollte innerhalb des Verlängerungszeitraums mit dem Abschluss der Ausbildung zu rechnen sein.

Was dies aber für Menschen bedeutet, "die sich in Selbstverwaltungsorganen der Hochschulen und der Studentenschaften engagieren[,] während des Studiums krank" oder z.B. schwanger werden und sich (alleine) um das oder gar die Kinder kümmern müssen, ist abzusehen: "[Sie werden] oft keine Verlängerung ihrer Förderungshöchstdauer mehr erreichen"37.

Zipfel resümiert in diesem Sinne dann auch: "Frauen als potentielle Mütter passen wohl besonders schlecht in diesen ›Rahmen‹ […]"38.

Werden diese Entwicklungen - von einem BAföG, das in der Erstausbildung nicht zurückgezahlt werden muss, hin zu einem BAföG, welches durch restriktive Regelungen die Förderung immer weiter erschwert - im Lichte der Chancengleichheit betrachtet, muss gesagt werden, "[d]aß vor allem Frauen dabei drastisch mitentrümpelt [wurden] […]"39.

Fazit

In den 1970er Jahren wurden hochschulpolitisch neue Wege gegangen. Sei es nun hin zu einem demokratischeren Bildungswesen, zur Anerkennung, dass Bildung ein Recht für alle ist, oder eben der Abbau patriarchaler Strukturen.

Doch alledem zum Trotz muss hier auch festgehalten werden, dass das Ziel, das in der Zeit der 60er, 70er und 80er Jahre noch Chancengleichheit hieß und heute Gleichstellung genannt wird, damals nicht in dem Umfang erreicht wurde, wie zuvor angekündigt oder geplant. Und selbst die Analysen dazu fallen eher spärlich aus, da in der einschlägigen Literatur, wenn es um hochschulpolitische Themen geht, meist nicht oder nur unzureichend auf die Situation und Rolle der Frau geachtet wurde. Dazu schreibt Gaby Zipfel:

"Die Unterrepräsentation der Frau im Bildungsbereich nicht nur zu konstatieren, sondern auch zahlen- und faktenmäßig aufzuarbeiten, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, wirksame Gegenforderungen stellen zu können. Dabei stoßen wir wieder auf eine besondere Form der Diskriminierung, die sich darin äußert, daß die statistischen und wissenschaftlichen Publikationen zum Hochschulbereich geschlechtsspezifische Differenzierungen häufig unberücksichtigt lassen"40.

Die Frau auch historisch in den hochschulpolitischen Vordergrund zu rücken, um die strukturellen Auseinandersetzungen, die stattgefunden haben und aktuell stattfinden, zusammen zu denken und neue Ansätze zu finden, eine effektive Gleichstellungspolitik zu entwickeln, steckt immer noch in den Kinderschuhen. Dieser Zustand muss angegangen werden!

Anmerkungen

1) Fredrik Dehnerdt 2014: "Was soll ich wollen?". Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Partizipation von Studierenden an deutschen Hochschulen - Analyse eines Dispositivs. Zugl.: Hamburg, Univ., Diss., 2013, Marburg: 75f.

2) Vgl. ebd: 78.

3) Als ein Beispiel aus dieser Zeit kann hier die Studie von Hans Anger: Probleme der deutschen Universität von 1960 angeführt werden. "Dieser versuchte, die Unterrepräsentanz von Frauen an der Universität durch ihre mangelnden intellektuellen Fähigkeiten zu begründen."; Hans Anger 1960: Probleme der deutschen Universität. Bericht über eine Erhebung unter Professoren und Dozenten, Tübingen; Eva Blome 2013: Handbuch zur Gleichstellungspolitik an Hochschulen. Von der Frauenförderung zum Diversity Management?  2., vollst. überarb. und erw. Aufl., Wiesbaden: 47.

4) Vgl. Dehnerdt 2013 (siehe Fn. 1): 81.

5) Andreas Keller 2001: "Ordinarienuniversität - Gruppenhochschule - Dienstleistungsunternehmen", in: Benjamin-Immanuel Hoff (Hg.): Politikwechsel in der Wissenschaftspolitik? Ein Lesebuch, Berlin: 24.

6) Vgl. Dehnerdt 2013 (siehe Fn. 1): 84.

7) Bundesgesetzblatt Teil I 1976: 185.

8) Eva Blome 2013 (siehe Fn. 3): 48.

9) Bundesgesetzblatt 1976: 196.

10) Gaby Zipfel 1979: "Unter welchen Bedingungen studieren wir eigentlich?", in: Kristine v. Soden: 70 Jahre Frauenstudium. Frauen in der Wissenschaft, Köln: 43-58; hier: 46.

11) Ebd.: 47.

12) Torsten Bultmann 2001: "Vom öffentlichen Bildungsauftrag zur privaten Dienstleistung - hochschulpolitische Wende in Deutschland", in: Benjamin-Immanuel Hoff (Hg.): Politikwechsel in der Wissenschaftspolitik? Ein Lesebuch, Berlin: 10f.

13) Kristine v. Soden 1979: "Zur Geschichte des Frauenstudiums", in: Kristine v. Soden: 70 Jahre Frauenstudium. Frauen in der Wissenschaft, Köln: 9-25.

14) Bundesgesetzblatt 1976: 189.

15) Gaby Zipfel 1979 (siehe Fn. 10): 48.

16) Andreas Keller 2001 (siehe Fn. 5): 24.

17) Vgl. Eva Blome 2013 (siehe Fn. 3): 49.

18) Ebd.: 48.

19) Bundesgesetzblatt Teil I 1985: 2090.

20) Brigitte Mühlenbruch 2008: "20 Jahre Gleichstellung an Deutschen Hochschulen. Defizite sind auch Quellen des Fortschritts", in: MünchnerUni Magazin (04): 12-13. Online verfügbar unter https://www.uni-muenchen.de/aktuelles/medien/mum/archiv/2008/index.html, zuletzt geprüft am 12.08.2018.

21) Siehe hierzu auch Frauenförderung an den Hochschulen von Vera Reiß-Jung, erschienen im BdWi-Verlag.

22) Eva Blome 2013 (siehe Fn. 3): 99.

23) Gaby Zipfel 1979 (siehe Fn. 10): 47.

24) Vgl. Kristine v. Soden 1979 (siehe Fn. 13): 9-42, Ilse Costas 2010: "Von der Gasthörerin zur voll immatrikulierten Studentin: Die Zulassung von Frauen in den deutschen Bundesstaaten 1900-1909", in: Trude Maurer (Hg.): Der Weg an die Universität. Höhere Frauenstudien vom Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert, Göttingen: 191-210; Petra Clephas-Möcker, Kristina Krallmann 1992: "Studentinnenalltag in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus im Spiegel biographischer Interviews", in: Anne Schlüter (Hg.): Pionierinnen, Feministinnen, Karrierefrauen? Zur Geschichte des Frauenstudiums in Deutschland, Pfaffenweiler: 169-190.

25) Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW) 1981: 10 Jahre BAföG, Bonn: 5.

26) Ebd.: 11.

27) Ebd.: 12f.

28) Vgl. ebd.: 14.

29) Gerhard Kath 1979: Das soziale Bild der Studentenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. 9. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Bonn: 20. Online verfügbar unter http://www.sozialerhebung.de/archiv, zuletzt geprüft am 14.08.2018.

30) Ebd.: 107.

31) DSW 1981 (siehe Fn. 25): 19.

32) Vgl. ebd.: 21.

33) vgl. Gerhard Kath 1979 (siehe Fn. 29): 107.

34) DSW 1981 (siehe Fn. 25): 25.

35) Vgl. ebd.: 25f.

36) BverwG vom 16.11.1978 - FamRZ 1979: 242.

37) DSW 1981 (siehe Fn. 25): 26.

38) Gaby Zipfel 1979 (siehe Fn. 10): 55.

39) Ebd.: 54.

40) Ebd.: 44.

Patrick Weißler studiert an der Universität Regensburg Philosophie, Wissenschaftsgeschichte und Rechtswissenschaften und ist Mitglied im Landesvorstand der GEW Bayern. Die Arbeit, auf der dieser Text beruht, widmet er Angelika, die selbst nie studieren konnte.