Bundesverfassungsgericht

Pyrrhussieg

Ich war zu einer illusteren Runde geladen; bekannte Schriftsteller, Künstler waren dabei. Muntere Gespräche hin und her; manchmal über den small talk nicht hinauskommend. Mit einem Gast kam ich ins Gespräch. Wie ich einmal DDR-Bürger, Historiker – ein gebildeter und informierter Zeitgenosse. Da es die Zeit kurz vor der „Wiederholungswahl“ in Berlin war, drehte sich das Gespräch auch um diesen Urnengang. Mein Gesprächspartner war kein Freund der Grünen und hoffte auf deren Abwahl, zu der es ja auch kam.

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Zur Entscheidungsmacht in Hochschulen

Professorales Vorrecht oder Aufgabe der Wissenschaftler*innen

Unter dem Schlagwort der "Professorenmehrheit" privilegierte das Bundesverfassungsgericht 1973 in seinem Hochschul-Urteil die Gruppe der Hochschullehrer*innen und stoppte damit die Demokratisierungsbestrebungen intrahochschulischer Entscheidungsgremien. Lukas C. Gundling zeichnet in seinem Beitrag die Genese des Urteils nach und diskutiert Alternativen.

I. Ende der Demokratisierung?

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Nur zwei Prozent ...

Die Zeitenläufe bringen es – leider oder doch besser: nun endlich – mit sich, dass viele Gespräche sich schnell um den Klimawandel drehen. Häufig ist in diesen Debatten zu hören, die Bundesrepublik sei doch nur für zwei Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. Namentlich interessierte Politiker und Lobbyisten werden nicht müde, diese Zahl zu verbreiten.

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Das Urteil von Karlsruhe: Büchse der Pandora oder auch Chance?


Das Wichtigste zuerst: Die Frage, um die es bei den Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 5. Mai ging, war eigentlich die, ob Bundesregierung und Bundestag rechtens gehandelt haben, als sie unterließen, zu prüfen und darzulegen, ob die Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäischen Zentralbank EZB (das Public Sector Purchase Programme PSPP von 2015) „verhältnismäßig“ und durch das Mandat der EZB gedeckt waren.

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Verfassungswidrig!

Eine zeitgeschichtliche Studie zum KPD-Verbot

Aggressiver Antikommunismus war die Staatsdokrin der frühen Bundesrepublik. Deutlichstes Zeichen dafür ist das (bis heute nicht aufgehobene) Verbot der KPD. Eine historische Aufarbeitung der damit verbundenen Repression ist bisher über bescheidene Anfänge nicht hinausgekommen. Immerhin ist nun eine umfangreiche zeitgeschichtliche Studie erschienen. Wilma Ruth Albrecht stellt Josef Foschepoth: "Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg"1 vor.

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Die Gruppenhochschule und die Wissenschaftsfreiheit

Oder: Kann die Demokratisierung der Hochschule grundgesetzwidrig sein?

Die Wissenschaftsfreiheit gilt als unabkömmliches Grundrecht einer demokratischen Gesellschaft. Und doch stehen Demokratisierungsforderungen im Spannungsverhältnis zum Schutzbereich des Art. 5 Abs 3 Grundgesetz (GG). Am Beispiel der Gruppenhochschule wird aufgezeigt, wie schwierig eine eindeutige Abwägung dieser Ziele in der Praxis der Hochschulpolitik ist.

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Radikal wie Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht und der Konformismus der deutschen Bürgerrechtsbewegung
in (19.03.2009)

„Es ist ein wenig wie Kinderkriegen“, schwärmte die Bloggerin Twister, die zu den Kläger/innen der Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung gehört hatte.

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