UnternehmerIn der eigenen Arbeitskraft
Soloselbstständigkeit
Nach rechtlicher Definition gilt als selbstständig, wer für sein/ihr Werk bzw.
Nach rechtlicher Definition gilt als selbstständig, wer für sein/ihr Werk bzw.
„Es tut so gut, sich endlich einmal zu wehren!“, sagt Michael R., FAU Mitglied in Berlin, auf einer Kundgebung gegen die prekären Beschäftigungsverhältnisse in der den Grünen nahestehenden Heinrich
„Ich musste meine Stelle aufgeben, weil mir kein Gehalt mehr gezahlt wurde. Jeder weiß, dass das heute sehr oft und in vielen Unternehmen geschieht.
Die Verletzung von Arbeits- und Sozialrechten ist zu einer systemischen Erscheinung geworden. Dabei geht es nicht nur um die
Als Holm Friebe und Sascha Lobo 2006 das Buch „Wir nennen es Arbeit“ veröffentlichten, wirbelte ihre Rede von der „digitalen