In-vitro-Fertilisation

Demografiestrategie und In-vitro-Fertilisation

Die Beeinflussung reproduktiven Verhaltens

 

„Angesichts der demografischen Entwicklung“, so heißt es in ihrer 2012 veröffentlichten Demografiestrategie, sei es der Bundesregierung „ein besonderes Anliegen“, ungewollt kinderlose Paare zu unterstützen.(1) Dies habe man bereits durch einige gesetzliche Maßnahmen in Gang gesetzt, die Paaren - sofern sie verheiratet sind - die Finanzierung von Verfahren der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) erleichtern sollen. Die Regelungen richten sich auf die noch unter Rot-Grün erfolgte Einschränkung des Leistungsanspruchs von gesetzlich Versicherten bei der IVF-Finanzierung im Jahre 2004, die sich, wenn auch geringfügig, in der Zahl der Geburten niederschlägt: Seit die Krankenkassen nicht mehr die gesamten Kosten einer IVF übernehmen, sondern nur noch maximal die Hälfte, und zwar von höchstens drei (und nicht wie zuvor vier) Behandlungszyklen, ist die jährliche Zahl der so genannten Kinderwunschbehandlungen deutlich zurückgegangen.(2)

 

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